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„Der Große Terror“: 1937-1938 . Kurz-Chronik

Die Ereignisse des „Großen Terrors“ gelangten nur zu einem kleinen Teil an die Oberfläche des gesellschaftlichen Lebens: in der sowjetischen Presse tauchten Informationen lediglich über große – und auf lokaler Ebene – über kleinere Schauprozesse auf, die von Hetzpropaganda begleitet waren. Die persönliche Erfahrung des Menschen, der zwischen die Mahlsteine der Repressionen geraten war, konnte ebenfalls kein allgemeines Bild des Geschehenen enthüllen. Eben deshalb blieben Umfang, Struktur und Mechanismus der Verfolgungen für die Mehrheit der Zeitgenossen (natürlich mit Ausnahme der „Urheber“) sowie mehrere Generationen von Historikern im Geheimen verborgen. Jetzt gibt uns die Gesamtheit der historischen Quellen die Möglichkeit, die Feinheiten des „Großen Terrors“ mehr oder weniger klar zu betrachten. Allerdings waren wir in der hier vorliegenden Chronik nicht bestrebt, diese Feinheiten als einheitliches Ganzes vorzustellen – unsere Aufgabe war erheblich bescheidener: wir wollten eine Vorstellung von der Aufeinanderfolge der repressiven Ereignisse geben und dabei die wichtigsten von ihnen mit kleinen Kommentaren begleiten. Die Chronik basiert vorwiegend auf Dokumenten des Zentralkomitees der WKP (B) sowie des NKWD der UdSSR – vor allen Dingen auf Direktiven, in denen die Dynamik der Repressionen, ihre ideologischen und quantitativen Parameter und ihr Verlauf festgelegt waren. Den personenbezogenen Aspekt der Repressionen heben wir hier ganz bewußt nicht hervor: jede Familie, jede Gemeinschaft hat ihre eigene Chronik tragischer Daten, ihr Martyrologium, und es ist nicht unsere Angelegenheit darüber zu entscheiden, wer von den hunderttausenden unschuldigen Opfern eine Erwähnung verdient hat und wer nicht (wir erwähnen nur die Namen der „Urheber“ des Terrors und der Figuren bei den „Schauprozessen“ – Aktionen, die eine unverhüllte politische Bedeutung besaßen und die Rolle einer symbolischen Abschreckung spielten).

Hier muß man wohl anmerken, daß der Verlauf der Repressionen in dem zu beschreibenden Zeitraum nicht gleichförmig war – die Periode des „Großen Terrors“ läßt sich ganz grob in vier Zeitabschnitte einteilen:

Leider sind in der hier vorliegenden Chronik nicht allzu viele Hintergrund-Ereignisse aufgeführt, die den politischen und sozialen Zusammenhang der Repressionen aufdecken. Der Grund dafür ist der begrenzte Umfang, der für diese Publikation vorgesehen ist. Wir hoffen, daß wir zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sind, diese kurzen historischen Daten zu ergänzen und ein wenig detaillierter zu behandeln.

1936 (wesentliche Ereignisse, die der Wendung in den Repressionsmaßnahmen in den Jahren 1937–1938 vorangingen)

9. März
Kollektivbeschluß des Politbüros des Zentral-Komitees der WKP (B) „Über Maßnahmen zum Schutz der UdSSR vor dem Eindringen terroristischer sowie von Spionage- und  Sabotage-Elementen“. Darin heißt es, daß sich in der UdSSR eine große Menge Politemigranten angesammelt hat, von denen ein Teil als unmittelbare Agenten der  Aufklärungs- und Polizeiorgane der kapitalistischen Staaten in Erscheinung tritt“; in diesem Zusammenhang sind die Einreisevorschriften für ausländische Kommunisten in die UdSSR zur verschärfen, „Übergangsstellen“ (Grenz-“Öffnungen“) der Komintern zu schließen, eine vollständige Auflistung und Registrierung aller Politemigranten durchzuführen und eine Kommission (unter dem Vorsitz des Sekretärs des Zentral-Komitees N.I. Jeschow) zur „Säuberung“ der Apparate von Profintern, MOPR (Internationale Rote Hilfe; Internationale Organisation zur Unterstützung von Revolutionskämpfern) und anderen auf dem Terrtorium der UdSSR operierenden internationalen Organisationen zu schaffen, die Spionage- und antisowjetische Elemente beseitigen sollen.

25. März
Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR, G.G. Jagoda, bringt im Politbüro des Zentral-Komitees der WKP (B) den Vorschlag ein, „alle Trotzkisten, die sich in der Verbannung befinden und dort Aktiv-Arbeit leisten, zu verhaften und in entfernte Lager zu verschicken, Trotzkisten, die bei der letzten Überprüfung der Partei-Bücher aus der WKP (B) ausgeschlossen wurden, zu entfernen und auf Beschluß des NKWD Sonder-Kollegiums für einen Zeitraum von 5 Jahren in entfernte Lager zu verschicken“, und die „der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen überführten Personen“ zu erschießen. Am 31.03. gibt der Staatsanwalt der UdSSR - A.J. Wischinskij – seine Zustimmung zu dieser schriftlichen Mitteilung Jagodas.

28. April
Kollektivbeschluß des Rates der Volkskommissare „Über die Aussiedlung von 15 000 polnischen und deutschen Wirtschaften aus der Ukrainischen SSR und deren Unter-bringung im Gebiet Karaganda, Kasachische ASSR“. Grund für die Zwangsumsied-lung: Säuberung der grenznahen Bezirke von unzuverlässigen Elementen. Insgesamt wurden 69 283 Personen umgesiedelt.

20. Mai
Kollektivbeschluß des Politbüros des Zentral-Komitees über die Repressierung von Trotzkisten (gemäß schriftlicher Mitteilung von Jagoda vom 25.03. und Bestätigung Wischinskijs vom 31.03.).

19. Juni
Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR - Jagoda, und der Staatsanwalt der UdSSR – Wischinskij, legten dem Politbüro des Zentral-Komitees der WKP (B) eine Liste von 82 „Angehörigen konterrevolutionärer und trotzkistischer Organisationen vor, die dem Terror zuzuordnen sind“, und beantragten, diese vor Gericht zu stellen. Auf der Liste fanden sich u.a. die Namen Sinowjew, Kamenew u.a.

29. Juli
Geheimer Brief des Zentral-Komitees der WKP (B) „Über terroristische Aktivitäten des konterrevolutionären Trotzkij-Sinowjew-Blocks“ (Anklage wegen des Mordes an Kirow, Vorbereitung von Attentaten auf Mitglieder des Politbüros; Herstellung einer Verbindung trotzkistischer Agenten mit der „Gestapo“), jähe Verschärfung breitgefächerter Propaganga-Kampanien gegen ehemalige Trotzkisten.

19. – 24. August
In Moskau findet ein offener Gerichtsprozeß (Sitzung des Militär-Kollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR) in Sachen des „antisowjetischen vereinigten Trotzkij-Sinowjew-Zentrums“ statt. Der Gerichtsvorsitzende ist W.W. Ulrich, der Ankläger –A.J. Wischinskij. Angeklagte: G.J. Sinowjew, L.B. Kemenjew, G.J. Jewdokimow, I.N. Smirnow, S.W. Mratschkowskij und andere. Unter den Anklagepunkten: der Mord an S.M. Kirow, die Vorbereitung von Attentaten auf Stalin, Woroschilow, Schdanow, Kaganowitsch, Ordschonokidse. Alle 16 Angeklagten wurden zur Höchststrafe verurteilt und am 25.08.1936 erschossen. In verschiedenen Regionen des Landes verliefen „Tochterprozese“, bei denen mehr als 160 Personen verurteilt wurden.

14. September
Verhaftung J.L. Pjatakows und, zwei Tage später, K.B. Radeks, - der ehemaligen Hauptbeschuldigten im Prozeß in Sachen „antisowjetisches trotzkistisches Zentrum (Januar 1937).

25. September
Telegramm von Stalin und Schdanow aus Sotschi an das Politbüro: „Wir halten die Ernennung des Genossen Jeschow zum Volkskommissar für innere Angelegenheiten für absolut unerläßlich und dringend. Jagoda ist seinen Aufgaben im Hinblick auf die Entlarvung des Trotzki-Sinowjew-Blocks in deutlich sichtbarer Weise nicht gewachsen. Die OGPU liegt mit diesem Fall um vier Jahre zurück“.

26. September
G.G. Jagoda wird von seinem Amt als Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR freigestellt und zum Volkskommissar für Verkehrsverbindungen der UdSSR ernannt. N.I. Jeschow wird Volkskommissar für die inneren Belange der UdSSR,  behält jedoch gleichzeitig den Posten des Sekretärs des Zentral-Komitees der WKP (B) und des Vorsitzenden der Partei-Kontrollkommission des Zentralkomitees der WKP (B).

29. September
Das Politbüro verabschiedet die Anordnung des Zentralkomitees der WKP (B) „Über die Behandlung konterrevolutionärer trotzkistisch-sinowjewscher Elemente“, in der es eine wichtige ideologische Neuerung gibt: „a) Bis vor kurzem hat das Zentral-Komitee der WKP (B) die trotzkistisch-sinowjewischen Schurken als vorderste politische und organisatorische Einheit der internationalen Bourgeoisie eingeschätzt. Allerneueste Tatsachen besagen, daß diese Herren noch viel tiefer gesunken sind und daß man sie nunmehr als Aufklärer, Spione, Diversanten und Schädlinge ansehen muß, die für die faschistische Bourgeoisie in Europa tätig sind“.

Aufgrund dieser Voraussetzung muß man den Schluß ziehen: „b) in diesem Zusammenhang ist eine Abrechnung mit den Trotzki-Sinowjew-Schurken unbedingt erforderlich sie soll nicht nur die unter Verdacht stehenden Personen erfassen <...>, deren Fall noch nicht abgeschlossen ist, sondern auch diejenigen, die bereits früher ausgesiedelt wurden“.

4. Oktober
Das Politbüro überprüft die Bitte Jeschows und Wyschinskijs, gegen die 585 verurteilten Personen gemäß der erstellten Liste Sanktionen zu verhängen, und beschließt („durch Umfrage“) folgende Anordnung zu erteilen: „Dem Vorschlag der Genossen Jeschow und Wyschinskij über Maßnahmen einer gerichtlichen Bestrafung der aktiven Mitglieder der konterrevolutionären, terroristischen Trotzkij-Sinowjew-Organisation gemäß der ersten Liste, in der 585 Personen genannt sind, stattzugeben“ (Schaffung eines Präzedenzfalls von Verurteilungen nach Listen).

19.- 22. Oktober
In Nowosibirsk findet der „Kemerowsker Prozeß“ in Sachen des Sprengstoffanschlags vom 23.09.1936 im Kusbas-Schacht „Zentral“ statt. Bei der Verhandlung „stellte es sich heraus“, daß der Sabotageakt von einer trotzkistischen Untergrund-Gruppe, in  einem Komplott mit Ingenieuren aus den Reihen der alten „Spezialisten“ organisiert worden war, daß die Fäden dieses Komplotts sich bis nach Moskau hinzogen. Alle 9 Beschuldigten wurden zum Tod durch Erschießen verurteilt, einer ganzen Reihe der Figuren dieses Falles wurde im Januar 1937 der Prozeß in Sachen „des antisowjetischen trotzkistischen Zentrums“ gemacht.

