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Beschluss des Politbüros des ZK der WKP (B) und operativer Befehl des Volkskommissars für innere Angelegenheiten über antisowjetische Elemente

Beschluss des Politbüros des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken)
N° P51/94 vom 2. Juli 1937

94. – Über antisowjetische Elemente

Ein Telegramm mit folgendem Wortlaut ist an die Sekretäre der Gebiets- und Regionskomitees, das ZK der nationalen kommunistischen Parteien zu versenden:

„Es ist aufgefallen, dass ein großer Teil der ehemaligen Kulaken (Großbauern) und Kriminellen, die zum gleichen Zeitpunkt aus verschiedenen Gebieten in die nördlichen und sibirischen Bezirke ausgewiesen wurden und anschließend, nach Ablauf ihrer Verbannungsfrist in ihre ursprünglichen Gegenden zurückkehrten, sich als Urheber aller Arten von antisowjetischen Vergehen sowie Sabotage-Akten erweisen, und zwar sowohl in den Kolchosen und Sowchosen, als auch im Transportwesen und einigen Zweigen der Industrie.

Das ZK der WKP (B) ersucht alle Sekretäre der Gebiets- und Regionsorganisationen sowie alle Gebiets-, Regions- sowie Republikvertreter des NKWD sämtliche in ihre Heimat zurückgekehrten Kulaken und Kriminellen zu registrieren und mit der Maßgabe zu überprüfen, dass die am feindlichsten Gesinnten unter ihnen unverzüglich verhaftet und erschossen werden, wobei ihre Fälle auf administrativem Wege durch eine Troika abzuwickeln sind; die übrigen, weniger aktiven, aber dennoch feindlichen Elemente, sind ebenfalls zu registrieren und auf Befehl des NKWD in andere Bezirke zu deportieren.

Das ZK der WKP (B) ersucht darum, dem ZK binnen einer Frist von fünf Tagen die personelle Zusammensetzung der Troikas sowie die Anzahl derer, die zu erschießen beziehungsweise auszuweisen sind, vorzulegen“.

Sekretär des ZK – Josef Stalin

Archiv des Präsidenten der Russischen Föderation
Verz. 58, Akte 212, Blatt 32
Original-Dokument, maschinenschriftlich


Operativer Befehl des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR N° 00447 über die Operation zu r Unterdrückung ehemaliger Kulaken, Krimineller und anderer antisowjetischer Elemente

30. Juli 1937
Stadt Moskau

Aufgrund der Ermittlungsakten über antisowjetische Formierungen wird festgestellt, dass sich auf dem Lande eine erhebliche Anzahl ehemaliger, einst unterdrückter Kulaken niedergelassen hat, welche sich vor den Repressionen versteckt haben, aus Lagern, Verbannungsorten oder Arbeitssiedlungen geflohen sind. Niedergelassen haben sich auch zahlreiche, in der Vergangenheit repressierte, Kirchenleute und Sektenangehörige, ehemalige aktive Teilnehmer an antisowjetischen, bewaffneten Auftritten. Fast unangetastet geblieben sind in den ländlichen Gegenden auch erhebliche Kader antisowjetischer politischer Parteien (Sozial-Revolutionäre, Mitglieder der grusinischen sozial-demokratischen Partei (Menschewiken), Daschnaken (Mitglieder der armenischen nationalen Bewegung), Mussawatisten, Ittichadisten u.a.) sowie Kader ehemaliger aktiver Mitglieder aufständischer Banden, Weiße, Angehörige von Straftrupps, Repatrianten und ähnliche.

Ein Teil der weiter oben aufgeführten Elemente hat, nachdem er vom Lande in die Städte abgewandert war, dort Industrieunternehmen sowie das Transport- und Bauwesen durchdrungen.

Außerdem nisten in den Dörfern und Städten bislang auch noch erhebliche Personenbestände an Straftätern – Vieh- und Pferdediebe, Wiederholungsdiebe, Räuber und andere, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, Leute, die aus den Haftverbüßungsorten geflohen sind und sich vor der Verfolgung versteckt gehalten haben. Der unzureichende Kampf gegen diese Verbrecher-Kontingente hat für sie Bedingungen der Straflosigkeit geschaffen, welche ihre kriminellen Aktivitäten noch gefördert haben.

