Befehl des
Vorsitzenden des Komitees der Staatssicherheit beim
Ministerrat der UdSSR
Inhalt:
N° 0224. Mit Bekanntgabe der Anordnung des Ministerrats der UdSSR vom 17. Juli
1959 N° 830-370 „Über unbegründet auf administrativem Wege verbannte oder
ausgewiesene Staatsbürger“
Stadt Moskau
N° 0224
6. November 1959
In Bekanntgabe der Anordnung des Ministerrats der UdSSR vom 17. Juli 1959 N° 830-730 „Über unbegründet auf administrativem Wege verbannte oder ausgewiesene Staatsbürger“, -
befehle ich:
1. Bei der Bearbeitung der Gesuche von Bürgern über die Aufhebung der früher ihnen gegenüber angewandten administrativen Verbannung und Ausweisung zu prüfen, wann , von wo, auf Grundlage welcher Entscheidung, aufgrund welcher Motive sie ausgewiesen wurden, ob sie sich nicht in Sonderansiedlung befinden und diese Angaben in Form einer gut durchdachten Anordnung darzustellen
2. Bürgern, bei denen die administrative Verbannung oder Ausweisung aufgehoben wurde und die unter die Gültigkeit der Anordnung des Ministerrats der UdSSR vom 17. Juli 1959 N° 830-370 fallen, in den ihnen auszustellenden Rehabilitationsbescheinigungen anzugeben, dass die Anordnung des Ministerrats der UdSSR vom 8. September 1955 N° 1655, mit Ausnahme von Unterpunkt „a“ Punkt 3, ausgeweitet wird.
Stellvertretender Vorsitzender des
Komitees für Staatssicherheit beim
Ministerrat der UdSSR
General-Major
A. Perepelizyn