Anlässlich des 30. Jahrestages der Sowjetischen Armee ordnet das Präsidium es Obersten Sowjets der UdSSR an:
Aus dem Strafvollzug alle Wehrdienst Leistenden zu entlassen, die ihre Strafe in Disziplinar-Bataillonen verbüßt haben und zur Verbringung in ein Strafbataillon verurteilt wurden.
2. Alle Verfahren von Wehrdienstleistenden einzustellen, die sich im Untersuchungsverfahren befinden, sowie abgeschlossene Ermittlungsverfahren, die jedoch noch nicht von den Gerichten behandelt wurden und für die laut Gesetz eine Strafe in Form der Verbringung in ein Disziplinar-Bataillon und ein Freiheitsentzug von nicht mehr als zwei Jahren vorgesehen ist.
3. Verurteilten Wehrdienst Leistenden, die zu einer Bewährungsstrafe, zur Verbringung in ein Disziplinar-Bataillon oder anderen Strafmaßnahmen verurteilt wurden, die nicht mit einem Entzug der Freiheit verbunden sind, die Vorstrafen zu erlassen.