Wie man festgestellt hat, sind all diese antisowjetischen Elemente die Haupt-Urheber jeglicher Art von antisowjetischen Aktionen und Sabotage-Tätigkeiten, und zwar nicht nur in den Kolchosen und Sowchosen, sondern auch im Transportwesen und in einigen Zweigen der Industrie.

Vor den Organen der Staatssicherheit steht nun die Aufgabe – auf unbarmherzigste Weise diese ganze Bande antisowjetischer Elemente zu vernichten, dass werktätige Sowjetvolk vor ihren konterrevolutionären Intrigen zu schützen und schließlich der niederträchtigen Zersetzungsarbeit gegen die Grundlagen des sowjetischen Staates ein für alle Mal ein Ende zu setzen.

Dementsprechend befehle ich – ab dem 5. August 1937 in allen Republiken, Regionen und Gebieten die Operation zur Verfolgung ehemaliger Kulaken, aktiver antisowjetischer Elemente und Krimineller, in der usbekischen, turkmenischen, tadschikischen und kirgisischen SSR ab dem 10. August und in Fernost sowie der Region Krasnojarsk und dem ostsibirischen Gebiet ab dem 15. August dieses Jahres zu beginnen.

Bei der Organisation und Durchführung der Operation sind folgende Richtlinien zu beachten:

I. Kontingente, die Repressionen unterworfen werden

1. Ehemalige Kulaken, die nach der Strafverbüßung zurückgekehrt sind und dort in aktiver Weise ihre antisowjetische Zersetzungstätigkeit weitergeführt haben.

2. Ehemalige Kulaken, die aus Lagern oder Arbeitssiedlungen geflohen sind, sowie Kulaken, die sich vor der Enteignung versteckt haben und antisowjetische Tätigkeiten ausüben.

3. Ehemalige Kulaken und sozial gefährliche Elemente, die aus aufständischen, faschistischen, terroristischen sowie Banden-Formierungen bestehen, die ihre Strafe verbüßt, sich angesichts der Repressionen versteckt gehalten haben oder aus den Haftverbüßungsorten geflüchtet sind und anschließend ihre antisowjetischen, kriminellen Aktivitäten wieder aufgenommen haben.

4. Mitglieder antisowjetischer Parteien (Sozial-Revolutionäre, Mitglieder der grusinischen sozial-demokratischen Partei (Menschewiken), Mussawisten, Ittichadisten und Daschnaken), ehemalige Weiße, Gendarme, Beamte, Angehörige von Straftrupps, Banditen, Bandenhelfer, Grenzspione, Re-Emigranten, die sich vor den Repressionen versteckt gehalten haben, aus den Haftverbüßungsorten geflohen sind und dann aktiv ihre antisowjetische Tätigkeit weitergeführt haben.

5. Die durch Agenten-Ermittlungen und -Überprüfungen entlarvten, besonders schädlichen und aktiven Teilnehmer der jetzt zu liquidierenden Kosaken- und weißgardistischen aufständischen Organisationen, faschistischen, terroristischen und konterrevolutionären Spionage-und Sabotage-Formierungen.

Der Verfolgung unterliegen auch solche Elemente dieser Kategorien, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Haft befinden, deren Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind, deren Fäll jedoch von den Gerichtsorganen noch nicht überprüft wurden.

6. Die aktivsten antisowjetischen Elemente aus den Reihen der ehemaligen Kulaken, Angehörigen von Straftrupps, Banditen, Weißen, sektiererischen Aktivisten, Kirchenleuten und anderen, die derzeit in Gefängnissen, Lagern, Arbeitssiedlungen und –kolonien gehalten werden und dort auch weiterhin aktive antisowjetische Zersetzungsarbeit betreiben.

7. Kriminelle (Banditen, Räuber, Wiederholungsdiebe, professionelle Schmuggler, mehrfache Hochstapler, Vieh- und Pferdediebe), welche kriminelle Aktivitäten betreiben und Verbindungen zum Verbrechermilieu unterhalten.

Der Verfolgung unterliegen ferner auch solche Elemente dieser Kategorie, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Haft befinden, deren Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, deren Fall jedoch von den Gerichtsorganen noch nicht überprüft wurde.

