Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung N° 9959, streng geheim
Moskau, Kreml
vom 30. August 1945
Über die Verbesserung der Haftbedingungen und des Arbeitseinsatzes internierter, in der Industrie beschäftigter Deutscher
Zwecks Verbesserung der Haftbedingungen und des Arbeitseinsatzes der in der Industrie beschäftigen, internierten Deutschen sowie der unentwegten Erfüllung der Vorschriften über internierte Deutsche, bestätigt vom Staatlichen Komitee der Verteidigung vom 29. Dezember 1944 N° 7252, ordnet das Staatliche Komitee der Verteidigung an:
1.Das Volkskommissariat für Kohle (Gen. Bachruschew), das Volkskommissariat für Schwarzmetalle (Gen. Tewosjan) und das Volkskommissariat für Buntmetalle (Gen. Lomako) zu verpflichten:
a) binnen einer Frist von einem Monat alle Defizite bei der Haltung und kommunalen Alltagsbetreuung der Internierten zu beseitigen.
Bei Notwendigkeit ist eine Versorgung Internierten mit Kleidung, Schuhwerk, Wäsche zu gewährleisten;
b) die Arbeiter des aus Internierten bestehenden Bataillons durch Organisierung von Kino-Vorstellungen und die Auslieferung von Zeitungen mit kulturellen Maßnahmen zu versorgen;
c) die Wachkommandos vollständig zu ergänzen, und zwar auf 1 Wachmann für 30 Internierte; das Wachpersonal zu überprüfen und ggfs. ungeeignete Personen zu ersetzen;
d) Maßnahmen für eine bessere Organisation des Arbeitseinsatzes der Internierten zu ergreifen, eine korrekte Bezahlung der Arbeit sicherzustellen, wobei die Verantwortung für den Arbeitseinsatz der Internierten, ihr Verhalten im Betrieb und die Versorgung der Internierten im Alltag den Leitern der Unternehmen und Vorgesetzten der Produktionsstätten obliegt;
e) für den Personalbestand der Arbeitsbataillone Verkaufsbuden für den Kauf von Massenbedarfsartikeln zu organisieren,
2. Das Volkskommissariat für das Gesundheitswesen der UdSSR (Gen. Miterew) zu verpflichten:
a) die medizinischen Stationen, welche die Arbeiter des aus Deutschen bestehenden Bataillons bedienen, mit Medikamenten und Instrumenten zu versorgen sowie die Betreuung dieser Anlaufstellen durch medizinisches Personal zu gewährleisten;
b) den Volkskommissariaten für das Gesundheitswesen der Republiken sowie der Gesundheitsämter in den Kreisen und Gebieten die Anweisung zu erteilen, kranke Internierte, die einer stationären Behandlung bedürfen, in die örtlichen Krankenhäuser aufzunehmen.
3. Das NKWD der UdSSR (Gen. Kruglow) zu verpflichten:
a) alle nicht arbeitsfähigen internierten Deutschen und Personen anderer Nationalitäten (alte Männer über 50, unheilbar Kranke, Invaliden, schwangere Frauen und Frauen mit Säuglingen), welche in Arbeits-Bataillonen gehalten werden und in Industriebetrieben beschäftigt sind, in organisierter Weise in die Heimat zurückzuschicken, und zwar in einer Gesamtzahl von 25.000 Personen.
Die Volkskommissariate, in deren Unternehmen die zu verschickenden Personen untergebracht sind, zu verpflichten, diese für die Fahrt mit Lebensmitteln auszustatten.
b) den Volkskommissariaten Hilfe bei der Erfüllung der vorliegenden Anordnung zu gewähren und die Organisierung der Haftordnung und die Bewachung in den Arbeitsbataillonen der Internierten einzuhalten.
4. das Volkskommissariat für Verkehrswege (Gen. Kowalew) und die Zentrale Behörde für Militärtransporte (Gen. Dmitrijew) zu verpflichten, die Bereitstellung von Zügen und Einzel-Waggons gemäß Bestellung des NKWD der UdSSR für den Abtransport der nicht arbeitsfähigen Internierten in die Heimat sicherzustellen.
Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees der Verteidigung
J.Stalin
Verschickt an die Gen. Beria, Wosnessenskij, Malenkow, Mikojan, Bulganin,
Tschernyschow, Kruglow, Tewossjan, Bachruschew, Lomako, Tschadajew – alles:
an Miterew, Kowalew, Dmitrijew (Zentrale Behörde für Militärtransporte), Komrow
– entsprechendes. Bajbakow.