94. – Über antisowjetische Elemente
Ein Telegramm mit folgendem Wortlaut ist an die Sekretäre der Gebiets- und Regionskomitees, das ZK der nationalen kommunistischen Parteien zu versenden:
„Es ist aufgefallen, dass ein großer Teil der ehemaligen Kulaken (Großbauern) und Kriminellen, die zum gleichen Zeitpunkt aus verschiedenen Gebieten in die nördlichen und sibirischen Bezirke ausgewiesen wurden und anschließend, nach Ablauf ihrer Verbannungsfrist in ihre ursprünglichen Gegenden zurückkehrten, sich als Urheber aller Arten von antisowjetischen Vergehen sowie Sabotage-Akten erweisen, und zwar sowohl in den Kolchosen und Sowchosen, als auch im Transportwesen und einigen Zweigen der Industrie.
Das ZK der WKP (B) ersucht alle Sekretäre der Gebiets- und Regionsorganisationen sowie alle Gebiets-, Regions- sowie Republikvertreter des NKWD sämtliche in ihre Heimat zurückgekehrten Kulaken und Kriminellen zu registrieren und mit der Maßgabe zu überprüfen, dass die am feindlichsten Gesinnten unter ihnen unverzüglich verhaftet und erschossen werden, wobei ihre Fälle auf administrativem Wege durch eine Troika abzuwickeln sind; die übrigen, weniger aktiven, aber dennoch feindlichen Elemente, sind ebenfalls zu registrieren und auf Befehl des NKWD in andere Bezirke zu deportieren.
Das ZK der WKP (B) ersucht darum, dem ZK binnen einer Frist von fünf Tagen die personelle Zusammensetzung der Troikas sowie die Anzahl derer, die zu erschießen beziehungsweise auszuweisen sind, vorzulegen“.
Sekretär des ZK – Josef Stalin
Archiv des Präsidenten der Russischen Föderation
Verz. 58, Akte 212, Blatt 32
Original-Dokument, maschinenschriftlich
30. Juli 1937
Stadt Moskau
Aufgrund der Ermittlungsakten über antisowjetische Formierungen wird festgestellt, dass sich auf dem Lande eine erhebliche Anzahl ehemaliger, einst unterdrückter Kulaken niedergelassen hat, welche sich vor den Repressionen versteckt haben, aus Lagern, Verbannungsorten oder Arbeitssiedlungen geflohen sind. Niedergelassen haben sich auch zahlreiche, in der Vergangenheit repressierte, Kirchenleute und Sektenangehörige, ehemalige aktive Teilnehmer an antisowjetischen, bewaffneten Auftritten. Fast unangetastet geblieben sind in den ländlichen Gegenden auch erhebliche Kader antisowjetischer politischer Parteien (Sozial-Revolutionäre, Mitglieder der grusinischen sozial-demokratischen Partei (Menschewiken), Daschnaken (Mitglieder der armenischen nationalen Bewegung), Mussawatisten, Ittichadisten u.a.) sowie Kader ehemaliger aktiver Mitglieder aufständischer Banden, Weiße, Angehörige von Straftrupps, Repatrianten und ähnliche.
Ein Teil der weiter oben aufgeführten Elemente hat, nachdem er vom Lande in die Städte abgewandert war, dort Industrieunternehmen sowie das Transport- und Bauwesen durchdrungen.
Außerdem nisten in den Dörfern und Städten bislang auch noch erhebliche Personenbestände an Straftätern – Vieh- und Pferdediebe, Wiederholungsdiebe, Räuber und andere, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, Leute, die aus den Haftverbüßungsorten geflohen sind und sich vor der Verfolgung versteckt gehalten haben. Der unzureichende Kampf gegen diese Verbrecher-Kontingente hat für sie Bedingungen der Straflosigkeit geschaffen, welche ihre kriminellen Aktivitäten noch gefördert haben.
Wie man festgestellt hat, sind all diese antisowjetischen Elemente die Haupt-Urheber jeglicher Art von antisowjetischen Aktionen und Sabotage-Tätigkeiten, und zwar nicht nur in den Kolchosen und Sowchosen, sondern auch im Transportwesen und in einigen Zweigen der Industrie.