8. Kriminelle Elemente, die sich in Lagern und Arbeitssiedlungen befunden und dort verbrecherische Aktivitäten durchgeführt haben.

9. Der Verfolgung unterliegen alle oben aufgezählten Kontingente, die sich gegenwärtig auf dem Lande – in Kolchosen, Sowchosen. landwirtschaftlichen Unternehmen sowie in der Stadt – in Industrie- und Handelsbetrieben, im Transportwesen, in sowjetischen Behörden und auf dem Bau befinden.

II. Über Strafmaßnahmen gegenüber den zu verfolgenden Personen und die Anzahl der zu Verfolgenden.

Alle zu verfolgenden Kulaken, Kriminellen und anderen antisowjetischen Elemente sind in zwei Kategorien einzuteilen:

a) zur ersten Kategorie gehören alle besonders feindlich gesinnten Personen aus den Reihen der oben aufgezählten Elemente. Sie sind unverzüglich zu verhaften und nach Überprüfung ihrer Fälle durch die Troikas – zu ERSCHIESSEN.

b) zur zweiten Kategorie zählen alle verbleibenden, weniger aktiven, aber dennoch feindlichen Elemente. Sie unterliegen der Verhaftung und Unterbringung in Lagern für die Dauer von 8-10 Jahren; die besonders bösartigen und sozial gefährlichen Personen unter ihnen sind für denselben Zeitraum per Festsetzung der Troikas in Gefängnissen unterzubringen.

2. Laut vorliegenden Erfassungsdaten der Volkskommissariate, der NKWD-Behörden in den Unionsrepubliken sowie den Leitern der NKWD-Regions- und Gebietsbehörden wird folgende Personenzahl festgelegt, die repressiert werden soll:

   Erste Kategorie Zweite Kategorie Insgesamt
1. Aserbeidschanische SSR 1500 3750 5250
2. Armenische SSR 500 1000 1500
3. Weißrussische SSR 2000 10000 12000
4. Grusinische SSR 2000 3000 5000
5. Kirgisische SSR 250 500 750
6. Tadschikische SSR 500 1300 1800
7. Turkmenische SSR 500 1500 2000
8. Usbekische SSR 750 4000 4750
9. Baschkirische ASSR 500 1500 2000
10. Burjatisch-Mongolische ASSR 350 1500 1850
11. Dagestanische ASSR 500 2500 3000
12. Karelische ASSR 300 700 1000
13. Kabardino-Balkarische ASSR 300 700 1000
14. ASSR der Krim 300 1200 1500
15. ASSR der Komi 100 300 400
16. Kalmückische ASSR 100 300 400
17. ASSR Marii 300 1500 1800
18. Mordowiche ASSR 300 1500 1800
19. Wolgadeutsche ASSR 200 700 900
20. Nord-Ossetische ASSR 200 500 700
21. Tatarische ASSR 500 1500 2000
22. Udmurtische ASSR 200 500 700
23. ASSR der Tschetschenen und
Inguschen 500 1500 2000
24. ASSR der Tschuwaschen 300 1500 1800
25. Asow-Schwarzmeer-Region 5000 8000 13000
26. Region Fernost 2000 4000 6000
27. Region West-Sibirien 5000 12000 17000
28. Region Krasnojarsk 750 2500 3250
29. Region Ordschonikidse 1000 4000 5000
30. Region Ost-Sibirien 1000 4000 5000
31. Gebiet Woronesch 1000 3500 4500
32. Gebiet Gorkij 1000 3500 4500
33. Gebiet West 1000 5000 6000
34. Gebiet Iwanowo 750 2000 2750
35. Gebiet Kalinin 1000 3000 4000
36. Gebiet Kursk 1000 3000 4000
37. Gebiet Kujbyschew 1000 4000 5000
38. Gebiet Kirow 500 1500 2000
39. Gebiet Leningrad 4000 10000 14000
40. Gebiet Moskau 5000 30000 35000
41. Gebiet Omsk 1000 2500 3500
42. Gebiet Orenburg 1500 3000 4500
43. Gebiet Saratow 1000 2000 3000
44. Gebiet Stalingrad 1000 3000 4000
45. Gebiet Swerdlowsk 4000 6000 10000
46. Gebiet Nord 750 2000 2750
47. Gebiet Tscheljabinsk 1500 4500 6000
48. Gebiet Jaroslawl 750 1250 2000
     
