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Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung vom 29.12.44, N° 7252, streng geheim, „Über den Arbeitseinsatz internierter Deutscher“

In Ergänzung der Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung N° 7161, streng geheim, vom 16. Dezember dieses Jahres, ordnet das Staatliche Verteidigungskomitee an:

1. Eingetroffene internierte Deutsche folgenden Unternehmen zuzuweisen:

Volkskommissariat für Kohle – 80.000 Mann
Volkskommissariat für Schwarzmetalle – 40.000 Mann
Volkskommissariat für Buntmetalle – 20.000
darunter nach Gebieten:

ins Stalinsker – 56.000 Mann,
ins Woroschilowgradsker - 28.000 Mann,
ins Dnjepropetrowsker – 22.500 Mann,
ins Rostowsker – 8.500 Mann,
ins Tschernigowsker – 2.500 Mann,
ins Sumsker – 1.000 Mann,
ins Charkowsker – 1.500 Mann,
ins Saporoschsker – 2.000 Mann,
ins Stalingradsker – 1.000 Mann,
ins Tscheljabinsker – 2.000 Mann,
ins Swerdlowsker – 5.000 Mann,
ins Tschkalowsker – 2.000 Mann,
ins Leningradsker – 2.000 Mann,
in die Tadschikische SSR – 1.000 Mann,
in die Usbekische SSR – 1.000 Mann, in die Nord-Ossetische ASSR – 2.000 Mann und
in die Kasachische SSR – 2.000 Mann (Anhang N° 1).

2. Das Volkskommissariat für Kohle (Gen. Wachruchtschew), das Volkskommissariat für Schwarzmetalle (Gen. Tewosjan) und das Volkskommissariat für Buntmetalle (Gen. Lomako) zu verpflichten, ihre Vertreter zu den Ankunftsorten der internierten Deutschen abzukommandieren, um dort alle Maßnahmen durchzuführen, welche die Aufnahme, Unterbringung und den Arbeitseinsatz der Internierten sicherstellen.

Alle Maßnahmen zur Vorbereitung der Räumlichkeiten und ihrer Eignung sind zum 15. Januar 1945 zu beenden.

3. In den Gebieten Stalino, Woroschilowgrad, Rostow und Dnjepropetrowsk eine Kommission als Vertretung der Sekretäre der Gebietskomitees, bestehend aus Vertretern der Gebiets-Exekutivkomitees, der Leiter der NKWD-Behörden und dementsprechend auch Repräsentanten der Volkskommissariate für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle zu organisieren.

Den genannten Kommissionen die Verpflichtung auf zu erlegen, alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Unternehmen zur Aufnahme der zu ihrer weiteren Verfügung bei ihnen eintreffenden Internierten sowie des Offizierspersonals zur Formierung von Arbeitsbataillonen durchzuführen.

Den Regionskommissionen zu gestatten, für die Unterbringung der Internierten nicht nur Räumlichkeiten der Volkskommissariate für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle zu nutzen, sondern auch andere Organisationen, die in der Nähe der Unternehmen der Volkskommissariate für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle gelegen sind.

Dem NKWD der UdSSR bis zum 3. Januar Mitteilung über die durchgeführten Maßnahmen und die Bestimmungs-Bahnstationen für das Abladen der eingetroffenen Züge mit den Internierten Mitteilung zu machen.

4. Die Sekretäre der Gebietskomitees der Swerdlowsker, Tschkalowsker, Tschernigowsker und Saporoschsker Gebiete in die Pflicht zu nehmen, den Unternehmen der Volkskommissariate für Schwarzmetalle, Kohle und Buntmetalle ihre Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und dem Arbeitseinsatz der in den Unternehmen dieser Volkskommissariate eintreffenden Internierten zu erweisen.

Über die Bereitschaft der Unternehmen zur Aufnahme der Internierten ist dem NKWD der UdSSR bis zum 3. Januar 1945 Meldung zu machen.