Vor den Organen der Staatssicherheit steht nun die Aufgabe – auf unbarmherzigste Weise diese ganze Bande antisowjetischer Elemente zu vernichten, dass werktätige Sowjetvolk vor ihren konterrevolutionären Intrigen zu schützen und schließlich der niederträchtigen Zersetzungsarbeit gegen die Grundlagen des sowjetischen Staates ein für alle Mal ein Ende zu setzen.
Dementsprechend befehle ich – ab dem 5. August 1937 in allen Republiken, Regionen und Gebieten die Operation zur Verfolgung ehemaliger Kulaken, aktiver antisowjetischer Elemente und Krimineller, in der usbekischen, turkmenischen, tadschikischen und kirgisischen SSR ab dem 10. August und in Fernost sowie der Region Krasnojarsk und dem ostsibirischen Gebiet ab dem 15. August dieses Jahres zu beginnen.
Bei der Organisation und Durchführung der Operation sind folgende Richtlinien zu beachten:
1. Ehemalige Kulaken, die nach der Strafverbüßung zurückgekehrt sind und dort in aktiver Weise ihre antisowjetische Zersetzungstätigkeit weitergeführt haben.
2. Ehemalige Kulaken, die aus Lagern oder Arbeitssiedlungen geflohen sind, sowie Kulaken, die sich vor der Enteignung versteckt haben und antisowjetische Tätigkeiten ausüben.
3. Ehemalige Kulaken und sozial gefährliche Elemente, die aus aufständischen, faschistischen, terroristischen sowie Banden-Formierungen bestehen, die ihre Strafe verbüßt, sich angesichts der Repressionen versteckt gehalten haben oder aus den Haftverbüßungsorten geflüchtet sind und anschließend ihre antisowjetischen, kriminellen Aktivitäten wieder aufgenommen haben.
4. Mitglieder antisowjetischer Parteien (Sozial-Revolutionäre, Mitglieder der grusinischen sozial-demokratischen Partei (Menschewiken), Mussawisten, Ittichadisten und Daschnaken), ehemalige Weiße, Gendarme, Beamte, Angehörige von Straftrupps, Banditen, Bandenhelfer, Grenzspione, Re-Emigranten, die sich vor den Repressionen versteckt gehalten haben, aus den Haftverbüßungsorten geflohen sind und dann aktiv ihre antisowjetische Tätigkeit weitergeführt haben.
5. Die durch Agenten-Ermittlungen und -Überprüfungen entlarvten, besonders schädlichen und aktiven Teilnehmer der jetzt zu liquidierenden Kosaken- und weißgardistischen aufständischen Organisationen, faschistischen, terroristischen und konterrevolutionären Spionage-und Sabotage-Formierungen.
Der Verfolgung unterliegen auch solche Elemente dieser Kategorien, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Haft befinden, deren Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind, deren Fäll jedoch von den Gerichtsorganen noch nicht überprüft wurden.
6. Die aktivsten antisowjetischen Elemente aus den Reihen der ehemaligen Kulaken, Angehörigen von Straftrupps, Banditen, Weißen, sektiererischen Aktivisten, Kirchenleuten und anderen, die derzeit in Gefängnissen, Lagern, Arbeitssiedlungen und –kolonien gehalten werden und dort auch weiterhin aktive antisowjetische Zersetzungsarbeit betreiben.
7. Kriminelle (Banditen, Räuber, Wiederholungsdiebe, professionelle Schmuggler, mehrfache Hochstapler, Vieh- und Pferdediebe), welche kriminelle Aktivitäten betreiben und Verbindungen zum Verbrechermilieu unterhalten.
Der Verfolgung unterliegen ferner auch solche Elemente dieser Kategorie, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Haft befinden, deren Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, deren Fall jedoch von den Gerichtsorganen noch nicht überprüft wurde.
8. Kriminelle Elemente, die sich in Lagern und Arbeitssiedlungen befunden und dort verbrecherische Aktivitäten durchgeführt haben.
9. Der Verfolgung unterliegen alle oben aufgezählten Kontingente, die sich gegenwärtig auf dem Lande – in Kolchosen, Sowchosen. landwirtschaftlichen Unternehmen sowie in der Stadt – in Industrie- und Handelsbetrieben, im Transportwesen, in sowjetischen Behörden und auf dem Bau befinden.
