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Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 18.04.1961 „Über die Aufhebung der Einschränkungen im Hinblick auf die Sondersiedlung bei ehemaligen Teilnehmern am nationalistischen Untergrund und bewaffneten nationalistischen Banden, die wegen Verbrechen verurteilt wurden, die sie vor Vollendung des 18. Lebensjahr begangen haben“

Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR ordnet an:

1. Die Einschränkungen im Hinblick auf die Sondersiedlung aufzuheben und die ehemaligen Teilnehmer am nationalistischen Untergrund sowie bewaffneter nationalistischer Banden, die wegen Verbrechen verurteilt wurden, welche sie vor Vollendung ihres 18. Lebensjahrs begangen haben, aus der administrativen Aufsicht der MWD-Organe zu entlassen, sofern diese Personen sich mit gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten befassen.

2. Festzusetzen, dass die Aufhebung der Einschränkungen im Hinblick auf die Sondersiedlung der weiter oben genannten Personen, keine Rückgabe des von ihnen bei der Verhaftung oder Aussiedlung ko0nfiszierten Besitzes nach sich zieht.

Vorsitzender des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR
L. Breschnjew

Sekretär des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR
M. Georgadse

Moskau, Kreml, 18. April 1961


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