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Die Deportation der Sowjet-Deutschen

Bis zu meinem Tode werde ich wohl kaum
Jenen Tag und jenes Jahr vergessen,
Als sie nach Sibirien und, wer weiß, wohin noch,
mit einem Mal die Wolgadeutschen aussiedelten.
Nicht jene, die zuvor ein Gericht verurteilt hatte,
Nicht nur ein Vorwerk oder Dorf –
Sondern ein ganzes Volk.
Â.Ñàâåëüåâ

Vielfältig leidgeprüft ist das Schicksal Russlands, aber nicht weniger traurig und tragisch das Los seiner Völker, von denen viele der Deportation, Unterdrückung und Repressionen ausgesetzt waren.

Das Wort Deportation wird, laut dem sowjetischen enzyklopädischen Wörterbuch, als Vertreibung, Verbannung definiert. Mit ihm stehen heute die tragischsten Seiten der Geschichte der Sowjet-Deutschen, der Republik der Wolgadeutschen in Verbindung.

Der Beginn der Entstehung der bodenständigen, eigentümlichen Gruppe der Wolgadeutschen bezieht sich auf die sechziger Jahre des ÕVIII. Jahrhunderts. Die künftigen Kolonisten wurden durch Imperatorin Katharina II eingeladen, mit dem Ziel der Besiedlung und kulturellen Urbarmachung der weiträumigen und beinahe menschenleeren grenznahen Territorien, unter anderem auch die an der mittleren Wolga. Im ständigen Kampf mit der rauen Natur und dem trockenen Klima, Desorganisiertheit, Krankheiten, Hunger ãîëîäîì, Überfällen von Nomaden, standhaft allen Widrigkeiten der bürokratischen Selbstverwaltung trotzend, schufen die Kolonisten hochproduktive Hofwirtschaften, wodurch die Wirtschaft der Region einen erheblichen Aufschwung nahm.

1923 wurde die Autonome Sowjetische Sozialistische Republik (ASSR) der Wolgadeutschen gegründet.

Im Januar 1941 umfasste die Republik 28,4 Tausend Quadratkilometer, administratives Zentrum war die Stadt Engels, die größte Siedlung – Krasnij Textilschtschik (Roter Textilarbeiter; Anm. d. Übers.). Auf dem Territorium der Republik befanden sich 22 Kantone. Die Bevölkerungszahl belief sich auf 605,6 Tausend Menschen (anderslautenden Angaben zufolge – etwa 400 Tausend), die deutsche Bevölkerung machte ungefähr 60,5% aus.

Mit Beginn des Großen Vaterländischen Krieges versuchte die russische Führung erneut, zum wiederholten Male, die Republik der Wolgadeutschen und ihre deutsche Bevölkerung als Druckinstrument auf die «Klassen-Brüder» in Deutschland und die Soldaten ihrer Besatzungsarmee zu benutzen. Die Wolgadeutschen wurden in eine mächtige konterpropagandistische Gesellschaft einbezogen, die jedoch aufgrund ihrer Primitivität und der für die UdSSR allgemein ungünstigen Situation an den Fronten keine ernsthaften Resultate brachte.

Der Zusammenbruch der propagandistischen Gesellschaft, in der die deutsche Autonomie als „Vitrine des Sozialismus“ benutzt wurde, die großen Misserfolge an der Front, das Herannahen der deutschen Truppen in Richtung Wolga, sowie die nach Moskau gelangte Mitteilung über «antisowjetische“, «defätistische», «faschistische» Aussprüche einzelner Bürger der ASSR der Wolgadeutschen bestimmten ihr weiteres Schicksal. Die sowjetische Führung fasste den Beschluss über die Liquidierung der Republik und die Umsiedlung ihrer Bürger deutscher Nationalität in die östlichen Bezirke des Landes.

Die Vorbereitung zur Durchführung der Deportation der Wolgadeutschen begann auf Grundlage der Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewisten) vom 12. Und 26. August 1941 und wurde ab Mitte August in aller Heimlichkeit vorgenommen. Der traurig-berühmte Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 erschien erst im Nachhinein und war dazu gedacht, der illegalen Aktion der Aussiedlung eines ganzen Volkes zumindest einen halbwegs „gesetzmäßigen“ Charakter zu verleihen.