13. November
Rundschreiben des NKWD der UdSSR über die Aufdeckung und Vernichtung des „sozial-revolutionären Untergrundes“ (Beginn umfassender Verhaftungen ehemaliger, in Freiheit und in der Verbannung lebender Sozialrevolutionäre im ganzen Land).

13. November
Befehl des NKWD „über die Verschärfung des Kampfes gegen Unglücksfälle bei Eisenbahn-Transporten“ (jeder Unfall soll als möglicher Sabotageakt genau untersucht werden).

29. November
Der Staatsanwalt der UdSSR gibt den Befehl zur Überprüfung aller bereits abgeschlossenen Fälle der vergangenen Jahre, in denen Brände, Unfälle, der Ausstoß von minderwertigen Produkten usw. verhandelt wurden, heraus, „mit dem Ziel der Aufdeckung der konterrevolutionären und diversiven Hintergründe dieser Fälle sowie Heranführung der Schuldigen zu einer strengeren Verantwortlichkeit“.

4. und 7. Dezember
Plenum des Zentral-Komitees der WKP (B). Bericht Jeschows über aufgedeckte trotzkistische Gruppierungen und die von ihnen begangenen Sabotageakte, über die Anzahl der Verhaftungen aufgrund „trotzkistischer Fälle“ (mehrere tausend Personen); insbesondere werden die Angeklagten des in Vorbereitung befindlichen Prozesses benannt: Pjatakow, Radek u.a., es werden neue Beschuldigungen gegen Bucharin und Rykow vorgebracht und eine offizielle Erklärung über die Existenz eines „antisowjetischen rechten Zentrums“ abgegeben. Auf Grundlage von Jeschows Ausführungen werden Fragen über Bucharins und Rykows Mittäterschaft an den „Verbrechen der Trotzkisten“ sowie an Terrorakten erörtert (Resolution: „den Antrag des Genossen Stalin anzunehmen, daß das Problem bezüglich Rykow und Bucharin noch nicht abgeschlossen, die nachfolgende Überprüfung abzuwarten und die entgültige Entscheidung bis zur nächsten Vollversammlung des Zentral-Komitees auszusetzen ist“).

17. Dezember
Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR „Über die Aussiedlung  konterrevolutionärer Elemente aus Aserbeidschan in den Iran und entlegene Gebiete der UdSSR“. Grund: Säuberung der grenznahen sowie der unter Regime stehenden Orte von unzuverlässigen Elementen.

1937

6. Januar
Volkszählung in der gesamten Union. Die sich daraus ergebenden Bevölkerungszahlen des Landes waren viel niederiger als erwartet. Die Ergebnisse der Volkszählung wurden für unglaubwürdig (Sept. 1937) und vertraulich erklärt. Diejenigen, die an der Volkszählung mitgearbeitet und sie organisiert hatten, wurden Opfer von Repressionen.

8. Januar
Rundschreiben des Volkskommissariats für Justiz und der Staatsanwaltschaft der UdSSR: das Militärgericht wird angewiesen, die Fälle zu überprüfen, in denen ein militärisches, diplomatisches oder staatliches Geheimnis verraten wurde“, in der Regel ohne Mitwirkung von Anklage und Verteidigung. In diese Kategorie fielen insbesondere, Strafakten wegen Vaterlandsverrat, Spionage, Sabotage und Terrorakten.

9. Januar
Direktive des NKWD der UdSSR über die Aussiedlung konterrevolutionärer Elemente aus Aserbeidschan in den Iran und entlegene Gebiete der UdSSR, gemäß Anordnung des Rates der Volkskommissare vom 17.12.1936. Es wurde beabsichtigt, aus Baku und den angrenzenden Bezirken der Aserbeidschanischen SSR 2500 iranische Staatsangehörige (aus der Partei Ausgeschlossene, die keine, für die Gesellschaft nützliche Tätigkeit ausübten, wegen strafrechtlicher oder politischer Verbrechen vorbestraft waren, ehemalige Überläufer und Grenzüberläufer), sowie 700 Familien „konterrevolutionärer Elemente“ (Kulaken, Begs, Mullahs, früher Verurteilte und Heimgekehrte) auszusiedeln.

23. - 30. Januar
Zweiter offener Prozeß in Moskau in Sachen „antisowjetisches trotzkistisches Zentrum“. Gerichtsvorsitzender: W.W. Ulrich, staatlicher Ankläger – A.J. Wyschinskij. Die Angeklagten G.L. Pjatakow, K.B. Radek, L.P. Serebrjakow, G.J. Sokolnikow und andere wurden beschuldigt, Sabotageakte organisiert sowie Spionage zugunsten Deutschlands und Japans betrieben und einen Komplott geschmiedet zu haben - mit dem Ziel der Aufteilung der UdSSR und der Wiederherstellung des Kapitalismus. 13 Personen wurden zur Todesstrafe verurteilt und am 1. Februar 1937 erschossen. In den Zeitungen wurde eine Propaganda-Kampanie ins Rollen gebracht, die den Massen-Enthusiasmus und den Haß gegenüber den „Volksfeinden“ deutlich machte.

27. Januar
Das Politbüro bestätigt den Gesetzesentwurf der Anordnung des Zentralen Exekutiv-Komitees über die Ernennung N.I. Jeschows zum Generalkommissar der Staatssicherheit (gleichzeitig ergeht eine Anordnung des Zentralen Exekutiv-Komitees über die Versetzung von G.G. Jagoda zum Reserve-Generalkommissar der Staatssicherheit.

9. Februar
Rundschreiben des NKWD über die Verstärkung der operativen Arbeit in Richtung auf die „sozialrevolutionäre Linie“.

18. Februar
Tod des Mitglieds des Politbüros des Zentralkomitees der WKP (B), des Volkskommissars für Schwerindustrie – G.K. Ordschonikidse. Es gibt Unterlagen darüber, daß Ordschonikidse ab 1936 entschiedenen Widerstand gegen die Repressionspolitik  Stalins leistete; zumindest bemühte er sich, die Mitarbeiter seiner Behörde zu schützen  und zu verteidigen. Nach einer offiziellen Mitteilung, verstarb er „plötzlich und  unerwartet während des Mittagsschlafs an Herzstillstand“. Es gibt eine weitere, recht  beharrliche Version, die davon ausgeht, daß der Tod Ordschonikidses durch  Selbstmord eintrat; einige Zeitgenossen vermuten, daß Ordschonikidse im Auftrag Stalins getötet wurde.

21. Februar
Direktive der GUGB (Hauptverwaltung für Staatssicherheit) beim NKWD der UdSSR über ein beschleunigtes Inkraftsetzen von Maßnahmen zur Vernichtung trotzkistischer Sabotage- und Spionage-Organisationen.

23. Februar – 5. März
Vollversammlung des Zentral-Komitees der WKP (B); sie ist fast gänzlich der politischen  Begründung für die in Gang gesetzten Massenrepressionen gewidmet, vor allen Dingen innerhalb der Partei- und Wirtschaftselite. Auch befaßte sich das Plenum (23.-27.02) mit der „Sache Bucharin – Rykow“ (Hauptreferent N.I. Jeschow); am 27. Februar wurden beide aus der Partei ausgeschlossen und verhaftet. Die richtungs-weisenden Vorträge von W.M. Molotow und L.M. Kaganowitsch (28.02.) betrafen „Lektionen zum Thema Schädlingstätigkeit, Sabotage und Spionage japanisch-deutscher Trotzkisten-Agenten“ in der Industrie und beim Transportwesen, der Bericht Jeschows (01.03.) – Schädlingstätigkeit innerhalb des NKWD. In Stalins Rede „Über unzureichende Parteiarbeit und Liquidationsmaßnahmen gegen Trotzkisten und andere doppelzüngige Personen“ (03.03.) wurde der unerbittliche Kampf gegen die Feinde als oberste Priorität der Parteiarbeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefordert. Stalins Logik zufolge durfte man, da die Trotzkisten und andere politische Gegner sich „in eine zügellose, prinzipienlose Bande von Schädlingen, Saboteuren, Spionen und Mördern verwandelt hatten, die auf Befehl der Aufklärungsorgane ausländischer Staaten handelten“, im Kampf gegen sie „weder althergebrachte Methoden anwenden, noch den Weg klärender Diskussionen einschlagen, sondern vielmehr ganz neue Methoden – Methoden zur Ausrottung und Vernichtung“. Auf der Plenarsitzung sprachen 73 Personen. 56 von ihnen wurden in den Jahren 1937-1940 erschossen. 2 setzten ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende.

27. Februar
Jeschow legt den Mitgliedern des Politbüros die „erste Liste mit Personen, denen beim Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR der Prozeß gemacht werden soll“ zur Bestätigung vor, darunter die Nachnamen von 479 Personen, für die als Strafmaß der Tod durch Erschießen festgesetzt war. Im Laufe der folgenden einein-halb Jahre spielte das NKWD Stalin und seinen Mitkämpfern regelmäßig derartige Listen zur Genehmigung zu – erst nachdem sie ihren Sichtvermerk darunter gesetzt hatten, gingen die entsprechenden Akten zur gerichtlichen Überprüfung an das Militärkollegium. Insgesamt waren in diesen 383 Listen mehr als 40 000 Personen aufgeführt. Die Mehrzahl derer, die vor Gericht kam, wurde zum Tod durch Erschießen verurteilt.

11. März
Direktive des NKWD der UdSSR über die Aufdeckung japanisch-trotzkistischer Sabotage-Gruppen in der Erdöl-Industrie.

15. März
Befehl des NKWD der UdSSR, verschärftes Regime in den NKWD-Gefängnissen  besonderer Bestimmung. Endgültige Abschaffung des seit Anfang der 1920er Jahre bestehenden Sonder-Regimes für Häftlinge, die von den Behörden als „Politische“ angesehen wurden.

17. März
Gesetz der UdSSR mit einem an die Bauern gerichteten Verbot, die Kolchosen ohne  Genehmigung der Administration und ohne Vorweisen eines Arbeitsvertrages mit dem  zukünftigen Arbeitgeber zu verlassen. Inkrafttreten eines Gesetzes, das den Bauern das Recht auf Bewegungsfreiheit entzieht.

23. März
Verfügung des NKWD der UdSSR über die Beendigung von Freilassungen ehemaliger Oppositioneller (Trotzkisten, Sinowjew-Anhänger, Rechte, Dezisten, Mjasnikow- und Schljapnikow-Anhänger) aus der Verbannung, deren Verbannungsfrist in Kürze abläuft.

27. März
Rundschreiben des NKWD der UdSSR über die Verschärfung der operativen Arbeit bei „Kirchenleuten und Sektierer“. Es wird bestätigt, daß „Kirchenleute und Sektierer“ im Zusammenhang mit der Annahme der neuen Verfassung aktiviert werden und vorbereitende Maßnahmen zu den Räte-Wahlen durchführen sollen, „die sich die Aufgabe gestellt haben, die untersten sowjetischen Organe zu durchdringen“. Es werden Maßnahmen angeordnet, die auf die Enthüllung und schnelle Vernichtung organisierter Zentren illegaler Arbeit von Kirchenleuten und Sektierern abzielen“: Einführung der Glaubenszersplitterung in den Kirchengemeinden, Schwächung der materiellen Grundlagen der Kirche, Erschwernisse bei der Teilnahme an Wahlen, usw.

