Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR ordnet an:
1. Die Einschränkungen bezüglich der Sonderansiedlung abzuschaffen und die Mitglieder der Sekten „Zeugen Jehovas“, „wahrhaft orthodoxe Christen“, „Innokentevny“, „Adventisten-Reformisten“ und Mitglieder ihrer Familien, die gemäß Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 11. März 1952 und der Sonderverordnung des Ministerrats der UdSSR in Sonderansiedlung geschickt wurden, aus der administrativen Aufsicht der Schutzorgane der öffentlichen Ordnung freizulassen.
2. Festzusetzen, dass die Aufhebung der Einschränkungen in Bezug auf die S9ondersiedlung der genannten Personen keine Rückgabe des ihnen bei der Aussiedlung konfiszierten Besitzes zur Folge hat.
Die Rückkehr an den vorherigen Wohnort von Personen, die auf Grundlage von §1 des vorliegenden Ukas aus der Sondersiedlung freizulassen sind, ist nur mit Erlaubnis der Exekutivkomitees der Gebiets- (Regions-) Räte der Werktätigen-Deputierten oder der Ministerräte der Republiken (ohne Gebietseinheit) in den Territorien zulässig, in denen sie früher gewohnt haben.
Vorsitzender des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR
A. Mikojan
Sekretär des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR
M. Georgadse
Moskau, Kreml
30. September 1965
N° 4020-VI