Man muss dazu bemerken, dass der Erlass sich auf Deutsche, die in der Autonomen Republik der Wolgadeutschen sowie in den Gebieten Saratow und Stalingrad lebten, ausdehnte (etwa 450 Tausend Menschen). Für die verbleibenden Deutschen, die in anderen Regionen des europäischen Landesteils beheimatet waren (Gebiete Leningrad, Kuibyschew, Kursk u.a. Gebiete und Republiken der UdSSR sowie Großstädte), gelangten besondere Verfügungen zur Anwendung.

Der Umsiedlung waren ausnahmslos alle Deutschen, Stadtbewohner ebenso, wie Bewohner ländlicher Gegenden, darunter auch Mitglieder der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewisten) und des Kommunistisch-Leninistischen Jugendverbandes. Die Leitung der Umsiedlung oblag dem NKWD der UdSSR. Umgesiedelt wurden vollständige Kolchosen in folgende Regionen und Gebieten:

Region Krasnojarsk -75 000 Pers,
Region Altai – 95 000,
Gebiet Omsk – 85 000,
Gebiet Nowosibirsk – 100 000,
Kasachische SSR – 125 000.

Verabschiedet wurden auch Instruktionen zur Abwicklung der in der ASSR der Wolgadeutschen, den Gebieten Saratow und Stalingrad lebenden deutschen Bevölkerung.

Für die Durchführung der «Spezial-Aufgabe» wurden operative und begleitende Truppen des NKWD herangezogen.

Die Deportation betraf auch die Familie Schlundt, die in der Ortschaft Bauer, Kanton Kamenka, ansässig war.

Das Familienoberhaupt Philipp Schlundt, der im Amt des Vorsitzenden der landwirtschaftlichen Genossenschaft tätig war, wurde aufgrund einer Anklage wegen der Durchführung antisowjetischer Agitationen 1938 erschossen (1995 von der Staatsanwaltschaft im Gebiet Saratow rehabilitiert). Auf den Armen seiner Frau Eva – Jelisaweta (Elisabeth) Adolfowna blieben 5 Kinder zurück: Ganna (Hanna, geb. 1926), Maria (1928), Jakob (1930), Amalie (1939) und Emma (1935).

«Wir führten eins ehr schweres Leben, - erinnerte sich Hanna Philippowna, - die häufige Trockenheit führte zur Hungersnot. Aber trotz allem gingen die Kinder zur Schule. 1941 beendete ich die siebte Klasse fast nur mit „Einsern“.

Unsere Familie wurde am 15.09.1941 ausgewiesen. Alles musste sie zurücklassen: Haus und Hof, das Vieh. Niemand gab eine Erklärung ab; sie mussten in Güterwaggons einsteigen und wurden fortgebracht. Das Allernotwendigste nahmen sie mit, auch ein paar Lebensmittel, die unterwegs schnell aufgebraucht waren. Zu essen bekamen sie nur in größeren Städten – dann wurde Suppe in Eimern gebracht. Es gab zahlreiche Kranke, manch einer starb, manch einer wurde geboren – alles in den Waggons.

Offenbar waren alle Familien schon für einen bestimmten Ort vorbestimmt. 11 Waggons wurden vom Zug in Kasachstan abgekuppelt, und wir trafen acht Tage später in der Stadt Abakan ein. Aus der Stadt Abakan ging es mit acht Familien mit einem Lastkahn weiter; an der Anlegestelle «Sagotserno» hieß man uns aussteigen und schickte uns ins Dorf Dschirim des Schalabolimsker Dorfrats».

Gemäß Anordnung des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) vom 26. August 1941 war es den Umsiedlern erlaubt, persönliche Gegenstände, ein wenig landwirtschaftliches und alltägliches Inventar sowie Nahrungsmittel bis zu 1 Tonne pro Person mitzunehmen. Alles, was vor Ort zurückblieb – Wirtschaftsgebäude, Vieh, landwirtschaftliches Inventar u.a. musste nach einem bestimmten Bewertungsakt an Sonderkommissionen abgegeben werden. Es war vorgeschrieben, zurückgelassene Immobilien, Lebensmittel und Vieh (mit Ausnahme von Pferden) gegen Quittung zurückzuerstatten. Die Gebäude würden in Form zur Verfügung gestellter Fertighäuser oder Material für deren Bau zurückgegeben. Doch alles war weit von der Wirklichkeit entfernt. Selbst offizielle Dokumente bezeugen da.

