Nachrichten
Unsere Seite
FAQ
Opferliste
Verbannung
Dokumente
Unsere Arbeit
Suche
English  Ðóññêèé

Die Menschen sollen davon erfahren

In letzter Zeit hat man in der regelmäßig erscheinenden Presse damit angefangen, die Ereignisse der stalinistischen Repressionen näher zu beleuchten, und viele Historiker nehmen Kontakt mit noch lebenden Zeugen auf, um die Wahrheit so wiederherzustellen, wie sie sich tatsächlich zugetragen hat.

Ich wende mich an solche Zeugen, welche über die Repressionen der 1930er Jahre durch das Dokumentenmaterial Kenntnis erhalten haben, mit dem ich von 1955 bis 1960 Gelegenheit hatte zu arbeiten, d.h. die Zeit der Rehabilitationen sowjetischer Bürger gemäß den auf dem XX. Parteitag der KPdSU gemachten Beschlüssen.

Damals war ich Haupt-Untersuchungsrichter der Ermittlungsabteilung bei der KGB-Verwaltung der Region Tomsk.

Zu meinen Pflichten gehörte es, die Akten von zehntausenden in den Jahren 1937-38 unbegründet erschossenen Sowjetbürgern durchzusehen und Gutachten für ihre Rehabilitation zu erstellen. Vor mir tat sich ein Bild empörender, himmelschreiender Ungesetzlichkeiten und kunstvoll gefälschter Akten auf, die von ehemaligen NKWD-Mitarbeitern der Region West-Sibirien, der Tomsker Stadt-Verwaltung und des Narymsker NKWD-Gebietskomitees angelegt worden waren.

Wie bekannt, war die Region Tomsk bis 1946 der Region West-Sibirien angegliedert, später dann der Region Nowosibirsk.

Die Durchführung der Massenrepressionen von 1937 und 1938 wurde durch die für die Region West-Sibirien zuständige Leitung der NKWD-Verwaltung realisiert.

Um zu verstehen, wie sich die Ereignisse jener Zeit entwickelten, muß man die Anklageschrift des ehemaligen Leiters der Tomsker NKWD-Stadtverwaltung – Iwan Wasiljewitsch Obtschinnikow – kennen.

Bis 1940 war er einer der aktivsten Mitarbeiter der NKWD-Organe, der die Isolation vieler Tomsker Bürger einleitete und durchführte und dafür dann den Lenin-Orden verliehen bekam. 1940 wurde er jedoch selbst wegen grober Verletzung der sozialistischen Gesetzmäßigkeiten angeklagt und erschossen.

In Obtschinnikows Akte gab es Stenogramme von der Sonderberatung, deren Vorsitz der Leiter der NKWD-Verwaltung der Region West-Sibirien, Mironow, gemeinsam mit allen Leitern der NKWD-Kreis- und Stadt-Verwaltungen der Region führte, und in der es um die Organisation der Realisierung der Operationen an den jeweiligen Orten ging.

In meinem Gedächtnis habe ich nur einzelne Momente und Umstände aus diesem Dokument bewahrt. Schließlich sind bereits 30 Jahre vergangen, seit ich die Gelegenheit hatte, mich damit, im Zusammenhang mit der Revision einer Reihe von Akten, bekanntzumachen.

Das Wichtigste daran war Stalins These darüber, daß sich durch das Vorrücken des Sozialismus zum Sieg, der Widerstand der Überbleibsel der Ausbeuterklassen verstärken würde. Daraus folgte dann die Anordnung zur Isolierung aller ehemaligen Kulaken, Weißgardisten, Umsiedler, Koltschakow-Anhänger, Deutschen, Polen, Letten, d.h. all jener, von denen man meinte sie wären „von gestern“.

Auf der Sonderberatung, die Anfang 1937 zusammentrat, wurde vorgegeben, wieviele Menschen jeweils in einem Bezirk, einer Stadt, einem Gebiet verhaftet und der ersten bzw. zweiten Kategorie zugeordnet werden sollten.

