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Informativ-methodisches Schreiben der General-Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation „Über die Art und Weise der Durchsetzung des § 1-1 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1991 „Über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen““

General-Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation

An die Staatsanwälte der Subjekte der Russischen Föderation

Informativ-methodisches Schreiben

„Über die Art und Weise der Durchsetzung des § 1-1 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1991 „Über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen““

Am 11.Oktober 1995 verabschiedet die Staatsduma das Föderale Gesetz „Über die Einbringung von Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz der Russischen Föderation „Über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen“ – ergänzt Artikel 1-1, durchgesehen der Anhang bezüglich Kindern, die sich zusammen mit den Eltern an den Orten des Freiheitsentzugs, in der befristeten oder unbefristeten Verbannung und in Sonderansiedlung befanden, politischen Repressionen ausgesetzt waren und Anspruch auf Rehabilitierung haben.

Zur Aufstellung einer einheitlichen Praxis zur Realisierung der vorliegenden Normen des Gesetzes und mit dem Ziel, einer im Rahmen des Rehabilitationsprozesses vollständigeren und operativeren Wiederherstellung der Rechte und Freiheiten der Bürger geben wir folgende Empfehlungen.

Kinder, die sich zusammen mit ihren Eltern an Orten des Freiheitsentzugs, in der befristeten oder unbefristeten Verbannung oder in Sonderansiedlung gelebt haben und somit politischen Verfolgungen ausgesetzt waren, unterliegen der Rehabilitierung gemäß § 1-1 des Geset6zes der Russischen Föderation „Über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen“.
Zur vorliegenden Kategorie gehören Kinder, die zusammen mit ihren Eltern an Orte des Freiheitsentzugs, in befristete oder unbefristete Verbannung oder Sonderansiedlung geschickt wurden, einschließlich derer, die dort geboren sind und gelebt haben.

Der Geltungsbereich des § 1-1 des Gesetzes erstreckt sich lediglich auf Kinder, die sich zusammen mit ihren Eltern an Orten des Freiheitsentzugs, in befristeter oder unbefristeter Verbannung oder in Sonderansiedlung befunden haben. Diese Liste ist hinreichend ausführlich und bedarf keiner weiteren, ausgedehnteren Erläuterung bis zur Einbringung von Änderungen in das Gesetz und der gesetzlichen Definition des Begriffs „andere Entbehrungen und Einschränkungen von Recht und Freiheit“. Beispielsweise können Einschränkungen bei der Wahl des Wohnortes aufgrund der Pass-Ordnung nicht als befristete oder unbefristete Verbannung oder Sonderansiedlung angesehen werden, dieselbe Situation gilt, entsprechend der Direktive des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten der UdSSR und der Staatsanwaltschaft der UdSSR vom 29. April 1942, auch für den Fall, dass Häftlinge nach Verbüßung ihrer Strafe zum Arbeiten in den Lagern des NKWD im Status freier, nicht inhaftierter Mitarbeiter, ohne das Recht auf Verlassen des Ortes und mit fester Anbindung an die Lager-Arbeitsbezirke bis zum Ende des Krieges.

Anträge der betreffenden Personen-Kategorie werden in der Art und Weise und innerhalb der Fristen behandelt, die im Gesetz der Russische Föderation „Über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen“ festgelegt sind.

Die Organe der Staatsanwaltschaft genehmigen Anträge nach § 1-1 des Gesetzes in den Fällen, in denen politische Verfolgungen in Form von Strafverfahren auf Beschluss von Gerichten und anderen Organen erfolgten, die mit gerichtlichen Funktionen ausgestattet waren.

