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Direktive des NKWD der UdSSR vom 15.03.45 N° 39

An die Volkskommissare für innere Angelegenheiten der Republiken
An die Leiter der NKWD-Behörden der Regionen und Gebiete
An die Leiter der Prüfungs- und Filtrationslager des MKWD

Aus den Überprüfungs- und Filtrationslagern des NKWD unterliegt der Freilassung und Überstellung in die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohleindustrie der UdSSR das überprüfte Sonderkontingent der 2. statistischen Gruppe aus den Reihen der ehemaligen Ältesten, Polizeiangehörigen, Protegés und Handlanger der Besatzer, für deren Heranziehung zur strafrechtlichen Verantwortung es keine Grundlage gibt und die sich während der Lagerhaft als gute Arbeiter erwiesen haben.

Die aus den Lagern freizulassenden Sonderkontingente der 2. statistischen Gruppe sind in Kombinaten zu konzentrieren: in den Kusnezker, Donezker und Kiselowsker Kohle-Becken des Volkskommissariats der Kohleindustrie der UdSSR, mit Ausnahme der Städte: Stalino, Kemerowo und Prokopjewsk.

Die Kombinate und Trusts des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR organisieren die Aufnahme und Unterbringung des freizulassenden, überprüften Sonderkontingents „auf den allgemeinen Grundlagen für freie Mitarbeiter und stellen dem zu übergebenden Sonde-Kontingent die notwendigen Wohnraum- und Alltagsbedingungen zur Verfügung.

Die überprüften Sonder-Kontingente der 2. statistischen Gruppe, die an das System des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu übergeben sind, sind dem Personal des letzteren verbindlich zuzuweisen - entsprechend dem Beschluss des Staatlichen Verteidigungskomitees zu dieser Frage.

Es wird darum ersucht:

Bei den Leitern der Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD:

1. Die Übergabe der oben erwähnten Sonder-Kontingente der 2. statistischen Gruppe in die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR ausschließlich aus den Reihen der von den Abteilungen der Gegenabwehr-Organisation „SMERSH“ überprüften Personen durchzuführen, die sich während ihrer Inhaftierung in den Überprüfungs- und Filtrationslagern als gute Arbeitsaktivisten und insbesondere bei der Einhaltung der Lagerordnung als diszipliniert erwiesen haben.

2. Das überprüfte Sonder-Kontingent der 2. statistischen Gruppe nach den Bestimmungen der Kommissionen an die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu übergeben, die bestehen sollen aus: dem Lagerleiter, den Chefs der Operativen Registrierungs-, Verteilungs- und Arbeitsabteilungen des Lagers. Die Bestimmungen der Kommission sind rechtzeitig in Form eines Protokolls festzuhalten. Die Protokolle sind der Abteilung der Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR zur Bestätigung vorzulegen. Die Übergabe des Sonder-Kontingents an die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR hat bei Erhalt der genehmigten Protokolle aus der Abteilung der Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR zu erfolgen. Eine Kopie des bestätigten Protokolls dient als Dokument für die rechtskräftige Übergabe an die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR.
3. An die Organe des NKWD an den Bestimmungsorten des freizulassenden überprüften Sonder-Kontingents Listen zu schicken, mit den vollständigen ermittelten Daten, damit dieses Kontingent in die operative Statistik aufgenommen werden kann.

4. Dass die Organe der Miliz an den Unterbringungsorten der in die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu übergebenden Personen, letzteren Ausweise aushändigt – entsprechend dem Befehl des NKWD der UdSSR N° 00183 vom 26.02.44.

Grundlage für die Ausgabe von Ausweisen sind Bescheinigungen, die von den Überprüfungs- und Filtrationslagern des NKWD über die Haftdauer ausgegeben werden. Die Bescheinigungen sind den Freizulassenden nicht in die Hand zu geben, sondern den Vertretern des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zur nachfolgenden Übergabe an die Organe der Miliz. In den Bescheinigungen sind keinerlei Anmerkungen über den Verlauf der Überprüfungen zu vermerken.

5. Die überprüften, aus den Überprüfungs- und Filtrationslagern des NKWD freizulassenden, Sonder-Kontingente sind ins Kusnezker Becken, das Donez-Becken und das Kiselbass zu schicken, und zwar in organisierter Weise auf Anweisungen der Abteilung der Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR, in Absprache mit dem Volkskommissariat der Kohle-Industrie der UdSSR, wofür die Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der Abteilung der Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR Mitteilung machen müssen über die Anzahl des überprüften Sonder-Kontingents, das dem Abtransport in die weiter oben erwähnten Kohle-Becken unterliegt.

Die Organisation der Verschickung hat durch die Kombinate und Trusts des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu erfolgen.

Dem überprüften Sonder-Kontingent der 2. statistischen Gruppe, das in die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu übergeben ist, wird erlaubt, an den ständigen Wohnsitz die Familien mitzubringen. Die finanziellen Mittel für den Umzug der Familien werden vom Volkskommissariat der Kohle-Industrie der UdSSR zr Verfügung gestellt.

6. Das aus den Überprüfungs- und Filtrationslagern des NKWD freigelassene und an die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu übergebende Sonder-Kontingent ist vorab über die strafrechtlichen Verantwortung wegen Desertion vom Arbeitsplatz, entsprechend der zu Kriegszeiten geltenden Rechte, zu informieren.

Die Übergabe des Sonder-Kontingents in die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR sowie die Erlaubnis, sie Familien an den ständigen Wohnsitz mitzunehmen, ist in breitem Maße innerhalb des verbleibenden Sonder-Kontingents der 2. statistischen Gruppe bekannt zu machen, um dadurch einen Anreiz für die Erhöhung der Arbeitsproduktivität zu bieten.

