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Direktive des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR N° 166 „Über die Ausgabe von Passierscheinen an Bürger zwecks Umzugs an ihren vorherigen Wohnort“

Direktive des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR
für das Jahr 1945
INHALT N° 166
Über die Ausgabe von Passierscheinen an Bürger zwecks Umzugs an ihren vorherigen Wohnort

N° 166
Stadt Moskau
24. September 1945
An die Volkskommissare für
innere Angelegenheiten der Republiken,
Leiter der NKWD-Behörden in den Regionen und Gebieten

Auf Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR N° 13925 (geheim) vom 19. September 1945 ist es den Gebietsexekutiv-Komitees von Welikolukski, Kalinin, Nowgorod, Pskow und Jaroslawl gestattet, russischen, karelischen, estnischen und anderen Bürgern (außer Ingermanländern) die Erlaubnis zur Abreise an ihren vorherigen Wohnort und zur Wiedervereinigung mit ihren Familien zu erteilen (mit Ausnahme der Stadt Leningrad und den grenznahen Bezirken). Die Erlaubnis gilt ferner für ingermanländische Familien von Militärangehörigen – Teilnehmern am Großen Vaterländischen Krieg, die aus Finnland, entsprechend der Anordnung des Staatlichen Verteidigungskomitees vom 19. September 1944 N° 6973 in die genannten Gebiete umgesiedelt wurden. Daher schlage ich vor: an die oben genannten Bürgern zwecks Umzug an ihren vorherigen Wohnort und zur Wiedervereinigung mit ihren Familien Passierscheine auszugeben, und zwar nach der jeweils zu erteilenden Erlaubnis der Gebietsexekutiv-Komitees von Welikolukski, Kalinin, Nowgorod, Pskow und Jaroslawl, mit Ausnahme der Städte Moskau, Leningrad und der grenznahen Gebiete und Verbotszonen der UdSSR.

Stellvertreter des Volkskommissars
für innere Angelegenheiten
General-Oberst Tschzernyschow


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