Staatliches Komitee der Verteidigung
Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung N° 7161,
streng geheim
vom 16. Dezember 1944, Moskau, Kreml
Das Staatliche Komitee der Verteidigung ordnet an:
1. Alle arbeitsfähigen Deutschen im Alter von: Männer – von 17 bis 45 Jahren, Frauen – von 18 bis 30 Jahren, die sich in den von der Roten Armee befreiten Territorien Rumäniens, Jugoslawiens, Ungarns, Bulgariens und der Tschechoslowakei befinden, zu mobilisieren und zur Verschickung zum Arbeiten in der UdSSR zu internieren.
Festzusetzen, dass der Mobilisierung sowohl Deutsche als deutsche und ungarische Staatsangehörige, als auch Deutsche unterliegen, die die Staatsangehörigkeit Rumäniens, Jugoslawiens, Bulgariens und der Tschechoslowakei besitzen, unterliegen.
2. Mit der Leitung der Mobilisierung das NKWD der UdSSR (Gen. Berija) zu beauftragen.
Dem NKWD der UdSSR den Befehl für die Organisierung von Sammelpunkten, die Aufnahme der zu Mobilisierenden, die Zusammenstellung und Verschickung der Züge sowie die Bewachung während der Fahrt zu erteilen.
Die zu Mobilisierenden mit Zügen in die UdSSR zu verschicken, entsprechend dem Eintreffen der Deutschen an den Sammelpunkten.
3. Die Gen. Malinowskij und Winogradow – für Rumänien, die Gen. Tolbuchin und Birjusow – für Bulgarien und Jugoslawien zu verpflichten:
a) die Formalitäten für die Mobilisierung und Internierung der unter Punkt 1 genannten Deutschen über die Regierungsorgane der entsprechenden Länder zu erledigen;
b) gemeinsam mit den Vertretern des NKWD der UdSSR – den Gen. Apollonow und Gorbatjuk – zu gewährleisten, dass durch die entsprechenden militärischen und bürgerlichen Behörden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, die das Erscheinen der zu mobilisierenden Deutschen an den Sammelpunkten sicherstellen.
Die Gen. Malinowskij und Tolbuchin – für Ungarn, und den Gen. Petrow – für die Tschechoslowakei, zu verpflichten, über die Kriegskommandanten die notwendigen Verfügungen im Namen des Front-Kommandos über die Mobilisierung der Deutschen gemäß Punkt 1 der vorliegenden Anordnung zu verkünden und gmeinsam mit den Vertretern des NKWD der UdSSR – den Gen. Apollonow und Gorbatjuk, die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, welche das Erscheinen der zu mobilisierenden Deutschen an den Sammelpunkten garantieren, durchzuführen.
4. Den zu mobilisierenden Deutschen zu gestatten, warme Kleidung, einen Vorrat an Unterwäsche, Bettzeug, persönliches Geschirr und Lebensmittel in einem Gesamt-Gewicht bis zu 200 kg pro Person, mitzunehmen.
5. Dem Chef des Hinterlands der Roten Armee, Gen. Chruljow, und dem Leiter der Behörde für militärisches Transportwesen, Gen. Kowaljow, zu befehlen, die Bewilligung von Eisenbahnzügen und Kraftfahrzeug-Transportmitteln für die Überführung der mobilisierten Deutschen sowie ihre Verpflegung während der Fahrt sicherzustellen.
6. Allen mobilisierten Deutschen einen Arbeitsplatz beim Wiederaufbau der Kohle-Industrie des Donez-Beckens und dem Eisenhüttenwesen des Südens zuzuweisen.
Aus den an ihrem Arbeitsplatz eingetroffenen Deutschen Arbeitsbataillone zu jeweils 1000 Mann zu formieren.
Dem Volkskommissariat der Verteidigung jedem Bataillon 12 Offiziere aus den Reihen der eingeschränkt für den Dienst in der Roten Armee tauglichen Personen zuzuteilen.
7. Die Organisierung der Aufnahme der Internierten an den Arbeitsplätzen, ihre Unterbringung, Verpflegung, ferner die gesamte verbleibende materielle Alltagssicherung der internierten Deutschen sowie ihr Arbeitseinsatz obliegen dem Volkskommissariat für Kohle und dem Volkskommissariat des Eisenhüttenwesens.
Das Volkskommissariat für Kohle (Gen. Wachruschew) und das Volkskommissariat des Metallhüttenwesens (Gen. Tewosjan) zu verpflichten, Räumlichkeiten für die Aufnahme und Unterbringung der bei ihnen eintreffenden internierten Deutschen vorzubereiten.
Das Volkskommissariat des Innern anzuweisen, gemeinsam mit dem Volkskommissariat des Hüttenwesens und dem Volkskommissariat für Kohle die Haftordnung für die internierten Deutschen und die Bedingungen für ihren Arbeitseinsatz festzulegen.
8. Das Staatliche Komitee für Wirtschaftsplanung der UdSSR (Gen. Wosnessenskij) dem Volkskommissariat für Kohle und dem Volkskommissariat für Hüttenwesen ab dem 1. Quartal 1945 eine zusätzliche Menge von Lebensmitteln und Industriewaren für die bei ihnen zum Arbeitseinsatz eintreffenden internierten Deutschen nach den Arbeiter-Normen zuzuteilen, wie sie für die entsprechenden Unternehmen dieser Volkskommissariate festgesetzt wurden.
9. das Volkskommissariat für Gesundheit (Gen. Miterew) zu verpflichten, die Einrichtung eines medizinisch-sanitären Dienstes für die zum Arbeitseinsatz bei den Unternehmen des Volkskommissariats für Kohle und des Volkskommissariats für das Hüttenwesen eintreffenden internierten Deutschen einzurichten. und den Volkskommissariaten für Hüttenwesen und für Kohle die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Volkskommissariat für Gesundheit entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
10. Die Mobilisierung und Internierung der Deutschen im Laufe des Dezember 1944 bis Januar 1945 durchzuführen, wobei die Ablieferung an den Arbeitsplätzen bis zum 15. Februar 1945 abzuschließen ist.
Der Vorsitzende des Staatlichen
Komitees der Verteidigung
J. Stalin
Versendet an die Gen. Molotow, Berija (NKWD), Wosnessenskij, Bulganin,
Tschadajew – alles;
Chiffriert versendet: Malinowskij und Winogradow (2. Ukrainische Front),
Tolbuchin und Birjusow (3. Ukrainische Front), Petrow (4. Ukrainische Front),
Wyschinskij, Chruljow – 1, 2, 3, 4, 5; Kowaljew (Organ es Militärischen
Transportwesens) – 1, 2, 5; Golikow – 1, 2, 6; Tewosjan, Wachruschtschew – 1, 2,
6, 7, 7, 9, 10; Miterew – 1, 2, 9.