Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
N° 351
Über die vorzeitige Freilassung deutscher Staatsbürger,
die von den Gerichtsorganen der UdSSR wegen von ihnen während des Krieges
begangener Verbrechen gegen die Völker der Sowjetunion bestraft wurden“
Unter Berücksichtigung des Ersuchens des Präsidenten und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. Juli dieses Jahres sowie der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über eine vorzeitige Entlassung und Rückkehr in die Heimat der deutschen Staatsbürger, die ihre Strafe wegen von ihnen während des Krieges begangener Verbrechen gegen die Völker der Sowjetunion verbüßen, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seit dem Ende des Krieges zwischenzeitlich zehn Jahre vergangen sind und die verurteilten Kriegsverbrecher bereits den größten Teil des Strafmaßes verbüßt haben, ordnet das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR an:
1. Von der Strafmaßnahme 8.877 deutsche Staatsbürger vorzeitig aus der Strafmaßnahme zu entlassen und sie in Abhängigkeit von ihrem Wohnort in der Deutschen Demokratischen Republik oder in der Bundesrepublik Deutschland zu repatriieren.
2. Dementsprechend 749 deutsche Staatsbürger als Kriegsgefangene zur weiteren Verfügung an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland zu übergeben, je nachdem, wo diese Bürger ihren Wohnort haben, da das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR keine Möglichkeit sieht, die erwähnten Personen anlässlich der Schwere der von ihnen vergangen Verbrechen gegen das sowjetische Volk vorzeitig aus der weiteren Haftverbüßung zu entlassen.
Der Vorsitzende des
Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
K. Woroschilow
Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
N. Pegow
Moskau, Kreml, 28. September 1955