5. Den Rat der Volkskommissare der Ukrainischen SSR (Gen. Chruschtschow) zu verpflichten, den Volkskommissariaten für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle seine Unterstützung bei der Reparatur und Vorbereitung von Räumlichkeiten für die Aufnahme und Unterbringung der Internierten in Unternehmen der Ukrainischen USSR zu Lasten der örtlichen Ressourcen und Materialien zu gewähren.

6. Das Volkskommissariat für Handel der UdSSR (Gen. Ljubimow) zu verpflichten, für die Verpflegung der Internierten während der Eisenbahn-Fahrt Sorge zu tragen, und zwar nach den Normen, die für Kriegsgefangene üblich sind.

Den Staatsplan der UdSSR zu verpflichten, dem Volkskommissariat für Handel zu diesem Zweck Geldmittel für Lebensmittel gemäß den tatsächlichen Kosten zuzuteilen.

Die Volkskommissariate für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle zu verpflichten, an das Volkskommissariat für Handel die Kosten für die Verpflegung der an sie zu entsendenden Internierten während der Fahrt auf zentralisierte Weise über den NKWD der UdSSR zu zahlen.

7. Das Volkskommissariat für Verkehrswege (Gen. Kowalew) zu verpflichten, die Zuteilung auf Anfrage der Zentralverwaltung für militärische Steuerung der Roten Armee und des NKWD der UdSSR der notwendigen Anzahl von für den Winter ausgestatteten nicht beladenen Waggons für die Zusammenstellung der Züge zum Transport der Internierten sicherzustellen und die Züge während der Fahrt mit Brennholz zu versorgen.

8. Das gesamte Offizierspersonal, das gemäß Anweisung des Staatlichen Komitees der Verteidigung N° 7161, streng geheim, aus dem Volkskommissariat für Verteidigung in die Offizierskader der von den Volkskomitees für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle zu formierenden Internierten-Bataillone übergeben werden soll, den Angehörigen des aktiven Dienstes der Roten Armee zuzurechnen – und zwar mit allen sich daraus für sie ergebenden Rechten, Pflichten und Vorteilen, unter anderem mit dem damit verbundenen langjährigen Dienst.

Der materielle Unterhalt des Offizierspersonals der Internierten-Bataillone obliegt vollständig den Volkskommissariaten für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle.

Den Staatsplan der UdSSR (Gen. Wosnessenskij) zu verpflichten, für den gesamten an die Volkskommissariate für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle zu übergebenden Offiziersbestand die ihm zustehende Versorgung mit Sachleistungen gemäß Anträgen und Geldmitteln der Volkskommissariate für Kohle, Schwarzmetalle und Buntmetalle nach den Normen des Volkskommissariats der Verteidigung über die Haupt-Intendantur-Verwaltung der Roten Armee zuzuteilen.

9. Die dem NKWD der UdSSR dargelegte Lage über den Unterhalt und den Arbeitseinsatz der Internierten zu bestätigen (Anhang N° 2).

Vorsitzender des Staatlichen Komitees der Verteidigung
J. Stalin

Gesendet an die Genossen Molotow, Berija, Malenkow,Wosnessenskij,Tschernyschew,Bulganin, Chruschtschow, Wachruschtschew, Tewosjan, Lomalo, Tschadajew – alle:
Pogrebnij, Swerjew.
die Stalinsker, Woroschilowgradsker,
Dnjepropetrowsker, Rostowsker,
Swerdlowsker, Tschkalowsker, Tschernigowsker,
Saporoschsker, Sumsker, Charkowsker,
Stalingradsker, Tscheljabinsker, Leningradsker, Nord-Ossetinsker Gebietskomitees der Partei,
das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei (Bolschewiken) von Tadschikistan, Usbekistan, Kasachstan, an Ljubimow, Kowalew (Volkskommissariat für Verkehrswege), Dmitrijew (Zentral-Verwaltung für militärische Steuerung), Polikarpow, Golikow, Dratschew, Chrulew – entsprechend.