29. März
Das Politbüro beschließt, „dem Volkskommissariat für Verteidigung den Vorschlag zu unterbreiten, alle aus den Reihen der Roten Arbeiter- und Bauern-Armee stammenden Personen, die sich im Personalbestand der Kommandeure und leitenden Angestellten befinden, ausgenommen WKP (B)-Angehörige, aufgrund politischer Motive zu  entlassen“.

2. April
Richtungsweisender Brief der GUGB beim NKWD der UdSSR über zunehmende Aktivitäten der deutschen Aufklärungsorgane, über von ihnen in der UdSSR organisierte Terror-und Sabotage-Akte, sowie umfangreiche faschistische Tätigkeiten inmitten der deutschen Bevölkerung“, die dem Ziel dienen, eine „aufständische Basis“ zu schaffen; über die Verschärfung des Kampfes gegen Agenten der deutschen Spionage-Abwehr.

3. April
Rundschreiben der GUGB beim NKWD über die Aufdeckung antisowjetischer  Organisationen von Trotzkisten und Rechten in militärischen Chemiebetrieben und die  Unabdingbarkeit der Säuberung des Industriezweiges von feindlichen Elementen.

7. April
Auf Antrag Wyschinskijs verabschiedet das Politbüro den Beschluß „das NKWD auf die fortgesetzten Selbstmordfälle von Häftlingen in den Untersuchungsgefängnissen hinzuweisen“.

8. April
Das Politbüro bestätigt die neue Verordnung bezüglich des Sonder-Kollegiums (OSO) beim NKWD der UdSSR. Das OSO erhält das Recht, Personen für die Dauer von 5 bis 8 Jahren im Gefängnis zu inhaftieren, wenn diese sich der Spionage, Sabotage, des Terrors oder der Schädlingstätigkeit verdächtig gemacht haben (früher konnte es zu Verbannung oder Lagerhaft von einer Dauer bis zu 5 Jahren verurteilen).

14. April
Direktive des NKWD der UdSSR über die Verhaftung von Personen mit terroristischen und Sabotage-Absichten, Verschärfung der Agenten-Bespitzelung und Bewachung von Angehörigen der Partei- und Räteleitung anläßlich der Feierlichkeiten zum 1. Mai.

15. April
Leiter der GUGB beim NKWD der UdSSR wird M.P. Frinowskij (unter Beibehaltung seines Postens als stellvertretender Volkskommissar für innere Angelegenheiten), gemeinsam mit J.S. Agranow.

21. April
Direktive des NKWD und der Staatsanwaltschaft der UdSSR über das Verbot der Anrechnung von Arbeitstagen bei inhaftierten Trotzkisten (damit wurde diesen das Recht auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung entzogen).

28. April
Beschluß des Politbüros „Über die Mißbilligung der Praxis unbegründeter Anklagen gegen Wirtschaftsfunktionäre und Ingenieure in der Kohle-Industrie des Donez-Beckens“, der das Einstellen von Massen-Entlassungen von Arbeitern und Angestellten in diesem Industriezweig vorsah.

29. April
Direktive der GUGB beim NKWD der UdSSR über ehemalige, hauptsächlich in der Verbannung befindliche Menschewiken, gegen die der Verdacht vorlag, „illegale Aktivitäten im Hinblick auf die Wiedergründung einer menschewistischen Partei auszuüben“, Sabotage zu betreiben und terroristische Absichten zu hegen sowie bestrebt zu sein, einen Block mit Sozialrevolutionären, Trotzkisten und Rechten zu bilden – mit dem Ziel, einen bewaffneten Umsturz gegen die Sowjetmacht durchzuführen. Es wird der Befehl erteilt, unverzüglich die vollständige Vernichtung des menschewikischen Untergrundes in Angriff zu nehmen“.

7. Mai
Direktive der GUGB des NKWD der UdSSR über die Verschärfung der operativen Agentenarbeit unter den Sportlern. Es wird die Liquidierung einer Reihe von Gruppierungen unter den Sportlern verkündet, „die aktiv an der Vorbereitung von Terror-akten gegen die Führer der WKP (B) arbeiten“.

14. - 29. Mai
Verhaftungen von Militärführern, die hauptsächlich wegen „militärisch- faschistischer Komplotte in der Roten Arbeiter- und Bauern-Armee beschuldigt werden“.

23. Mai
Anordnung des Politbüros über die Ausweisung „aller aus der WKP (B) wegen ihrer Zugehörigkeit zu Trotzkisten, Sinowjew-Anhängern, Rechten, Schljapnikow-Anhängern und anderen antisowjetischen Formierungen ausgeschlossenen Personen aus Moskau, Leningrad und Kiew“. Es wird ebenfalls angeordnet, die Familien aller Oppositionellen, die zum Tod durch Erschießen oder einer Haftstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt wurden, auszuweisen.

8. Juni
Direktive der GUGB beim NKWD der UdSSR „Über operative Agentenarbeit gegen antisowjetische türkisch-tatarische nationalistische Organisationen“.

Hervorgehoben wird die Aktivierung „nationalistischer Elemente“ in Aserbeidschan, auf der Krim, in Tatarstan, Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan, die von ihnen eingenommenen leitenden Posten, „Blockbildung mit Trotzkisten und Rechten und ihre direkte Orientierung am Faschismus“, „die Organisierung aufständischer Kader für einen bewaffneten Auftritt im Augenblick des Krieges gegen die UdSSR“, „die Vollendung lokaler Terrorakte und die Vorbereitung einer zentralen Terrorbasis“. Es wird der Befehl erteilt, „die Arbeit zur Vernichtung des nationalistischen Untergrunds in allen östlichen nationalen Republiken und Gegenden als einen Schritt von allergrößter Wichtigkeit zu betrachten“.

11. Juni
Die Sache bezüglich des militärisch-faschistischen Komplotts in der Roten Armee wird von einer Sonderbehörde des Obersten Gerichts der UdSSR unter Vorsitz von W.W. Ulrich (Ankläger A.J. Wyschinskij) untersucht. Acht Heerführer – M.N. Tuchatschewskij, I.E. Jakir, I.P. Uborewitsch, W.M. Primakow, W.K. Putna, A.I.Kork, P.P. Eideman, B.M. Feldman – werden zum Tode verurteilt (und in der Nacht zum 12. Juni erschossen). Beginn von Massenverhaftungen in der Armee. Insgesamt werden im Verlauf der Jahre 1937-1938 nicht weniger als 32.000 Militärangehörige der Roten Arbeiter- und Bauernarmee repressiert – vom Marschall bis hin zum gewöhnlichen Soldaten.

15. Juni
Anweisung des NKWD der UdSSR zur Durchführung (gemäß Beschluß des Politbüros vom 23.Mai) der Aussiedlungsmaßnahmen von aus der WKP (B) ausgeschlossenen  Personen sowie Familienmitgliedern von Repressierten aus den Städten Moskau,  Leningrad, Kiew, Rostow, Taganrog und Sotschi. Beginn der Operation – 25. Juni.

21. Juni
Gemeinsamer Befehl des Volkskomitees für Verteidigung und des Volkskomitees für innere Angelegenheiten mit der Zusicherung, Personen aus den Reihen der Kommandierenden und der gewöhnlichen Soldaten der Roten Arbeiter- und Bauern-Armee aus der strafrechtlichen Verantwortung zu entlassen, sofern sie an konterrevolutionären Aktivitäten teilgenommen haben und sich dessen freiwillig schuldig bekennen.

23. – 29.Juni
Vollversammlung des Zentralkomitees der WKP (B); Rede des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR – N.I. Jeschow, über die in allen Einheiten der Partei und des Staates existierende Verschwörung.

26. Juni
Rundschreiben des NKWD der UdSSR über die Verschärfung der operativen Agentenarbeit unter den aus der WKP (B) ausgeschlossenen Personen. Nach Angaben des NKWD versuchen aus der WKP (B) ausgeschlossene Personen in einer ganzen Reihe von Fällen, sich unmittelbar mit japanisch-deutschen, trotzkistischen Banden zusammenzuschließen, wodurch die Zahl der Spione, Schädlinge, Saboteure und Terroristen immer weiter zunimmt“.

28. Juni
Nach einer Aktennotiz des Sekretärs des West-Sibirischen Regionskomitees der WKP (B), R.I. Eiche, über die Aufdeckung von konterrevolutionären, aufständischen Organisationen unter den ausgewiesenen Kulaken in der Region, verabschiedet das Politbüro die Anweisung zur Schaffung einer „Trojka“ in der Region West-Sibirien, „um die Überprüfung der Fälle zu beschleunigen“. Zu der „Trojka“ gehören der Leiter der NKWD-Verwaltung Mironow (Vorsitzender), der Sekretär des Regionskomitees Eiche sowie Regionsstaatsanwalt Barkow. Die Trojka in der Region West-Sibirien ist das erste außergerichtliche Organ in den Jahren 1937-1938, das ermächtigt ist, Urteile zum Tod durch Erschießen zu verhängen.

2. Juli
Das Politbüro verabschiedet den Beschluß „Über antisowjetische Elemente“ und schickt  ihn am 3. Juli per Telegramm an die Sekretäre der regionalen Parteiorganisationen. In der Direktive, die von Stalin und Molotow unterzeichnet ist, heißt es: „Das Zentral-Komitee der WKP (B) weist alle Sekretäre der Gebiets- und Regionsorganisationen sowie alle Gebiets-, Regions- und Republikvertreter des NKWD an, alle in die Heimat zurückgekehrten Kulaken und Kriminellen zu registrieren, damit die allerschädlichsten von ihnen unverzüglich verhaftet und auf administrativem Wege, per Entscheid durch die Trojka, erschossen werden, und die verbleibenden, weniger aktiven, aber dennoch schädlichen Elemente, umgeschrieben und in die vom NKWD angewiesenen Bezirke ausgewiesen werden. Das Zentral-Komitee der WKP (B) erteilt die Anordnung, dem Zentral-Komitee binnen einer Frist von 5 Tagen die personelle Zusammensetzung der Trojka, die Anzahl der zur Erschießung vorgesehenen Personen sowie die Zahl derer, die in die Verbannung geschickt werden sollen, mitzuteilen“. Mit diesem Telegramm begannen die Vorbereitungen zur sogenannten „Kulaken-Operation“.

5. Juli
Beschluß des Politbüros „Über die Ehefrauen verurteilter Vaterlandsverräter“, demgemäß „alle Ehefrauen überführter Vaterlandsverräter, rechts-trotzkistischer Spione, der Inhaftierung in einem Lager für die Dauer von mindestens 5-8 Jahren unterliegen“, und deren Kinder in Kinderheimen und geschlossenen Internaten unterzubringen sind.

7. Juli
Die Staatsanwaltschaft der UdSSR erteilt in einem gesonderten Rundschreiben den Befehl,  „zu gewährleisten, daß Rowdytum, das in konterrevolutionären oder  chauvinistischen Angriffen zum Ausdruck kommt“ unter § 58-10 (antisowjetische Propaganda) oder § 59-7 (Propaganda, die auf „das Aufwiegeln nationaler oder religiöser Feinde abzielt“) des Strafgesetzes der RSFSR einzustufen ist (d.h. sie  wurden den Staatsverbrechen gleichgestellt).

