Der Ministerrat der UdSSR
Anordnung
vom 19. Februar 1949, N° 751-287, streng geheim, Moskau, Kreml
Über die Repatriierung der deutschen Kriegsgefangenen
Der Ministerrat der UdSSR ordnet an:
1. Das Ministerium für innere Angelegenheiten der UdSSR (Gen. Kruglow) und die Verwaltung des Bevollmächtigten des Ministerrats der UdSSR für Repatriierungsangelegenheiten (Gen. Golikow) im Zeitraum zwischen Februar und Dezember 1949 insgesamt 373.744 Mann, in der UdSSR inhaftierte deutsche, kriegsgefangene Soldaten und Offiziere, nach Deutschland zu repatriieren, und zwar:
im 1. Quartal – 45.271 Mann
im 2. Quartal – 60.404 Mann
im 3. Quartal – 124.697 Mann
im 4. Quartal – 143.372 Mann
2. Nicht zu repatriieren sind:
a) Kriegsgefangene, zu denen Materialien für ihre Auslieferung ans Gericht wegen von ihnen begangener Gräueltaten und anderer Verbrechen gegen die UdSSR und Länder der Volksdemokratie vorliegen;
b) Kriegsgefangene, die unter Sonderregistrierung stehen, weil sie in Truppen der SS, SA und des SD, der Polizei. der Gendarmerie, Spionage- und Gegenspionage-Organisationen sowie anderen Formierungen der Straf- und Sonderorgane der ehemaligen deutschen Armee gedient haben.
Vorschläge über die Art und Weise sowie Fristen der Repatriierung der Kriegsgefangenen dieser Kategorie sind dem Ministerrat der UdSSR seitens des Ministerium des Innern der UdSSR zum 1. Oktober 1949 vorzulegen;
c) nicht transportfähige Kranke bis zu ihrer Genesung.
3. Die Repatriierung der deutschen in Kriegsgefangenschaft befindlichen Generäle, die nicht unter die Wirkung von Punkt 2 der vorliegenden Anordnung fallen, hat im Juli 1949 nach einer namentlichen Liste zu beginnen, die vom Ministerrate der UdSSR zu bestätigen ist.
Vorschläge über die Art und Weise der Repatriierung kriegsgefangener deutscher Generäle sind dem Ministerrat der UdSSR durch das Ministerium des Innern der UdSSR zum 1. Juni 1949 vorzulegen, wobei vorrangig die Repatriierung von Kranken, Invaliden, alten und nicht im Dienst stehenden Generälen zu berücksichtigen ist.
4. Das Ministerium des Innern der UdSSR (Gen. Kruglow) zu verpflichten:
a) bei den zu repatriierenden Kriegsgefangenen eine vollständige Berechnung ihrer geldlichen Entlohnung für die von ihnen geleistete Arbeit auf Bauprojekten und in Unternehmen durchzuführen – und zwar nicht später, als innerhalb von fünf Tagen vor der Beladung des Zuges:
b) für alle der Repatriierung unterliegenden deutschen Kriegsgefangenen einwandfreie Kleidung und Schuhwerk sicherzustellen;
c) Züge mit zu repatriierenden Kriegsgefangenen mit Lebensmitteln für die Fahrt bis zum Lager N° 69 der Repatriierungsorgane in Frankfurt an der Oder entsprechend einer Wegstrecke von 250 km, nach der festgelegten Norm und dem festgesetzten Sortiment, ohne Substitut-Ware und in guter Qualität, zu versorgen.