Stellvertretender Volkskommissar für
innere Angelegenheiten der UdSSR
Kommissar der Staatssicherheit 2. Ranges
Tschernyschow
15. März 1945
N° 39

Zum Original
der Direktive des NKWD der UdSSR N° 39 vom 15. März 1945
An die Leiter der NKWD-Behörden, Leiter der
Sonderlager und Leiter der Kombinate des Volkskommissariats
der Kohle-Industrie

Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Freilassung des überprüften Sonder-Kontingents aus den Sonderlagern aus den Reihen der ehemaligen Ältesten, Polizei-Angehörigen und anderen Protegés und Handlangern der Besatzer, bei denen es keinen Grundlage gibt, sie zur strafrechtlichen Verantwortung heranzuziehen und sie zweckdienlich an die Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zu übergeben, und die sich während der Haft in den Sonderlagern als gute Arbeitsaktivisten erwiesen haben, -

ersuchen wir darum:

1. Alle überprüften Sonder-Kontingente der 2. statistischen Gruppe in den Kombinaten des Kusnezker, Donezker und Kiselowsker Beckens des Volkskommissariats der Kohle-Industrie der UdSSR zu konzentrieren – mit Ausnahme der Städte Stalin, Kemerowo und Prokopjewka.

2. Die Übergabe in die ständigen Kader ist nur aus den Reihen der von der Abteilung für Gegenspionage „SMERSCH“ überprüften Personen vorzunehmen, die sich während der Haftzeit in den Sonderlagern als gute Arbeitsaktivisten und besonders bei der Einhaltung der Lager-Ordnung als diszipliniert erwiesen haben; die Übergabe an die Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie dafür zu nutzen, einen Anreiz für gute Arbeit zu bieten und bei dem verbleibenden Kontingent der 2. Gruppe eine hohe Arbeitsproduktivität zu bewirken.

3. Die überprüften Sonder-Kontingente aus der 2. Gruppe in die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zu übergeben, und zwar laut Beschluss der Kommission, die aus dem Lagerleiter, dem Chef der operativen, statistischen Verteilungs- und Arbeitsabteilung des Lagers besteht. Der Beschluss der Kommission wird in einem Protokoll festgehalten. Das Protokoll der Kommission ist an die Abteilung der Sonderlager des NKWD zur Bestätigung zu senden. Die Übergabe dieses Kontingents in die ständigen Kader geschieht bei Erhalt der Bestätigung des Protokolls. Eine Abschrift aus dem Protokoll dient als Dokument dafür, die Übergabe in die Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie rechtskräftig zu vollziehen.

4. Die Kombinate und Trusts des Volkskommissariats der Kohle-Industrie organisieren die Aufnahme und Unterbringung des überprüften Sonder-Kontingents auf den allgemeinen Grundlagen, die für freie Arbeiter gelten, und schaffen für das zu übergebende Sonder-Kontingent alle notwendigen Wohn- und Alltagsbedingungen.

5. Die überprüften Sonder-Kontingente der 2. statistischen Klasse, die ans System des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zu übergeben sind, werden in den Kadern des Volkskommissariats der Kohle-Industrie entsprechend den Beschlüssen des Staatlichen Verteidigungskomitees zu dieser Frage verankert.
6. An den Siedlungsorten werden den an die Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zu übergebenden Personen entsprechend dem Befehl des NKWD N° 00183 vom 26.11.1944 von den Organen der Miliz Ausweise ausgegeben. Grundlage für die Ausgabe der Ausweise sind die Bescheinigungen über die Haftdauer in den Lagern, welche den Sonderlagern des NKWD auszuhändigen sind. Im Hinblick auf die durchgeführte Überprüfung sind keinerlei Vermerke in den Bescheinigungen vorzunehmen. Die Bescheinigungen über den Lageraufenthalt sind nicht an die Freizulassenden auszuhändigen, sondern den Vertretern des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zur nachfolgenden Übergabe an die Organe der Miliz zu übermitteln, da dies als Voraussetzung für die Ausgabe der Ausweise dient.
Innerhalb des überprüften, an die ständigen Kader des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zu übergebenden Kontingents ist Aufklärungsarbeit hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortung wegen Desertierens aus dem Produktionsbereich entsprechend den zu Kriegszeiten herrschenden Gesetzen durchzuführen.
7. Dem überprüften, an das System des Volkskommissariats der Kohle-Industrie zu übergebenden Sonder-Kontingent der 2. Gruppe ist es gestattet, ihre Familien an den ständigen Wohnsitz mitzubringen. Diese Maßnahme ist auch in breitem Maße innerhalb des Sonderkontingents bekannt zu machen, um auf diese Weise die Arbeitsproduktivität zu erhöhen.

Die finanziellen Mittel für den Umzug der Familien gehen zu Lasten des Volkskommissariats der Kohle-Industrie.

8. Die überprüften Sonderkontingente aus den Sonderlagern, die in andere Kohlebecken verlegt wurden, sind in organisierter Weise auf Anweisungen der Abteilung der Sonderlager, in Absprache mit dem Volkskommissariat der Kohle-Industrie der UdSSR, in den Kusbas, Donbas und Kiselbas zu entsenden. Zu diesem Zweck teilen die Sonderlager zusammen mit den Kombinaten der Abteilung der Sonderlager die Größe des überprüften Sonderkontingents mit, welches dem Abtransport in die oben genannten Kohlebecken unterliegt.

Die Organisation der Verschickung obliegt dem Kombinat und dem Trust des Volkskommissariats der Kohle-Industrie und geht zu ihren Lasten.

Stellvertretender Kommissar für innere Angelegenheiten
der UdSSR
Tschernyschow

Stellvertretender Kommissar der Kohle-Industrie der UdSSR
Litwinow

Februar 1945


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