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Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung vom 04.11.44 N° 6884 – geheim

Staatliches Komitee der Verteidigung
Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung N° 6884 vom 4. November 1944, Moskau, Kreml

In Weiterentwicklung der Anordnung des Rates der Volkskommissare N° 1482-456 – streng geheim – vom 23.10.1944.

Das Staatliche Komitee der Verteidigung ordnet an:

1. künftig in folgende Art und Weise bei der Zuweisung ehemaliger Kriegsgefangener, Kriegsdienstleistender der Roten Armee, die nach ihrer Befreiung durch die sowjetische und Unionstruppen zurückgekehrt sind, zu verfahren:

a) alle Kriegsdienstleistenden der Roten Armee, die von Sowjet- und Unionstruppen aus der Kriegsgefangenschaft befreit wurden sind im Rahmen ihrer Rückkehr in der Sowjetunion gemäß Bestimmung der Hauptverwaltung zur Formierung und Vervollständig der Truppen der Roten Armee beim Staatlichen Verteidigungskomitee in spezielle Reservetruppen der Militärbezirke zu schicken;

b) dass die Organe der Gegenaufklärung „SMERSCH“ des Volkskomitees der Verteidigung im Verlauf von 1-2 Monaten innerhalb der Reserve-Truppen die Überprüfung aller in diesen Truppenteilen eingetroffenen ehemaligen kriegsgefangenen Kriegsdienstleistenden der Roten Armee abgeschlossen haben sollen;

c) alle Kriegsdienst leistenden Rotarmisten und Kommandeure, die keinerlei Verdacht hervorgerufen haben, nach der Überprüfung zur Vervollständigung der Front-Einheiten zu entsenden.

Bei der Überprüfung entlarvte Personen, die in der deutschen Armee, in speziellen deutschen Truppen-Formierungen gedient haben, sowie „Wlassow-Anhänger“, Polizeitrupps und andere, die verdächtig sind, sind unverzüglich auf Weisung des NKWD zwecks ihrer weiteren Überprüfung durch die NKWD-Organe und die „SMERSCH“ des Volkskommissariats der Verteidigung in Sonderlager zu schicken.

2. Eine Überprüfung ehemaliger kriegsgefangener Offiziere hat fernerhin in den besonderen Reserveeinheiten des Volkskommissariats der Verteidigung durchgeführt zu werden.

Alle Offiziere, die sich in Speziallagern des NKWD der UdSSR befunden haben, sowie Ankömmlinge aus Finnland, sind nach ihrer Überprüfung zur Formierung von Sturm-Bataillonen zu entsenden. Die Organe der „SMERSCH“ des Volkskommissariats der Verteidigung haben bis zum 1. Dezember 1944 die Überprüfung dieser Offiziere abzuschließen.

3. Dem NKWD der UdSSR die Erlaubnis zu erteilen, alle ehemaligen Kriegsgefangenen und aus dem Umfeld der gewöhnlichen Soldaten und Sergeanten-Kader stammenden Personen, die sich derzeit in Sonderlagern des NKWD befinden, sowie in Sonderlagern des NKWD der UdSSR aus Finnlandund am 4. November dieses Jahres aus England Eingetroffenen, nach Abschluss ihrer Überprüfung an die Arbeitskader der Industrie zu übergeben oder sie auf den Baustellen des NKWD einzusetzen oder auch in den Bewachungsdienst der Sonderlager und Lager des GULAG des NKWD der UdSSR zu übernehmen.

Vorsitzender des Staatlichen
Komitees der Verteidigung
J. STALIN

Versendet an die Genossen Molotow, Berija (NKWD), Smorodinow, Abakumow („SMERSCH“), Antonow, Tschadajew.


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