Abschrift aus einem Brief des stellvertretenden Leiters der 12. Abteilung des Gebietskomitees des NKWD der UdSSR, Genosse Gussew, vom 31. August 1941: «Gegenwärtig wird die Evakuierung der deutschen Staatsbürger der UdSSR. Die Vorgehensweise bei der Evakuierung ist nicht durchdacht. In einer Reihe von Bezirken lässt man vollkommen unnötige Eile walten. Den zu evakuierenden Personen wird in der Regel nicht gesagt, wohin sie gebracht werden, wie lange sie unterwegs sein werden, wie viele Lebensmittelvorräte sie mitnehmen sollen. Infolgedessen haben die meisten Evakuierten aus städtischen Gebieten innerhalb von 2-3 Tagen keine Nahrungsmittel mehr, was große Unzufriedenheit hervorrief. Bei der Abfahrt der Züge wurden keine Zugleiter ernannt...».

An den Empfangsorten der Umsiedler wurden Kommissionen gegründet und entsprechende Entscheidungen getroffen.

Aus einer Notiz des Leiters der NKWD-Behörde in der Region Krasnojarsk – Major der Staatssicherheit Smjonow und des Majors der Staatssicherheit Bytschkow an den stellvertretenden Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR W.W. Tschernyschow.

«Entsprechend dem Befehl des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR vom 27.09.1941, ¹ 000158, in der Region Krasnojarsk wurden im Zusammenhang mit der Umsiedlung von 75000 Deutschen folgende Maßnahmen durchgeführt:

Es wurde eine Regional-Kommission aus Vertretern des Regionskomitees, des regionalen Exekutivkomitees und interessierter Organisationen gebildet; vor Ort wurden Troikas aufgestellt.

…Entsprechend der Anordnung des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) und des Rates der Volkskommissare wurde der Entscheid des Regionalkomitees und es regionalen Exekutivkomitees bearbeitet und die verschiedenen Orte versendet.

Des Weiteren werden, laut Sekretär des Regionskomitees, in die Bezirke, in denen die Unterbringung der eintreffenden Umsiedler erfolgen soll, 40 Kommunisten aus dem Aktiv des Regionskomitees und des regionalen Exekutivkomitees mobilisiert und entsendet sowie auf NKWD-Ebene für die Abladepunkte 16 verantwortliche operative Mitarbeiter der NKWD-Behörden zugeteilt und entsendet.

…Am 8. September wurde in Krasnojarsk eine operative Versammlung mit Leitern der interessierten Organe und leitendem Personal der NKWD-Behörden durchgeführt. Auf dieser Versammlung waren der Sekretär des Regionskomitees und der Vorsitzende des regionalen Exekutivkomitees anwesend.

…Erarbeitet und bestätigt wurde im Büro des Regionskomitees ein Transportplan für die Umsiedler mittels Eisenbahn oder auf dem Wasserwege innerhalb der Region, unter Berücksichtigung des schnellstmöglichen Vorankommens der Umsiedler zu ihren Siedlungsorten und einer geringstmöglichen Nutzung von Pferd und Wagen, da sich die Ernte derzeit auf ihrem Höhepunkt befindet und die Fuhrwerke für die Getreideabgabe benötigt werden.

Am heutigen Tage sind in der Region Krasnojarsk folgende Züge eingetroffen: ¹ 820-48 Waggons, 677 Familien, 2482 Pers. ...».
Aus der Republik der Wolgadeutschen begann die Umsiedlungsoperation am 3. September und endete am 20. September 1941. Insgesamt waren 872 578 Deutsche der Umsiedlung ausgesetzt. Am 15. Oktober 1941 waren 749 613 Personen umgesiedelt.

Die Deportation erfolgte nach einem zuvor erarbeiteten Plan, streng, jedoch ohne physische Gewaltanwendung, denn das bestürzte Volk fügte sich seinem Schicksal und leistete keinerlei Widerstand.

Im Bezirk Kuragino wurde die Verteilung der Umsiedler in den Moschinsker, Detlowsker, Grjasnuchinsker, Ponatschesker, Kuraginsker u.a. Dorfräten vorgenommen; in den Ortschaften Kuragino, Mokino, Ponatschewo, Grjasnucha, Malaja und Bolschaja Irba u.a.