Anhang N° 1
zur Anordnung des Staatlochen Komitees der Verteidigung N° 7252, streng geheim
vom 29. Dezember 1944

Verteilung der eintreffenden internierten Deutschen nach Gebieten (tausend Mann)

Volkskommissariat für:
  Kohle Schwarzmetalle Buntmetalle Insgesamt
Stalinsker 42,0 12,0 2,0 56,0
Woroschilowgradsker 26,0 2 28
Tschernigowsker 1,5 1 2,5
Sumsker 0,5 0,5 1
Charkowsker 1,5 1,5
Rostowsker 8,5 8,5
Dnjepropetrowsker 22,5 22,5
Saüporoschsker 1,0 1,0 2
Stalingradsker . 1.0 1
Tscheljabinsker 2,0 2
Swerdlowsker 5,0 5,0
Tschkalowsker 2,0 1
Tadschikische SSR 1,0  1,0
Usbekische SSR 1,0 1,0
Leningradsker 2,0 2,0
Nord-Ossetische ASSR 2,0 2,0
Kasachische SSR 2
  80,0 40,0 20,0 140,0

Richtigkeit: Ksenofontow

Anhang N° 2
zur Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung N° 7252, streng geheim
vom 29. Dezember 1944

Erlass
Über Aufnahme, Unterhalt und Arbeitseinsatz der mobilisierten und internierten Deutschen

1. Die mobilisierten und internierten Deutschen können zum Arbeiten beim Wiederaufbau und Bau eingesetzt werden, ebenso bei der Förderung in Schachtanlagen, wichtigen Werkstätten oder Neben-Unternehmen der Volkskommissariate.

2. Aus den internierten Deutschen sind Arbeitsbataillone zu jeweils 1000 Mann zu formieren, bestehend aus drei bis fünf Kompanien mit einem Offiziersstab an der Spitze, der extra zu diesem Zweck aus dem Volkskommissariat der Verteidigung zugeteilt wird.

Die Stellenpläne der Bataillone werden vom NKWD der UdSSR ausgearbeitet und genehmigt – im Einverständnis mit den entsprechenden Volkskommissariaten.

3. Die Sicherstellung der Verpflegung, Spezialkleidung, Industriewaren, Wohnraum, Brennmaterial, Beleuchtung wirtschaftlichen Transportmitteln und allen Kultur-, Alltags- und Hygiene- Maßnahmen sowie Küchen- und Kantinen-Inventar, Bettwäsche für die mobilisierten und internierten Deutschen obliegt den Volkskommissariaten, die mobilisierte Deutsche als Arbeitskräfte erhalten.

4. Die Unterbringung der Internierten hat kasernenmäßig in barackenartigen Räumlichkeiten und anderen vorübergehenden und dauerhaften Gebäuden zu erfolgen. Die Unterbringungsmöglichkeiten für die Internierten sollen durch einen Hof mit Stacheldraht oder einem Zaun eingegrenzt sein.

Erlaubt ist das Wohnen von Männern und Frauen in einer gemeinsamen eingezäunten Zone, jedoch in verschiedenen Räumlichkeiten.

5. An den Orten der dauerhaften Unterbringung sind die Internierten durch einen Wachschutz der Volkskommissariate zu bewachen.

Die Entsendung zu den jeweiligen Arbeiten erfolgt in organisierter Art und Weise, ohne Wachen, aber in Begleitung von Personen aus dem Führungspersonal des Bataillons oder des Wachschutzes der Unternehmen.

6. Die Verpflegung der Mobilisierten hat über eine eigens für sie von den Arbeiter-Versorgungsabteilungen der Unternehmen organisierte Kantinen zu erfolgen, nach den Normen, die für die Arbeiter der Betriebe festgesetzt wurden, einschließlich zusätzlicher Verpflegungsarten für besonders gute Arbeiter.

7. Arbeitsnormen und Dauer eines Arbeitstages werden analog zu den im jeweiligen Unternehmen für die übrigen Arbeiter existierenden und den für die übrigen Arbeiter festgelegten Tarifen bestimmt.

