Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR ordnet an: festzulegen, dass Gesuche zur Aufhebung der Beschränkungen in Bezug auf Personen, die gemäß Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 11. März1952 „Über die Verschickung in Sonderansiedlung von Personen, die ihre Strafe verbüßt haben und deren Familienmitglieder sich in Sondersiedlung befinden“ speziell angesiedelt wurden, von den Präsidien der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken behandelt werden sollen, von deren Territorien die Aussiedlung eben dieser Personen oder ihrer Familienmitglieder vollzogen wurde.
Vorsitzender des Präsidiums
des Obersten Sowjets der UdSSR
L. Breschnjew
Sekretär des Präsidiums
des Obersten Sowjets der UdSSR
M. Georgadse
Moskau, Kreml, 2. März 1962
Bescheinigung: Der Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 11. März 1952 wurde mit Befehl des MGB der UdSSR N° 00218 vom 1. April 1952 bekannt gegeben.