Das bedeutete: Erschießen – 1. Kategorie; Verurteilung zu 10 Jahren, ohne Recht auf Briefwechsel – 2. Kategorie.

So wurde die Stadt Tomsk ersucht, zehn- bis zwanzigtausend Personen und mehr in die 1. Kategorie einzuordnen, auf keinen Fall jedoch weniger als zehntausend. In die 2. Kategorie sollten nicht weniger als zwanzigtausend Menschen hineingenommen werden.

Für den Zeitraum, in dem die ganze Operation durchgeführt werden sollte, wurden Maßnahmen zur Ausrüstung des NKWD-Apparates mit Transportmitteln, Schreibpapier, Maschinisten usw. in Betracht gezogen. Nowokusnezk bot sich für einen Wettbewerb mit der Stadt Tomsk an, wer von beiden wohl nach den vorgegebenen Kategorien mehr „Volksfeinde“ verhaften würde. Tomsk erwies sich als Sieger, wofür Owtschinnikow dann auch den Lenin-Orden erhielt.

An den jeweiligen Orten wurden schematische Darstellungen über die verschiedenen konterrevolutionären Formierungen ausgearbeitet. Danach erwies sich die sog. konterrevolutionär-monarchistische aufständische Kadetten-Organisation, die in der Region West-Sibirien unter dem Vorsitz des ehemaligen Generals Eskin sowie den ehemaligen Fürsten Wolkonskij, Schirinskij-Schachmatow, Pirozkij, Dolgorukow, Balandin u.a. aktiv war, als die größte.

Als Grundlage für den Aufbau und die Struktur dieser NKWD-Organisation wurde das Armee-Prinzip festgelegt. Es gab Divisionen – Regimenter – u.a.

Der Stab dieser Organisation war angeblich in Nowosibirsk untergebracht, die Regimenter in den Städten und Kreisen, Bataillone, Kompagnien und Heerzüge dort, wo es größere Menschenansammlungen gab, die man für die nachfolgende Isolierung unter Meldepflicht gestellt hatte. Die Namenslisten mit den Menschen, die verhaftet werden sollten, wurden vorbereitet - lange bevor der Beginn der gesamten Operation überhaupt bekanntgegeben wurde.

In den Bedingungen und Gegebenheiten der Narymsker Region, wo der Fluß Ob als Hauptverkehrsweg diente, wurde eine originelle Lösung gefunden. Von der Mündung des Ob schafften NKWD-Einheiten auf dem Fluß in Richting Kolpaschewo auf zwei Lastkähnen „Volksfeinde“ aus den Aleksandrowsker, Kargasoksker, Parabelsker und Kolpaschewsker Kreisen in die Narymsker NKD-Gebietsabteilung.

Mit dem Ziel, die Bewachung zu gewährleisten, wurden die Lastkähne mitten auf dem Fluß vor Anker gelegt und die Verhafteten von dort aus mit Booten ans Ufer gebracht – zur regionalen Abteilung der Stadt Kolpaschewo.

Das war gewissermaßen die organisatorische Seite der Lösung des Problems.

Wie ging in der Praxis die Arbeit zur Rehabilitierung der Bürger vonstatten?

