Der Ministerrat der UdSSR ordnet an:
1. Dem Ministerium des Innern die Genehmigung zu erteilen, in organisierter Form alle nicht arbeitsfähigen internierten Deutschen (unheilbar Kranke, arbeitsunfähige Invaliden, Schwangere und Frauen mit kleinen Kindern), die in Arbeitsbataillonen gehalten werden und für Arbeiten in der Industrie eingesetzt sind, in einer Anzahl von 21.000 Personen nach Deutschland zu schicken.
2. Der sowjetischen Militär-Verwaltung den Befehl zu erteilen, in Deutschland die Aufnahme und Unterbringung der unter Punkt 1 der vorliegenden Anordnung genannten nicht arbeitsfähigen Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu gewährleisten.
3. Die Ministerien zu verpflichten, die entsprechend Punkt 1 der vorliegenden Anordnung zu verschickenden Internierten für die Fahrt mit Lebensmitteln, einwandfreier Kleidung, Leibwäsche und Schuhwerk nach der festgelegten Norm zu versorgen.
4. Das Ministerium für Verkehrswege und die Zentrale Verwaltung für das Militär-Transportwesen der bewaffneten Streitkräfte zu verpflichten, die Zuführung und Bereitstellung von Zügen und einzelnen Waggons auf Anforderung des Ministeriums des Innern der UdSSR für die Verschickung der arbeitsunfähigen Internierten nach Deutschland zu gewährleisten – und zwar auf Kosten der Waggon-Norm der Ministerien, aus deren Unternehmen die Internierten verschickt werden.
5. Das Ministerium für das Gesundheitswesen zu verpflichten, einen medizinischen Sanitätsdienst für die zu verschickenden Internierten zu organisieren, wo diese beim Verladen in die Waggons und während der Fahrt bis zum Bestimmungsort betreut werden.
Vorsitzender
des Ministerrats der UdSSR
J. Stalin
Leiter#in Angelegenheiten des Ministerrats der UdSSR
J. Tschadajew