Im Winter 1937-38 berief der ehemalige Leiter des operativen Sektors Plotkin, nachdem er aus Krasnojarsk zurückgekehrt war, den Apparat der Kansker NKWD-Bezirksabteilung und des operativen Sektors ein und erklärte: „… es müssen schnellstens alle Letten, Esten, Deutschen, Polen und anderen Zugewanderten aus bourgeoisen Ländern zerschlagen werden … es müssen Verhaftungen durchgeführt, Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet werden; anschließend sind sie an den Minusinsker operativen Sektor zu überstellen“.
Im April wies der ehemalige Sekretär des Regionskomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) – Sobolew – auf einer Sitzung in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Verhaftungen verstärkt und die Konterrevolutionäre erbarmungslos ausgerottet werden müssten. Dies fand seine Bestätigung in der Bestimmung des Obersten Gerichts des Militärkollegiums vom 05.07.1937 – Nr. Verwaltung 04465/57. Anwesend waren dort (offenbar auf der Regionsversammlung) Blinow, Chmarin ( der Leiter des Gebiets-NKWD des Autonomen Gebietes Chakassien), Dakow, Lebedew und Aleksejenko.
Nemkin wies darauf hin, dass es unter den im Kansker Gefängnis befindlichen Personen einen Zellen-Nachrichtendienst gäbe, der aus den Verhafteten die Abgabe von Geständnissen herauspresste. Diese Aussagen der Untersuchungsgefangenen würden dann als Grundlage für die Anklageschrift verwendet.
Aus der Archiv-Ermittlungsakte 13/1-6-93. In Sachen P-7729 – Baltais, Albert Josifowitsch (unter diese Sammelakte fielen insgesamt 225 Personen).
Am 1.- bis 2. April 1941 verhandelte das Militär-Tribunal der NKWD-Truppen des West-Sibirischen Wehrkreises den Fall 2-41 in Sachen der Anklage des ehemaligen Leiters der Kansker NKWD-Bezirksabteilung, des Unterleutnants Wasilij Aleksandrowitsch Saizew, geb. 1908 in einer verarmten Bauernfamilie in der Tatarischen ASSR, Mitglied der Allrussischen Kommunistischen Partei seit 1928, geringe Bildung, von 1924-26 in der Roten Arbeiter- und Bauern-Armee, seit 1928 bei den staatlichen Organen, und sprach folgendes Urteil:
W.A. Saizew ist die Sonderbezeichnung Unterleutnant der Staatssicherheit zu entziehen; des Weiteren Freiheitsentzug für die Dauer von 10 Jahren in einem Arbeits- und Erziehungslager unter Aberkennung der bürgerlichen Rechte, weil er in ungesetzlicher Weise 32 Personen verhaftet und Strafakten über sie gefälscht hat. Im August 1938 erschoss er irrtümlich zwei Menschen: anstelle von Iwan Petrowitsch Wares, geb. 1910, wurde Jan Petrowitsch Wares, geb. 1892, erschossen, und anstelle von Michail Iwanowitsch Petrow, geb. 1909, erschoss er Michail Iwanowitsch Petrow, geb. 1910.
Die Abschrift wurde in Krasnojarsk am 24. Februar 1994 angefertigt.
Archiv der Regionsstaatsanwaltschaft