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Befehl des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR N° 1113 „Mit einer Erklärung zur Verpflegungs- und Bekleidungsversorgung minderjähriger Häftlinge in den Arbeitskolonien des NKWD

7. Dezember 1940, Stadt Moskau

Abgabe einer Erklärung zur „Verpflegungs- und Bekleidungsversorgung von minderjährigen Häftlingen in den Arbeitskolonien des NKWD“. Alle bis dato festgesetzten Verpflegungs- und Kleidernormen für minderjährige Häftlinge in den Arbeitskolonien des NKWD – WERDEN GEÄNDERT.

Stellvertretender Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR TSCHERNYSCHOW

„BESTÄTIGT“
Stellvertretender Volkskommissar
für innere Angelegenheiten der UdSSR TSCHERNYSCHOW

Zur Verpflegungs- und Bekleidungsversorgung minderjähriger Häftlinge in den Arbeitskolonien des NKWD

A. Allgemeine Verordnung

1. Alle minderjährigen Häftlinge in den Arbeitskolonien des NKWD erhalten kostenlos Verpflegung und Bekleidung entsprechend den für sie festgesetzten Normen.

2. Die Auslieferung der für die einzelnen Arten minderjähriger Häftlinge festgesetzten Verpflegung erfolgt durch die Verwaltungs- und Wirtschaftsabteilung, der die vom Lagerleiter der Kolonie entsprechend ausgefertigten und unterzeichneten und für diese Aktion notwendigen Dokumente täglich vorzulegen sind.

3. Die Duchführung der Kontrolle bei der Ausstellung der Primär-Dokumente, welche die Grundlage für die Ausgabe von Lebensmitteln und Begleitungsgegenständen bilden, sowie die Überprüfung der korrekten Anwendung der geltenden Normen obliegt den Leitern des Finanzapparates und der Verwaltungs- und Wirtschaftsabteilung der Kolonien.

4. Die Verpflegung der im freien Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter der Arbeitskolonie aus einem Gemeinschaftskesel mit minderjährigen Häftlingen sowie der Verbrauch und die Verwendung von Lebensmitteln und Kleidungsstücken, die für minderjährige Häftlinge gedacht sind, dürfen unter keinen Umständen einem anderweitigen Verwendungszweck zugeführt werden.

B. Norm und Art der Verpflegungsausgabe an minderjährige Häftlinge

Norm N° 1 (pro Kopf und Tag in Gramm)

Minderjährige Häftlinge, die sich in Strafisolatoren befinden, erhalten folgende Verpflegungsnorm:

Norm N° 2

Minderjährige Häftlinge, die nach der Stachanow-Methode arbeiten, die Regime-Vorschriften beachten und gute oder hervorragende Noten in der Schule und im Produktionsbereich bekommen, erhalten zusätzliche Verpflegung zur Norm N° 1:

C. Normen und Art der Ausgabe von Kranken-Verpflegung

1. Minderjährige Häftlinge erhalten eine Krankenration nach Norm N° 7 des Befehls des NKWD der UdSSR N° 00943 aus dem Jahr 1939.

Norm N° 7 des Befehls des NKWD der UdSSR N° 00943 aus dem Jahr 1939 (pro Kopf und Tag in Gramm).

¹ Pkt&Produktbezeichnung&Krankenration&Pellagra-Ration&Zusatzkost bei Skorbut

    Menge Mit Durchfall ohne Durchfall Menge .
1 Roggenbrot 400 100 400 -
2 Weizenbrot 300
3 Mehl zum Einrühren 20 10 10 -
4 versch. Graupen (außer diät.) 80 60 -
5 Diätgraupen 40 100 60 -
6 Fleisch 80 200 200 -
7 Fisch 100 50 100 -
8 Pflanzenöl 10 - - 10
9 Tierfett (Butter) 20 25 40 -
10 Quark 20
11 Sahne 5 -
12 Makkaroni 15 - -
13 Zucker 40 50   40
14 richtiger Tee 0,5 0,18 0,18 -
15 Kartoffeln und Gemüse 600 500 600 400
16 Tomatenpüree 10 10
17 Trockenfrüchte 10 10 10 -
18 Kartoffelmehl 5 10 10 -
19 Hülsenpaprika 0,13 -
20 Lorbeerblätter 0,5 -
21 Salz 20 20 20 10
22 Essig 10 - - 10
23 Milch 300 400 400 -
24 Eier 0,5 Stück 2 Stück 2 Stück -
25 Erbsen - Bohnen 10 -
26 Kaffee-Surrogat 3 3 -
27 Bierhefe 75 75 -
28 Senf 3
29 Knollenzwiebeln 35

Anmerkung: für in stationärer Behandlung befindliche Häftlinge erscheinen die festgelegten Krankennormen lediglich zu kalkulatorischen Zwecken, d.h. zur Berechnung der allgemeinen Lebensmittelmenge für die Kranken-Verpflegung; die tatsächliche Verpflegung für die verschiedenen Krankengruppen werden durch die behandelnden Ärzte, in Abhängigkeit von dem für die Kranken geltenden Verpflegungsregime, festgelegt.

Die Zubereitung der Krankenkost erfolgt gesondert und unter der Kontrolle des medizinischen Personals.

Die Verpflegung der medizinischen Mitarbeiter und des Dienstpersonals aus dem Gemeinschaftskessel mit den Kranken ist strengstens verboten.

