Ukas des
Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
Über die Abschaffung der Einschränkungen bei einigen Sondersiedler-Kategorien
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die bestehenden Einschränkungen bezüglich der rechtlichen Situation bei Personen, die wegen Mitwirkung an nationalistischen Untergrund-bewegungen zur Sondersiedlung gemäß Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 11. März 1952 „Über die Verschickung zur Sonderansiedlung von Verurteilten, welche ihre Strafe verbüßt haben und deren Familienmitglieder sich in Sonderansiedlung befinden“ verschickt wurden, künftig nicht weiter notwendig erscheinen, ordnet das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR an:
1. Die Einschränkungen hinsichtlich der Sondersiedlung aufzuheben und ehemalige Leiter und Teilnehmer am nationalistischen Untergrund sowie Mitwirkung in bewaffneten nationalistischen Banden, die gemäß Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 11. März 1952 zur Sonderansiedlung verschickt wurden, aus der administrativen Aufsicht der Sicherheitsorgane für allgemeine Ordnung zu entlassen.
2. Festzulegen, dass die Aufhebung der Einschränkungen im Hinblick auf die Sonderansiedlung bei den oben genannten Personen nicht die Rückgabe des von ihnen konfiszierten Besitzes zur Folge hat und ihnen auch nicht das Recht gibt, an ihren früheren Wohnort zurückzukehren. Eine Rückkehr von nach § 1 des vorliegenden Ukas aus der Sondersiedlung freizulassenden Personen an ihren vorherigen Wohnort ist nur mit Zustimmung der Exekutivkomitees der Gebietsdeputiertenräte der Werktätigen oder der Ministerräte der Republiken (ohne Gebietseinheiten) in den früher von ihnen bewohnten Territorien zulässig.
Vorsitzender des Präsidiums
des Obersten Sowjets der UdSSR
L. Breschnjew
Sekretär des Präsidiums
des Obersten Sowjets der UdSSR
M. Georgadse
Moskau, Kreml
6. Dezember 1963
N° 1948-VI