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Befehl des Volkskommissars des Inneren der UdSSR vom 18.04.45 N°.00315 „Über die teilweise Änderung des Befehls des NKWD der UdSSR N° 0016 vom 11. Januar 1945

Befehl des Volkskommissars des Inneren
Der UdSSR
für das Jahr 1945

Inhalt:
N°. 00315. Über die teilweise Änderung des Befehls des NKWD der UdSSR N° 0016 vom 11. Januar 1945
N°. 00315

18. April 1945, Stadt Moskau

In teilweiser Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR N° 0016 vom 11. Januar 1945 –

Befehle ich:

1. Den Bevollmächtigten des NKWD der UdSSR an den Fronten beim Vormarsch der Truppenteile der Roten Armee in den von Truppen des Gegners zu befreienden Territorien bei der Durchführung der Tscheka-Maßnahmen eine Säuberung des Hinterlands der aktiven Truppenteile der Roten Armee von feindlichen Elementen zu gewährleisten und zu inhaftieren:

a) Spione, Saboteure und Terroristen der deutschen Aufklärungsorgane;

b) die Teilnehmer aller Organisationen und Gruppen, die von deutschen Kommandos und Spionage-Organen des Gegners zu Sprengtätigkeiten im Hinterland der Roten Armee zurückgelassen wurden;

c) die Unterhalter von illegalen Radiosendern, Lagerhäusern, Waffen, Untergrund-Druckereien, bei gleichzeitiger Beschlagnahme der materialtechnischen Stützpunkte, welche für feindliche Tätigkeiten vorgesehen sind;

d) aktive Mitglieder der nationalsozialistischen Partei;

e) Gebiets-, Stadt- und Bezirksleiter der faschistischen Jugendorganisationen;

f) Mitarbeiter der Gestapo, des Sicherheitsdienstes und anderer deutscher Straforgane;

g) Leiter der Gebiets-, Stadt und Bezirks-Verwaltungsorgane sowie Redakteure von Zeitungen, Zeitschriften und Autoren antisowjetischer Ausgaben.

2. Am Ort des Verbrechens, entsprechend dem Befehl des NKWD der UdSSR N° 0061 vom 6. Februar 1945, an Ort und Stelle Personen zu vernichten, die der Ausführung von Terroristen- und Sabotage-Akten überführt wurden.

3. Das kommando-politische und gewöhnliche Personal der Armee des Gegners sowie der militarisierten Organisationen „Volkssturm“, „SS“, „SA“ und auch das Personal in Gefängnissen, Konzentrationslagern, Militär-Kommandanturen, Organen der Militär-Staatsanwaltschaft und des Gerichts in der vorgeschriebenen Art und Weise in NKWD-Lager für Kriegsgefangene zu entsenden.

4. Das Kommando- und das ordentliche Personal der sog. „Russischen Befreiungsarmee“ in Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR zu schicken.

5. Die Verschickung in die UdSSR von Personen, die im Rahmen der Säuberung des Hinterlandes der aktiven Truppenteile der Roten Armee verhaftet wurden, einzustellen.

Festzulegen, dass der Abtransport in die UdSSR von einzelnen Verhafteten, welche ein operatives Interesse darstellen, mit Sanktionen des NKWD der UdSSR durchgeführt werden kann.

6. Den Bevollmächtigten des NKWD der UdSSR zwecks Unterbringung der Verhafteten vor Ort die notwendige Anzahl Gefängnisse und Lager zu organisieren.

Die Bewachung dieser Gefängnisse und Lager obliegt den Begleittrupps des NKWD der UdSSR, die sich zur Verfügung der Bevollmächtigten an den Fronten befinden.

Dem stellvertretenden Volkskommissar des Inneren der UdSSR, Gen. Tschernyschow, gemeinsam mit den Bevollmächtigten des NKWD der UdSSR an den Fronten binnen einer Frist von fünf Tagen einen Plan für die räumliche Verteilung der zu organisierenden Gefängnisse und Lager an den Fronten zu erarbeiten und mir diesen vorzulegen.

7. Den Bevollmächtigten des NKWD der UdSSR an den jeweiligen Fronten, das über alle Verhafteten, die sich bei ihnen unter Arrest befinden, vorhandene Material zu überprüfen.

Invaliden, Kranke, nicht Arbeitsfähige, alte Männer über 60 und Frauen aus denen Reihen derer, die nicht unter die Wirkung von Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen, aus der Haft zu entlassen.

8. Den Kommissaren der Staatssicherheit 2. Ranges, Gen. Tschernyschow und Kobulow, gemeinsam mit dem Leiter der Hauptverwaltung für Angelegenheiten der Kriegsgefangenen und Internierten des NKWD der UdSSR, Gen. Kriwenko, dem Leiter der Abteilung der Überprüfungs- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR, Gen. Schitikow, die notwendigen Maßnahmen zur Filtration der Verhafteten zu organisieren und durchzuführen, die von den Fronten in Lager des NKWD abtransportiert werden sollen. Dabei haben sie sich von folgenden Prinzipien leiten zu lassen:

a) Personen, die unter die Wirkung von Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen, in den Internierungslagern zu lassen.

b) Personen, die nicht unter die Wirkung von Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen und zu denen kein ergänzendes Material erhältlich ist und die körperlich geeignet sind, um sie zum Arbeitseinsatz in der Industrie zu übergeben, sowie Invaliden, Alte und Arbeitsunfähige bei Ende der Überprüfung frei zu lassen und in organisierter Form an ihren ständigen Wohnort zu schicken.

Der Volkskommissar
Des Inneren der UdSSR
General-Kommissar
der Staatssicherheit
L. Berija


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