14. Juli
Eröffnung des 128 km langen Moskau-Wolga-Kanals (heute – Moskau-Kanal), der durch Häftlingsarbeit gebaut wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden mehrere hundert  Gefangene und freie Arbeiter verhaftet, die am Bau mitgearbeitet hatten, 218 von ihnen wurden angeklagt, ein Komplott geschmiedet zu haben, um auf Stalin und  Jeschow im Augenblick ihrer Ankunft zur feierlichen Kanal-Einweihung ein Attentat zu verüben – sie wurden aufgrund dieser Beschuldigung erschossen.

16.-20. Juli
Jeschow und Frinowskij halten eine Konferenz der führenden zentralen und regionalen  NKWD-Organe ab, in der es um die Planung und Realisierung der „Kulaken-Operation“ geht.

20. Juli
Beschluß des Politbüros mit der Forderung, unverzüglich einen NKWD-Befehl „über die Verhaftung aller Deutschen, die in Rüstungsbetrieben gearbeitet haben und die Ausweisung eines Teils der Verhafteten ins Ausland“ herauszu-geben.

20.Juli
Das NKWD gibt die Anweisung „mit der Organisierung der ausführlichen Registrierung aller im Bereich des Eisenbahn-Transportwesens tätigen Polen, Grenzverletzer, Politemigranten und politischen Austausch-Häftlinge aus Polen, Kriegsgefangenen der polnischen Armee, ehemaligen polnischen Legionären, ehemaligen Mitgliedern der polnischen antisowjetischen Partei, wie zum Beispiel die PPS und andere, zu beginnen, unabhängig davon, ob gegen sie kompromittierendes Material vorliegt oder  nicht“. Beginn intensiver Vorbereitungen für die „polnische Operation“.

24. Juli
Direktive des NKWD der UdSSR über Maßnahmen zur Verhinderung bakteriologischer Sabotageakte. „Außer auf Vorbereitungen zu einem bakteriologischen Krieg durch den Abwurf von bakterienverseuchten Bomben aus Flugzeugen, das Zerstäuben von Bakterien mit Hilfe von Flugzeugen, die Verbreitung epidemischer Krankheiten mittels spezieller todbringender Apparate und ähnliches, haben die Organe des Generalstabs ihr Hauptaugenmerk auf organisierte bakteriologische Sabotageakte und Massenterror gerichtet, die teilweise durch speziell für Spionagezwecke entsandte Agenten und insbesondere durch Agenten, die vor Ort in der UdSSR angeworben wurden, ausgeführt wurden. Es wird angeordnet, mit der Verhaftung von Personen „aus den Reihen ausländischer Staatsangehöriger, ehemaliger Ausländer, die die sowjetische Staatsbürgerschaft angenommen haben, Personen, die mit dem Ausland in Verbindung stehen und aktiver antisowjetischer Elemente, die bei der Wasserversorgung und an bakteriologischen Stationen, in wissenschaftlichen Forschungsinstituten und Laboratorien arbeiten, welche sich mit Mikrobiologie befassen, zu beginnen.

25. Juli
Operativer Befehl des NKWD der UdSSR N°. 00439 über die „Operation zur Ergreifung von Repressivmaßnahmen an deutschen Staatsangehörigen, die der Spionage gegen die UdSSR verdächtig sind“ (in erster Linie ging es hier um Mitarbeiter in Rüstungs-betrieben und beim Transportwesen). Die Verhaftungen begannen am 29. Juli. Ab dem Herbst weitete sich die Operation nach und nach auf mehrere Kategorien von Sowjet-Deutschen und anderen Staatsbürgern aus, die beschuldigt wurden, Beziehungen zu Deutschland zu unterhalten und zu seinen Gunsten Spionage zu betreiben. Damals bediente man sich bei der Verurteilung der „Album-Methode“(s. 11. August). Bei der „deutschen Operation“ wurden im Verlauf der beiden Jahre 1937-1938 insgesamt 55 005 Personen verurteilt, 41 898 davon zum Tod durch Erschießen.

27. Juli
Direktive der GUGB beim NKWD über die Aufdeckung und Verhaftung von Beteiligten an einem militärischen Komplott bei den Spionagediensten der RKKA.

29. Juli
Anordnung der GURKM (Hauptverwaltung der Arbeiter- und Bauern-Miliz) beim NKWD über die Säuberung der Eisenbahn-Betriebe von „sozial gefährlichen Elementen“.

31. Juli
Der operative Befehl des NKWD N°. 00447 „Über die Operation zur Repressierung  ehemaliger Kulaken, Straftäter und anderer antisowjetischer Elemente“ wird vom Politbüro des Zentral-Komitees der WKP (B) bestätigt. Gleichzeitig werden die Fristen für die „Kulaken-Operation“ festgelegt und die finanziellen Mittel zu deren Durchführung bewilligt. Ferner wird der Beschluß über die Einrichtung von sechs neuen Arbeits- und Umerziehungslagern zur Holzbeschaffung verabschiedet, wohin die im Rahmen dieser Operation Verurteilten verschickt werden sollen. Der Befehl enthielt genaue Angaben über die Kontingente, die den Repressionsmaßnahmen unterlagen: ehemalige Kulaken, die auf dem Lande geblieben waren oder sich in Städten angesiedelt hatten, ehemalige Mitglieder der sozialistischen Parteien, Geistliche, „ehemalige Weiße“ usw., sowie „Kriminelle“, d.h. Menschen, die bereits früher nach §§ des Strafgesetzes verurteilt worden und somit vorbestraft waren. Im Hinblick auf „besonders aktive antisowjetische Elemente“ sollte die Operation auch in Gefängnissen, Lagern und Arbeitssiedlungen durchgeführt werden. Der Befehl legte für jede Region der UdSSR zahlenmäßige Höchstgrenzen(Limits) in der ersten  (Erschießung) und zweiten (Inhaftierung im Lager) Kategorie fest und bestimmte  ebenso den Personalbestand der „Trojkas“, die die Urteile fällen sollten (Leiter der  NKWD-Verwaltung, Sekretär des Gebietskomitees, Gebietsstaatsanwalt). Die Urteile  fielen extern, d.h. ohne gerichtliche Vorladung des Angeklagten sowie ohne Verteidigung und Anklage.Gegen die Urteile konnte keine Berufung eingelegt werden. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß die Erschießungsurteile „unter strikter Geheimhaltung von Zeit und Ort vollstreckt“ werden sollten. Laut Befehl sollte die Operation sich über einen Zeitraum von einem Monat erstrecken; innerhalb dieser Zeit beabsichtigte man 75.950 Personen zum Tod durch Erschießen und 193.000 zur Inhaftierung in Lagern (insgesamt 268 950) zu verurteilen. Die Fristen für diese Operation wurden mehrmals verlängert und den einzelnen Regionen zusätzliche „Limits“ (Höchstgrenzen) vorgeschrieben. Insgesamt wurden im Verlauf der (Kulaken-Operation, die im wesentlichen im Frühjahr-Sommer 1938 durchgeführt wurde, nicht weniger als 818 000 Menschen verurteilt, von denen mindestens 436 000 den Tod durch Erschießen fanden.

Juli
Instruktion des Politbüros, nach der die Erlaubnis erteilt wird, während der Ermittlungsverfahren bei konterrevolutionären Verbrechern im Verlauf der Verhöre physische Methoden anzuwenden. Offiziell ist eine Direktive zur Anwendung von Folter-Methoden, allem Anschein nach, nicht versendet worden; auch in den Archiven hat man dazu nichts gefunden. Der Inhalt konnte aufgrund eines Telegramms des Zentral-Komitees der WKP (B) vom 10.01.1939, demgemäß die Anwendung von Foltermethoden einzuschränken ist, sowie bei einer Diskussion auf der Juni-Vollversammlung des Zentral-Komitees der KPdSU im Jahre 1957, wiederhergestellt werden. Möglicherweise hat Stalin den Inhalt dieser Direktive Jeschow mündlich mitgeteilt, der sie dann an das Führungspersonal von NKWD und NKWD-Verwaltungen im Rahmen der vom 16.-20. Juli stattgefundenen Konferenz übermittelte (das praktisch alle betreffende Verprügeln während der Verhöre wird Ende Juli – Anfang August 1937 festgelegt).

1. August
Anordnung des Rates der Volkskommissare und des Zentral-Komitees der WKP (B) über den Kampf gegen Schädlingstätigkeit im Bereich der Getreidebeschaffung.

3. August
Direktive des Zentral-Komitees der WKP (B) über die Organisierung „von 2-3 öffentlichen Gerichtsprozessen pro Gebiet in den Bezirken gegen Volksfeinde – Saboteure in der  Landwirtschaft. Es wird der Befehl erteilt, „über den Verlauf der Gerichtsprozesse auf  breiter Ebene in der Lokalpresse zu berichten“.

5. August
Beginn der „Kulaken-Operation“. Massen-Verhaftungen derer, die nach der 1. Kategorie verurteilt werden sollten.

5. August
Direktive des NKWD über die Durchführung der Operation gemäß Befehl No. 00447 im GULAG: Festlegung von Höchstgrenzen (nur nach der 1. Kategorie) für die Lager. Die Verurteilung der Gefangenen sieht kein neues Untersuchungsverfahren vor, die Urteile werden von Trojkas auf Grundlage von Auskünften der Lagerverwaltung gefällt.

7. August
Hinweis Wyschinskijs an die Staatsanwälte der Republiken, Regionen und Gebiete, daß im Verlauf der Realisierung des Befehls N°. 00447 vorausgehende Sanktionen des  Staatsanwaltes für eine Verhaftung nicht erforderlich sind.

11. August
Operativer Befehl des NKWD der UdSSR N°. 00485 „Über die Liquidierung polnischer  Sabotage- und Spionage-Gruppen und Organisationen der POW [Polnische Militär-Organisation]“ (der Plan dazu wurde vom Politbüro am 9. August bekräftigt). Den Repressionsmaßnahmen unterlagen insbesondere „ehemalige Kriegsgefangene der polnischen Armee, Grenzverletzer aus Polen, Politemigranten, politische Austauschhäftlinge aus Polen, ehemaliger Mitglieder der PPS [Polnische Sozialistische Partei] und anderer polnischer politischer Parteien“. Gleichzeitig wird  die Einstellung der Freilassung aller Lagerhäftlinge, die ihre Haftzeit abgesessen haben, angeordnet, sofern diese der Spionage zum Nutzen Polens verdächtig sind. Ihre Akten sind an das Sonder-Kollegium zu übergeben. Den schlimmsten Repressionen unterlagen die Vertreter der polnischen Diaspora, die in militärstrategischen Bereichen beschäftigt waren (Transportwesen, Telekommunikation, Verteidigungsindustrie, Armee, Sicherheitsorgane, u. ä.), aber auch polnische Kulturgesellschaften. Der Befehl veranlaßte die Schaffung eines außergerichtlichen Organs – einer „Dwoika“ (Kommission bestehend aus einem Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR und einem Staatsanwalt der UdSSR) sowie des „Albumverfahrens“, um die Fälle rechtskräftig zu machen (Überprüfung der Fälle geschah extern, anhand von Listen, die zu sogenannten „Alben“ zusammengefügt waren). Dieser Mechanismus wurde bei der Durchführung aller „nationalen Operationen“ angewandt. Bei der „polnischen Operation“ in den Jahren 1937-1938 wurden 139.815 Personen verurteilt, 111 .071 von ihnen zum Tod durch Erschießen.