Alle zu verfolgenden Kulaken, Kriminellen und anderen antisowjetischen Elemente sind in zwei Kategorien einzuteilen:
a) zur ersten Kategorie gehören alle besonders feindlich gesinnten Personen aus den Reihen der oben aufgezählten Elemente. Sie sind unverzüglich zu verhaften und nach Überprüfung ihrer Fälle durch die Troikas – zu ERSCHIESSEN.
b) zur zweiten Kategorie zählen alle verbleibenden, weniger aktiven, aber dennoch feindlichen Elemente. Sie unterliegen der Verhaftung und Unterbringung in Lagern für die Dauer von 8-10 Jahren; die besonders bösartigen und sozial gefährlichen Personen unter ihnen sind für denselben Zeitraum per Festsetzung der Troikas in Gefängnissen unterzubringen.
2. Laut vorliegenden Erfassungsdaten der Volkskommissariate, der NKWD-Behörden in den Unionsrepubliken sowie den Leitern der NKWD-Regions- und Gebietsbehörden wird folgende Personenzahl festgelegt, die repressiert werden soll:
Erste Kategorie | Zweite Kategorie | Insgesamt | |
1. Aserbeidschanische SSR | 1500 | 3750 | 5250 |
2. Armenische SSR | 500 | 1000 | 1500 |
3. Weißrussische SSR | 2000 | 10000 | 12000 |
4. Grusinische SSR | 2000 | 3000 | 5000 |
5. Kirgisische SSR | 250 | 500 | 750 |
6. Tadschikische SSR | 500 | 1300 | 1800 |
7. Turkmenische SSR | 500 | 1500 | 2000 |
8. Usbekische SSR | 750 | 4000 | 4750 |
9. Baschkirische ASSR | 500 | 1500 | 2000 |
10. Burjatisch-Mongolische ASSR | 350 | 1500 | 1850 |
11. Dagestanische ASSR | 500 | 2500 | 3000 |
12. Karelische ASSR | 300 | 700 | 1000 |
13. Kabardino-Balkarische ASSR | 300 | 700 | 1000 |
14. ASSR der Krim | 300 | 1200 | 1500 |
15. ASSR der Komi | 100 | 300 | 400 |
16. Kalmückische ASSR | 100 | 300 | 400 |
17. ASSR Marii | 300 | 1500 | 1800 |
18. Mordowiche ASSR | 300 | 1500 | 1800 |
19. Wolgadeutsche ASSR | 200 | 700 | 900 |
20. Nord-Ossetische ASSR | 200 | 500 | 700 |
21. Tatarische ASSR | 500 | 1500 | 2000 |
22. Udmurtische ASSR | 200 | 500 | 700 |
23. ASSR der Tschetschenen und | |||
Inguschen | 500 | 1500 | 2000 |
24. ASSR der Tschuwaschen | 300 | 1500 | 1800 |
25. Asow-Schwarzmeer-Region | 5000 | 8000 | 13000 |
26. Region Fernost | 2000 | 4000 | 6000 |
27. Region West-Sibirien | 5000 | 12000 | 17000 |
28. Region Krasnojarsk | 750 | 2500 | 3250 |
29. Region Ordschonikidse | 1000 | 4000 | 5000 |
30. Region Ost-Sibirien | 1000 | 4000 | 5000 |
31. Gebiet Woronesch | 1000 | 3500 | 4500 |
32. Gebiet Gorkij | 1000 | 3500 | 4500 |
33. Gebiet West | 1000 | 5000 | 6000 |
34. Gebiet Iwanowo | 750 | 2000 | 2750 |
35. Gebiet Kalinin | 1000 | 3000 | 4000 |
36. Gebiet Kursk | 1000 | 3000 | 4000 |
37. Gebiet Kujbyschew | 1000 | 4000 | 5000 |
38. Gebiet Kirow | 500 | 1500 | 2000 |
39. Gebiet Leningrad | 4000 | 10000 | 14000 |
40. Gebiet Moskau | 5000 | 30000 | 35000 |
41. Gebiet Omsk | 1000 | 2500 | 3500 |
42. Gebiet Orenburg | 1500 | 3000 | 4500 |
43. Gebiet Saratow | 1000 | 2000 | 3000 |
44. Gebiet Stalingrad | 1000 | 3000 | 4000 |
45. Gebiet Swerdlowsk | 4000 | 6000 | 10000 |
46. Gebiet Nord | 750 | 2000 | 2750 |
47. Gebiet Tscheljabinsk | 1500 | 4500 | 6000 |
48. Gebiet Jaroslawl | 750 | 1250 | 2000 |