In den 1950er Jahren gingen zahlreiche Gesuche von Verwandten der Verurteilten ein, die um Überprüfung der Akten baten. Die Aufträge dazu kamen von der regionalen Staatsanwaltschaft, wo Anatolij Konstantinowitsch Wolkow Assistent des Staatsanwaltes für die Aufsicht über Untersuchungsverfahren in den Organen der Staatssicherheit war. Das betraf die Fälle, für die die Organe der Staatsanwaltschaft zuständig waren. Und vom Assistenten des Militäranwaltes des Sibirischen Wehrkreises – Iwan Abramowitsch Larionow – in den Fällen, die der Aufsicht der Militäranwaltschaft unterstanden. Doch außer der weiter oben erwähnten „konterrevolutionären“ Organisation, deren Mitglieder man nach § 58-10, 11 des Strafgesetzes der RSFSR anklagte, wurden auch Akten für eine große Anzahl von Mitgliedern andere „konterrevolutionärer“ Vereinigungen zurechtgeschustert, die dann wegen Spionage, Vaterlandsverrat, Diversion, Schädlingstätigkeit, usw. angeklagt wurden und damit in den Zuständigkeitsbereich der Militäranwaltschaft fielen. Etwa fünf Jahre lang mußten Dutzende von Mitarbeitern der Ermittlungsbehörde der regionalen Tomsker KGB-Verwaltung für die Überprüfung der Anklageschriften nach stichhaltigen Begründungen aufwenden - Anklageschriften gegen Bürger, die auf an den Haaren herbeigezogenen, erdachten Verbrechen beruhten. Was man da in ihren „Geständnissen“ so alles gefunden hat!

Es ging um Sprengungen von Brücken über die Flüsse Tom und Ob, die überhaupt nicht existiert hatten, um Sprengungen von Fabriken, in denen Tannenharz verarbeitet wurde, um Kraftwerke, usw. Um die Wahrheit zu ermitteln, mußten tausende von Zeugen vernommen werden, welche die Verurteilten gekannt hatten, überall in den Kreisen der Region mußte man zu diesem Zweck herumfahren. Und in der Regel fanden die erhobenen Anklagepunkte, mit denen die Verurteilten schuldig gesprochen worden waren, keinerlei Bestätigung. Und ehemalige Mitarbeiter des NKWD, die es gelang ausfindig zu machen, wie z.B. Safon Petrowitsch Karpow von der Narymsker Gebietsabteilung, Saltymakow, Kasantsew, Lew und andere, die bereits Mitarbeiter der regionalen KGB-Verwaltung waren, sagten aus, daß sie, infolge jener politischen Situation, „von oben“ gezwungen wurden, sich mit der Fälschung von Akten zu befassen.

Wie wurden nun die Ermittlungsakten gefälscht?

Je nach dem, zu welcher der „konterrevolutionären“ Organisationen die Verhafteten hinzugerechnet wurden, legte man auch die Ermittlungsakten an und führte sie dementsprechend. Es gab sowohl Gruppenakten, die bis zu 100 oder sogar 200 Individuen umfassen konnten, aber auch Einzelfälle. In der Regel wurde von den NKWD-Mitarbeitern eine Liste mit den Familien-, Vor- und Vatersnamen sowie einem Hinweis erstellt, daß diese Personen zum Beispel als Mitglieder der „konterrevolutionären, monarchistischen, aufständischen Kadetten-Organisation in Erscheinung getreten waren, die im Kargasoksker Kreis aktiv war. Oder als Mitglieder der „Organisation polnischer Truppen“, der „rechts-trotzkistischen Organisation“, usw.

In anderen Fällen gab es den Sichtvermerk des Staatsanwalts „verhaften“.

In jeder Einzelakte gab es einen Haftbefehl, in dem die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen konterrevolutionären Organisation angegeben war, ein Protokoll über die stattgefundene Haussuchung mit Angabe von Zeugen, so daß es für uns leichter war, im Verlauf des Revisionsprozesses Entlastungszeugen zu ermitteln.

Die Verhörprotokolle der Angeklagten wurden in mehreren Exemplaren mit Vervielfältigungsapparaten kopiert. Die Aussagen darin überboten sich mit Geständnissen über die Mitwirkung in Organisationen, so daß sich scheinbar konkrete Fakten über subversive Tätigkeiten ergaben. Diejenigen, die schreiben konnten, unterschrieben jedes Blatt mit ihrer Unterschrift, die anderen, die nicht schreibkundig waren, „unterzeichneten“ mit ihren Fingerabdrücken.

Während der Aktendurchsicht stellte es sich heraus, daß all diese Akten der Phantasie der NKWD-Mitarbeiter entstammten, und die als Schuld angerechneten Fakten der „Zersetzungstätigkeit“ durch die gesammelten Beweise widerlegt werden konnten.

