Anordnung des Kriegsrates der Leningrader Front N°. 007141
Feldheer, 20. März 1942
Inhalt: die unbedingte Evakuierung der finnischen und deutschen Bevölkerung aus den Vorstadtbezirken des Gebiets und der Stadt Leningrad
Gemäß Punkt 3 des Dekrets des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 22. Juni 1941 „Über den Kriegszustand“ wird vom Kriegsrat der Leningrader Front
ANGEORDNET:
1. die unbedingte Evakuierung der finnischen und deutschen Bevölkerung aus dem Stadtgebiet von Leningrad sowie aus den Wsewolschsker, Pargolowsker, Sluzker und Oranienbaumer Vorstadt-Bezirken durchzuführen.
2. Die Durchführung der Evakuierung obliegt dem Exekutivkomitee des Gebietsrates der Werktätigen-Deputierten – dem Genossen Semin, Gebietskomitee der WKP (B), dem Genossen Nikitin und der NKWD-Behörde – Genosse Iwanow. In den Bezirken liegt die Verantwortung für die Vorbereitung der Bevölkerung zur Evakuierung bei den ersten Sekretären der Bezirkskomitees der WKP (B), den Vorsitzenden der Exekutivkomitees der Bezirksräte der Werktätigen-Deputierten und den Leitern der NKWD-Bezirksabteilungen.
3. Die Evakuierung der finnischen und deutschen Bevölkerung aus den Vorstadtbezirken ist am 26. und 27. März 1942 mit jeweils 7.500 Personen pro Tag durchzuführen, und zwar per Eisenbahn bis zur Station Borisowa Griwa, und von dort weiter mit Kraftfahrzeugen über die Militär-Straßennetz bis nach Kabona, Schicharewo und Lawrowo.
4. Die Genossen Semin, Nikitin und Iwanow haben die Pflicht, sämtliche Vorbereitungs-tätigkeiten für die Evakuierung der finnischen und deutschen Bevölkerung bis zum 25. März zu beenden.
5. Der Leiter des Hinterlandes der Leningrader Front, General-Major Lagunow, wird dazu verpflichtet:
a) den Transport der zu evakuierenden Bevölkerung mit Fahrzeugen über den Ladoga-See, sowie aus dem Bezirk Oranienbaum über den Finnischen Meerbusen bis zur Bahnstation Lisij Nos sicherzustellen;
b) zur Verfügung des Gebietsexekutiv-Komitees 25 Kraftfahrzeuge für die Evakuierung der Bevölkerung aus den Vorortbezirken der Stadt Leningrad bereitzustellen.
6. Der städtischen Evakuierungskommission obliegt die Pflicht, auf Antrag der NKWD-Behörde des Leningrader Gebiets die notwendige Anzahl Essensgutscheine für die zu evakuierende finnische und deutsche Bevölkerung zu beschaffen und vorzulegen.
Die Gemeinschaftsverpflegung für die zu Evakuierenden ist laut vorliegender Anordnung nach folgenden Normen festzusetzen:
Brot – 150 Gramm
Fleisch – 30 Gramm (zum Mittagessen)
Graupen – 35 Gramm (--- „ ---)
Zusätzliches Mehl zum Einrühren – 20 Gramm (--- „ ---)
Außerdem sind an jeden zu Evakuierenden an den Evakuierunsgpunkten einmalig für zwei Tage im voraus 800 Gramm Brot auszuteilen.
Stellvertretendre Truppenkommandeur der Leningrader Front - General-Major A.
Gwosdkow
Mitglied des Kriegsrates, Sekretär des Zentralkomitees der WKP (B) – A. Schdanow
Mitglied des Kriegsrates – Divisionskommissar A. Kusnezow
Mitglied des Kriegsrates – N. Solowew
Mitglied des Kriegsrates – S. Bagajew