UKRAINISCHE SSR | |||
1. Gebiet Charkow | 1500 | 4000 | 5500 |
2. Gebiet Kiew | 2000 | 3500 | 5500 |
3. Gebiet Winniza | 1000 | 3000 | 4000 |
4. Gebiet Donezk | 1000 | 3000 | 4000 |
5. Gebiet Odessa | 1000 | 3500 | 4500 |
6. Gebiet Dnjepropetrowsk | 1000 | 2000 | 3000 |
7. Gebiet Tschernigow | 300 | 1300 | 1600 |
8. Moldawische ASSR | 200 | 500 | 700 |
KASACHISCHE SSR | |||
1. Nord-Kasachisches Gebiet | 650 | 300 | 950 |
2. Süd-Kasachisches Gebiet | 350 | 600 | 950 |
3. West-Kasachisches Gebiet | 100 | 200 | 300 |
4. Gebiet Kustanaj | 150 | 450 | 600 |
5. Ost-Kasachisches Gebiet | 300 | 1050 | 1350 |
6. Gebiet Akjtubinsk | 350 | 1000 | 1350 |
7. Gebiet Karaganda | 400 | 600 | 1000 |
8. Gebiet Alma-Ata | 200 | 800 | 1000 |
NKWD-Lager | 10000 | — | 10000 |
3. Die festgelegten Zahlen dienen der Orientierung. Die Volkskommissare der NKWD-Behörden der Unionsrepubliken und Leiter der Regions- und Gebietsbehörden des NKWD besitzen jedoch nicht das Recht, diese Zahlen eigenmächtig zu erhöhen. Jegliche in Eigeninitiative heraufgesetzte Zahl ist unzulässig.
In Fällen, in denen eine Erhöhung der festgelegten Zahlen erforderlich wird, sind die Volkskommissariate des NKWD der Unionsrepubliken und die Leiter der Regions- und Gebietsbehörden des NKWD verpflichtet, mir entsprechend begründete Anträge vorzulegen.
Eine Senkung der Zahlen sowie die Neueinordnung der für Unterdrückungsmaßnahmen nach Kategorie 1 vorgesehenen Personen in die 2. Kategorie oder umgekehrt ist verboten.
4. Familien von Personen, die nach der ersten und zweiten Kategorie verurteilt wurden, unterliegen in der Regel keiner Verfolgung.
Ausnahmen bilden:
a) Familien, deren Mitglieder zu aktiven antisowjetischen Aktionen fähig sind. Mitglieder solcher Familien unterliegen auf besonderen Beschluss einer Troika der Unterbringung in Lagern oder Arbeitssiedlungen.
b) Familien von Personen, die nach der ersten Kategorie verfolgt wurden und in grenznahen Gebieten leben, werden an einen Ort außerhalb des Grenzstreifens, innerhalb der Republiken, Regionen und Gebiete umgesiedelt.
c) Familien von nach der ersten Kategorie verfolgten Personen, die in Moskau, Leningrad, Kiew, Tbilissi, Baku, Rostow-am-Don, Taganrog sowie in den Bezirken Sotschi, Gagry und Suchumi leben, werden aus diesen Orten in andere Gebiete ihrer Wahl ausgesiedelt, mit Ausnahme grenznaher Bezirke.
5) Alle Familien von Personen, die nach der ersten und zweiten Kategorie verfolgt wurden, sind zu registrieren und unter systematische Beobachtung zu stellen.
1. Die Operation hat am 5. August 1937 zu beginnen und binnen einer Frist von vier Monaten zu enden.
In der turkmenischen, usbekischen und tadschikischen SSR hat die Operation am 10. August dieses Jahres zu beginnen, im Gebiet Ost-Sibirien sowie den Regionen Krasnojarsk und Fernost – am 15. August dieses Jahres.
2. In erster Linie unterliegen die Kontingente den Repressionsmaßnahmen, die der ersten Kategorie zugeordnet sind.
Kontingente, die der zweiten Kategorie angehören, sind bis zur weiteren Verfügung keiner Verfolgung ausgesetzt.
