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Anordnung des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrats der UdSSR N° 898-490, geheim, vom 29. Juni 1956 „Über die Beseitigung der Folgen grober Gesetzesverletzungen in Bezug auf ehemalige Kriegsgefangene und ihre Familienmitglieder“

(Auszug)

Das Zentralkomitee der KPdSU und der Ministerrat der UdSSR stellen fest, dass während des Großen Vaterländischen Krieges und auch in der Nachkriegszeit grobe Verletzungen der sowjetischen Gesetzgebung in Bezug auf Gefangene der Sowjetarmee und der Flotte, zugelassen wurden, die in Kriegsgefangenschaft oder Umzingelung des Gegners geraten waren.

Neben der Enthüllung einer gewissen Anzahl von Personen, die tatsächlich Verbrechen begangen haben, indem sie bei der Überprüfung in vielen Fällen ungesetzliche und provokatorische Ermittlungsmethoden anwandten, wurde auch eine große Anzahl Militärangehöriger, die aufrichtig ihre Kriegspflicht erfüllten und sich während der Kriegsgefangenschaft mit nichts beschmutzt haben, grundlos verfolgt.

Familien von Militärangehörigen, die in Gefangenschaft gerieten, wurden während der gesamten Dauer des Krieges ungerechtfertigt finanzielle Unterstützungen und andere Vergünstigungen entzogen, und zwar unabhängig von den Gründen oder Umständen, der Gefangennahme dieser Militärpersonen.

Eine schwere Verletzung der Gesetzmäßigkeiten war die Praxis der Degradierung von Offizieren, die in Gefangenschaft oder Umzingelung des Gegners waren, zu gewöhnlichen Soldaten, sowie ihre Verschickung in Sturmbataillone.

Militärdienstleistende, welche heldenhafte Fluchtversuche aus der Gefangenschaft begingen oder beispielhaften Mut und Standhaftigkeit während ihrer Gefangenschaft bewiesen, bekamen keinerlei Ansporn.

Ab 1945 wurden alle freigelassenen und repatriierten Militärangehörigen, selbst wenn gegen sie keinerlei kompromittierenden Informationen vorlagen, zu Bataillonen zusammengelegt, die dann zur Strafe zur ständigen Arbeit in Unternehmen der Kohle- und Holz-Industrie, welche sich in entlegenen Regionen befanden, verschickt wurden.

Die Staatssicherheitsorgane zogen in der Nachkriegszeit auch weiterhin ehemalige Kriegsgefangene grundlos zur strafrechtlichen Verantwortung heran, wobei viele von ihnen völlig unrechtmäßig repressiert wurden. Weitreichende Verbreitung fanden dabei verschiedene illegale Einschränkungen in Bezug auf ehemalige Kriegsgefangene und ihre Angehörigen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, bei gesellschaftlichen Tätigkeiten, beim Antritt einer Ausbildung, beim Wechsel des Wohnsitzes u.a.

Mit dem Ziel, die groben Verletzungen sowjetischer Gesetzmäßigkeiten, die in Bezug auf ehemalige Kriegsgefangene und ihre Familienmitglieder zugelassen wurden, zu beseitigen, ordnen das Zentralkomitee der KPdSU und der Ministerrat der UdSSR an:

1. Die Praxis des unbegründeten politischen Misstrauens gegenüber ehemaligen sowjetischen Gefangenen, welche sich in Kriegsgefangenschaft oder in Umzingelung des Gegners befanden, zu verurteilen, weil sie den Interessen des Sowjetstaates widersprechen.

Die Partei-, Sowjet-, Gewerkschafts-, Komsomolzen- und Wirtschaftsorgane zu verpflichten, die im Laufe ihrer Arbeitspraxis stattgefundenen Einschränkungen bezüglich ehemaliger Kriegsgefangener und ihrer Familienmitglieder in vollem Umfang zu beseitigen, insbesondere:

a) das Problem der Arbeitsplatz-Suche der betreffenden Personen zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihnen einen Arbeitsplatz entsprechend ihrer Berufsausbildung zu bewilligen;

b) beim Eintritt in höhere oder mittlere Lehreinrichtungen und Kurse keine Hindernisse in den Weg zu legen.

4) Den Justiz-Ministerien der Unionsrepubliken und der Staatsanwaltschaft der UdSSR bei der Überprüfung der Gerichtsakten über ehemalige Militärpersonen der Sowjetarmee und der Flotte, die sich in Gefangenschaft befunden haben, in der vom Gesetz festgelegten Art und Weise die Rehabilitierung der Personen festzustellen, die unter Umständen in Kriegsgefangenschaft gerieten, welche durch die Kriegssituation entstanden waren, und die grundlos als Vaterlandsverräter verurteilt wurden.

6) Festzustellen, dass die Zeit der Gefangenschaft und der Umzingelung nach spezieller Prüfung, sofern die Gefangennahme nicht durch freiwillige Aufgabe erfolgte und der Militärangehörige, der sich in Gefangenschaft befand, keine Verbrechen gegen die Heimat begangen hat, zur Armeedienst-Zeit sowie der ununterbrochenen Lebensarbeitszeit hinzuzurechnen ist.

7. Das Ministerium für Innere Angelegenheiten der UdSSR und das Komitee für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR dazu zu verpflichten, alle früher herausgebrachten NKGB- und NKDW-Befehle und Anweisungen in Bezug auf ehemalige Kriegsgefangene, die der gegenwärtigen Anordnung widersprechen zu überprüfen und außer Kraft zu setzen.

8. Dem Ministerium für Verteidigung der UdSSR:

a) persönlich jeden einzelnen Fall eines ehemaligen Kriegsgefangenen aus den Reihen der Offiziere, welche ihren Dienstrang ohne Beschluss der Gerichtsorgane verloren haben, zu überprüfen und sie nötigenfalls wieder in ihre Offiziersränge zu erheben sowie ihnen den bestehenden Anspruch auf eine Pensionssicherung zuzusichern;

b) ehemalige Kriegsgefangene, die eine Verwundung erlitten oder einen Fluchtversuch begangen haben, aber keine Regierungsauszeichnung erhielten, für eine Ehrung vorzuschlagen.


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