15. August
Operativer Befehl des NKWD der UdSSR N°. 00486 über „Repressionen der Ehefrauen von Vaterlandsverrätern und Mitgliedern rechtstrotzkistischer Spionage- und Sabotage-Organisationen, die vom Militär-Kollegium und Kriegsgerichten nach der ersten und  zweiten Kategorie verurteilt worden sind, beginnend mit dem 1. August 1936“. Festgelegt wurden Haftart und Art der Verurteilung der Ehefrauen - Familienmit-glieder von Vaterlandsverrätern - durch eine NKWD Sonder-Beratung zu 5-8 Jahren, sowie die Unterbringung ihrer Kinder in Kinderheimen und Krippen. Kinder über 15 Jahre, die für „sozial gefährlich“ gehalten wurden, unterlagen der Verhaftung. Insgesamt wurden bei dieser Operation mehr als 18.000 Ehefrauen verhaftet und über 25.000 Kinder „weggenommen“.

16. August
Es entstehen neue Waldlager des NKWD-GULAG-Systems: die Iwdelsker, Kargopolsker, Kulojsker, Loktschimsker, Tajschetsker, Tomsko-Asinsker und Ustwymsker Arbeits- und Umerziehungslager. Dorthin sollen in erster Linie Häftlinge geschickt werden, die aufgrund des Befehls N°. 00447 (2. Kategorie) verurteilt wurden.

17. August
Direktive des NKWD über Ausweitung der Aktion im Rahmen des Befehls N°. 00485 vom  11. August über „polnische Spionage“ in der Moldawischen ASSR – in Verbindung mit „rumänischen Spionen“. Der Verhaftung unterlagen in erster Linie Überläufer und  Emigranten aus Rumänien. Kurze Zeit darauf wurde die „rumänische Operation“ auch  auf das gesamte Territorium der Ukraine ausgedehnt, und später auch auf andere Regionen der UdSSR. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Operation 8.292 Personen verhaftet, von denen 5.439 zum Tode verurteilt wurden.

21. August
Anordnung des Zentral-Komitees der WKP (B) und des Rates der Volkskommissare der UdSSR „Über die Aussiedlung der koreanischen Bevölkerung aus den an die Region Fernost angrenzenden Bezirken“.

22. August
Rundschreiben des NKWD der UdSSR „Über Ausländer“. Ausgehend von der Überzeugung, daß eine überwältigende Anzahl Ausländer, die in der UdSSR leben, mit dem organisierten Anfang von Spionage und Diversion gleichzusetzen sind“, ergeht der Befehl, das Verlängern von Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsbürger aus Deutschland, Polen, Japan und einer Reihe anderer Länder zu beenden.

29. August
Rundschreiben der GUGB beim NKWD der UdSSR „Über operative Maßnahmen im Kampf gegen Vergiftungen und bakteriologische Spionage in den Einheiten der RKKA“. Es wird befohlen, die Sache der Vergiftungen von Rotarmisten „mit allergrößter Dringlichkeit zu behandeln, mit dem Ziel, die Organisatoren und aktiven Teilnehmer an den Vergiftungen – Verschwörer, Spione, Saboteure,unbedingt zu entlarven“. Des weiteren ist das Aufklärungsnetz in allen Bereichen des Nahrungsmittelblocks und des Sanitätsdienstes (Lebensmittellager, Kantinen, Küchen, Bäckereien, Laboratorien, Apotheken, Pumpenhäuser und dergl.)“ mit Entschiedenheit zu säubern und zu festigen.

31. August
Telegramm des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentral-Komitees der WKP (B) „Über die Bekämpfung von Getreide-Schädlingen und die Beseitigung der durch das Ungeziefer entstandenen Schäden bei der Getreideaufbewahrung“.

4. September
In der Ukraine und einer Reihe anderer Regionen der UdSSR hat das zweite Stadium der „Kulaken-Operation“ begonnen – Verhaftungen nach der 2. Kategorie (derjenigen, die in Lagerhaft kommen sollen).

5. September
Das Politbüro weitet das Recht der Sonder-Beratung beim NKWD der UdSSR aus, indem es ihr nun auch die Erlaubnis erteilt, Überläufer aus Polen, Mitglieder der  polnischen sozialistischen Partei und andere wegen antisowjetischer Tätigkeiten zu 10 Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Telegramm des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentral-Komitees der WKP (B) (in Fortführung des Telegramms vom 31. August) an alle Gebiete der Union, in dem diese dazu verpflichtet werden, „pro Gebiet, Region jeweils zwei bis drei Schauprozesse gegen Schädlinge bei der Getreidelagerung zu organisieren, die Schuldigen zum Tod durch Erschießen zu verurteilen, das Urteil zu vollstrecken und dies in der Lokalpresse zu veröffentlichen“.

14. September
Anordnung des Zentralen Exekutiv-Komitees (wiederholter Beschluß des Politbüros vom 11. September, der auf Vorschlag Wyschinskijs angenommen wurde) „Über die Einfüh-rung von Änderungen in den gültigen Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken“: „1. In Fällen konterrevolutionärer Schädlingstätigkeit und Sabotage ist die Anklageschrift den Beschuldigten vierundzwanzig Stunden vor der Gerichtsverhandlung auszuhändigen. 2. Ein Berufungsverfahren ist in Fällen von Verbrechen, für die die §§ 58-7 des Strafgesetzes der RSFSR (Schädlingstätigkeit) und 58-9 des Strafgesetzes der RSFSR (Sabotage) sowie die entspechenden §§ des Strafgesetzes anderer Unionsrepubliken zur Anwendung vorgesehen sind, nicht zulässig. 3. Urteile, nach denen die Höchststrafe verhängt wurde (Erschießung) sind unverzüglich und unter Ablehnung eines Begnadigungsgesuchs zu vollstrecken“.

17. September
Rundschreiben des NKWD der UdSSR und der Staatsanwaltschaft der UdSSR, in dem die Verbote einer Aufenthaltsgenehmigung für ehemalige Verurteilte in größeren Städten(darunter auch Hauptstädte) verschärft werden.

20. September
Operativer Befehl des NKWD N°. 00593 „Über Maßnahmen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Sabotage- und Spionage-Tätigkeiten der japanischen Agentenschaft aus den eihen der sogenannten Charbiner“ (der Entwurf wurde vom Politbüro am 19.09. bestätigt). Gegen „ehemalige Bedienstete der Chinesischen Ost-Eisenbahnlinie sowie Reemigranten aus der Mandschurei, die sich innerhalb der Union im Eisenbahn-Transportwesen und der Industrie niedergelassen haben, sind Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Durchführung der „Charbiner Operation“ sind die gleichen Mechanismen anzuwenden, wie bei der polnischen und den anderen nationalen Operationen. Im Rahmen der „Charbiner Aktion“ wurden in den Jahren 1937-1938 insgesamt 46.317 Menschen verurteilt, davon 30.992 zum Tod durch Erschießen.

28. September
Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR „Über die Ausweisung von Koreanern vom dem Territorium der Region Fernost“. Der Deportation unterlagen Koreaner auf dem gesamten Gebiet der Region Fernost (und nicht nur aus den  angrenzenden Bezirken, wie es in der Anordnung vom 21. August vorgesehen war). Formelles Ziel der Umsiedlung – „das Vordringen japanischer Spione in die Region Fernost zu unterbinden“. Auf Grundlage dieser Anordnung unterlagen auch diejenigen Koreaner der Verhaftung und Deportation, die in anderen Gebieten der UdSSR lebten.Gegen Ende Oktober wurden aus der Region Fernost 36.442 Familien mit einer Gesamtzahl von 171.781 Personen nach Mittelasien und Kasachstan verschleppt.

Des weiteren wurden mit ihnen noch etwa 10.000 weitere Personen aus der Region Fernost abtransportiert – Chinesen, Polen, Deutsche, Charbiner Repatrianten und andere.

2. Oktober
Anordnung des Zentralen Exekutiv-omitees der UdSSR bezüglich der Einführung von Freiheitsentzug bis zu 25 Jahren als Strafmaßnahme in Fällen von Spionage, Schädlingstätigkeiten und Sabotage-Akten (zuvor lautete das Strafmaß gemäß Strafgesetz - 10 Jahre).

2. Oktober
Anordnung des Zentral-Komitees der WKP (B) und des Rates der Volkskommissare der UdSSR „Über Maßnahmen im Kampf gegen Schädlingstätigkeit bei der Tierzucht“. Es ist vorgesehen „in allen Republiken, Regionen und Gebieten jeweils zwischen 3  und 6 Schauprozesse, unter Hinzuziehung der breiten Bauernmassen, zu organisieren und die der Schädlingstätigkeit Überführten zum Tod durch Erschießen zu verurteilen“. Als Schädlinge wurden „sowohl überführte Veterinäre, Zootechniker, Laboranten von Biofabriken, als auch Mitarbeiter der örtlichen Grund- und Boden sowie Sowchosen-Organe“ bezeichnet.

4. Oktober
Rundbrief der GUGB beim NKWD über die Verschärfung der Aufsicht gegenüber Verhafteten in Untersuchungsgefängnissen, mit dem Ziel, Selbstmordversuche zu verhindern. „Einige Mitarbeiter der GUGB vergessen, dass der Feind seinen Kampf nicht beendet und nach der Verhaftung nicht selten im Selbstmord Zuflucht findet, um seine verbrecherischen Aktivitäten im Verborgenene zu halten“. „Es hat Fälle von Selbststrangulierung und Selbsterhängen bei Verhafteten gegeben <...> und insbesondere Selbstmord durch Hinausstürzen aus dem Fenster  während des Verhörs – das Ergebnis fehlender elementarer Vorsorgemaßnahmen von Seiten vieler NKWD-UNKWD-Behörden“. Es werden strengere Regeln für die Durchführung von Durchsuchungen festgelegt; Brillen und Kneifer sind nur auf Verlangen des Ermittlungsrichters herauszugeben; es ist verboten, eigene Medikamente „von draußen“ zu besitzen; die Zwischenräume der Treppen sind mit Netzen auszustatten.

8. Oktober
Befehl des Staatsanwaltes der UdSSR Wyschinskij, der die Bestrafung von „Gesprächen“ verschärft: es wird beantragt, „konterrevolutionäre Reden, in denen terroristische Akte gutgeheißen werden, sowie das Äußern terroristischer Absichten in Bezug auf die Parteiführer und die sowjetische Regierung nach § 17 – 58-8 des Strafgesetzes der RSFSR zu bestrafen (d.h. wie Mittäterschaft an Terrorakten). Zuvor waren derartige Äußerungen gemäß § 58-10 (konterrevolutionäre Agitation) geahndet worden.

10. Oktober
Direktive des NKWD der UdSSR, nach der aufgrund der Wachsamkeit der Werktätigen beobachtete Fakten in der Presse veröffentlicht werden sollten.