Für den Fall, dass der Volkskommissar des republikanischen NKWD, der Leiter der NKWD-Behörde oder der regionalen NKWD-Abteilung es nach Beendigung der Operation mit den Kontingenten der ersten Kategorie für möglich hält, mit der Operation hinsichtlich der Kontingente der zweiten Kategorie zu beginnen, hat er die Pflicht, vor der tatsächlichen Einleitung dieser Operation um meine Gene4hmigung zu ersuchen und die Operation erst dann in Angriff zu nehmen, wenn ich diese erteilt habe.
Im Hinblick auf all diejenigen Verhafteten, die zu Lager- oder Gefängnis-Haftstrafen unterschiedlicher Dauer verurteilt werden, ist mir darüber zu berichten, über wie viele Personen Urteile mit welcher Haftdauer im Gefängnis oder Lager gefällt wurden. Bei Erhalt dieser Informationen werde ich Anweisungen darüber geben, auf welche Weise und in welche Lager die Verurteilten zu schicken sind.
3. Entsprechend der jeweiligen Lage und den örtlichen Gegebenheiten sind die Territorien der Republiken, Regionen und Gebiete in einzelne operative Sektoren einzuteilen.
Für die Organisation und Durchführung der Operation wird in jedem Sektor eine operative Gruppe formiert, und zwar mit einem verantwortlichen Mitarbeiter des NKWD der Republik, beziehungsweise der NKWD-Regions- oder Gebietsverwaltung, an der Spitze, der in der Lage ist, die ihm auferlegten ernsten operativen Aufgaben erfolgreich zu meistern.
In einigen Fällen können die erfahrensten und fähigsten Chefs der Bezirks- und Stadt-Abteilungen zu Leitern der operativen Gruppen ernannt werden.
4. Die operativen Gruppen sind mit der notwendigen Anzahl von Mitarbeitern zu ergänzen; es sind ihnen Transport- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend den Erfordernissen der operativen Lage sind den Gruppen Unterabteilungen mit Soldaten oder Milizkräften zur Verfügung zu stellen.
5. Die Chefs der operativen Gruppen werden mit der Leitung der Registrierung und der Aufsicht über das Erscheinen der zu repressierenden Personen, der Leitung der Ermittlungsverfahren, der Bestätigung der Anklageschriften und der Vollstreckung der Urteile der Troikas beauftragt.
Der Leiter der operativen Gruppe trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Operation auf dem Territorium seines Sektors.
6. Über jeden der zu verfolgenden Personen sind detaillierte, richtungsweisende Angaben und kompromittierende Materialien zu sammeln. Auf dieser Grundlage sind die Verhaftungslisten zu erstellen, die der Leiter der operativen Gruppe zu unterschreiben und dann zwecks Begutachtung und Bestätigung in zweifacher Ausfertigung an den Volkskommissar für innere Angelegenheiten sowie den Leiter der NKWD-Behörde oder der NKWD-Gebietsabteilung zu senden hat.
Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten, beziehungsweise der Leiter der NKWD-Behörde oder der NKWD-Gebietsabteilung, prüft die Liste und erteilt anschließend die Genehmigung zur Verhaftung der darin aufgeführten Personen.
7. Auf Grundlage der bestätigten Liste nimmt der Leiter der operativen Gruppe die Verhaftung vor. Jede Festnahme erfolgt per Haftbefehl. Bei der Verhaftung hat eine sorgfältige Durchsuchung zu erfolgen: nach Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung, Sprengstoffen, Giften aller Art, konterrevolutionärer Literatur, wertvollen Metallen und Münzen, Barren und Erzeugnissen, ausländischen Währungen, Vervielfältigungsgeräten und Briefen.
Alle beschlagnahmten Gegenstände sind im Durchsuchungsprotokoll festzuhalten.
8. Die Verhafteten sind an auf Anordnung der Volkskommissare für innere Angelegenheiten, der Leiter der NKWD-Behörden oder der regionalen Abteilungen des NKWD an Sammelpunkten zu konzentrieren. An den Sammelpunkten sollen Räumlichkeiten vorhanden sein, die für die Unterbringung der verhafteten Personen geeignet sind.
9. Die Festgenommenen sind strengstens zu bewachen. Es sind alle Maßnahmen einzuleiten, welche sicherstellen, dass es weder zu Fluchtversuchen noch anderen Exzessen kommt.