UKRAINISCHE SSR
1. Gebiet Charkow 1500 4000 5500
2. Gebiet Kiew 2000 3500 5500
3. Gebiet Winniza 1000 3000 4000
4. Gebiet Donezk 1000 3000 4000
5. Gebiet Odessa 1000 3500 4500
6. Gebiet Dnjepropetrowsk 1000 2000 3000
7. Gebiet Tschernigow 300 1300 1600
8. Moldawische ASSR 200 500 700
     
KASACHISCHE SSR
1. Nord-Kasachisches Gebiet 650 300 950
2. Süd-Kasachisches Gebiet 350 600 950
3. West-Kasachisches Gebiet 100 200 300
4. Gebiet Kustanaj 150 450 600
5. Ost-Kasachisches Gebiet 300 1050 1350
6. Gebiet Akjtubinsk 350 1000 1350
7. Gebiet Karaganda 400 600 1000
8. Gebiet Alma-Ata 200 800 1000
NKWD-Lager 10000 10000

3. Die festgelegten Zahlen dienen der Orientierung. Die Volkskommissare der NKWD-Behörden der Unionsrepubliken und Leiter der Regions- und Gebietsbehörden des NKWD besitzen jedoch nicht das Recht, diese Zahlen eigenmächtig zu erhöhen. Jegliche in Eigeninitiative heraufgesetzte Zahl ist unzulässig.

In Fällen, in denen eine Erhöhung der festgelegten Zahlen erforderlich wird, sind die Volkskommissariate des NKWD der Unionsrepubliken und die Leiter der Regions- und Gebietsbehörden des NKWD verpflichtet, mir entsprechend begründete Anträge vorzulegen.

Eine Senkung der Zahlen sowie die Neueinordnung der für Unterdrückungsmaßnahmen nach Kategorie 1 vorgesehenen Personen in die 2. Kategorie oder umgekehrt ist verboten.

4. Familien von Personen, die nach der ersten und zweiten Kategorie verurteilt wurden, unterliegen in der Regel keiner Verfolgung.

Ausnahmen bilden:

a) Familien, deren Mitglieder zu aktiven antisowjetischen Aktionen fähig sind. Mitglieder solcher Familien unterliegen auf besonderen Beschluss einer Troika der Unterbringung in Lagern oder Arbeitssiedlungen.

b) Familien von Personen, die nach der ersten Kategorie verfolgt wurden und in grenznahen Gebieten leben, werden an einen Ort außerhalb des Grenzstreifens, innerhalb der Republiken, Regionen und Gebiete umgesiedelt.

c) Familien von nach der ersten Kategorie verfolgten Personen, die in Moskau, Leningrad, Kiew, Tbilissi, Baku, Rostow-am-Don, Taganrog sowie in den Bezirken Sotschi, Gagry und Suchumi leben, werden aus diesen Orten in andere Gebiete ihrer Wahl ausgesiedelt, mit Ausnahme grenznaher Bezirke.

5) Alle Familien von Personen, die nach der ersten und zweiten Kategorie verfolgt wurden, sind zu registrieren und unter systematische Beobachtung zu stellen.

III. Art und Weise der Durchführung der Operation

1. Die Operation hat am 5. August 1937 zu beginnen und binnen einer Frist von vier Monaten zu enden.

In der turkmenischen, usbekischen und tadschikischen SSR hat die Operation am 10. August dieses Jahres zu beginnen, im Gebiet Ost-Sibirien sowie den Regionen Krasnojarsk und Fernost – am 15. August dieses Jahres.

2. In erster Linie unterliegen die Kontingente den Repressionsmaßnahmen, die der ersten Kategorie zugeordnet sind.

Kontingente, die der zweiten Kategorie angehören, sind bis zur weiteren Verfügung keiner Verfolgung ausgesetzt.

Für den Fall, dass der Volkskommissar des republikanischen NKWD, der Leiter der NKWD-Behörde oder der regionalen NKWD-Abteilung es nach Beendigung der Operation mit den Kontingenten der ersten Kategorie für möglich hält, mit der Operation hinsichtlich der Kontingente der zweiten Kategorie zu beginnen, hat er die Pflicht, vor der tatsächlichen Einleitung dieser Operation um meine Gene4hmigung zu ersuchen und die Operation erst dann in Angriff zu nehmen, wenn ich diese erteilt habe.