11. Oktober
Direktive des NKWD der UdSSR über die Aussiedlung der Kurden und Familienmitglieder von Repressierten aus dem grenznahen Aserbeidschan nach Kasachstan.

12. Oktober
Auf der Vollversammlung des Zentral-Komitees der WKP (B) wird N.I. Jeschow auf Antrag Stalins als Kandidat für die Mitgliedschaft im Politbüro gewählt.

23. Oktober
Befehl des NKWD der UdSSR No. 00693 „Über die Operation zur Repressierung von Überläufern – Grenzverletzern der UdSSR“. Es wird die Verhaftung aller Grenzverletzer angeordnet, „unabhängig von den Motiven und Umständen des Grenzübertritts auf unser Territorium“. Des weiteren ergeht der Befehl, sie (darunter auch diejenigen, die nicht als Agenten der ausländischen Aufklärung entlarvt wurden), zu Gefängnisoder Lager-Haftstrafen zu verurteilen.

28. Oktober
Befehl des NKWD der UdSSR No. 00698 „Über das Unterbinden konterrevolutionärer Spionage, Terror- und Sabotage-Tätigkeiten beim Personalbestand der  Botschaften und Konsulate Deutschlands, Japans, Italiens und Polens“. Es wird befohlen, unverzüglich alle sowjetischen Bürger, die in ständiger Verbindung mit ausländischen Konsulaten und Botschaften stehen, zu verhaften und die Kontakte von Sowjetbürgern zu Auslandsvertretern einzuschränken.

[1. Oktober – 5. November]
Direktive des NKWD, in der der Befehl erteilt wird „in den nächsten Tagen die operative Vernichtung der kirchlichen und sektiererischen konterrevolutionären Aktive zu gewährleisten, wobei alle Mitglieder von Spionage-, aufständischen und terroristischen Formierungen, darunter alle, die den Versuch unternommen haben, subversive Aktionen in Bezug auf die Wahlen [zum Obersten Sowjet der UdSSR] zu betreiben, zu verhaften sind“.

3. November
Direktive des NKWD der UdSSR über die Beschleunigung der Massen-Operationen (Kulaken-Operation, nationale Operation, Operation gegen Familienmitglieder von Vaterlandsverrätern). Die Frist für ihre Beendigung wird für den 10. Dezember 1937 festgelegt.

4. November
Direktive der GURKM beim NKWD der UdSSR über die Vorbereitung der Operation gegen verbrecherische Elemente unter den nomadisierenden Zigeunern.

4. November
Rundschreiben der GUGB beim NKWD „Über den Kampf gegen Diversionstätigkeiten bei den Militär-Vorratslagern der RKKA“.

22. November
Direktive der GUGB beim NKWD der UdSSR über die Verstärkung der Maßnahmen zur Entlarvung deutscher Spionage – und Sabotagegruppen in der Energiewirtschaft.

30. November
Direktive des NKWD der UdSSR über die Durchführung massiver Repressionsmaßnahmen gegen die „lettische Spionage“. Die Operation wurde im Rahmen der „nationalen Operationen“ durchgeführt. In erster Linie wurden Politemigranten und Grenzübergänger aus Lettland, Aktivisten lettischer Klubs und Gesellschaften (darunter solche, die Aufklärung betrieben, lettische Schützen und andere) usw., repressiert. Im Rahmen der „lettischen Aktion“ wurden in den Jahren 1937-1938 insgesamt 21.200 Personen verurteilt, davon 16.575 zum Tod durch Erschießen.

11. Dezember
Direktive des NKWD der UdSSR über die Verlängerung aller Massen-Operationen („Kulaken“ und „Nationale“) bis zum 01.01.1938.

11. Dezember
Direktive des NKWD der UdSSR über die Durchführung einer massiven Repressionsoperation unter den Griechen. Die Verhafteten wurden der Spionage und nationalistischer Aktivitäten angeklagt. Die Operation wurde im Rahmen und mit den Methoden der „nationalen Operation“ durchgeführt. Der Hauptschlag der Aktion richtete sich gegen die greichischen Kolonien im Süden Rußlands, in Transkaukasien und auf der Krim. Wegen der „griechischen Linie“ wurden in den Jahren 1937-1938 insgesamt 12.557 Personen verurteilt, davon 10.545 zum Tod durch Erschießen.

14. Dezember
Die Direktive des NKWD der UdSSR über „gegen die Letten gerichtete“ Repressionen (30.11.) wird auf „Grenzverletzer finnischer, estischer, litauischer und bulgarischer Herkunft ausgeweitet“. Faktisch hatten die Verhaftungen „in Richtung“ Esten und Finnen bereits im Dezember September begonnen. In den Jahren 1937-1938 wurden im Rahmen der „estischen Linie“ 9.735 Personen verurteilt, davon 7.998 zum Tod durch Erschießen; während der „finnischen Aktion“ verurteilte man 11.066 Personen, 9.078 von ihnen fanden den Tod durch Erschießen.

17. Dezember
Direktive des NKWD über die Prüfung der Akten von aus den Lagern geflohenen Häftlingen durch „Trojkas“, über die Erschießung aller Geflohenen und über die Verkündung von Urteilen durch entsprechenden Befehl an die einzelnen Lager.

20. Dezember
Feierliche Sitzung des Moskauer Aktivs zu Ehren des 20-jährigen bestehens der Allrussischen Tscheka – NKWD im Bolschoj-Theater. A.I. Mikojan vom Politbüro hielt die Begrüßungsrede („Bei uns ist jeder Werktätige ein Volkskommissar des Innern“, „Das NKWD hat in dieser Zeit hervorragend gearbeitet“, u.ä.). Jeschow sicherte der Partei und Stalin in einem speziellen NKWD-Jubiläumsbefehl zu, daß das „Volkskommissariat für innere Angelegenheiten den Feinden des sowjetischen Volkes noch viel gezieltere, viel vernichtendere Schläge versetzen“ würde.

22. Dezember
Direktive des NKWD über Repressionen gegen die Chinesen im Fernen Osten. Es wurde  befohlen, unverzüglich alle Chinesen zu verhaften, „die provokative Aktivitäten bekundet oder terroristische Absichten gehegt hätten“.

26. Dezember
Direktive des NKWD mit der Forderung „nach Entschlossenheit und Unerbittlichkeit bei der Durchführung der „nationalen Operationen“. Instruktion zur Durchführung weiterer Verhaftungen, unabhängig von den zuvor gesetzten Schlußterminen für die Operationen.

1938

7. Januar
Anweisung der GUGB zur Kontrolle des Schriftverkehrs von Militärpersonen: „In letzter Zeit geht an Militärpersonen der RKKA eine erhebliche Anzahl von Dokumenten mit Massencharakter, in denen von Repressionen (Verhaftungen, Ausweisungen, usw.) die Rede ist, die gegenüber Volksfeinden angewendet werden sollen. < ... >. Alle militärischen Dokumente derartigen Inhalts sind zu beschlagnahmen und zur weiteren
Verfügung an die 5 UGB-Abteilungen zu übersenden.

9. Januar
Rundschreiben des NKWD über die Verstärkung der Massenoperationen im  Transportwesen („Es sind alle im Transportbereich verbliebenen Kulaken und antisowjetischen Elemente“ zu entfernen, die „Forderungen der Befehle bezüglich der Operationen gegen Polen, Deutsche, Charbiner, Letten, Finnen, Rumänen und andere  in vollem Umfang zu erfüllen“ und „innerhalb der den Trojkas für ihre Arbeit noch verbleibenden Frist vorrangig die Fälle beim Eisenbahntransport zu überprüfen“).

11., 14., 18., 20. Januar
Plenum des Zentralkomitees der WKP (B). Frage „Über Fehler der Parteiorganisationen beim Ausschluß von Kommunisten aus der Partei“ (Referent G.M. Malenkow). Der Vollversammlung ging eine Entscheidung des Politbüros vom 9. Januar voraus, auf der die Auflösung von 30 Partei-Bezirkskomitees im Gebiet Kuybyschew durch P.P. Postyschew, deren Leitungen man für Volksfeinden gehalten hatte, für „politisch schädlich“ und „als Provokation“ erklärt wurde. Das Plenum faßte den Beschluß, den unbegründeten Massen-Ausschlüssen aus der Partei ein entschiedenes Ende zu setzen“. Postyschew wurde aus den Reihen der Kandidaten als Mitglied ins Politbüro aufgenommen (bald darauf verhaftet und erschossen); an seiner Stelle wurde N.C. Chruschtschow gewählt.

14. Januar
Direktive des NKWD der UdSSR über die Verlängerung der Tätigkeit der „Trojkas“ bis auf weiteres.

14. Januar
Direktive der Staatsanwaltschaft der UdSSR (in Übereinstimmung mit dem Beschluß  des Politbüros vom 9. Januar) über Tatsachen unrichtiger Kündigungen des Arbeitsplatzes von Angehörigen repressierter Personen „allein aufgrund ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Verhafteteten“. Verbot, in die Arbeitsbücher als Begründung für die Kündigung den Vermerk „wegen Beziehungen zu einem Volksfeind“ u.ä.. einzutragen.

15. Januar
Anweisung der GULAG-Verwaltung beim NKWD der UdSSR über den Wegfall der Anrechnung von Arbeitstagen und das Verbot künftiger Anrechnungen für fast alle Kategorieren aufgrund politischer Anklagen verurteilter Personen (am 25.08.1938, stellte Stalin auf einer Sitzung des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR den Antrag, die Praxis der vorzeitigen Freilassung auf Bewährung von Häftlingen gänzlich abzuschaffen; am 19.04.1939 wurde dieser Vorschlag durch Befehl des NKWD rechtskräftig).

18. Januar
Direktiven des NKWD der UdSSR über „die umfassende Liquidierung des sozial-revolutionären Untergrunds“ (insbesondere ehemaliger Sozialrevolutionäre, die der Kommunistischen Partei beigetreten waren) sowie das Entfernen der Sozial-revolutionäre aus der Armee. In Erfüllung dieser beiden Verfügungen wurden im Laufe einer einzigen Woche (bis 25.01.1938) in der Sowjetunion etwa 12.000 Personen verhaftet.

19. Januar
Direktive des NKWD über Repressivmaßnahmen gegen Iraner in Aserbeidschan –iranische Staatsangehörige oder solche, die weder einen sowjetischen noch einen ausländischen Paß besitzen.

19. Januar
Beschluß des Politbüros über die Aussiedlung von Iranern aus den grenznahen Bezirken Aserbeidschans (Zwangsumsiedlung nach Kasachstan, Ausweisung in den Iran, Verhaftungen).

21. Januar
Rundschreiben der GUGB beim NKWD mit einem an die Gefängnis-Verwaltung der GUGB gerichteten Verbot, den Häftlingen Besuche sowie den Erhalt von Paketen zu  gestatten, Auskünfte über den Aufenthaltsort eines Gefangenen in dem betreffenden  Gefängnis zu erteilen, mit den Angehörigen von Verurteilten zu sprechen oder Briefwechsel zu führen.

24.-25. Januar
Jeschow und Frinowskij halten in Moskau eine Konferenz der Leiter der regionalen NKWD-Organe ab, die der Auswertung der Ergebnisse der Repressionskampagnien des Jahres 1937 gewidmet ist.