1. Für jede verhaftete Person oder Gruppe wird eine Ermittlungsakte angelegt. Das Ermittlungsverfahren wird in beschleunigter und vereinfachter Weise durchgeführt.
Im Verlauf des Untersuchungsverfahrens sollen alle verbrecherischen Verbindungen des Verhafteten aufgedeckt werden.
2. Bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist die Akte zur Überprüfung an die Troika zu übersenden.
Der Akte beigefügt sind: der Haftbefehl, das Durchsuchungsprotokoll, die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Materialien, persönliche Dokumente, der persönliche Fragebogen des Verhafteten, registrierte Agentur-Materialien, das Verhör-Protokoll und die kurzgefasste Anklageschrift.
V. ORGANISATION und ARBEIT der TROIKAS
1. Ich bestätige die folgende personelle Zusammensetzung der Republik-, Regions-
und Gebietstroikas:
Aserbeidschanische SSR | Vorsitzender — Sumbatow, Mitglieder Tejmurkuliew, Dschangir Achund Sade |
Armenische SSR | Vorsitzender — Mugdusi Mitglieder Mikweljan, Ternakalow |
Weißrussische SSR | Vorsitzender — Berman Mitglieder Seliwerstow, Potapenko |
Grusinische SSR | Vorsitzender — Rapawa Mitglieder Talachadse, Zereteli |
Kirgisische SSR | Vorsitzender — Tschetwertakow Mitglieder Dschienbajew, Guzujew |
Tadschikische SSR | Vorsitzender — Tarasjuk Mitglieder Aschurow, Bajkow |
Turkmenische SSR | Vorsitzender — Nodew Mitglieder Anna Muchamedow, Taschli Anna Muradow |
Usbekische SSR | Vorsitzender — Sagwosdin Ikramow, Baltabajew |
Baschkirische ASSR | Vorsitzender — Bak Mitglieder Isantschurin, Zypnjatow |
Burjat.-Mongolische ASSR | Vorsitzender — Babkewitsch Mitglieder Dorschijew, Gross |
Dagestanische ASSR | Vorsitzender — Lomonosow Mitglieder Samurskij, Schiperow |
Karelische ASSR | Vorsitzender — Tenison Mitglieder Michailowitsch, Nikolskij |
Kabardino-Balkarische ASSR | Vorsitzender — Antonow Mitglieder Kalmükow, Chagurow |
ASSR der Krim | Vorsitzender — Pawlow Mitglieder Truptschu, Monakow |
ASSR der Komi | Vorsitzender — Kowaljow Mitglieder Semitschew, Litin |
Kalmückische ASSR | Vorsitzender — Oserkin Mitglieder Chonchoschew, Kilganow |
ASSR Marii | Vorsitzender — Karatscharow Mitglieder Wrublewskij, Bystrjakow |
Mordowische ASSR | Vorsitzender — Weisager Mitglieder Michailow, Poljakow |
ASSR der Wolga-Deutschen | Vorsitzender — Dalinger Mitglieder Luft, Anisimow |
Nord-Ossetische ASSR | Vorsitzender — Iwanow Mitglieder Togojew, Kokow |
Tatarische ASSR | Vorsitzender — Alimasow Mitglieder Lepa, Muchamedsjanow |
Udmurtische ASSR | Vorsitzender — Schlenow Mitglieder Baryschnikow, Schewelkow |
ASSR der Tschetschenen und Inguschen | Vorsitzender — Dementjew Mitglieder Jegorow, Wachajew |
Tschuwaschische ASSR | Vorsitzender — Rosanow Mitglieder Petrow, Jelifanow |
Asow-Schwarzmeer-Region | Vorsitzender — Kagan Mitglieder Jewdokimow, Iwanow |
Region Fernost | Vorsitzender — Ljuschkow Mitglieder Ptucha, Fedin |
Region West-Sibirien | Vorsitzender — Mironow Mitglieder Eiche, Barkow |
Region Krasnojarsk | Vorsitzender — Leonjuk Mitglieder Gortschajew, Rabinowitsch |
