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Direktive des NKWD der UdSSR und des NKGB der UdSSR vom 24.11.45 N° 224/126 „Über die Art und Weise der Verschickung von Kontingenten der Arbeits-Bataillone, die für einen Einsatz in der Industrie nicht geeignet sind

Direktive des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten der UdSSR und
des Volkskommissars für Staatssicherheit
der UdSSR im Jahre 1945

Inhalt:
N° 224/126. Über die Art und Weise der Verschickung von Kontingenten der Arbeits-Bataillone, die für einen Einsatz in der Industrie nicht geeignet sind
N° 224/126
24. November 1945, Stadt Moskau

An die Volkskommissare für innere Angelegenheiten
und Staatssicherheit der Unions- und
Autonomen Republiken
Leiter der Behörden des NKWD, NKGB der Gebiete und Regionen

Im Zusammenhang damit, dass unter den Kontingenten der Arbeitsbataillone, die entsprechend der Anordnung des Staatlichen Komitees der Verteidigung aus den Reserve-Division des NKO der UdSSR an die Industrie zu übergeben sind, Personen zutage getreten sind, die aufgrund ihres körperlichen Zustands für Arbeiten in Industriebetrieben nicht geeignet sind,

ersuche ich darum:

1. Die Frage der weiteren Verschickung von Personen von den Ergebnissen ihrer Untersuchung abhängig zu machen, wobei folgendes als Leitfaden gelten soll:

a) Personen, die keinerlei Zweifel aufkommen lassen, deren Untersuchung als abgeschlossen gilt, sind an ihren ständigen Wohnort zur verschicken, wobei ihnen nach allgemeiner Grundlage, in der unter Punkt 10 der „Instruktionen und Vorgehensweisen der statistischen Erfassung und Registrierung repatriierter Sowjetbürger“ erwähnten Art und Weise und wie im Befehl des NKWD der UdSSR N° 00865 vom 21. Juli 1945 erklärt, Ausweise sowie Reisescheine für die Fahrt an den ständigen Wohnort auszuhändigen sind.

Der Verschickung nach Moskau, Leningrad, Kiew und Ortschaften, die zu den Regimezonen im Einzugsbereich dieser Städte gehören, unterliegen nicht solche Personen, die ihre alltäglichen Verbindungen (familiäre, wohnungsbezogene) in diesen Städten und Ortschaften verloren haben.

b) die Materialien über durchgeführte Untersuchungen bei an ihren ständigen Wohnort zu verschickenden Personen (Filtrationsakten) sind, je nach territorialer Zuständigkeit, an die Sonderabteilungen des NKWD-UNKWD zur Aufbewahrung im Archiv und der Darstellung in der allgemeinen Auskunftsstatistik weiterzuleiten.

Materialien über Personen, die den Verdacht der Teilnahme an Aufklärungstätigkeiten bei ausländischen Spionageabwehr und andere feindlicher Tätigkeit erwecken, sind zur weiteren Bearbeitung an die entsprechenden NKGB-Organe weiterzuleiten.

c) Personen, die als Teilnehmer an ausländischen Spionageorganisationen, antisowjetischen Organisationen und –Gruppen entlarvt wurden und sich wegen Landesverrats, Vaterlandverrats und anderer antisowjetischer Verbrechen schuldig gemacht haben, sind zu verhaften; es sind in der festgelegten Art und Weise Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten.

2. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer vorsätzlichen Selbstverstümmelung bei einigen Einzelpersonen, die aus den Reserve-Divisionen des NKO an die Industrie übergeben werden sollen und mit dem Ziel, Personen, die der vorsätzlichen Selbstverstümmelung überführt sind, von der Arbeit frei zu stellen, sind derartige Personen zu verhaften und dem Gericht entsprechend der geltenden Rechtsprechung vorzuführen.

Stellvertretender Volkskommissar für innere Angelegenheiten der UdSSR
General-Oberst
Tschernyschow

Stellvertretender Volkskommissar der Staatssicherheit der UdSSR
General-Oberst
Kobulow


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