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Alexander Jegorowitsch Ott

Kulturministerium der
Republik Chakassien
STAATLICHE
BEHÖRDE der
REPUBLIK CHAKASSIEN
«NATIONAL-ARCHIV»
Schtschetinkin-Straße 32, Stadt Abakan, 655017
Tel./Fax (8-3902)22-24-09, 22-67-08

ARCHIV-BESCHEINIGUNG

18.122023 № 424-Т
Auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass sich folgenden Informationen in den Unterlagen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Aleksandr Jegorowitsch (Alexander Georgowitsch) Ott finden ließen:

Ott, Aleksandr Jegorowitsch (Alexander Georgowitsch), geb. am 22.09.1897, parteilos, Deutscher, Bürger der UdSSR, hat nicht in der Armee gedient.
Soziale Stellung: Bauer. In der Hofwirtschaft des Vaters gab es 2-3 Pferde, 1-2 Kühe, nach der Revolution 3-4 Pferde, 3-4 Kühe, 1 Getreide-Schneidemaschine.
Bildung: konnte nur wenig lesen und schreiben

Geburtsort: Ortschaft Scheinfeld (Schönfeld), Nowosensker Landkreis, Gouvernement Samara.

Wohnort: Bejsker Sowchose «Schafzucht», Bejsker Bezirk, Gebiet Chakassien.

Beruf und Fachrichtung: Ackerbauer.

Art der Beschäftigung: Schäfer in der Bejsker Sowchose «Schafzucht».

Kategorie der militärischen Registrierung: Gefreiter der Reserve.

Familie: Ehefrau Jekaterina Karlowna, geb. 1897, Tochter Jekaterina (Katharina), 16 Jahre, Sohn Aleksandr (Alexander), 13 Jahre, Tochter Lida, 9 Jahre, Tochter Emma, 5 Jahre, leben in der Bejsker Sowchose «Schafzucht», Bejsker Bezirk, Gebiet Chakassien.

Am 18. Juni 1938 verhaftet durch die Bejsker Bezirksverwaltung des NKWD, befindet sich im Minussinsker Gefängnis.

In der Anklageschrift der Chakassischen Gebietsverwaltung des NKWD vom 14.04.1939 wurde A. J. Ott beschuldigt, dass er, da er dem bestehenden System in der UdSSR feindlich gegenüberstand, systematisch konterrevolutionäre Agitation unter der Bevölkerung der Bejsker Sowchose "Schafzucht" betrieb, die darauf abzielte, die Militärmacht der Sowjetunion zu untergraben, d.h. eines Verbrechens laut § 58-10, Absatz I, des Strafgesetzes der RSFSR; der Fall wurde zur Prüfung an das chakassische Gebietsgericht übermittelt, nachdem man darin zuvor mit dem chakassischen Gebietsstaatsanwalt übereingekommen war.

Der chakassische Gebietsstaatsanwalt ordnete am 9. Mai 1939 an, die Anklageschrift zur Überprüfung an das chakassische Gebetsgericht zu übermitteln. Gemäß Urteil des chakassischen Gebietsgerichts vom 19. Juni 1939 wurde Aleksandr Jegorowitsch (Alexander Georgowitsch) Ott nach § 58-10, Absatz I, des Strafgesetzes der RSFSR zu drei Jahren Freiheitsentzug mit Unterbringung in einem Besserungsarbeitslager verurteilt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Ott sich seit dem 18. Juni 1938 in Untersuchungshaft befand, an Kräfteverfall litt und Schmerzen in der Hand hatte, wurde er gemäß §§ 461 und 458 der Strafprozessordnung der RSFSR aus der weiteren Strafverbüßung vorzeitig entlassen.

Auf Grundlage von Art. 3, Punkt «а», Art. 5 Punkt «а» des Gesetzes der RSFSR «Über die Rehabilitation der Opfer politischer Repressionen» vom 18. Oktober 1991 wurde Aleksandr Jegorowitsch (Alexander Georgowitsch) Ott rehabilitiert.

O.I. Okolyschkowa (3902)24-20-32

 

 


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