Die Organisierung einer dreimaligen Verpflegung für die Kriegsgefangenen während der Fahrt sicherzustellen;
d) eine medizinisch-hygienische Versorgung der Kriegsgefangenen während der Fahrt zu gewährleisten und die Züge mit Medikamenten, Verbandsmaterialien, Ruhr-Bakteriophagen und desinfizierenden Mitteln zu versorgen;
e) das Verladen der zu repatriierenden Kriegsgefangenen ausschließlich in für die Beförderung von Menschen geeigneten Waggons durchzuführen;
f) das Entfernen vom Arbeitsplatz zur Verschickung nach Deutschland der zu repatriierenden deutschen Kriegsgefangenen, die in Unternehmen und auf Bauprojekten der Ministerien er UdSSR beschäftigt sind, entsprechend dem beiliegenden Plan (Anhang N° 1) binnen einer Frist von 10 Tagen vor der Verladung auf den Zug vorzunehmen;
g) die Verschickung der Kriegsgefangenen in jeweils vollständigen Lagerabteilungen mit gleichzeitiger Auflösung der frei gewordenen Lager und Sonder-Hospitäler für Kriegsgefangene vorzunehmen:
h) Kriegsgefangene Produktionsbestarbeiter, die ihre Arbeitsnorm erfüllt oder übererfüllt haben, vorrangig zu repatriieren.
5. Zum Ersatz für die ausscheidenden Kriegsgefangenen durch ständige sowjetische Arbeiter:
a) das Ministerium für Arbeitsreserven (Gen. Pronin) zu verpflichten, nach Plan für das Jahr 1949 eine organisierte Auswahl von Arbeitern in einer Anzahl von 112.000 Mann sowie von jungen Arbeiter, die Betriebsfachschulen und Handwerksschulen absolviert haben, in einer Anzahl von 58.200 Mann an die Ministerien und Behörden zu verschicken, aus denen die Kriegsgefangenen repatriiert werden; dies hat in der Anzahl und den Fristen gemäß Anhang N° 2 zu erfolgen;
b) dem Rüstungs-Ministerium für das Jahr 1949 eine organisierte, über den Soll-Plan für das Jahr 1949 hinaus gehende Auswahl von Arbeitskräften in einer Anzahl von 2000 Mann zu genehmigen und davon 900 in das Gebiet Gorki, 600 in das Gebiet Stalingrad und 500 in das Gebiet Smolensk zu verschicken; dem Ministerium der Fahrzeug- und Traktorenindustrie in einer Anzahl von 200 Mann – zu verschicken in die Weißrussische SSR; dem Ministerium für Werkzeug-Maschinenbau – 500 Mann, zu verschicken ins Moskauer Gebiet; dem Ministerrat der Weißrussischen SSR in einer Anzahl von 1000 Mann aus den Reihen der ortsansässigen Bevölkerung zum Bau des Minsker Traktorenwerkes.
6. Dm Ministerium des Inneren der UdSSR (Gen. Kruglow) zu gestatten, die nach der Repatriierung der Kriegsgefangenen in den Lager-Abteilungen und Sonder-Hospitälern frei gewordenen Räumlichkeiten mitsamt Inventar und Ausstattung, mit Ausnahme der Räumlichkeiten ehemaliger Schulen, für die Unterbringung von Gefangenen zu nutzen.
Die frei gewordenen Räumlichkeiten ehemaliger Schulen sind an die Ministerien für Aufklärung und Bilder der Unionsrepubliken zur Nutzung gemäß ihrer unmittelbaren Bestimmung zurückzugeben.
Das Ministerium des Innern der UdSSR zu verpflichten, die arbeitsfähigen Häftlinge, die in den nach der Verschickung der Kriegsgefangenen frei gewordenen Räumlichkeiten unterzubringen sind, vorrangig den Ministerium und Unternehmen zum Arbeiten zur Verfügung zu stellen, zu denen diese Räumlichkeiten gehören.
7. Das Ministerium der Streitkräfte der UdSSR (Gen. Chruljow) zu verpflichten, während des Aufenthalts der Kriegsgefangenen im Lager N° 69 der Repatriierungsorgane ihre Verpflegung nach Norm N° 3 des Volkskommissariats der Verteidigung N° 312 aus dem Jahr 1941 sowie einen medizinisch-sanitären Dienst zu gewährleisten.
8. Das Ministerium für Verkehrswege (Gen. Beschtschew) und die Zentral-Verwaltung der militärischen Transportwege der Streitkräfte der UdSSR (Gen. Dmitrijew) für die Verlegung der zu repatriierenden Kriegsgefangenen, auf Anforderung des Ministeriums des Innern der UdSSR, die Zuteilung von Waggons sicherzustellen, die für die Beförderung von Menschen ausgestattet sind – und zwar über das vom Ministerium des Innern der UdSSR bewilligte Limit hinaus.