Denn für objektive Schlußfolgerungen darüber, ob nun tatsächlich eine Brücke über den Ob oder Tom in die Luft gesprengt wurde oder nicht, benötigt man Personen, die zu jener Zeit im selben Bezirk wie der Verurteilte gelebt haben und durch geeignete Befragung die in der Anklageschrift dargelegten Fakten widerlegen können, obwohl aus der Geschichte Sibiriens bekannt war, daß es solche Brücken damals überhaupt nicht gegeben hat. Auf diese Weise wurden auch die angegebenen Tatsachen bezüglich der Sprengung von Tannenöl-Fabriken außer Kraft gesetzt.

Wie die Alteingesessenen aussagten, befaßten sich in den Taiga-Siedlungen einige wenige Heimarbeiter mittels primitiver Methoden und Verfahrensweisen mit der Gewinnung von Tannenöl.

Solche Mechanismen in der Einbildungskraft der NKWD-Mitarbeiter offenbarten sich also in ganzen Tannenöl-Fabriken und deren Vernichtung als konkrete Tatsache für „Zersetzungstätigkeit“.

Zu jeder Akte wurde ein Anklagegutachten erstellt und am Ende eine Abschrift des Beschlusses der NKWD-Trojka beigefügt, mit dem Hinweis, daß der Betreffende zur Höchststrafe verurteilt wurde – Erschießung. Es fehlte auch nicht das Datum des Tages, an dem diese Entscheidung gefällt worden war.

In einzelnen Fällen wurde die Höchststrafe in 10 Jahre Lagerhaft ohne Recht auf Briefwechsel abgeändert.

Die Trojka setzte sich zusammen aus – dem Leiter der NKWD-Verwaltung, dem Staatsanwalt der Region West-Sibirien und dem Sekretär des Gebietspartei-Komitees.

Bei der Revision der Akten dieser Kategorie wurde festgestellt, daß die Angeklagten durch physische und psychische Folter zum Unterschreiben der Protokolle oder zur Abnahme von Fingerabdrücken gezwungen wurden. Breite Anwendung fanden unerlaubte Methoden der Ermittlungsführung: die Bedrohung mit Waffen, das Einklemmen zwischen Türen sowie das Brechen der Finger mit anschließendem Zusammenquetschen, wodurch unerträgliche Schmerzen hervorgerufen wurden, stundenlanges Sitzen auf Stuhllehnen, usw.

Die Verhafteten wurden auch durch Provokateure, die extra von NKWD-Mitarbeitern in die Zellen gesetzt wurden, dazu gebracht, ihre Unterschrift zu geben.

Wie wurde das Urteil – der Beschluß der Trojka – vollstreckt?

Wie einer der Vollstrecker, Sergej Karawajew, aussagte, wurde in der Stadt Kolpaschewo eine Sonder-Brigade geschaffen. Zur Aufrechterhaltung ihres Kampfgeistes gab man ständig Alkohol an sie aus. Neben dem Gebäude der NKWD-Kreisabteilung befand sich ein großer Platz, der von einem hohen Zaun umgeben war. Dort wurde eine Grube ausgehoben, zu der man nur über einen extra angelegten Laufsteg gelangen konnte. Im Moment der Erschießung

standen die Vollstrecker in schützender Deckung, und wenn der Verhaftete sich einer bestimmten Stelle genähert hatte, ertönte ein Schuß, und er stürzte in die Grube.

Um Patronen zu sparen, wurde das System des Erwürgens mittels einer Schlinge unter Verwendung von Seife eingeführt.

Und hier nun eine Episode aus jener Zeit.

