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„Über die Ausweitung der am 3. November 1921 gegenüber all den im Fernen Osten, in der Mongolei und in West-China befindlichen gewöhnlichen Soldaten der Weißen Armee erklärten Amnestie“. Dekret des Allrussischen Zentralen Exekutiv-Komitees und des Rates der Volkskommissare der RSFSR vom 09.06.1924

In Ergänzung der Anordnung des Allrussischen Zentralen Exekutiv-Komitees vom 3. November 1921 über die Amnestie der ordentlichen Soldaten der Armeen Koltschaks, Denikins, Wrangels, Sawinkows, Petljuras, Bulak-Bulachowitschs, Peremykins und Judenitschs ordnen das Allrussische Zentralkomitee und der Rat der Volkskommissare der RSFSR an:

die Amnestie des Allrussischen Zentralen Exekutiv-Komitees vom 3. November 1921 auf alle in Fern-Ost, der Mongolei und West-China befindlichen Soldaten der Weißen Armeen auszuweiten.

 


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