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Anordnung „Über die feste Anbindung der Sonderkontingente, welche der Umsiedlung in die nördlichen Bezirke der UdSSR unterliegen an die Unternehmen des Volkskommissariats für Kohle“ N° 3141-950, streng geheim, vom 21.12.45

Rat der Volkskommissare der UdSSR

Anordnung

N° 3141-950, streng geheim, vom 21. Dezember 1945, Moskau, Kreml

Über die feste Anbindung der Sonderkontingente, die der Umsiedlung in die nördlichen Bezirke der UdSSR unterliegen, an die Unternehmen des Volkskommissariats für Kohle.

Der Rat der Volkskommissare der UdSSR ordnet an:

a) bei Ende der Überprüfungen als ständiges Personal der Unternehmen des Volkskommissariats für Kohle ein Sonderkontingent der repatriierten Sowjet-Bürger, die in der deutschen Armee und anderen Formierungen - „Wlassow-Leute“, Legionäre und Polizei-Angehörige in Prüf- und Filtrationslagern des NKWD der UdSSR sowie Bataillonen in den Kusnezker, Kiselowsker und Karagandinsker Kohlebecken, der Region Krasnojarsk, den Gebieten Irkutsk und der Bujatisch-Mongolischen ASSR - gedient haben, unter Beibehaltung ihres Sondersiedler-Status in den genannten Bezirken für die Dauer von 6 Jahren zu übergeben;

b) als ständiges Personal des Volkskommissariats für Kohle zum Arbeiten in den Schachtanlagen des Donezk-Beckens ein Sonderkontingent aus den Reihen der ehemaligen Umzingelten (die bei der Polizei unter den Deutschen gedient haben, aber dann mit den Deutschen fortgegangen sind), die im Prüf- und Filtrationslager des NKWD der UdSSR N° 240 im Donbas tätig waren, zu übergeben.

Das gesamte verbleibende Sonderkontingent dieses Lagers, das unter die Gültigkeit der Anordnung des staatlichen Komitees der Verteidigung N° 9871, geheim, vom 18. August 1945 fällt, in den Kohlebecken von Kusnezk und Karaganda Kohlebecken im Status von Sonderumsiedlern zum Arbeiten in den Unternehmen des Volkskommissariats für Kohle in den genannten Kohle-Bassins anzusiedeln.

Dem Volkskommissariat für Kohle im Gege4nzug für das aus dem Donbas abtransportierte Sonderkontingent eine entsprechende Anzahl Arbeiter aus den Reihen der repatriierten Sowjet-Bürger ins Donbas-Gebiet zu schicken.

2. Das NKWD der UdSSR zu verpflichten, in den Bezirken der Ansiedlung der Sonderumsiedler im Kusnezker, Kiselowsker und Karagandinsker Kohlebecken und anderen Kohlerevieren die nötige Anzahl Songerkommandanturen zu organisieren.

Vorsitzender des Rats
der Volkskommissare der UdSSR
J. Stalin

Leiter in Sachen des Rats der
Volkskommissare der UdSSR
J. Tschadajew


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