Sowjet-Russland hat über drei Jahre gegen die bewaffneten Feinde der Arbeiter und Bauern gekämpft und unter unzähligen Opfern und Entbehrungen der Werktätigen im offenen Kampf den Sieg über sie errungen. Während des schweren und beharrlichen Kampfes wusste die Sowjetische Regierung, dass tausende russischer Werktätiger durch Betrug und Gewalt in den Kampf gegen die Arbeiter- und Bauernmacht auf Seiten der zaristischen Generäle, Gutsbesitzer und Fabrikanten gezogen wurden. Diese betrogenen Menschen wurden gegen eine ihnen fremde Sache in den Krieg geschickt, und als sie sich schließlich in der Fremde befanden, überließ man sie einfach der Willkür des Schicksals. Nun waren sie aus den heimatlichen Ortschaften, Dörfern und kleinen Siedlungen hinausgeworfen worden. Das grausame Schicksal warf sie in verschiedenen Ecken dieser Welt auseinander. Ständige Entbehrungen, systematischer Hohn und Spott seitens der russischen und weißgardistischen Grenztruppen, Zwangsarbeit, Krankheit und Tod in der Fremde – das war das Los jener, die der Provokation der Arbeiter- und Bauernfeinde nachgaben.
Viele dieser betrogenen befinden sich derzeit als Internierte abgeschliffen in Lagern, viele werden für Zwangsarbeiten eingesetzt und quälen sich dort schon über ein Jahr ab. Ein Teil von ihnen wurde von verschiedenen Hasardeuren unter Zwang oder durch hinterhältigen Betrug erneut in die weiße Armee angeworben, die immer noch nicht die Hoffnung aufgegeben hatten, die Arbeiter- und Bauernmacht zu stürzen und eine Herrschaft der Gutsbesitzer und Fabrikanten zu errichten.
Die Sowjetmacht kann sich gegenüber dem Schicksal dieser Arbeiter und Bauern nicht gleichgültig verhalten, die, nachdem sie ihren Irrtum erkannt haben, nun bestrebt sind, in die Heimat zurückzukehren, um hier mit ihrer Arbeit ihre Fehler zu sühnen und beim Aufbau der Volkswirtschaft mitzuhelfen.
Ausgehend von diesen Erwägungen und zu Ehren des 4. Jahrestages der Großen
Oktober-Revolution, ordnet das Präsidium des Allrussischen Zentralen
Exekutiv-Komitees an:
Die vollständige Amnestie für Personen zu verkünden, die in den
Kriegsorganisationen Koltschaks, Denikins, Wrangels, Sawinkows, Petljuras,
Bulak-Bulachowitschs, Peremykins und Judenitschs als ordentliche Soldaten
mitgewirkt haben, weil sie durch Irreleitung und Täuschung oder mit Gewalt in
den Kampf gegen die Sowjetmacht hineingezogen wurden, und die sich gegenwärtig
in Polen, Rumänien, Estland, Litauen und Lettland befinden.
2.Ihnen auf den allgemeinen Grundlagen von in die Heimat zurückkehrenden Kriegsgefangenen die Möglichkeit einer Rückkehr nach Russland zu gewähren.
3. Das Volkskommissariat für ausländische Angelegenheiten, das Volkskommissariat des Inneren und die Allrussische Sonder-Kommission zu verpflichten, alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährung der Rechte zu ergreifen, die ihnen mit der hier vorliegenden Anordnung zugesichert sind.