29. Januar
Direktive des NKWD der UdSSR über die Durchführung der“iranischen Operation“ auf dem gesamten Territorium der UdSSR. Der Verhaftung unterlagen Grenzverletzer und  Politemigranten aus dem Iran, Stammesführer, die aus dem Iran in die UdSSR umgezogen waren, Führer des „reemigrierten Nomadentums“ und „religöser Sekten“, Vertrauensleute der iranischen Kolonien, Angestellte „früher existierender Firmen mit gemischt-anglo-iranischem Kapital“ und andere. Die Verhafteten wurden wegen nationalistischer, aufständischer Sabotage- und Spionage-Tätigkeiten angeklagt. Die Repressionsmaßnahmen wurden im Rahmen der „nationalen Operation“ durchgeführt. Der Schlag richtete sich insbesondere gegen die iranischen Kolonien in Mittelasien und Transkaukasien. Gemäß der „iranischen Linie“ wurden 1938 insgesamt 13.297 Personen verurteilt, unter ihnen 2.046 zum Tod durch Erschießen.

31. Januar
Beschluß des Politbüros über die Fortsetzung der „Kulaken-Operation“ und zusätzliche Höchstgrenzen für 22 Regionen (57.200 Personen, davon 48.000 nach der 1. Kategorie). Termin für das Ende der Operation in diesen Regionen: 15.03.-01.04.1938. Die übrigen Regionen sollen die Operation bis zum 15.02.1938 beenden.

Am 1. Februar wird eine entsprechende Direktive vom NKWD erlassen.

31. Januar
Beschluß des Politbüros zur Verlängerung der Operation „zur Vernichtung der Spionage-und Sabotage-Kontingente aus den Reihen der Polen, Letten, Deutschen, Esten, Finnen, Griechen, Iraner, Charbiner, Chinesen und Rumänen“ bis zum 15.04.1938 unter Beibehaltung der „bestehenden außergerichtlichen Verfahrensweise bei der Überprüfung der Fälle“; Anweisung für die „analoge Durchführung einer Operation“ gegen Bulgaren und Mazedonier. Am 1. Februar ergeht eine entsprechende NKWD-Direktive.

31. Januar
Beschluß des Politbüros „Über Grenzverletzer“ mit Verschärfung der gegen sie zu verhängenden Strafsanktionen. Für die Grenzverletzer auf dem Territorium der UdSSR, „bei denen verbrecherische Absichten“ festgestellt werden – Tod durch Erschießen gemäß Urteilsspruch der Militärtribunale, für alle übrigen – 10 Jahre Gefängnis auf Beschluß der OSO.

1. Februar
Beschluß des Politbüros über eine zusätzliche Höchstgrenze für die Lager des Fernen Ostens – 12.000 Personen nach der 1. Kategorie.

5. Februar
Eröffnung der zweiten Serie von Lagern der Forstwirtschaft beim GULAG des NKWD der UdSSR: die Wjatsker, Krasnojarsker, Oneschsker, Nord-Ural-, Unschensker und Usolsker Besserungs-Arbeitslager.

11. Februar
Befehl des NKWD der UdSSR N°. 0051 mit einem erneuten (s. 11. August 1937) Verbot, aus den Lagern Häftlinge mit dem „Merkmal polnischer Spionage“ und Grenzverletzer aus Polen, die ihre Haftstrafe verbüßt haben, in die Freiheit zu entlassen. Innerhalb von zwei Monaten vor der Freilassung ist dem Sonder-Kollegium des NKWD  entsprechendes Material über sie vorzulegen.

14. Februar
Direktive des NKWD der UdSSR über die Verstärkung de Arbeit in Sachen Menschewiken und Anarchisten. „Aufgabe der Ermittlungen in diesen Fällen ist die Feststellung von organisatorischen Verbindungen < ... > mit Rechten und Trotzkisten sowie der ausländischen Spionage“. Es wird befohlen, besondere Aufmerksamkeit auf die Menschewiken und Anarchisten zu lenken, die der WKP (B) beigetreten sind.

16.Februar
Direktive des NKWD der UdSSR über die Durchführung einer „auf die Afghanen gerichteten“ Massenoperation. Der Verhaftung unterlagen Politemigranten, Grenzverletzer, Vertrauensleute afghanischer Kolonien sowie die Führer „religiöser Sekten“ und „reemigrierter Nomaden“, alle Personen, die mit afghanischen diplomatischen Behörden usw. in Verbindung standen. Die Verhaftungen wurden hauptsächlich in der Turkmenischen und Usbekischen SSR vorgenommen. Die Repressionskampagne wurde im Rahmen der „nationalen Operation“ durchgeführt. 1.557 Personen wurden verurteilt, davon 366 zum Tod durch Erschießen.

17. Februar
Anordnung des Politbüros über ine zusätzliche Höchstgrenze für die „Kulaken-Operation“ in der Ukraine – 30.000 Personen.

23. Februar
Direktive des NKWD der UdSSR über die Verwendung von aufgeklebten Fotos in Pässen zur Kenntlichmachung von Personen, die Repressionsmaßnahmen unterliegen  (Lichtbilder für Paß-Dokumente wurden am 23.10.1937 aufgrund einer Anordnung des Zentralen Exekutiv-Komitees der UdSSR und des Rates der Volkskommissare der UdSSR eingeführt). Als nachahmenswertes Beispiel trat Weißrußland in Erscheinung: „Nachdem man die Mitarbeiter der Miliz, welche die Fotos in die Pässe eingeklebt hatten, und die Mitarbeiter der UGB angewiesen hatte, dem Milizapparat konkrete Hilfestellung zu geben, entlarvte das NKWD der WSSR in nur 20 Industrie-Unternehmen der Stadt Minsk 122 Grenzverletzer, die sich versteckt hielten, 17 sogenannte Politemigranten und 644 Personen ausländischer Herkunft (Deutsche, Rumänen, Charbiner und andere)“.

02.-13. März
Dritter öffentlicher politischer Prozeß in Moskau in Sachen des „antisowjetischen rechts-trotzkistischen Blocks“. N.I. Bucharin, A.I. Rykow, N.N. Krestinskij, G.Ch.Rakoswskij, A.I. Ikramow, G.G. Jagoda und andere werden des Mordes an S.M. Kirow, der Vergiftung W.W. Kujbyschews und M. Gorkijs, der Verschwörung gegen W.I. Lenin und I.W. Stalin, der Organisation von Industrie-Sabotage, Diversion, einem Komplott mit dem Ziel der Aufteilung der UdSSR und anderer Verbrechen angeklagt. Gerichtsvorsitzender ist W.W. Ulrich, staatlicher Ankläger – A.J. Wyschinskij. Über 17 Angeklagte wird die Todesstrafe verhängt (sie werden am 15. März erschossen).

23. März
Anordnung des Politbüros über die Säuberung innerhalb der für Verteidigungszwecke  arbeitenden Industrie von jenen „nationalen Kontingenten“, gegen die bereits repressive Operationen durchgeführt werden (Polen, Letten, Griechen usw.).

8. April
N.I. Jeschow wird zum nebenamtlichen Volkskommissar für das Transportwesen zu Wasser ernannt.

23. April
Direktive der GUGB beim NKWD mit dem Verbot der Freilassung von „Ehemaligen“, die aus Leningrad, Moskau und anderen Städten (hauptsächlich nach dem Mord an Kirow) ausgewiesen wurden und inzwischen ihre Verbannungsstrafe verbüßt haben. Es ergeht die Forderung, Listen mit den Namen der Verbannten „zwecks Verlängerung der Verbannungsdauer“ zur Verfügung zu stellen“.

24. April
Direktive des NKWD der UdSSR über Verhaftungen von Personen, die terroristischer und Sabotage-Absichten verdächtigt werden, Verschärfung der Beobachtung von Verwandten repressierter Personen(vor allem von Kindern älter als 15 Jahre) durch Agentennetze sowie Bewachung der Partei- und Sowjet-Führer im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 1. Mai.

21. Mai
Befehl des NKWD der UdSSR „Über die Arbeit der Trojkas mit Erteilung von Instruktionen an das NKWD bezüglich der Überprüfung der Fälle von verbrecherischen und moralisch verfallenen Elementen und der böswilligen Verletzung vonPaß-Bestimmungen“. Der Befehl reglementierte die Tätigkeit der sogenannten“Miliz-Trojkas“ (nicht zu verwechseln mit den „Sonder“- oder „Gerichts“-Trojkas gemäß Befehl 00447, die seit 1935 das Recht besaßen, auf administrativem Wege Personen zur Ausweisung oder zu 3-5jährigen Haftstrafen im Lager zu verurteilen, die den „sozial schädlichen“ oder „sozial gefährlichen“ Elementen zugeordnet waren (d.h. Menschen, die keine „Arbeit von gesellschaftlichem Nutzen“ verrichteten, gegen die Paßvorschriften verstoßen hatten u.ä.). In Übereinstimmung mit dem Befehl vom 21.05.1937 fielen in den Zuständigkeitsbereich der „Miliz-Trojkas“ auch noch andere  Kategorien von Gesetzesverletzungen – beispielsweise Käufer von Diebesgut, Rowdies und Wiederholungsdiebe, deren konkrete Schuld man vor Gericht schon  nicht mehr beweisen mußte. Im Zeitraum 1937-1938 verurteilten diese Trojkas, die in jeder Region im Einsatz waren, nicht weniger als 400.000 Menschen zu unterschiedlichen Strafmaßen.

26. Mai
Anordnung des Politbüros über die Verlängerung des bisherigen („Album“-) Verfahrens bei der Überprüfung der Fälle „im Rahmen aller nationalen Operationen“bis zum 01.08.1938. Das NKWD gibt am 28.05. eine entsprechende Direktive heraus und erteilt den Befehl, die Anstrengungen auf die Säuberung der Verteidigungsindustrie und des Transportwesens zu konzentrieren

4. Juni
Direktive der GUGB beim NKWD an die Sonderabteilungen über die Unfallhäufigkeit bei den Luftstreitkräften der RKKA. „Die Unfälle sind das Ergebnis der Tätigkeit nicht entlarvter Feinde“; „in Zukunft wird jedem einzelnen Unglücksfall eine ausführliche, operative Untersuchung durch das Agentennetz folgen“.

10. Juni
Anordnung des Politbüros darüber, daß die Umsiedlung von Chinesen aus dem Fernen Osten  nach Shinjang nur auf freiwilliger Basis geschehen kann. Gleichzeitig wird angeordnet, „verhaftete Chinesen, mit Ausnahme der wegen Spionage, aktiver Sabotage und Terror verurteilten und angeklagten, aus der Haft zu entlassen und zusammen mit ihren Familien und ihrem Besitz nach Shinjang auszusiedeln. Des weiteren sind die Massen-Verhaftungen von Chinesen einzustellen“.

13. Juni
Flucht von G.S. Ljuschkows – dem Leiter der NKWD-Verwaltung in der Region Fernost – nach Japan. Zum Teil infolgedessen beginnt sich kurze Zeit später eine neue Spirale der Repressionen zu drehen.

