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Über den roten Terror

Anordnung des Rates der Volkskommissare

5. September 1918

Nachdem der Rat der Volkskommissare den Vortrag des Vorsitzenden der Allrussischen Außerordentlichen Kommission für den Kampf gegen Konterrevolution, Spekulation und Amtsvergehen über die Tätigkeiten dieser Kommission vernommen hat, ist er der Meinung, dass bei der vorliegenden Situation die Sicherung des Hinterlandes mit Hilfe von Terrormaßnahmen eine unmittelbare Notwendigkeit darstellen; dass es für die Verstärkung der Aktivitäten der Allrussischen Außerordentlichen Kommission im Kampf gegen Konterrevolution, Spekulation und Amtsvergehen sowie das Einbringen einer bessern Planmäßigkeit absolut erforderlich ist, so viele verantwortungsbewusste Partei-Genossen wie möglich dorthin zu schicken; dass es unabdingbar ist, die Sowjetische Republik vor den Gefahren durch die Klassenfeinde in Sicherheit zu bringen, indem diese in Konzentrationslagern isoliert werden; dass alle Personen zu erschießen sind, die mit weiß-gardistischen Organisationen, Verschwörungen und Rebellionen zu tun haben; dass die Namen aller Erschossenen sowie die Gründe für diese Maßnahmen ihnen gegenüber veröffentlicht werden müssen.


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