Russland und Deutschland,
Den unschuldigen Opfern von Willkür und Unterdrückung muss Gerechtigkeit
widerfahren.
Sie anerkennen die Bemühungen, dem einzelnen Betroffenen Rehabilitierung zu
verschaffen und sprechen sich für eine beschleunigte Fortführung dieser
Bemühungen im Einzelfall aus.
Sie stellen fest, dass die zu Unrecht Verurteilten und unschuldig Verfolgten moralisch rehabilitiert sind. Wer über diese Erklärung hinausgehend individuelle Rehabilitierung begehrt, kann diese in individuellem Verfahren verfolgen.
Sie sind sich darüber einig, dass Rehabilitierungsentscheidungen nicht als Grundlage für Forderungen dienen können, die zum geltenden Recht und zu den internationalen Verpflichtungen beider Seiten in Widerspruch stehen.