Im Hinblick auf all diejenigen Verhafteten, die zu Lager- oder Gefängnis-Haftstrafen unterschiedlicher Dauer verurteilt werden, ist mir darüber zu berichten, über wie viele Personen Urteile mit welcher Haftdauer im Gefängnis oder Lager gefällt wurden. Bei Erhalt dieser Informationen werde ich Anweisungen darüber geben, auf welche Weise und in welche Lager die Verurteilten zu schicken sind.

3. Entsprechend der jeweiligen Lage und den örtlichen Gegebenheiten sind die Territorien der Republiken, Regionen und Gebiete in einzelne operative Sektoren einzuteilen.

Für die Organisation und Durchführung der Operation wird in jedem Sektor eine operative Gruppe formiert, und zwar mit einem verantwortlichen Mitarbeiter des NKWD der Republik, beziehungsweise der NKWD-Regions- oder Gebietsverwaltung, an der Spitze, der in der Lage ist, die ihm auferlegten ernsten operativen Aufgaben erfolgreich zu meistern.

In einigen Fällen können die erfahrensten und fähigsten Chefs der Bezirks- und Stadt-Abteilungen zu Leitern der operativen Gruppen ernannt werden.

4. Die operativen Gruppen sind mit der notwendigen Anzahl von Mitarbeitern zu ergänzen; es sind ihnen Transport- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.

Entsprechend den Erfordernissen der operativen Lage sind den Gruppen Unterabteilungen mit Soldaten oder Milizkräften zur Verfügung zu stellen.

5. Die Chefs der operativen Gruppen werden mit der Leitung der Registrierung und der Aufsicht über das Erscheinen der zu repressierenden Personen, der Leitung der Ermittlungsverfahren, der Bestätigung der Anklageschriften und der Vollstreckung der Urteile der Troikas beauftragt.

Der Leiter der operativen Gruppe trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Operation auf dem Territorium seines Sektors.

6. Über jeden der zu verfolgenden Personen sind detaillierte, richtungsweisende Angaben und kompromittierende Materialien zu sammeln. Auf dieser Grundlage sind die Verhaftungslisten zu erstellen, die der Leiter der operativen Gruppe zu unterschreiben und dann zwecks Begutachtung und Bestätigung in zweifacher Ausfertigung an den Volkskommissar für innere Angelegenheiten sowie den Leiter der NKWD-Behörde oder der NKWD-Gebietsabteilung zu senden hat.

Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten, beziehungsweise der Leiter der NKWD-Behörde oder der NKWD-Gebietsabteilung, prüft die Liste und erteilt anschließend die Genehmigung zur Verhaftung der darin aufgeführten Personen.

7. Auf Grundlage der bestätigten Liste nimmt der Leiter der operativen Gruppe die Verhaftung vor. Jede Festnahme erfolgt per Haftbefehl. Bei der Verhaftung hat eine sorgfältige Durchsuchung zu erfolgen: nach Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung, Sprengstoffen, Giften aller Art, konterrevolutionärer Literatur, wertvollen Metallen und Münzen, Barren und Erzeugnissen, ausländischen Währungen, Vervielfältigungsgeräten und Briefen.

Alle beschlagnahmten Gegenstände sind im Durchsuchungsprotokoll festzuhalten.

8. Die Verhafteten sind an auf Anordnung der Volkskommissare für innere Angelegenheiten, der Leiter der NKWD-Behörden oder der regionalen Abteilungen des NKWD an Sammelpunkten zu konzentrieren. An den Sammelpunkten sollen Räumlichkeiten vorhanden sein, die für die Unterbringung der verhafteten Personen geeignet sind.

9. Die Festgenommenen sind strengstens zu bewachen. Es sind alle Maßnahmen einzuleiten, welche sicherstellen, dass es weder zu Fluchtversuchen noch anderen Exzessen kommt.

IV. Art und Weise der Durchführung der Ermittlungsverfahren

1. Für jede verhaftete Person oder Gruppe wird eine Ermittlungsakte angelegt. Das Ermittlungsverfahren wird in beschleunigter und vereinfachter Weise durchgeführt.