9. Die Behörde des Bevollmächtigten des Ministerrats der UdSSR in Sachen Repatriierung (Gen. Golikow) zu verpflichten, die Übergabe der zu repatriierenden Kriegsgefangenen an die zuständigen Behörden in Frankfurt an der Oder nicht später, als drei Tage nach Ankunft des Zuges aus der Sowjetunion zu übergeben.
10. Der Sowjetischen Militär-Verwaltung in Deutschland (Gen. Sokolowskij) die organisierte Unterbringung der repatriierten Kriegsgefangenen, die einen Wohnort in der sowjetischen Besatzungszone haben, sicherzustellen.
11. Das Ministerium des Innern der UdSSR (Gen. Kruglow) zu verpflichten, innerhalb dem bis zur Repatriierung verbleibenden Aufenthalts-Zeitraum der Kriegsgefangenen in der Sowjetunion:
a) die politische Arbeit unter den Kriegsgefangenen zu verstärken, wobei die besondere Aufmerksamkeit auf die Vorbereitung die Kriegsgefangenen zur Teilnahme am gesellschaftlich-politischen Leben als überzeugte und aktive Anhänger der neuen demokratischen Ordnung in Deutschland zu konzentrieren ist;
b) einen größtmöglichen rationalen Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen sicherstellen, die bei Bauprojekten und in Unternehmen der Ministerien der UdSSR arbeiten; an den Arbeitsobjekten keine überschüssigen Arbeitskräfte aus den Reihen der Kriegsgefangenen zuzulassen, die dem tatsächlichen Bedarf entgegen stehen, so wie es den Bau-Finanzierungsplänen und Industrieaufbauplänen entspricht; eine wirksame Kontrolle an den Arbeitsobjekten einzurichten – für eine richtige Verteilung der Arbeitskräfte aus den Reihen der Kriegsgefangenen durch die Wirtschaftsorganisationen, eine rechtzeitige Sicherstellung der Objektarbeiten mit Baumaterialien, Rohstoffen und Halbfabrikaten; die Versorgung der arbeitenden Kriegsgefangenen mit funktionsfähigen Werkzeugen, Gerätschaften u.a. zu versorgen;
c) durch die Wirtschaftsorganisationen die strikte Erfüllung der Regeln für die Arbeitsbewachung und Einhaltung der Sicherheitstechnik zu gewährleisten;
d) eine besondere Kontrolle einzuführen und nicht zuzulassen, dass seitens der Wirtschaftsorganisationen Übervorteilungen der arbeitenden Kriegsgefangenen bezüglich der Festlegung der Maßstäbe für den von ihnen zu erledigenden Arbeitsumfang und die Festlegung ihres Arbeitslohns stattfinden;
e) den arbeitenden Kriegsgefangenen die ihnen zustehende finanzielle Entlohnung pünktlich und korrekt auf die Hand auszuzahlen;
f) sicherzustellen, dass den Kriegsgefangenen die vollständige, für sie vorgesehene Verpflegungsnorm ausgehändigt wird, keinen Austausch von Lebensmittel gegen andere, weniger vollwertige zuzulassen und auch die Verwendung qualitativ schlechten Essens (und ungeeigneter Produkte) für die Kriegsgefangenen nicht zu gestatten.
12. Die Zulieferer der Lebensmittel, welche für die Kriegsgefangenen bestimmt sind:
Das Ministerium für Fleisch- und Milch-Industrie der UdSSR (Gen. Kusminy), das Ministerium für Beschaffung (Gen. Dwinskij), das Ministerium der Nahrungsmittel-Industrie der UdSSR (Gen. Sotow) und das Ministerium der Fisch-Industrie der UdSSR (Gen. Ischkow) dem Ministerium des Innern der UdSSR für die Verpflegung der Kriegsgefangenen ausschließlich geeignete Lebensmittel innerhalb des Sortiments zu liefern, welches den Nahrungsmittelnormen für Kriegsgefangene entspricht.
Vorsitzender des
Rates der Minister der UdSSR
J. Stalin
Leiter
in Sachen des Ministerrats der UdSSR
J. Tschadajew