Der Lohn wir in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeit eines jeden Internierten monatlich nach Abzug der vollen Unterhaltskosten für den Internierten (Verpflegungskosten, Unterhalt für Wohnheim, Bettwäsche, Wachen und Unterhalt des Plan-Personals) sowie 10% der auf die Internierten entfallenden zentralisierten Unkosten (Unterhalt von Kranken, die vorübergehend ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, Ausgaben für die Kulturarbeit) ausbezahlt.

Die Arbeitsnormen für Internierte sind für den ersten Arbeitsmonat auf dem gleichen Niveau anzusetzen, wie es für neue Arbeiter gilt – in einer Größenordnung von 60% des tatsächlichen, im zweiten Monat – 80% und im dritten Monat zu 100%.

8. Erkrankte Internierte und solche, die ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, werden weiterhin vollumfänglich von dem Unternehmen unterhalten, bei dem sie gearbeitet haben und ihrer Arbeitsfähigkeit verlustig gegangen sind, bis die Frage nach ihrer Rückkehr in die Heimat geklärt ist. Der Unterhalt der Kranken und Arbeitsunfähigen hat durch prozentualen Abzug zu erfolgen.

9. In den Räumlichkeiten der Internierten ist eine innere Ordnung herzustellen, analog zu der Ordnung, die in den Lagern des NKWD für die Kriegsgefangenen herrscht.

Bei Verletzung der Disziplin und der festgelegten Ordnung in den Wohnräumen sowie auf der Arbeit können den Internierten seitens des Kommando-Personals Disziplinarstrafen entsprechend der Disziplinar-Satzung der Roten Armee auferlegt werden.

Bei Fluchtversuch, Arbeitsverweigerung und mehrmaliger oder grober Verletzung der geltenden Disziplin innerhalb des Bataillons und des Produktionsablaufs können die Internierten in entlegene und nördliche Lager des NKWD für Internierte mit besonderer Haftordnung geschickt werden. Für alle anderen vom Strafgesetz vorgesehenen Verbrechen tragen die Internierten die strafrechtliche Verantwortung gemäß Strafgesetz vor den Militärtribunalen.

10. Die festgelegte innere Ordnung und Disziplin für Internierte sowohl in den Wohnräumen, als auch im Arbeitsbereich, sowie die Verantwortlichkeit wegen Verletzung dieser Ordnung und wegen Fluchtversuchs und auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit – sind durch in den Räumlichkeiten ausgehängte Erklärungen, gedruckt in der Sprache der Internierten, öffentlich bekannt zu geben.

11. Das Bataillon ist eine etatmäßige Organisation des entsprechenden Volkskommissariats, welches sich die Arbeitskräfte zu Nutze macht; es ist diesem Volkskommissariat vollständig untergeordnet und wird von ihm in vollem Umfang unterhalten.

Bei der Organisierung des Wachschutzes, der Aufrechterhaltung des Regimes und der Registrierung der Internierten, sowie bei der Durchführung spezieller Arbeiten mit den Internierten, ist das Kommando der Bataillone operativ dem NKWD unterstellt.

12. Den Organen des NKWD der UdSSR obliegt die Kontrolle über die Zusammenstellung der Bataillone, die geltende Ordnung, die materielle Alltagsversorgung, sanitäre Dienste sowie Arbeitseinsatz der Internierten.

Zwecks Erfüllung des oben Erwähnten sind die Direktoren der Unternehmen und Kommandeure der Bataillone verpflichtet, die Instruktionen und Forderungen der entsprechenden NKWD-Organe zu befolgen und durchzuführen.

13. Der medizinisch-hygienische Dienst für die Internierten erfolgt durch die Organe des Volkskommissariats der Gesundheit vor Ort, entsprechend den vorgegebenen Direktiven des Volkskommissariats der Gesundheit der UdSSR.

Volkskommissariat für innere Angelegenheiten
der Sowjetunion


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