Im Verlauf des Untersuchungsverfahrens sollen alle verbrecherischen Verbindungen des Verhafteten aufgedeckt werden.

2. Bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist die Akte zur Überprüfung an die Troika zu übersenden.

Der Akte beigefügt sind: der Haftbefehl, das Durchsuchungsprotokoll, die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Materialien, persönliche Dokumente, der persönliche Fragebogen des Verhafteten, registrierte Agentur-Materialien, das Verhör-Protokoll und die kurzgefasste Anklageschrift.

V. ORGANISATION und ARBEIT der TROIKAS
1. Ich bestätige die folgende personelle Zusammensetzung der Republik-, Regions- und Gebietstroikas:

Aserbeidschanische SSR Vorsitzender — Sumbatow,
Mitglieder Tejmurkuliew, Dschangir Achund Sade
Armenische SSR Vorsitzender — Mugdusi
Mitglieder Mikweljan, Ternakalow
Weißrussische SSR Vorsitzender — Berman
Mitglieder Seliwerstow, Potapenko
Grusinische SSR Vorsitzender — Rapawa
Mitglieder Talachadse, Zereteli
Kirgisische SSR Vorsitzender — Tschetwertakow
Mitglieder Dschienbajew, Guzujew
Tadschikische SSR Vorsitzender — Tarasjuk
Mitglieder Aschurow, Bajkow
Turkmenische SSR Vorsitzender — Nodew
Mitglieder Anna Muchamedow, Taschli Anna Muradow
Usbekische SSR Vorsitzender — Sagwosdin
Ikramow, Baltabajew
Baschkirische ASSR Vorsitzender — Bak
 Mitglieder Isantschurin, Zypnjatow
Burjat.-Mongolische ASSR Vorsitzender — Babkewitsch
Mitglieder Dorschijew, Gross
Dagestanische ASSR Vorsitzender — Lomonosow
Mitglieder Samurskij, Schiperow
Karelische ASSR Vorsitzender — Tenison
Mitglieder Michailowitsch, Nikolskij
Kabardino-Balkarische ASSR Vorsitzender — Antonow
Mitglieder Kalmükow, Chagurow
ASSR der Krim Vorsitzender — Pawlow
Mitglieder Truptschu, Monakow
ASSR der Komi Vorsitzender — Kowaljow
Mitglieder Semitschew, Litin
Kalmückische ASSR Vorsitzender — Oserkin
Mitglieder Chonchoschew, Kilganow
ASSR Marii Vorsitzender — Karatscharow
Mitglieder Wrublewskij, Bystrjakow
Mordowische ASSR Vorsitzender — Weisager
Mitglieder Michailow, Poljakow
ASSR der Wolga-Deutschen Vorsitzender — Dalinger
Mitglieder Luft, Anisimow
Nord-Ossetische ASSR Vorsitzender — Iwanow
Mitglieder Togojew, Kokow
Tatarische ASSR Vorsitzender — Alimasow
Mitglieder Lepa, Muchamedsjanow
Udmurtische ASSR Vorsitzender — Schlenow
Mitglieder Baryschnikow, Schewelkow
ASSR der Tschetschenen und Inguschen Vorsitzender — Dementjew
Mitglieder Jegorow, Wachajew
Tschuwaschische ASSR Vorsitzender — Rosanow
Mitglieder Petrow, Jelifanow
Asow-Schwarzmeer-Region Vorsitzender — Kagan
Mitglieder Jewdokimow, Iwanow
Region Fernost Vorsitzender — Ljuschkow
Mitglieder Ptucha, Fedin
Region West-Sibirien Vorsitzender — Mironow
Mitglieder Eiche, Barkow
Region Krasnojarsk Vorsitzender — Leonjuk
Mitglieder Gortschajew, Rabinowitsch
Region Ordschonikidse Vorsitzender — Bulach
Mitglieder Sergejew, Rosit
Gebiet Ost-Sibirien Vorsitzender — Lupekin
Mitglieder Jusup Chasimow, Grjasnow
Gebiet Woronesch Vorsitzender — Korkin
Mitglieder Anfimow, Jarygin
Gebiet Gorkij Vorsitzender — Lawruschkin
Mitglieder Ogurzow, Ustjuschaninow
Gebiet West Vorsitzender — Karuzkij
Mitglieder Bilinskij, Korotschenko
Gebiet Iwanowo Vorsitzender — Radsiwilowskij
Mitglieder Nosow, Karasik
Gebiet Kalinin Vorsitzender — Dombrowskij
Mitglieder Rabow, Bobkow
Gebiet Kursk Vorsitzender — Simanowskij
Mitglieder Piskarew, Nikitin
Gebiet Kujbyschew Vorsitzender — Popaschenko
Mitglieder Nelke, Kljujew
Gebiet Kirow Vorsitzender — Gasow
Mitglieder Muchin, Naumow
Gebiet Leningrad Vorsitzender — Sakowskij
Mitglieder Smorodin, Posern
Gebiet Moskau Vorsitzender — Redens
Mitglieder Maslow, Wolkow
Gebiet Omsk Vorsitzender — Gorbatsch
Mitglieder Bulatow, Jewstignejew
Gebiet Orenburg Vorsitzender — Uspenskij
Mitglieder Narbut, Mitrofanow
Gebiet Saratow Vorsitzender — Stromin
Mitglieder Andrejew, Kalatschew
Gebiet Stalingrad Vorsitzender — Rajew
Mitglieder Semjonow, Rumjanzew
Gebiet Swerdlowsk Vorsitzender — Dmitrijew
Mitglieder Abaljajew, Gratschew
Gebiet Nord Vorsitzender — Bak
Mitglieder Korschin, Rjabow
Gebiet Tscheljabinsk Vorsitzender — Tschistow
Mitglieder Ryndin, Malyschew
Gebiet Jaroslawl Vorsitzender — Jerschow
Mitglieder Polumordwinow, Jurtschuk
 