Es ist nicht gelungen, derartige Verteilungsdokumente in den Archivbeständen ausfindig zu machen, aber in den Wirtschaftsbüchern sind die Namen folgender deutscher Familien vermerkt: Bruch – 5 Pers., Wagner – 6PersSchlundt – 8 Pers., Birich – 8 Pers., Bekker (Becker) – 7 Pers., Kaiser – 4 Pers. u.a.

Ein Großteil der Umsiedler wurde zu den Farmen der Sowchose „Kuraginskij“ und die Sowchose Solotoprodsnab am Artemowsker Bergwerk geschickt.

«Bei der Ankunft im Dorf Dschirim, - fährt Hanna Philippowna in ihren Erinnerungen fort, - brachte man uns, zusammen mit einer anderen 6-köpfigen Familie, in einer Scheune unter. Die Scheune verfügte weder über einen Ofen noch über Türen. Die Mutter baute aus Steinen einen Ofen. Er spendete nur wenig Wärme, aber das Mittagessen konnte man darauf zubereiten. Am Tag nach der Ankunft mussten wir gleich zur Arbeit gehen – Getreide dreschen, denn es war Erntezeit.

Warme Kleidung gab es nicht; alles, was wir mit hierhergebracht hatten, tauschten wir gegen Lebensmittel, um wenigstens etwas zum Essen zu haben.

Mama und ich arbeiteten in der Kolchose, dafür erhielten wir eine Essensration. Jakob, der 11 Jahre alt war, beförderte Stallmist mit Pferden. Und in der Nacht häkelte und strickte die ganze Familie Schals für die Menschen, damit sie uns dafür Kartoffeln gaben. Im Dorf gab es eine Schule mit vier Klassen und eine Lehrerin. Die Kinder der Deutschen gingen anfangs nicht hin, denn sie mussten arbeiten. Nur die ganz Kleinen, wie Schwester Emma, die 6 Jahre alt war, konnten später die Schule besuchen».

Sofort nach der Umsiedlung der Haupt-Kontingente der deutschen Bevölkerung folgte eine Reihe von Gesetzesakten für ihren Arbeitseinsatz. Darunter: die Verfügung des Rates der Volkskommissare der UdSSR ¹ 57-Ê vom 30.10.1941 «Über die Unterbringung von Personen deutscher Nationalität aus Industriebezirken in der Landwirtschaft», die Anordnung des Staatlichen Verteidigungskomitees ¹ 1223 (streng geheim) vom 10.01.1942 «Über die Art des Arbeitseinsatzes der deutschen Umsiedler im Einberufungsalter zwischen 17 und 50 Jahren», die Anordnung des Staatlichen Verteidigungskomitees ¹ 1281 (streng geheim) vom 14.02.1942 «Über die Mobilisierung der in den Gebieten, Regionen, autonomen und Unionsrepubliken lebenden deutschen Männer im Einberufungsalter zwischen 17 und 50 Jahren».

Mit diesen Dokumenten legitimierten sie die Mobilisierung und den Einsatz der deutschen Bevölkerung in Arbeitsarmeen – Arbeitskolonnen für die gesamte Dauer des Krieges, auf NKWD-Bauten in der Industrie. Die Trudarmeen waren eine besondere Erscheinungsform, die in sich Elemente des Kriegsdienstes, Produktionsaktivitäten und GULAG-Regime vereinten.

Am 07.10.1942 erging die Anordnung ¹ 2383 (streng geheim) des Staatlichen Verteidigungskomitees «Über die zusätzliche Mobilisierung von Deutschen für die Volkswirtschaft der UdSSR», nach der Männer im Alter von 15-55 Jahren, sowie deutsche Frauen zwischen 16 und 45 Jahren mobilisiert wurden.

