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Anordnung des Ministerrats der UdSSR

Der Ministerrat der UdSSR ordnet an:

1. Die dem Minister der Staatssicherheit der UdSSR , Gen. Abakumow, dem Minister für innere Angelegenheiten der UdSSR, Gen. Kruglow und dem Generalstaatsanwalt der UdSSR, Gen. Safonow, vorgelegten Arbeitsergebnisse der auf Anweisung des Ministerrats der UdSSR vom 8. März dieses Jahres geschaffenen Kommission zur Überprüfung der Akten der Deutschen, die in Lagern des Ministeriums für innere Angelegenheiten der UdSSR in der sowjetischen Zone des besetzten Deutschlands zu bestätigen.

2. Gemäß Punkt 1 der vorliegenden Anordnung das Ministerium für innere Angelegenheiten der UdSSR zu verpflichten, alle Deutschen aus den Sonderlagern in Deutschland innerhalb von zwei Monaten freizulassen, die von der genannten Kommission zur Freilassung aus Lagern vorgesehen sind, - nämlich Leiter und Funktionäre der niederen Organisationen der NSDAP und der Hitlerjugend sowie gewöhnliche Angehörige von SA und SS, dem nicht operativen Personal der Polizei, Gestapo und anderen Straforganen, dem persönlichen Personal des Volkssturms, - in einer Gesamtzahl von 27749 Personen.

3. Die Verantwortung für die Durchführung der vorliegenden Anordnung obliegt dem Ministerium der Staatssicherheit der UdSSR, Gen. Abakumow, dem Minister für innere Angelegenheiten der UdSSR Kruglow und dem Generalstaatsanwalt der UdSSR, Gen. Safonow.

Vorsitzender des
Ministerrats der UdSSR – J. Stalin
Geschäftsführer in
Angelegenheiten des Ministerrats der UdSSR – J. Tschadajew


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