Bei Anwendung von Zwangsmaßnahmen in administrativer Weise durch Organe der ausführenden Gewalt und durch Amtspersonen und öffentliche Organisationen oder deren Organe, die mit administrativen Vollmachten ausgestattet waren, werden Anträge entsprechend § 7 des Gesetzes von den Organen für innere Angelegenheiten entschieden. Sie fällen die Entscheidung darüber, ob Kinder, die an Orten des Freiheitsentzugs, in befristeter oder unbefristeter Verbannung oder in Sonderansiedlung geboren wurden und sich dort aufgehalten haben, politischen Repressionen ausgesetzt waren und Anspruch auf Rehabilitation haben. Dies ist dadurch bedingt, dass die auf administrativem Wege erfolgten Einschränkungen der Rechte und Freiheiten, bei denen der Aufenthalt von Kindern mit ihren Eltern an Orten des Freiheitsentzugs, in befristeter oder unbefristeter Verbannung oder in Sonderansiedlung anzurechnen ist, im Zusammenhang mit dem Stadium der Ausführung der gerichtlichen und nichtgerichtlichen Beschlüsse für Kriminalfälle steht, welche von Unterabteilungen der Organe des Inneren umgesetzt wurden. Die Haltung von Kindern, zusammen mit ihren verurteilten Eltern, an Haftverbüßungsorten oblag vollständig dem System des MWD, und insbesondere der organisierten Kinderbehörde beim GULAG des MWD der UdSSR; über diesbezügliche Dokumentationen zu diesen Personen verfügt ausschließlich das Innenministerium.

Die Entscheidung über eine Anerkennung nach § 1-1 des Gesetzes als Leidtragende politischer Repressionen erfolgt nach Antragseingang interessierter Personen sowie beliebiger Personen oder öffentlicher Organisationen.

Anträge sind an dem Ort einzureichen, an denen sich das Organ oder die Amtsperson befand, welche die Entscheidung über die Anwendung von Repressionen gegenüber den Eltern / einem Elternteil des Antragstellers getroffen hat, entweder am Wohnort oder am Haftverbüßungsort, denn häufig stimmt der Ort des Organs oder der Amtsperson, welche die Entscheidung über die Anwendung von Repressiv-Maßnahmen an der gegebenen Kategorie von Personen fällte, mit dem Haftverbüßungsort überein.

Die Entscheidung über eine Anerkennung als Leidtragender politischer Repressionen und Rehabilitation in Bezug auf Kinder, die sich zusammen mit ihren Eltern an Orten des Freiheitsentzugs, der befristeten oder unbefristeten Verbannung oder in Sonderansiedlung befanden und unbegründete aus politischen Beweggründen auf dem Territorium der ehemaligen Unionsrepubliken der UdSSR verfolgt wurden, werden von der Abteilung für Rehabilitation von Opfern politischer Repressionen der General-Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation gefällt.

Dokumente über die Rehabilitierung von Kindern, welche sich zusammen mit ihren Eltern an Orten des Freiheitsentzugs, der befristeten oder unbefristeten Verbannung oder in Sonderansiedlung befanden, die in den Staaten der ehemaligen Unionsrepubliken der UdSSR oder ehemaligen staatlichen Organen der UdSSR ausgestellt wurden, sind auf dem Territorium der Russischen Föderation rechtskräftig und bedürfen keines zusätzlichen Gutachtens zur Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit der russischen Gesetzgebung.

Dem Antrag auf Rehabilitation sind beizufügen:

Bescheinigungen über die Rehabilitierung der Eltern (des Elternteils) oder eine Bescheinigung über die Überprüfung des Falls durch ein Gericht;

Dokumente, die die verwandtschaftliche Beziehung bestätigen: Geburtsurkunde, Urkunden aus dem Standesamt, Eheschließungsbescheinigungen, Gerichtsentscheid, der den Tatbestand der Verwandtschaft feststellt;