«Der Winter verging, und im Sommer 1942 fingen sie damit an, die ersten Umsiedler in die Arbeitsarmee zu holen, - setzte Hanna Philippowna ihren Bericht fort. – Ich war bereits 16 Jahre alt und erhielt einen Ausweis. Und dann, im Oktober 1942, erhielten Mutter und ich die Benachrichtigung. Das war eine schreckliche Tragödie. Sie holten alle arbeitsfähigen Deutschen und schickten sie in die Ortschaft Kuragino. Aber von dort kamen sie nicht weg, denn auf dem Fluss Tuba schwamm Treibeis, es gab keine Fahrrinne. Wir wurden auf die einzelnen Häuser verteilt. Am 21. November kamen sie erneut, um uns abzuholen. Mein Armen Schwestern und mein Bruder hängten sich an Mutters Rockzipfel. Sie war doch das Einzige, was sie noch hatten. Wie sollten sie nun ohne sie leben? Mama brach bewusstlos zusammen. Nachdem sie im Schlitten wieder zu sich gekommen war, kniete sie während der ganzen Fahrt nieder und flehte Gott um Hilfe an.

In Kuragino halfen gute Menschen ihr ein Gesuch zu schreiben, damit man sie bei den Kindern ließ, denn sie hatte doch vier davon, und außerdem litt sie nach einer Operation an einer Augenerkrankung.
Die Bitte wurde positiv beantwortet, und Mutter konnte bleiben. Aber das war eher eine Ausnahme, denn sie holten damals alle Frauen, die Kinder im Alter von über 3 Jahren hatten, in die Arbeitsarmee, und die Kinder wurden in die Obhut von Verwandte gegeben oder kamen, sofern keine vorhanden waren in ein Kinderheim“.

Vorhandene Archiv-Dokumente bestätigen das. Von der Familie Birich (8 Pers.), die in Grjasnucha lebte, kamen 1942 das Familienoberhaupt, Seine Ehefrau, 2 Söhne und 1945 ein weiterer Sohn zur Arbeitsarmee. Allein zurück blieben drei Kinder, die in den Jahren 1930, 1936 und 1938 geboren waren.

Bemerkenswert ist, dass in den Wirtschaftsbüchern Vermerke über Abgänge in die Rote Arbeiter- und Bauern-Armee gemacht wurden.
«In der Arbeitsarmee, fuhr Hanna Philippowna fort, arbeitete ich in der Stadt Ischimbai, Baschkirische ASSR. Dort nahm man uns sofort den Ausweis ab. Als Wohnort bestimmten sie für uns deine nicht fertig gebaute Schmiede, in der es auch nicht warm war.

Zuerst bauten sie eine Fabrik, hoben Gräben aus. Von dem ständigen Schmutz, dem Matsch zersetzten sich Hände und Füße, es entstanden unheilbare Geschwüre, die Läuse und Wanzen zerfraßen einen, die Verpflegung war kümmerlich. Danach schickten sie uns zum Bäume fällen. Dort lebten wir auf Flößen, in aufgebauten Laubhütten. Die Bäume waren schwer, mit der Zeit sogen die Stämme sich mit Wasser voll und quollen auf, das Wasser lief in die Hütten hinein. Später schickte man die geschwächten Mädchen zu leichteren Arbeiten: in Wäschereien in der Hilfswirtschaft. Dort arbeitete ich bis 1947».

Bei maximalem Kraftaufwand, unter Bedingungen, die praktisch der Sklavenarbeit gleichkamen, überlebten die Sowjet-Deutschen und verrichteten Stoßarbeit.

Der Leiter der NKWD-Behörde in der Region Krasnojarsk, I.P. Semjonow, schrieb in einer Notiz an die Abteilung für Sondersiedlungen beim NKWD der UdSSR im Februar 1946: «Viele der Sondersiedler erfüllen und übererfüllen die Normen, sie haben ein gutes Verhältnis zur Arbeit».

Diejenigen, die in der Landwirtschaft blieben, waren in Kolchosen oder Sowchosen tätig. Auf dem Bezirksterritorium waren dies die Kolchosen «Roter Oktober», «Komintern», sowie die Milch-Sowchose «Kuraginskij» u.a.

Ab 1945 fingen sie an, deutschen und russischen Müttern mit zahlreichen Kindern eine einmalige Beihilfe auszuzahlen. Später wurde vielen von ihnen der Titel „Heldenhafte Mutter“ verliehen.

Mit Beginn des Jahres 1945 wurde die Rechtslage der Umsiedler durch die Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR ¹ 35 sowie die Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR «Über die Bestätigung des Sonderkommandantur-Status des NKWD» definiert.

