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Anordnung des Ministerrats der UdSSR „Über deutsche Kriegsgefangene“ vom 17.03.50, N° 1108-396, streng geheim

Der Ministerrat der UdSSR ordnet an:

1. Das Ministerium des Innern der UdSSR (Gen. Kruglow) dazu zu verpflichten, die 11.717 verurteilten Kriegsgefangenen der ehemaligen deutschen Armee, unter anderem 104 Generäle, in der UdSSR zu belassen.

2. Das Ministerium des Innern der UdSSR (Gen. Kruglow), das Ministerium der Staatssicherheit der UdSSR (Gen. Abakumow) und die Staatsanwaltschaft der UdSSR (Gen. Safonow) dazu zu verpflichten, die 1815 im Ermittlungsverfahren befindlichen Kriegsgefangenen, darunter 136 Generäle der ehemaligen deutschen Armee, zur strafrechtlichen Verantwortung gemäß Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 19. April 1943 „Über Maßnahmen zur Bestrafung deutsch-faschistischer Missetäter“ heranzuziehen (Anhang N° 1).

Das Ministerium der Justiz (Gen. Gorschenin) dazu zu verpflichten, die Überprüfung der Fälle von Kriegsgefangenen der genannten Kategorie bei den Kriegsgerichten zu gewährleisten.

3. Das Ministerium für Auslandsangelegenheiten Der UdSSR (Gen. Byschinkij) zu beauftragen, sich mit der Regierung der Tschechoslowakischen Volksrepublik über die Übergabe der 3 deutschen Generäle, zu denen Material über ihre verbrecherischen Tätigkeiten auf dem Territorium der Tschechoslowakei vorliegen, zu einigen (Anhang N° 2).

4. Dem Ministerium des Innern der UdSSR (Gen. Kruglow) die Genehmigung zu erteilen, 17.552 Kriegsgefangene der ehemaligen deutschen Armee nach Deutschland zu repatriieren, darunter:

a) in den Jahren 1943-1949 wegen Banditentums, Verbrechen gegen Leben und Gesundheit, Raub und Diebstahl, Vortäuschung falscher Tatsachen, Selbstverstümmelung, Verletzung der Ordnung in den Lagern und anderen Alltags- und Kriegsverbrechen Verurteilte – in einer Gesamtzahl von 5.126 Personen;

b) 1949 aufgrund formeller Indizien wegen Zugehörigkeit zu den gewöhnlichen Soldaten und dem Unteroffiziersstab von SS und SA, Polizei- und Wachtrupps Verurteilten wegen geringfügigen Raubs auf dem vorübergehend okkupierten Territorium der UdSSR und den Ländern der Volksdemokratie – in einer Gesamtzahl von 7.03/8 Personen;

c) die im Untersuchungsverfahren befindlichen 5.293 Personen, die wegen der unter Punkt b) genannten Verbrechen angeklagt sind.

Die Repatriierung der verurteilten Kriegsgefangenen hat auf dem Wege der Abschiebung aus der Sowjetunion auf Beschluss des Militärkollegiums des Obersten Gerichts im vereinfachten Verfahren zu erfolgen;

d) 22 deutsche Generäle (Anhang N° 3), über die kein kompromittierendes Material erhältlich war;

e) 19 Kriegsgefangene, die ehemalige Mitglieder des Nationalen Komitees „Freies Deutschland“ und der „Vereinigung deutscher Offiziere“ waren (Anhang N° 4);

f) 54 Kriegsgefangene, die vorübergehend im Lager N° 69 in Frankfurt an der Oder als Bedienstete des Lagerpersonals gehalten wurden.

5. Den Bevollmächtigten des Ministerrats der UdSSR für Repatriierungsfragen (Gen. Golikow) zu verpflichten, vom Ministerium des Innern der UdSSR Kriegsgefangene aufzunehmen, die der Repatriierung unterliegen, und sie an ihren Wohnort nach Deutschland zu schicken.

Vorsitzender des Ministerrats der UdSSR
I. Stalin

Leiter für
Angelegenheiten des Ministerrats der UdSSRM. Pomjasnew


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