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Vorschriften für die Sonder-Kommandanturen des NKWD N° 34-14 (geheim) vom 8. Januar 1945 (Auszug)

Zur Gewährleistung der Staatssicherheit, der Bewachung der allgemeinen Ordnung und Verhinderung von Fluchtversuchen von Sonderumsiedlern aus ihren Siedlungsorten, sowie zwecks Kontrolle ihrer häuslichen und arbeitsmäßigen Unterbringung, werden vom NKWD der UdSSR Sonder-Kommandanturen geschaffen…

6. Den Kommandanten der Sonder-Kommandanturen obliegen folgende Pflichten:

a) Registrierung und Beaufsichtigung der Sonder-Umsiedler zwecks Verhinderung von Fluchtversuchen aus ihren Siedlungsorten sowie die Enthüllung antisowjetischer und krimineller Elemente in ihren Reihen…

c) Realisierung der Kontrolle im Hinblick auf die Regelung der häuslichen und arbeitsmäßigen Unterbringung der Sonder-Umsiedler an ihren Siedlungsorten…

e) Erteilung von Genehmigungen an die Sonder-Umsiedler für ein vorübergehendes Verlassen ihres Siedlungsbezirks…

9. Aktenmaterial über Fluchtversuche, Banditentum und konterrevolutionäre Verbrechen sind über die entsprechende NKWD/UNKWD-Behörde zur Überprüfung an die Sonder-Sitzung beim NKWD der UdSSR zu übersenden.

Alles andere – wie gewohnt an die Gerichtsorgane.


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