Ende 1945 wurde ein Teil der deutschen Familien, der im Kuraginsker Bezirk angesiedelt worden war, erneut in den europäischen Teil der UdSSR umgesiedelt, insbesondere in den Kursker Pferdezuchtbetrieb. Aus dem Dorf Malaja Irba reisten die Familien Eckerdt, Krieger, aus der Ortschaft Grjasnucha die Birichs u.a. ab.

Deportation, Arbeitsarmee und Sondersiedler waren untereinander als Bestandteile des durchgeführten totalitären Regimes der Nationalpolitik verbunden, die alles durch grausame Instruktionen, die unter dem strikten Vermerk «geheim», «streng geheim» standen, reglementierten.

Der Rentner und deutsche Sondersiedler A.E. Airich stellt mit Bitterkeit fest: «Wir hatten keine konkrete Schuld an irgendeiner Sache, außer dass wir deutscher Nationalität waren, und trotzdem wurden die meisten von uns von den NKWD-Organen in sogenannte «Arbeitsarmeen» geschickt, hinter Stacheldraht. Kraft dieser Dekrete sollten wir nach all dem durchgemachten Leid mit nicht wenigen Opfern und zahllosen unbekannten Gräbern, auch noch für lange Jahre Sonderumsiedler sein und in starren bürgerlichen Organisationen unser Dasein fristen. Und all das ungeachtet der Tatsache, dass es unter uns viele Komsomolzen gab».

Die Arbeitsarmeen existierten bis 1946, und als die „Lagerzonen“ liquidiert wurden, durften die Arbeitsarmisten ihre Familien zu sich holen und gingen in den Status der Sonderumsiedler über.

Auch Hanna Schlundt, die auf „Anwerbung“ 1948 zum UnternehmenBaschsoloto kam, wurde zur Sondersiedlerin. «Alle Arbeiter wurden in den Klub bestellt, an den Türen stellten sie Wachen auf, und dann las der Vorsitzende der Kommandantur den Befehl darüber vor, dass wir hier zur ewigen Ansiedlung bleiben mussten. Hier zwangen sie uns auch, das zu unterschreiben».

1949 heiratete Hanna Philippowna, aber den Nachnamen des Ehemannes durfte sie damals nicht annehmen, und das Heiraten war auch verboten. Erlaubt wurde es ihr erst 1957.

Unter Kommandantur-Aufsicht standen die Sondersiedler bis 1955. In der Bescheinigung über die Personen deutscher Nationalität, die sich in Sondersiedlung befunden hatten, ausgefertigt im Februar 1955 vom amtierenden Leiter der 4. Sonderabteilung des MWD der UdSSR Nowikow hieß es unter dem Siegel „streng geheim“: «Unter Aufsicht der NKWD-Organe befinden sich 718 608 Deutsche, unter ihnen waren am 1.06.1954 200 Mitglieder und 267 Mitgliedsanwärter der Kommunistischen Partei der UdSSR, die auf dem Territorium von 36 Republiken, Regionen und Gebieten angesiedelt sind».

Gemäß Anordnung des Ministerrats der UdSSR vom 05.07.1954 ¹ 1439-649, streng geheim, «Über die Anschaffung einiger Einschränkungen in der rechtlichen Situation der Sondersiedler» wurden im Laufe August – November 1954 alle Kinder von Sondersiedlern bis zu einem Alter von 16 Jahren aus den Melderegistern der MWD-Organe abgemeldet. Sonderumsiedlern über 16 Jahre wurde das Recht des freien Wohnsitzes in den Republiken, Regionen und Gebieten, in denen sie angesiedelt waren, eingeräumt und ihnen auf allgemeiner Grundlage bei Abberufung die Abreise an jeden beliebigen Punkt des Landes erlaubt.

Dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Sowjetunion wurden Vorschläge zur Einberufung einiger Kategorien von Sondersiedlern in den aktiven Militärdienst unterbreitet, unter anderem auch Deutscher, die in den Jahren 1935, 1936, 1937 geboren waren, sowie zur Registrierung einer zum Kriegsdienst verpflichteten Reserve – Sondersiedler älterer Jahrgänge.

Wegen im Dorf geleisteter Akkordarbeit begann man damit, Deutsche mit unterschiedlichen Ehrungen auszuzeichnen: Orden, Medaillen. Im gesamten Kuraginkser Bezirk wegen ihrer hohen Arbeitsleistungen bekannte Bestarbeiter waren: die Schweinezüchterin N. Gummenscheimer, der Mähdrescherfahrer J. Fertich, die Mechanisatoren F. Birich und A. Schreiner, der Traktorist I. Stil u.a.