UKRAINISCHE SSR
Gebiet Charkow Vorsitzender — Schumskij
Mitglieder Gikalo, Leonow
Gebiet Kiew Vorsitzender — Scharow
Mitglieder Kudrjawzew, Ginsburg
Gebiet Winniza Vorsitzender— Grischin
Mitglieder Tschernjawskij, Jaroschewskij
Gebiet Donezk Vorsitzender — Sokolinskij
Mitglieder Pramnek, Rudenko
Gebiet Odessa Vorsitzender — Fjodorow
Mitglieder Jewtuschenko,
Gebiet Dnjepropetrowsk Vorsitzender — Kribez
Mitglieder Margolin, Zwik
Gebiet Tschernigow Vorsitzender — Kornjew
Mitglieder Markitan, Skljarskij
Moldawische ASSR Vorsitzender — Rogal
Mitglieder Todres, Kolodij
 
KASACHISCHE SSR
Nord-Kasachisches Gebiet Vorsitzender — Panow
Mitglieder Stepanow, Segisbajew
Süd-Kasachisches Gebiet Vorsitzender— Pintel
Mitglieder Dosow, Slutschak
West-Kasachisches Gebiet Vorsitzender — Romejko
Mitglieder Satarbekow, Spirow
Gebiet Kustanaj Vorsitzender — Pawlow
Mitglieder Kusnezow, Bajdakow
Ost-Kasachisches Gebiet Vorsitzender — Tschirkow
Mitglieder Swerdlow, Jusupow
Gebiet Aktjubinsk Vorsitzender — Demidow
Mitglieder Musin, Stezura
Gebiet Karaganda Vorsitzender — Adamowitsch
Mitglieder Duchowitsch, Pinchasik
Gebiet Alma-Ata Vorsitzender — Schabanbekow
Mitglieder Sadwakasow, Kuschanow

2. Bei den Sitzungen der Troikas kann der Regions- oder Gebietsstaatsanwalt der jeweiligen Republik (sofern er nicht schon Bestandteil der Troika ist) anwesend sein.

3. Die Troika erledigt ihre Arbeit entweder am Ort des Sitzes des entsprechenden NKWD, der NKWD-Behörde, den Gebietsabteilungen des NKWD oder an den jeweiligen operativen Einsatzorten.

4. Die Troikas überprüfen gesondert die ihnen zu jedem einzelnen Verhafteten oder jeder festgenommenen Gruppe vorgelegten Materialien sowie all derer, deren Familien zur Aussiedlung vorgesehen sind.

