29. Mai 1943. Geheim. Moskau-Stadt
Unter Außerkraftsetzung des Befehls N° 355 des NKWD der UdSSR vom 23. Juni 1942 „Über die Lebensmittelversorgung minderjähriger Häftlinge“
ORDNE ICH HIERMIT AN:
1. Die folgenden Verpflegungsnormen für minderjährige Häftlinge pro Person und Tag in Gramm durchzusetzen:
Roggenbrot 600
Graupen – Makkaroni 75
Kartoffeln – Gemüse 500
Zucker 15
Fisch – Fischprodukte 70
Fleisch – Fleischprodukte 25
Fett (tierisch und pflanzlich) 25
Tee-Surrogat 2
Salz 15
Alle Kategorien minderjähriger Häftlinge, mit Ausnahme derer, die sich im Strafisolator befinden, erkrankt sind, auf Etappe geschickt oder entlassen werden sollen, nach der aufgeführten Norm zu verpflegen.
2. An minderjährige Häftlinge, die nach der Stachanow-Methode arbeiten, die geplante Arbeitsproduktivität zu 110% oder mehr erfüllen, das geltende Regime befolgen und gute oder hervorragende Noten in der Schule oder bei der Berufsausbildung bekommen, zu der unter Punkt 1 des vorliegenden Befehls definierten Norm zusätzlich folgende Lebensmittel pro Person und Tag in Gramm auszuteilen:
Weizenmehl 20
Fleisch – Fleischprodukte 10
Fisch – Fischprodukte 20
Fett 5
Milch 100
Kaffee-Surrogat 5
Trockenfrüchte 15
Kartoffelmehl 5
an minderjährige Häftlinge bei Übererfüllung der Arbeitsnorm um 150% oder mehr zur Zusatznorm noch weitere 100 g Brot pro Tag auszugeben.
3. Minderjährigen Häftlingen, die sich in Strafisolatoren befinden, pro Person und Tag Verpflegung nach folgender Norm zuzuteilen:
Roggenbrot 400
Mehl zum Einrühren 5
Graupen – Makkaroni 30
Fisch – 30
Pflanzenfett 5
Kartoffeln – Gemüse 200
Salz 10
Tomatenpüree 3
4. Die Verpflegung für minderjährige Häftlinge, die sich in Krankenstationen, auf Transport oder im Status der Entlassung befinden. sowie die Art und Weise der Auslieferung der Lebensmittel an die Küche und der Austausch bestimmter Nahrungsmittel gegen andere, hat entsprechend der „Verpflegungslage von Häftlingen in Erziehungs- und Arbeitslagern und –Kolonien des NKWD der UdSSR“ zu erfolgen, wie es in den Befehlen des NKWD der UdSSR N° 0469 vom 25. Oktober 1942 und dem Befehl des NKWD der UdSSR N° 023 vom 21, Januar 1943 festgelegt ist.
5. Minderjährige Häftlinge, die sich in Gesundungs- und Prophylaxe-Abteilungen befinden sind nach Norm N° 2 es NKWD der UdSSR N° 23 vom 21. Januar 1943 zu verpflegen, mit Herausgabe von 600 Gramm Brot pro Tag.
Stellvertretender Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR, Kommissar
der Staatssicherheit 2. Ranges – TSCHERNYSCHOW.
Staatsarchiv der Russischen Föderation, Fond 9401. Verz. 1a, Akte 141, Blatt 165
und Rückseite.
Veröffentlicht in
RUSSLAND. 20. JAHRHUNDERT. DOKUMENTE. GULAG (Hauptverwaltung der Lager)
1917-1960
VERFASSER: A.I. Kokurin und N.W. Petrow
Wissenschaftlicher Redakteur W.N. Schostakowskij
Moskau 2000