1956 erhielten Hanna Philippowna Schlundt und andere Sondersiedler einen Ausweis sowie Arbeitsbücher, wobei man ihnen allerdings nicht mitteilte, dass sie nun aus der Sondersiedlung freigelassen seien.

In der Folge kehrte Hanna Philippowna mit Mann und Sohn in die Siedlung Kuragino zurück. Ihre Mutter ging ebenfalls nach Kuragino, genau wie andere Deutsche, die früher in der Ortschaft Bauer gewohnt hatten und aufgrund der Liquidierung der kleinen Dörfer im Bezirk Kuragino in die Siedlung umzogen.

Hanna Philippownas Schwestern leben in der Region Krasnojarsk, der Bruder reiste, wie viele deutsche Familien, die in dem Bezirk gewohnt hatten, nach Deutschland aus. Sie bekam den Titel «Veteran der Arbeit» verliehen, es gibt Dankesschreiben, die sie für ihre Arbeit erhalten hat. Sie nutzte die Vergünstigungen für Rehabilitierte (sie wurde am11.04.1995 rehabilitiert), erhielt eine Entschädigung für en konfiszierten Besitz. «Aber freuen kann ich mich darüber nicht, - endete sie ihre Berichterstattung. Mein Schicksal ist zerbrochen, wie bei tausenden anderen Menschen auch, die Gesundheit ist verloren gegangen, mein ältester Sohn starb im Kindesalter. Viel zu spät kam die Anerkenntnis der Schuld durch den Staat für das begangene Unrecht». Und ihre Tränen tropften auf die sorgsam gehütete Bescheinigung über den Abschluss der nicht vollständigen Mittelschule in er Ortschaft Bauer, die geographische Karte der Republik der Wolgadeutschen und eines Fotos von 1907, das sie seit der Militärdienstzeit von Großvater Adolf Bruch verwahrt hat».

Die Deportation der Deutschen, die Liquidierung der ASSR der Wolgadeutschen brachten dem Staat Milliardenverluste, denn viele Wirtschaften und Unternehmen wurden praktisch liquidiert. In den härtesten Kriegsjahren gingen dem Land viele tausend Tonnen Getreide sowie andere landwirtschaftliche und industrielle Produkte verloren. Wirtschaft und Infrastruktur, die materielle Kultur insgesamt, trugen auf dem Territorium der ehemaligen ASSR der Wolgadeutschen unwiderrufliche Schäden davon.

An den neuen Wohnorten erfüllte der Staat keine einzige seiner Verpflichtungen, die in den Direktiven über die Deportation dargelegt worden waren. Er zahlte weder eine Entschädigung für die verlorene Wohnung, noch für den Besitz, das Vieh usw. Die deutschen Sonderumsiedler erwiesen sich als in fremden Gefilden der Willkür des Schicksals überlassene Personen, sie erfuhren am eigenen Leib harte materielle Entbehrungen und grausame seelische Erniedrigungen. Für viele von ihnen wurde es mit dem Aufenthalt in den Lagern der «Arbeitsarmee» noch schlimmer, es stellte eine grobe Missachtung er elementarsten Menschenrechte dar.

Erst 1964 wurden in einem verschlossenen Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR alle Beschuldigungen gegenüber den Sowjet-Deutschen, dass sie 1941 Mittäter des Feindes gewesen seien, offiziell als unbegründet anerkannt, woraufhin langsam und in inkonsequenter Weise die Wiederherstellung ihrer bürgerlichen Rechte einsetzt. Sie sollte sich viele Jahre hinziehen.

Man darf nicht mit der Meinung über einen besonderen Hass gegen die Sowjet-Deutschen seitens des Staates einiggehen und ihn des Genozids bezichtigen. Es war wohl eher die zielgerichtete Politik, mit deren Hilfe die sowjetischen Führer versuchten, ihre Pläne zu verwirklichen, u.a. auch das Stopfen der Löcher in der Wirtschaft mit Unterstützung billiger Arbeitskräfte.

I.A: Becher
A.J. Kaljuga
In dem Artikel gelangten die Erinnerungen von Hanna Philippowna Schech, aufgezeichnet im Jahre 2003, zur Verwendung.


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