Region Ordschonikidse | Vorsitzender — Bulach Mitglieder Sergejew, Rosit |
Gebiet Ost-Sibirien | Vorsitzender — Lupekin Mitglieder Jusup Chasimow, Grjasnow |
Gebiet Woronesch | Vorsitzender — Korkin Mitglieder Anfimow, Jarygin |
Gebiet Gorkij | Vorsitzender — Lawruschkin Mitglieder Ogurzow, Ustjuschaninow |
Gebiet West | Vorsitzender — Karuzkij Mitglieder Bilinskij, Korotschenko |
Gebiet Iwanowo | Vorsitzender — Radsiwilowskij Mitglieder Nosow, Karasik |
Gebiet Kalinin | Vorsitzender — Dombrowskij Mitglieder Rabow, Bobkow |
Gebiet Kursk | Vorsitzender — Simanowskij Mitglieder Piskarew, Nikitin |
Gebiet Kujbyschew | Vorsitzender — Popaschenko Mitglieder Nelke, Kljujew |
Gebiet Kirow | Vorsitzender — Gasow Mitglieder Muchin, Naumow |
Gebiet Leningrad | Vorsitzender — Sakowskij Mitglieder Smorodin, Posern |
Gebiet Moskau | Vorsitzender — Redens Mitglieder Maslow, Wolkow |
Gebiet Omsk | Vorsitzender — Gorbatsch Mitglieder Bulatow, Jewstignejew |
Gebiet Orenburg | Vorsitzender — Uspenskij Mitglieder Narbut, Mitrofanow |
Gebiet Saratow | Vorsitzender — Stromin Mitglieder Andrejew, Kalatschew |
Gebiet Stalingrad | Vorsitzender — Rajew Mitglieder Semjonow, Rumjanzew |
Gebiet Swerdlowsk | Vorsitzender — Dmitrijew Mitglieder Abaljajew, Gratschew |
Gebiet Nord | Vorsitzender — Bak Mitglieder Korschin, Rjabow |
Gebiet Tscheljabinsk | Vorsitzender — Tschistow Mitglieder Ryndin, Malyschew |
Gebiet Jaroslawl | Vorsitzender — Jerschow Mitglieder Polumordwinow, Jurtschuk |
UKRAINISCHE SSR | |
Gebiet Charkow | Vorsitzender — Schumskij Mitglieder Gikalo, Leonow |
Gebiet Kiew | Vorsitzender — Scharow Mitglieder Kudrjawzew, Ginsburg |
Gebiet Winniza | Vorsitzender— Grischin Mitglieder Tschernjawskij, Jaroschewskij |
Gebiet Donezk | Vorsitzender — Sokolinskij Mitglieder Pramnek, Rudenko |
Gebiet Odessa | Vorsitzender — Fjodorow Mitglieder Jewtuschenko, |
Gebiet Dnjepropetrowsk | Vorsitzender — Kribez |
Mitglieder Margolin, Zwik | |
Gebiet Tschernigow | Vorsitzender — Kornjew Mitglieder Markitan, Skljarskij |
Moldawische ASSR | Vorsitzender — Rogal Mitglieder Todres, Kolodij |
KASACHISCHE SSR | |
Nord-Kasachisches Gebiet | Vorsitzender — Panow Mitglieder Stepanow, Segisbajew |
Süd-Kasachisches Gebiet | Vorsitzender— Pintel Mitglieder Dosow, Slutschak |
West-Kasachisches Gebiet | Vorsitzender — Romejko Mitglieder Satarbekow, Spirow |
Gebiet Kustanaj | Vorsitzender — Pawlow Mitglieder Kusnezow, Bajdakow |
Ost-Kasachisches Gebiet | Vorsitzender — Tschirkow Mitglieder Swerdlow, Jusupow |
Gebiet Aktjubinsk | Vorsitzender — Demidow Mitglieder Musin, Stezura |
Gebiet Karaganda | Vorsitzender — Adamowitsch Mitglieder Duchowitsch, Pinchasik |
Gebiet Alma-Ata | Vorsitzender — Schabanbekow Mitglieder Sadwakasow, Kuschanow |
2. Bei den Sitzungen der Troikas kann der Regions- oder Gebietsstaatsanwalt der jeweiligen Republik (sofern er nicht schon Bestandteil der Troika ist) anwesend sein.
3. Die Troika erledigt ihre Arbeit entweder am Ort des Sitzes des entsprechenden NKWD, der NKWD-Behörde, den Gebietsabteilungen des NKWD oder an den jeweiligen operativen Einsatzorten.