D. Normen und Art der Verpflegungsausgabe für minderjährige Häftlinge während des Transports

Minderjährige Häftlinge, die aus der Kolonie entlassen wurden, auf Arbeitssuche oder zu ihren Verwandten fahren oder von einer Kolonie in eine andere gebracht werden, erhalten pro Tag für unterwegs Reiseproviant gemäß unten aufgeführter Norm: bei Fahrten per Eisenbahn oder auf dem Wasserweg gemäß Fahrplan, bei Fahrten auf Landstraßen, berechnet mit 30 km pro Tag:

a) Roggenbrot 600 g
b) Hering oder Konserven 250 g
c) Zucker 15 g
d) Tee-Surrogat 5 g

Anmerkung: bei Entlassung wird die Verpflegungsration für unterwegs nur alle 5 Tage ausgegeben; in der Zwischenzeit müssen die Verpflegungskosten, die sich nach einheitlichen Einzelhandelspreisen der jeweiligen Zone richten, aus verfügbaren Eigenmitteln bezahlt werden. Diese Preise gelten auch für fehlende Lebensmittel.

Verpflegungsregime

Ausgehend von den festgelegten Normen erhalten minderjährige Gefangene, mit Ausnahme der auf Strafration gesetzten Häftlinge, dreimal täglich Verpflegung.

Ersatznormen für den Austausch von Lebensmitteln gegen andere:

Produktbezeichnung Gramm austzutauschen gegen  Gramm
Roggenbrot 100 Weizenbrot 95%  100
Weizenbrot 100 Roggenzwieback .70
    Weizenzwieback .80
  100 Gerstenmehl  100
Nudelprodukte 100 Weizenmehl 95%.  100
    Maismehl . 100
verschiedene Graupen 100 Graupen oder Hülsenfrüchte . 100
    Weizenmehl 72% .100
    Roggen- oder Weizenmehl 85%. .100
Rind-, Kalb- oder Hammelfleisch 100 Pferdefleisch . 100
    Schweinefleisch 75
    Schweine-Innereien, unabhängig von der Kategorie 100
    Innereien der I. und II. Kategorie, außer vom Schwein .100
    Innereien der III. Kategorie, außer vom Schwein .200
    Fleischkonserven mit Schmalz oder Schwein bzw. Hammel mit Erbsen / Erbsen mit Rindfleisch, usw. 150
    Schweinespeck 50
    Tierfett .50
    Fisch – frisch und gesalzen .150

Anmerkung: Nettogewicht der Konserven gemäß Schema

Bekleidungsversorgung

Den minderjährigen Häftlingen stehen Kleidungsstücke nach folgenden Normen zu:

Tabelle N° 1 (pro Kopf)

¹ Pkt Bezeichnung Größenmaß Norm Tragedauer
1. Baumwollanzug Stück 1 1 Jahr
2. Leibwäsche Paar 2 1 Jahr
3. Wintermantel Stück 1 2 Jahre
4. Schnürschuhe Paar 1 1 Jahr
5. Strümpfe, Socken Paar 3 1 Jahr
6. Turnhose Paar 2 1 Jahr
7. leichte Schuhe Paar 1 1 Jahr
8. Wintermütze Stück 1 2 Jahre
9. Sommerkopfbedeckung Stück 1 2 Jahre
10. Gürtel Stück 1 2 Jahre
11. Taschentücher Stück 3 1 Jahr
12. Fausthandschuhe Paar 1 1 Jahr
  Sachgegenstände    
1. Matratzenauflagen Stück 1 4 Jahre
2. Bettlaken Stück 2 2 Jahre
3. Kissenbezüge Stück 2 2 Jahre
4. Bettbezug Stück 1 4 Jahre
5. Handtücher Stück. 2 1 Jahr
6. Kissen Stück 1 5 Jahre
7. Decke Stück 1 Ç Jahre

Tabelle N° 2 Reparaturmaterial für einen minderjährigen Häftling

1. Flicken zum Ausbessern Meter 1.5 1 Jahr
2. Leder- oder Gummisohlen Paar 2 1 Jahr
3. Absätze Paar 2 1 Jahr
4. Nähgarn Spule 2 1 Jahr
5. Haushaltsseife für jeden Bedarf Gramm 300 1 Monat

Tabelle N° 3 Sachmittel und Bekleidungsgegenstände, die an minderjährigen Häftlingen bei Arbeitsantritt auszugeben sind:

Nsn/n Bezeichnung Einheitsgröße Menge
1. Baumwollanzug Stück 1
2, Leibwäsche Stück 2
3. Bettlaken Stück 2
4. Kissenbezug Stück 2
5. Bettbezug Stück 1
6. Handtuch Stück 2
7. Taschentücher Stück 3
8. Decke Stück 1
9. Mantel (nach Saison) Stück 1
10. Gummis-Überschuhe Paar 1
11. Schnürschuhe Paar 1
12. Socken Paar 3
13. Kopfbedeckung (nach Saison) Stück 1
14. Gürtel Stück 1

Anmerkung: minderjährige Häftlinge, die nach ihrer Haftverbüßung zu Verwandten oder ins Kinderheim geschickt werden, haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Sachgegenständen.

LEITER DER ABTEILUNG FÜR ALLGEMEINE VERSORGUNG IM GULAG des NKWD, Intendant 1. Ranges SILIN
LEITER der VERWALTUNG der BESSERUNGSARBEITSKOLONIEN und –SIEDLUNGEN im GULAG des NKWD, Hauptmann der Staatssicherheit SAWGORODNIJ

Staatsarchiv der Russischen Föderation, Fond 9401, Verz. 1a, Dossier 78, Blatt 202-210. Beglaubigte Kopie. Maschinenschrift.

Erschienen in „Die Kinder des GULAG“ („Rußland im 20. Jahrhundert. Dokumente“) unter er allgemeinen Redaktion von A.N. Jakowlewna, Moskau, 2002.


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