Moskau, 10. Oktober 1942
Streng geheim
In Ausführung der Anordnung des Staatlichen Komitees für Verteidigung vom 7. Oktober 1942, N° 2383-streng geheim, „Über die zusätzliche Mobilisierung von Deutschen zum Nutzen der Volkswirtschaft der UdSSR“ erteile ich hiermit folgenden BEFEHL:
1. Der Mobilisierung unterliegen deutsche Männer im Alter von 15-16 und 50-55 Jahren, ebenso deutsche Frauen im Alter von 16 bis einschließlich 45 Jahren, die für körperliche Arbeit geeignet sind.
2. Von der Mobilisierung freigestellt werden schwangere deutsche Frauen und deutsche Frauen mit Kindern im ALter bis zu 3 Jahren.
Kinder älter als 3 Jahre werden zur weiteren Erziehung an die verbleibenden Familienmitglieder übergeben oder, falls dies nicht möglich ist, an andere, nähere Verwandte oder an deutsche Kolchosen übergeben.
Die ortsansässigen Räte der Werktätigen-Deputierten werden in Zusammenhang mit der o.e. Anordnung des Staatlichen Komitees für Verteidigung dazu verpflichtet, die elternlosen Kinder der mobilisierten Deutschen entsprechend unterzubringen.
3. Mit der Mobilisierung der Deutschen ist unverzüglich zu beginnen; die Aktion muß binnen Monatsfrist abgeschlossen sein....
L. Berija
Staatsarchiv der Russischen Föderation, Fond 9401, Verz. 1a, Akte 115, Blatt
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