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Ukas des Präsidenten der UdSSR „Über die Wiederherstellung der Rechte aller Opfer politischer Repressionen in den 1920er bis 1950er Jahren

13. August 1990

Die Massenverfolgungen, Willkür und Gesetzlosigkeit, die von der Stalinschen Regierung im Namen der Revolution, der Partei, des Volkes begangen wurden, stellen ein schweres Erbe der Vergangenheit dar. Die Mitte der 1920er Jahre begonnene Rufschädigung auf die Ehre und das Leben der eigenen Landsleute wurde mit grausamster Konsequenz über mehrere Jahrzehnte fortgesetzt. Tausende Menschen waren psychischer und physischer Pein ausgesetzt, viele von ihnen wurden vernichtet. Das Leben ihrer Familien und sonstigen Angehörigen wurde in Hoffnungslosigkeit, Demütigung und Leid verwandelt.

Stalin und sein Umfeld hatten praktisch die uneingeschränkte Macht an sich gerissen, indem sie dem sowjetischen Volk die Freiheiten entzogen, welche in einer demokratischen Gesellschaft als ganz natürlich und unveräußerlich gelten.

Die Massen-Repressionen erfolgten zum größten Teil auf dem Wege außergerichtlicher Gewaltakte durch sogenannte „Sonder-Sitzungen“, Kollegien, „Troikas“ und „Dwoikas“. Allerdings stützte man sich auch in den Gerichten auf die elementarsten Normen der Rechtsverfahren.

Die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die auf dem 22. Parteitag der KPdSU begann, wurde mit Inkonsequenz geführt und im Grunde genommen in der zweiten Hälfte der 1960er beendet.

Durch eine Sonderkommission für ergänzendes Materialstudium im Zusammenhang mit den Repressionen wurden tausende unschuldig Verurteilte rehabilitiert; die ungesetzlichen Akte gegen die Völker, welche der Ausweisung aus ihren Heimatorten und der Umsiedlung in andere Gebiete ausgesetzt worden waren, wurden abgeschafft; die Beschlüsse der außergerichtlichen Organe von OGPU – NKWD – MGB der 1930er bis 1950er Jahre bei politischen Verfahren wurden als ungesetzlich anerkannt; es wurden auch andere Gesetzesakte zur Wiederherstellung der Rechte von Willküropfern verabschiedet.

Aber auch heute sind tausende von Gerichtsakten immer noch nicht neu aufgerollt und revidiert worden. Der Makel der Ungerechtigkeit ist bis zum heutigen Tage noch nicht von den sowjetischen Menschen entfernt worden, die während der gewaltsamen Kollektivierung unschuldig gelitten haben, die inhaftiert oder mit ihren Familien in entlegene Bezirke verschleppt wurden, ohne jegliche Existenzmittel, ohne Stimmrecht und sogar ohne irgendeine Information darüber, für wie lange ihnen die Freiheit entzogen werden sollte. Rehabilitiert werden müssen Vertreter der Geistlichkeit und Staatsbürger, die aus religiösen Motiven verfolgt wurden.

Wir alle, die gesamte Gesellschaft, benötigen die schnellstmögliche Beseitigung und Bewältigung der Folgen dieser Gesetzlosigkeiten und politischen Verbrechen, die sich auf dem Boden des Machtmissbrauchs ereigneten, um die moralische Wiederherstellung, Demokratie und Gesetzmäßigkeit auf den Weg zu bringen.

Als Ausdruck meiner prinzipiellen Verurteilung der Massenrepressionen, die ich für unvereinbar mit den Normen der Zivilisation halte, und auf Grundlage der Artikel 127 und 114 der Verfassung der UdSSR ordne ich hiermit an:

1. die im Widerspruch zu den Grundlagen der bürgerlichen und sozial-ökonomischen Menschenrechte stehenden Repressionen, welche in der Zeit der Kollektivierung gegen die Bauern sowie gegen andere Staatsbürger aus politischen, sozialen, nationalen, religiösen und anderen Beweggründen in den 1920er bis 1950er Jahren verübt wurden, als ungesetzlich anzuerkennen und die Rechte dieser Bürger vollständig wiederherzustellen;

Ich befehle dem Ministerrat der UdSSR und den Regierungen der Unionsrepubliken entsprechend dem vorliegenden Ukas bis zum 1. Oktober 1990 in den Gesetzesorganen Vorschläge über die Art und Weise der Wiederherstellung der Rechte von Staatsbürgern, die unter Repressionen zu leiden hatten, einzubringen.

2. Der derzeit geltende Ukas ist nicht auf Personen auszuweiten die verurteilt wurden, weil sie
während des Großen Vaterländischen Krieges, in der Vor- sowie Nachkriegszeit begründete Verbrechen gegen die Heimat und sowjetische Menschen begangen haben.

Ich befehle dem Ministerrat der UdSSR, beim Obersten Sowjet der UdSSR den Entwurf für einen Gesetzesakt einzubringen, welcher eine Liste dieser Verbrechen sowie die Vorgehensweise einer gerichtlichen Anerkennung von Personen enthält, die für solche Verbrechen verurteilt wurden und nicht einer Rehabilitation aufgrund des derzeit geltenden Ukas unterliegen.

3. Die politische und soziale Bedeutung einer vollständigen Klärung aller Fragen zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Rechte von Staatsbürgern stehen, die in den 1920er bis 1950er Jahren politisch verfolgt wurden, und diesen Prozess beim Präsidentenrat der UdSSR zu überwachen.


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