N° 00689, Moskau, 17. Oktober 1938
Zur Außerkraftsetzung des Befehls des NKWD der UdSSR N° 00486 vom 15. August 1937 über die Vorgehensweise bei der Verhaftung der Ehefrauen von Vaterlandsverrätern, Teilnehmern rechts-trotzkistischer Organisationen, Spionen und Saboteuren
WIR DARUM ERSUCHT:
1. künftig nicht alle Ehefrauen verhafteter oder verurteilter Volksfeinde obiger Art zu verfolgen, sondern lediglich diejenigen unter ihnen:
a) die aufgrund vorliegender Materialien über die konterrevolutionäre Arbeit ihrer Ehemänner informiert waren oder daran mitgewirkt haben;
b) über die den NKWD-Organen Angaben vorliegen, dass sie über eine antisowjetische Einstellung verfügen und entsprechende Äußerungen getätigt haben und die als politisch zweifelhafte und sozial gefährliche Elemente angesehen werden können.
3. Die Frage der Verhaftung und Verfolgung der Ehefrauen von Volksfeinden wird in jedem Einzelfall durch den Leiter des entsprechenden NKWD-Organs entschieden, wobei die über den Agentenweg erhaltenen Materialien, das Ausmaß ihrer Mittäterschaft an der konterrevolutionären Arbeit ihrer Ehemänner, die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens und andere Aspekte zu berücksichtigen sind.
4. Punkt 36 des operativen Befehls N° 00486 über die verbindliche Verhaftung der Ehefrauen von Volksfeinden zeitgleich mit ihren Ehemännern wird abgeschafft. Diese Frage ist in Übereinstimmung mit Punkt 3 des vorliegenden Befehls zu entscheiden.
5. Die Vorgehensweise bei der Verhaftung und weiteren Unterbringung der Ehefrauen von Volksfeinden sowie die Art und Weise der Unterbringung ihrer Kinder ist im Befehl N° 00486 vom 15. August 1937 festgelegt und bleibt auch weiterhin bestehen.
Der Volkskommissar für innere Angelegenheiten der Sowjetunion
General-Kommissar der Staatssicherheit 1. Ranges
BERIJA