14.November 1989
Heute, in der Zeit der revolutionären Erneuerung der sowjetischen Gesellschaft, da der Prozess der Demokratisierung, der Säuberung aller Seiten unseres Lebens von Deformierungen und Verzerrungen allgemeinmenschlicher Prinzipien des Humanismus beginnt, verstärkt sich im Land das Bestreben, die ganze Wahrheit über die Vergangenheit zu erfahren, im sich ihre Lehren für die Zukunft zu eigen zu machen.
Die Erinnerung bringt uns mit besonderer Bitterkeit in die tragischen Jahre
der stalinistischen Repressionen zurück. Keine einzige Republik, kein einziges
Volk wurde damals von
Gesetzlosigkeit und Willkür verschont. Die in der Vergangenheit zugelassenen
Massenverhaftungen, Lager-Martyrien, Frauen, alte Menschen und Kinder in
Umsiedlungszonen, die ihr Schicksal nicht mehr selber in der Hand hatten, rufen
unser Gewissen auf den Plan, verletzen unser moralisches Empfinden. All das darf
niemals in Vergessenheit geraten.
Barbarische Handlungen des stalinistischen Regimes war während des zweiten Weltkriegs die Aussiedlung von Balkariern, Inguschen, Kalmücken, Karatschewo-Tscherkessen, Krim-Tataren, Deutschen, Türk-Mescheten, Tschetschenen aus ihren Heimatorten. Die Politik der Zwangsumsiedlung hat sich auch auf das Schicksal von Koreanern, Griechen, Kurden und anderen Völkern ausgewirkt.
Der Oberste Sowjet der UdSSR verurteilt die Praxis der gewaltsamen Umsiedlung ganzer Völker rückhaltlos als Schwerstverbrechen, das den Grundlagen des internationalen Rechts, der humanistischen Natur des sozialistischen Aufbaus widerspricht.
Der Oberste Sowjet der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken garantiert, dass die Verletzung der Menschenrechte und Normen der Humanität auf Staatsebene sich in unserem Lande nie mehr wiederholen werden.
Der Oberste Sowjet der UdSSR hält es für unerlässlich, entsprechende Gesetzesmaßnahmen zur bedingungslosen Wiederherstellung der Rechte aller sowjetischen Völker, die Repressionen unterworfen waren, zu ergreifen.