Staatliches Komitee der Verteidigung
Anordnung N° GOKO-2779, streng geheim
vom 21. Januar 1943, Moskau, Kreml
In teilweiser Abänderung der Anordnung des GOKO vom 27.12.41, N° 1069, streng geheim, ordnet das Staatliche Komitee der Verteidigung an:
1. Den Frontkommandeuren zu gestatten, für die Aufstockung der aktiven Heere einen Teil der ehemaligen Militärangehörigen, die sich in Kriegsgefangenschaft und in der Umzingelung des Gegners befunden haben, nach ihrer Überprüfung vor Ort in Armee- und Front-Sammel- Übergangspunkten einzusetzen.
2. Dem NKWD der UdSSR vorzuschlagen, die notwendige Anzahl an Mitarbeitern der Sonderabteilungen zur Durchführung der Filtration in den Armee- und Front-Sammel- und Übergangspunkten von ehemaligen Militärangehörigen, die sich in Kriegsgefangenschaft und der Umzingelung des Gegners befunden haben, zuzuweisen, mit dem Ziel, in ihrer Mitte Vaterlandsverräter, Spione, Verräter sowie zweifelhafte Personen zu entlarven.
3. Dass die Kommandanten von Front und Armee an den Sammel-Übergangspunkten die Bewachung, Unterbringung, Verpflegung und Hygienemaßnahmen für die ehemaligen Militärangehörigen er Roten Armee organisieren, die sich in Kriegsgefangenschaft und der Umzingelung des Gegners befunden haben.
Der Vorsitzende des Staatlichen
Komitees der Verteidigung
I. Stalin