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Operativer Befehl N°. 00439 des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Wir veröffentlichen diesen Text anhand einer Fotokopie, die uns vom Archiv der FSB-Verwaltung St. Petersburg zur Verfügung gestellt wurde – Anm. d. Red.

„25“. Juli 1937, Stadt Moskau, N°. 00439

Durch Agentur- und Untersuchungsmaterial der letzten Zeit ist bewiesen, daß der deutsche Generalstab und die Gestapo in breitem Maße Spionage und Spionagetätigkeit in den wichtigsten und vor allem in den Betrieben der Verteidigungsindustrie betreiben und zu diesem Zweck die dort seßhaft gewordenen deutschen Staatsangehörigen nutzen.

Das Agentennetz aus den Reihen der deutschen Staatsangehörigen, die bereits jetzt Schädlings- und Sabotageakte verwirklicht, richtet ihre Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die Organisation von Sabotageaktionen in der Kriegszeit und bereitet zu diesem Zweck Saboteure vor.

Zur vollständigen Unterbindung dieser Tätigkeit der deutschen Aufklärung BEFEHLE ICH:

1. Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieses Befehls die deutschen Staatsangehörigen genau festzustellen und mir die Liste zu schicken;

a) der laut beigefügten Betriebsliste in allen Militärbetrieben und in Betrieben mit Werkshallen für [die] Verteidigungsproduktion Tätigen;

b) eine Sonderliste der deutschen Staatsangehörigen, die zu verschiedenen Zeiten in diesen Betrieben und Werkshallen arbeiteten und jetzt entlassen [worden] sind, aber weiterhin auf dem Territorium der UdSSR leben, unabhängig davon, wo sie gegenwärtig tätig sind;

c) eine Sonderliste der bei der Eisenbahn tätigen deutschen Staatsangehörigen.

In der Liste sind anzugeben: Familienname, Vor- und Vatersname des deutschen Staatsangehörigen, seine Funktion und der Name des Betriebes, in dem er gegenwärtig tätig ist.

2. Ab dem 29. Juli dieses Jahres ist mit der Verhaftung aller von Ihnen festgestellten deutschen Staatsangehörigen zu beginnen, die in Militärbetrieben und in Betrieben mit Werkshallen für die Verteidigungsproduktion und bei der Eisenbahn arbeiten sowie der aus diesen Betrieben Entlassenen, wenn diese auf dem Territorium Ihrer Republik, Region oder Ihres Gebietes leben.

Die gesamte Verhaftungsaktion ist innerhalb von fünf Tagen abzuschließen.

3. Deutsche Politemigranten, die in Militärbetrieben und in Betrieben mit Werkshallen für die Verteidigungsproduktion arbeiten, sind nur dann zu verhaften, wenn sie weiterhin deutsche Staatsangehörige sind.

Zu jedem deutschen Politemigranten, der die sowjetische Staatsbürgerschaft angenommen hat, ist mir bis zum 5. August 1937 ein ausführliches Memorandum mit der Darlegung kompromittierenden Materials vorzulegen, um über die Frage einer Verhaftung zu entscheiden.

4. Die Untersuchung hinsichtlich der Verhafteten ist besonders sorgfältig zu führen. Es ist die bisher nicht entlarvte Agentur der deutschen Aufklärung aufzudecken, um das von ihr in den Industriebetrieben hinterlassene Sabotagenetz endgültig zu zerschlagen.

Die Akten der Verhafteten sind nach Abschluß der Untersuchung an das NKWD der UdSSR zur nachfolgenden Verhandlung durch das Militärkollegium oder die Sonderberatung beim NKWD zu übergeben.

5. Während der Untersuchung unter Sowjetbürgern oder auch Angehörigen anderer Staaten neu festgestellte deutsche Agenten und Spione, Saboteure und Terroristen unabhängig von ihrer Arbeitsstelle unverzüglich zu verhaften.

6. Gleichzeitig mit der Durchführung der Aktion ist daranzugehen, alle deutschen Staatsangehörigen, die in anderen Industriebetrieben, in der Landwirtschaft und in Sowjeteinrichtungen arbeiten, sowie ehemalige deutsche Staatsangehörige, die die sowjetische Staatsbürgerschaft angenommen und früher in Militärbetrieben oder in Betrieben mit Werkshallen für die Verteidigungsproduktion gearbeitet haben, sorgfältig zu erfassen.

Bis zum 1. September dieses Jahres (die Region Fernost sowie das Ost-Sibirische Gebiet bis zum 15. September) sind mir zu jeder der aufgeführten Personen ein ausführliches Memorandum mit der Darlegung der zu ihr festgestellten Angaben und ausführliche kompromittierende Materialien zur Entscheidung über die Frage ihrer Verhaftung vorzulegen.

7. Täglich sind mir bis 12 Uhr für den vergangenen Tag telegraphisch der Verlauf und die Ergebnisse der Aktion und alle durch die Untersuchung erhaltenen Materialien zu übermitteln.

8. Der Befehl ist telegraphisch in Kraft zu setzen.

VOLKSKOMMISSAR DES INNEREN DER UNION DER SSR
GENERALKOMMISSAR FÜR STATTSSICHERHEIT (N. JESCHOW) *

* Die eigenhändige Unterschrift fehlt.


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