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Befehl des Ministers für innere Angelegenheiten der UdSSR L.P. Beria „Über das Verbot der Anwendung jeglicher Zwangsmaßnahmen und körperlicher Gewaltanwendung gegenüber Verhafteten“

N° 0068 vom 4. April 1953

Streng geheim

Das Ministerium für innere Angelegenheiten der UdSSR hat festgestellt, dass während der Ermittlungstätigkeit der MGB-Organe grobe Verdrehungen der sowjetischen Gesetzte, Verhaftungen unschuldiger Sowjetbürger, hemmungslose Fälschungen von Untersuchungsmaterialien, ausgedehnte Anwendung verschiedener Foltermethoden – grausames Verprügeln von Arrestanten, das Tragen von Handschellen mit auf den Rücken gedrehten Armen rund um die Uhr, welches sich in einigen Fällen über mehrere Monate hinzog, lang andauernder Schlafentzug, Einsperren von Verhafteten ohne Kleidung in kalten Karzern u.a. – stattgefunden haben.

Auf Anweisung der (ehemaligen) Leitung des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR wurde das Verprügeln von Verhafteten in dafür extra ausgestatteten Räumlichkeiten in Lefortowo und den inneren Gefängnissen vorgenommen und von einer Sondergruppe speziell dafür zugeteilter Personen aus den Reihen der Gefängnismitarbeiter, unter Verwendung aller möglichen Folterwerkzeuge, befohlen.

Derart bestialische „Verhör-Methoden“ führten dazu, dass viele der unschuldig Verhafteten von den Ermittlungsrichtern zu körperlichem Verfall, moralischer Depressionen und einzelne von ihnen zum Verlust ihrer menschlichen Züge gebracht wurden.

Diesen Zustand der Verhafteten ausnutzend, schoben die wortverdrehenden Untersuchungsbeamten ihnen schon vorweg zurechtgezimmerte, gefälschte „Geständnisse“ über antisowjetische Agitation, Spionage- und Terroristen-Tätigkeit unter.

Ähnlich verwerfliche Methoden bei der Durchführung der Ermittlungsverfahren lenkten die Bemühungen des operativen Personals auf das Lügengeflecht, und die Aufmerksamkeit der Staatssicherheitsorgane wurde vom Kampf gegen die tatsächlichen Feinde des Sowjetstaates abgelenkt.

Ich befehle:

1. In den Organen des MWD kategorisch die Anwendung jeglicher Zwangsmaßnahmen und körperlicher Gewalteinwirkung gegenüber Arrestanten zu verbieten; bei der Durchführung des Untersuchungsverfahrens die Normen der Strafprozess-Ordnung strikt einzuhalten.

2. Die von der (ehemaligen) Leitung des MGB der UdSSR in Lefortowo und den inneren Gefängnissen organisierten Räumlichkeiten zur Anwendung von Foltermaßnahmen gegenüber Häftlingen, und alle Waffen-Werkzeuge, die für die Foltermaßnahmen verwendet wurden, zu vernichten.

3. Mit dem hier vorliegenden Befehl ist das gesamte operative Personal des MGB vertraut zu machen und vorsorglich darauf hinzuweisen, dass künftig bei Verletzung der Gesetzmäßigkeiten nicht nur die unmittelbar Schuldigen, sondern auch ihre Leiter und Befehlsgeber zur strafrechtlichen Verantwortung herangezogen werden – bis hin zur Überlieferung an ein Gericht.

Minister für innere Angelegenheiten der UdSSR – L. Beria

Staatsarchiv der Russischen Föderation, Fond 9401, Verz. 1, Dossier 1299, Bl. 246-247


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