Die Troikas können, in Abhängigkeit von der Art des Materials und dem Maß der sozialen Gefährlichkeit des Verhafteten, Personen, die nach der 2. Kategorie zu unterdrücken sind, in die 1. Kategorie einordnen. Und Personen der 1. Kategorie in die 2.

5. Die Troikas haben Protokolle über ihre Sitzungen zu führen, in denen sie auch die von ihnen gefällten Urteile in Bezug auf jeden Inhaftierten vermerken.

Das Sitzungsprotokoll ist dann zwecks Vollstreckung der Urteile an den Leiter der operativen Gruppe zu senden. Den Ermittlungsakten sind Abschriften aus den Protokollen über jeden Verurteilten beizufügen.

VI. Art und Weise der Urteilsvollstreckungen

1. Die Urteile werden von Personen auf Anweisung des Troika-Vorsitzenden, d.h. des Volkskommissars der NKWD-Behörden in den Republiken, den Leitern der NKWD-Verwaltungen und –gebietsabteilungen vollstreckt.

Grundlage für die Vollstreckung der Urteile sind – eine beglaubigte Abschrift aus dem Sitzungsprotokoll der Troika mit Erläuterung des Urteils in Bezug auf jeden einzelnen verhafteten und eine gesonderte Anweisung mit der Unterschrift des Troika-Vorsitzenden, die der das Urteil vollstreckenden Person auszuhändigen sind.

2. Urteil nach der 1. Kategorie sind an den Orten und gemäß der Art und Weise zu vollstrecken, die von den Volkskommissaren für innere Angelegenheiten, den Leitern der NKWD-Verwaltung und den NKWD-Gebietsabteilungen festgelegt wurden, und zwar unter strengster Geheimhaltung von Zeit und Ort der Urteilsvollstreckung.

Die Dokumente über die Urteilsvollstreckung sind der Ermittlungsakte eines jeden Verhafteten in einem gesonderten Umschlag beizufügen.

3. Die Verschickung in Lager von Personen der 2. Kategorie erfolgt auf Grundlage von Anweisungen des GULAG des NKWD der UdSSR.

VII. Organisation der Operationsleitung und Rechenschaftslegung

1. Mit der allgemeinen Leitung der Durchführung der Operation betraue ich meinen Stellvertreter – den Leiter der Hauptverwaltung für Staatssicherheit – den Kommandeur des Armeekorps: Genosse Frinowskij.

Für die Erledigung der mit der Operationslenkung zusammenhängenden Arbeit ist unter ihm eine Sondergruppe zu formieren.

2. Die Protokolle der Troikas zu Vollstreckung der Urteile sind unverzüglich an den Leiter der 8. Abteilung der Staatlichen Behörde für Staatssicherheit beim NKWD der UdSSR zu schicken, und zwar unter Beifügung der Meldekarten gemäß Formblatt N° 1.

Bei den nach Kategorie 1 Verurteilten ist mit dem Protokoll und den Meldekarten gleichzeitig auch die Ermittlungsakte mit zu übersenden.

3. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Operation ist alle 5 Tage, zum 1., 5., 10., 15., 20. und 25. jedes Monats per Telegramm und durch detaillierten Brief Bericht zu erstatten.

4. Über alle neu im Verlauf der Operation enthüllten konterrevolutionären Formierungen, die Entstehung von Exzessen, Fluchtversuchen ins Ausland, Bildung von Banditen- und Räuberbanden sowie anderen außergewöhnliche Vorkommnisse ist unverzüglich telegrafisch Bericht zu erstatten.

***

Bei der Organisation und Durchführung sind erschöpfende Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass: die zu unterdrückenden Personen nicht in eine illegale Situation geraten; Fluchtversuche vom Wohnort und besonders ins Ausland geschehen; sich Banditen- und Räubergruppen formieren; es zu irgendwelchen Exzessen kommt.

Jegliche Versuche zur irgendeiner Art von aktiven konterrevolutionären Tätigkeit sind rechtzeitig aufzudecken und schnellstens zu unterbinden.

 

Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten der Union der SSR
Generalkommissar für Staatssicherheit
(N. Jeschow)
Richtigkeit bestätigt: M. Frinowskij


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