16. Juni
Rundschreiben der GUGB beim NKWD der UdSSR über die Intensivierung der operativen Agentenarbeit bei den Objekten der Kohleindustrie in Verbindung mit der Enlarvung rechtstrotzkistischer Organisationen in den Kohlebecken des Landes.

24. Juni
Direktive des Volkskommissariats für Verteidigung über die Entlassung von „deutschen, lettischen, polnischen, estischen, litauischen, finnischen, rumänischen und koreanischen Militärpersonen sowie Militärangehörigen anderer Nationailtäten, die nicht zu den Völkern der UdSSR gehören, aus der Armee“ (in erster Linie wurden die Personen entlassen, die im Ausland geboren waren, dort gelebt hatten oder in den betreffenden Ländern Verwandte besaßen). Alle Entlassenen wurden von den Organen der Staatssicherheit überprüft, gegen viele von ihnen wurden repressive Maßnahmen eingeleitet.

28. Juni
Direktive des NKWD über die Registrierung und Verhaftung von Teilnehmern der sogenannten „tolmatschewsker-weißrussischen“ Opposition in der RKKA (offene Opposition innerhalb der Armee, die im Zusammenhang mit der Einführung der Einzelführung in die RKKA in den Jahren 1927-1928 entstand; 1938 wurde die ehemalige Zugehörigkeit zur Opposition als Mitwirkung in einer „antisowjetischen trotzkistischen Organisation“ interpretiert).

6.-12. Juli
Serie von Direktiven der GUGB beimNKWD über die Forcierung der Repressionen in der Region Fernost. Es wurde befohlen „innerhalb einer 7-Tage-Frist eine Massenoperation vorzubereiten, in deren Rahmen alle im weißgardistischen aufständischen Untergrund mitwirkenden Personen, ehemalige weiße Offiziere, ehemalige aktive Angehörige der Weißen Armee und verschiedener antisowjetischer Banden, < ... > antisowjetische Elemente aus den Reihen der ehemaligen Partisanen, das antisowjetische Aktiv, Kirchenleute und Sektenmitglieder, alle Spione und der Spionagetätigkeit verdächtige Deutsche, Polen, Koreaner, Letten, Finnen, Esten, Griechen, Iraner, Charbiner“ eliminiert werden sollten. Zur Beschleunigung des Verurteilungsverfahrens erteilt Jeschow dem in die Region Fernost abkommandierten Frinowskij die Erlaubnis, gemeinsam mit dem  Regionsstaatsanwalt die „Alben“ zur „nationalen Operation“ zu überprüfen, Urteile in  Sachen verhafteter Ehefrauen von „Volksfeinden“ und anderen „antisowjetischen Elementen“mit den Rechten einer OSO zu verhängen und die Arbeit der „in absentia“- Gerichte des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR voranzutreiben.

21. Juli
Direktive des NKWD über eine beschleunigte Prüfung der Verhafteten-Akten mit dem Ziel, die Gefängnisse zu entlasten und die Häftlinge so schnell wie möglich in Lager abzutransportieren.

31. Juli
Das Politbüro genehmigt eine zusätzliches „Limit“ für die „Kulaken-Operation“ im Fernen  Osten (15.000 Personen nach der 1. sowie 5.000 nach der 2. Kategorie).

10. August
Direktive des NKWD der UdSSR über strengste Maßnahmen im Kampf gegen Lagerflucht und die Beendigung der Möglichkeit von Kontakten zwischen Häftlingen und der ortsansässigen Bevölkerung.

22. August
L.P. Berija wird zum 1. Stellvertretenden des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten der UdSSR anstelle von M.P. Frinowskij ernannt (Frinowskij wird Volkskommissar der Seekriegsflotte der UdSSR.

27. August
Rundschreiben des NKWD „Über die Verfahrensweise bei der Registrierung einseitiger Scheidungen unter Ehepaaren, von denen sich einer der Partner in Haft befindet“ (es wird die Genehmigung zu einer einseitigen Annullierung der Ehe auf Wunsch des in Freiheit verbliebenen Partners erteilt).

29. August
Das Politbüro trifft die Entscheidung über das letzte „Limit“ bezüglich der „Kulaken-Operation“ – 3.000 Personen für das Tschitinsker Gebiet. Erfüllungstermin –1. November.

9.-19. September
In der „Prawda“ wird der „Kurzlehrgang zur Geschichte der WKP (B)“, verfaßt unter der  Redaktion und Mitwirkung von J.W. Stalin, veröffentlicht. Am 1. Oktober erfolgt die Herausgabe eines gesonderten Buches.

15. September
Beschluß des Politbüros bezüglich der Übergabe der „verbliebenen, nicht überprüften  Ermittlungsakten der in Sachen des konterrevolutionären nationalen Kontingents verhafteten Personen“ „zwecks Durchsicht der Sonder-Trojkas vor Ort“; die Sonder-Trojkas erhalten das Recht, Urteile nach der 1. und 2. Kategorie zu verhängen, „sowie die Akten zur Nachprüfung und zur Entscheidung über eine Freilassung der  Angeklagten zurückzugeben“; die Entscheidungsfällung der „Sonder-Trojkas“ nach der 1. Kategorie ... hat unverzüglich zu erfolgen“. Die Sonder-Trojkas setzen sich aus dem amtierenden Leiter der NKWD-Verwaltung, dem 1. Seketär des Gebiets-/Regionskommissariats und einem Staatsanwalt zusammen. Der Personalbestand der Trojkas wurde vom Politbüro nicht bestätigt. Die Trojkas überprüfen die Fälle der vor dem 1. August 1938 gemäß „nationaler Linie“ verhafteten Personen und sollen ihre Arbeit innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen haben.

17. September
Befehl des NKWD der UdSSR No. 00606 über die Einsetzung von Sonder-Trojkas zur Überprüfung von Häftlingsakten gemäß Befehl des NKWD der UdSSR No. 00485 und anderer („nationale Kontingente“). Die Aktenüberprüfung durch die Sonder-Trojkas ersetzte das „Album-Verfahren“, das im August 1937 festgelegt worden war.

20. September
Beschluß des Politbüros über die Registrierung, Prüfung und Bestätigung beim  Zentralkomitee der WKP (B) aller verantwortlichen Mitarbeiter in den Volkskommissariaten für innere Angelegenheiten und bei der Kriegsflotte, aller verantwortlichen Mitarbeiter, die mit Auslandsangelegenheiten zu tun haben, sowie derer, die in der für Verteidigungszwecke arbeitenden Industrie und in den Kommissionen der Partei- und Rätekontrolle tätig sind.

29. September
Direktive des NKWD der UdSSR über die Verschärfung des Regimes in den Arbeitssiedlungen, die „sich in konterrevolutionäre Zentren verwandelt haben“.Es wird der Befehl erteilt, „die erforderlichen Maßnahmen zur Vernichtung des konterrevolutionären Untergrunds in den Arbeitssiedlungen zu ergreifen“.

8. Oktober
Beschluß des Politbüros über die Einsetzung einer Kommission (Jeschow, Wyschinskij,Berija u.a.) zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für eine „Anordnung des Zentralkomitees, des Rates der Volkskommissare und des NKWD über eine neue Richtlinie zur Frage der Verhaftungen, der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht sowie der Durchführung der Ermittlungsverfahren“ (Anhaltspunkt für die baldige Einstellung der Massenoperationen.

14. November
Direktive des Zentralkomitees der WKP (B) über die Registrierung und Überprüfung der verantwortlichen Mitarbeiter des NKWD der UdSSR in den Parteiorganen. „Als  Ergebnis dieser Überprüfung sollen die NKWD-Organe von allen feindlichen Personen, die sich auf betrügerischem Wege Zugang in die NKWD-Organe verschafft und kein politisches Vertrauen verdient haben“.

17. November
Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der WKP (B) „Über Verhaftungen, staatsanwaltschaftliche Aufsicht und Durchführung von Ermittlungsverfahren (bestätigt vom Politbüro am 15. November). Alle außergerichtlichen Organe stellen ihre Tätigkeiten ein. Die Durchführung von Massenoperationen ist verboten; Verhaftungen dürfen nur mit ausdrücklicher Bestätigung des Gerichts oder des Staatsanwalts vorgenommen werden. Das früher gültige Verfahren bei Verhaftungen, nach dem diese in Absprache mit den daran interessierten Behörden und Parteiorganen erfolgten, wird wieder in Kraft gesetzt.

25. November
L.P. Berija wird Nachfolger von N.I. Jeschow im Amt des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR.

26. November
Befehl des NKWD der UdSSR N°. 00762 als Weiterentwicklung der Anordnung vom 17.  November. Alle operativen Befehle und Direktiven hinsichtlich der Durchführung von Massenoperationen werden abgeschafft; alle Fälle, die sich noch im Prozeß der Ermittlung befinden, sind an die Gerichtsorgane und das Sonder-Kollegium zu übergeben; es wird die Rückkehr „zu den Normen der sozialistischen Gesetzgebung“ erklärt.

1. Dezember
Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der WKP (B) „Über die Verfahrensweise bei der Genehmigung von Verhaftungen“, welche die vorherige ersetzt. Am 8. Dezember wird eine entsprechende Direktive an die NKWD-Organe verschickt.

22. Dezember
Direktive des NKWD der UdSSR alle Urteile außergerichtlicher Organe (Trojka, Dwojka, Sonderkollegium) außer Kraft zu setzen, sofern sie nicht bis zum 17. November vollstreckt oder den Verurteilten verkündet wurden.

28. Dezember
Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR, des Zentralkomitees der WKP (B) und des Allrussischen Zentralrates der Gewerkschaften „Über Maßnahmen zur Regelung der Arbeitsdisziplin, Verbesserung der staatlichen Versicherungspraxis und den Kampf gegen Mißbräuche in diesen Bereichen“; festgelegt werden administrative Strafen für Zuspätkommen am Arbeitsplatz und Bummelei.

10. Januar 1939
Telegramm Stalins an alle regionalen Leiter der WKP (B) und des NKWD bezüglich der Anwendung von Foltermaßnahmen: „Dem Zentralkomitee der WKP (B) ist  bekannt geworden, daß die Sekretäre der Gebiets- und Regionskomitees bei der Überprüfung von Mitarbeitern der NKWD-Verwaltungen diese beschuldigen, physische Foltermethoden an Verhafteten vorgenommen zu haben, als ob es ein Verbrechen wäre. Das Zentralkomitee der WKP erklärt, daß die Anwendung physischer Folter seit dem Jahr 1937 mit Genehmigung des Zentralkomitees der WKP zulässig ist. < ... > Das Zentralkomitee der WKP ist der Meinung, daß die Methode physischerEinwirkungen auch künftig in Ausnahmefällen unbedingt dann als völlig korrekte und zweckmäßige Methode angewendet werden soll, wenn es sich um eindeutige Volksfeinde handelt, die nicht bereit sind, ihre Waffen abzugeben.

Statistische Ergebnisse des „Großen Terror“

Oktober 1936 – November 1938

Gemäß der von den Staatssicherheitsorganen (Organe der GUGB beim NKWD) angelegten und geführten Akten

Davon zum Tod durch Erschießen verurteilt – nicht weniger als 725.000 Personen. Davon:

Ferner in demselben Zeitraum:

Verfasser: N.G. Ochotin, A.B. Roginskij


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