Dokumente, die den Tatbestand des Aufenthalts, zusammen mit den Eltern, an Orten des Freiheitsentzugs, in befristeter oder unbefristeter Verbannung oder in Sonderansiedlung bestätigen. Dazu gehören: Beschlüsse von Gerichten und nichtgerichtlichen Organen, Entscheide über die Anwendung von Repressionen auf administrativem Wege, Bescheinigungen aus Archivabteilungen des FSB zu Materialien archivierter Ermittlungs- und Personal-Akten über den Aufenthalt von Kindern mit ihren verurteilten Eltern in einem Besserungs-/Arbeitslager oder in Sonderansiedlung, Bescheinigungen der Informationszentren der MWD-Organe über den Ort und die Dauer der Strafverbüßung der Eltern, Kopien von Aktennotizen, in denen sich Angaben über die Art der Beschäftigung der Eltern (des Häftlings, des Sondersiedlers usw.) befinden, sowie Angaben über die Organisation, bei denen man sich angemeldet oder Dokumente über Ausbildung, Reifezeugnisse, Bescheinigungen aus Schulen sowie Organe der Volksbildung und anderen angefordert hat.

Bei Fehlen dokumentarischer Angaben kann der gemeinsame Aufenthalt mit den Eltern an Orten des Freiheitsentzugs, in befristeter und unbefristeter Verbannung oder in Sondersiedlung auf die Art und Weise ermittelt werden, die in der Zivil-Prozessordnung der Russischen Föderation vorgesehen ist.

Die Staatsanwälte wenden sich mit derartigen Gesuchen zum Schutz der Rechte und Interessenwahrung der vorliegenden Kategorie von Bürgern nur dann ans Gericht, wenn objektive Gründe vorliegen, welche diese Personen daran hindern, selbständig ihren Antrag vorzulegen (Gesundheitszustand, Alter, Leben im Ausland usw.) oder wenn aufgrund anderer Umstände die Feststellung dieses Tatbestandes eine besondere öffentliche Bedeutung angenommen hat.

Die Staatsanwaltschaft, welche den Antrag entgegennimmt, überprüft die Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit der vorgelegten Dokumente. Im Falle des Fehlens aller notwendigen Dokumente werden Maßnahmen zu ihrem Erhalt durch den Antragsteller oder entsprechende Organisationen eingeleitet.

Bei Vorhandensein der Grundlagen, welche die oben genannten Dokumente bestätigen, verfassen die Organe der Staatsanwaltschaft ein Gutachten und erstellen eine Bescheinigung über die erfolgte Rehabilitation oder eine begründete Antwort über die Ablehnung derselben (Anhänge N° 1 und 2).

Beschlüsse über die Ablehnung der Ausstellung einer Rehabilitationsbescheinigung können in der Art und Weise angefochten werden, wie sie im Gesetz der Russischen Föderation „Über die gerichtliche Anfechtung von Gerichtsaktionen und – Beschlüssen, welche die Rechte und Freiheiten des Bürgers verletzen“, vorgesehen sind.

In der gleichen Weise werden Anträge von Staatsbürgern behandelt, die in § 1-1 des Gesetzes aufgeführt sind und bereits früher als Leidtragende politischer Verfolgungen entsprechend Teil 1 des § 2-1 des Gesetzes anerkannt worden sind.

Die gegebenen Empfehlungen sind nicht ausführlich und endgültig. Sie können durch das Einbringen von Änderungen in das Gesetz, zunehmende Arbeitserfahrung bei der Umsetzung von Artikel 1-1 des Gesetzes, Auftreten von umstrittenen oder komplizierten Fragen bei der Praxis seiner Verwirklichung geändert und ergänzt werden. In diesem Zusammenhang bitte ich darum, über einen Zeitraum von einem Jahr eine Auswertung der praktischen Arbeit bei der Erfüllung der vorliegenden Gesetzesnorm vorzunehmen und eigene Anmerkungen, Kommentare und Vorschläge zu seiner Vervollkommnung einzubringen.

Anlagen: 3 Blatt

Stellvertretender General-Staatsanwalt der
Russischen Föderation und
Staatsberater der Justiz 2. Ranges
W.W. Kolmogorow


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