4. Die Troikas überprüfen gesondert die ihnen zu jedem einzelnen Verhafteten oder jeder festgenommenen Gruppe vorgelegten Materialien sowie all derer, deren Familien zur Aussiedlung vorgesehen sind.
Die Troikas können, in Abhängigkeit von der Art des Materials und dem Maß der sozialen Gefährlichkeit des Verhafteten, Personen, die nach der 2. Kategorie zu unterdrücken sind, in die 1. Kategorie einordnen. Und Personen der 1. Kategorie in die 2.
5. Die Troikas haben Protokolle über ihre Sitzungen zu führen, in denen sie auch die von ihnen gefällten Urteile in Bezug auf jeden Inhaftierten vermerken.
Das Sitzungsprotokoll ist dann zwecks Vollstreckung der Urteile an den Leiter
der operativen Gruppe zu senden. Den Ermittlungsakten sind Abschriften aus den
Protokollen über jeden Verurteilten beizufügen.
1. Die Urteile werden von Personen auf Anweisung des Troika-Vorsitzenden, d.h. des Volkskommissars der NKWD-Behörden in den Republiken, den Leitern der NKWD-Verwaltungen und –gebietsabteilungen vollstreckt.
Grundlage für die Vollstreckung der Urteile sind – eine beglaubigte Abschrift aus dem Sitzungsprotokoll der Troika mit Erläuterung des Urteils in Bezug auf jeden einzelnen verhafteten und eine gesonderte Anweisung mit der Unterschrift des Troika-Vorsitzenden, die der das Urteil vollstreckenden Person auszuhändigen sind.
2. Urteil nach der 1. Kategorie sind an den Orten und gemäß der Art und Weise zu vollstrecken, die von den Volkskommissaren für innere Angelegenheiten, den Leitern der NKWD-Verwaltung und den NKWD-Gebietsabteilungen festgelegt wurden, und zwar unter strengster Geheimhaltung von Zeit und Ort der Urteilsvollstreckung.
Die Dokumente über die Urteilsvollstreckung sind der Ermittlungsakte eines jeden Verhafteten in einem gesonderten Umschlag beizufügen.
3. Die Verschickung in Lager von Personen der 2. Kategorie erfolgt auf Grundlage von Anweisungen des GULAG des NKWD der UdSSR.
1. Mit der allgemeinen Leitung der Durchführung der Operation betraue ich meinen Stellvertreter – den Leiter der Hauptverwaltung für Staatssicherheit – den Kommandeur des Armeekorps: Genosse Frinowskij.
Für die Erledigung der mit der Operationslenkung zusammenhängenden Arbeit ist unter ihm eine Sondergruppe zu formieren.
2. Die Protokolle der Troikas zu Vollstreckung der Urteile sind unverzüglich an den Leiter der 8. Abteilung der Staatlichen Behörde für Staatssicherheit beim NKWD der UdSSR zu schicken, und zwar unter Beifügung der Meldekarten gemäß Formblatt N° 1.
Bei den nach Kategorie 1 Verurteilten ist mit dem Protokoll und den Meldekarten gleichzeitig auch die Ermittlungsakte mit zu übersenden.
3. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Operation ist alle 5 Tage, zum 1., 5., 10., 15., 20. und 25. jedes Monats per Telegramm und durch detaillierten Brief Bericht zu erstatten.
4. Über alle neu im Verlauf der Operation enthüllten konterrevolutionären Formierungen, die Entstehung von Exzessen, Fluchtversuchen ins Ausland, Bildung von Banditen- und Räuberbanden sowie anderen außergewöhnliche Vorkommnisse ist unverzüglich telegrafisch Bericht zu erstatten.
***
Bei der Organisation und Durchführung sind erschöpfende Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass: die zu unterdrückenden Personen nicht in eine illegale Situation geraten; Fluchtversuche vom Wohnort und besonders ins Ausland geschehen; sich Banditen- und Räubergruppen formieren; es zu irgendwelchen Exzessen kommt.
Jegliche Versuche zur irgendeiner Art von aktiven konterrevolutionären Tätigkeit sind rechtzeitig aufzudecken und schnellstens zu unterbinden.
Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten der Union der SSR
Generalkommissar für Staatssicherheit
(N. Jeschow)
Richtigkeit bestätigt: M. Frinowskij