Als sie einmal betrunken waren, beschlossen die Henker, ihren Spott mit einem jungen, verliebten Paar zu treiben, das zum Tod durch Erschießen verurteilt worden war. Unter dem Vorwand, sie am Leben zu lassen, schlugen sie den beiden vor, mit zusammengebundenen Händen den Geschlechtsakt vor den Augen der Vollstrecker zu vollziehen. Der junge Mann erfüllte den Wunsch seiner Gebieter, und im selben Moment wurde beiden Opfern die Schlinge übergeworfen und zugezogen.

Ende der 1960er Jahre unterspülte der Fluß Ob das Ufer dort, wo die Erschießungen von Kolpaschewo durchgeführt worden waren. Die Überreste der Exekutierten wurden vom Wasser fortgeschwemmt und verschwanden ins Unbekannte.

In der Stadt Tomsk ereignete sich folgende Episode. In der Nacht fuhren NKWD-Mitarbeiter mit zwei Autos, vollbeladen mit den Leichen von Erschossenen, in den hinter der Stadt gelegenen Wald, um die Toten dort zu verbrennen. Die Operation wurde unter strenger Geheimhaltung durchgeführt. Kein Außenstehender soll von dem Verbrennungsplatz etwas erfahren oder überhaupt mitbekommen, daß hier Leichenverbrennungen stattfinden.

Aber in der Morgendämmerung geriet ein Fußgänger in den Wald, der den Fahrzeugen entgegen kam. Einem leitenden Mitarbeiter der Operation fiel auf, daß unter der Plane, mit der der Wagenkasten abgedeckt war, ein Bein hervorragte. Das gab Anlaß zu der Vermutung, daß wohl der entgegenkommende Fußgänger den Hintergrund dieses Transportes durchschaut haben könnte. Man verlangte von ihm, bis zu der Stelle zu fahren, an der die Leichenverbrennungen vorgenommen wurden, und damit diese ganze Aktion auch wirklich streng geheim blieb und es keine unnötien Augenzeugen gab, warfen sie den Mann ins offene Feuer, wo er dann auch bei lebendigem Leibe verbrannte.

Weshalb schreibe ich das alles? Um zu zeigen, welche Greueltaten und Willkür in jenen Jahren verübt wurden. Und es sind nur einzelne Fakten, welche mir bei der Durchsicht der Kategorie von Akten bekannt geworden sind, die in meinen Aufgabenbereich fielen.

Für jede Akte wurde von uns nach der Überprüfung auf stichhaltige Begründungen für die vorgebrachte Anklageschrift ein Gutachten angefertigt, in dem die Rehabilitation der Verurteilten als notwendige Konsequenz genannt wurde. Die endgültige Entscheidung darüber wurde durch das Gerichtskollegium des Gebietsgerichtes oder die Militärstaatsanwaltschaft gefällt, je nach Zuständigkeit.

Aus zuverlässiger Quelle ist mir bekannt, daß von allen überprüften Akten nur im Hinblick auf eine einzige, nämlich die des Iwan (wie es scheint – Petrowitsch) Puschnin, der zu 10 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt wurde, das Urteil inkraft geblieben ist. In all den anderen zehntausenden von Fällen wurde das Verfahren aus Mangel an Tatbeständen eingestellt. Über I. Puschnin weiter unten mehr.

In was für einer – wie sagt man doch – Atmosphäre mußten wir arbeiten?

An der Spitze der regionalen Tomsker KGB-Behörde stand Oberst Stepan Adamowitsch Prischtschep. Die Leiter der Abteilungen waren Oberstleutnant Pawel Awdejewitsch Kasantsew, Iwan Nikolajewitsch Petschenkin, Safron Petrowitsch Karpow (von der Bezirksverwaltung der Behörde für Inneres), Saltymakow, A.I. Lew, I. W. Bolschakow und andere, d.h. jene, die in den Jahren 1937-38 eben jene Akten gefälscht hatten.

In ihren Verordnungen forderten die Staatsanwälte Vernehmungen der NKWD-Mitarbeiter, die an der Durchsicht der Akten von 1937-38 teilgenommen hatten, aber die Leitung hinderte die KGB-Verwaltung mit allen möglichen Mitteln daran. Als der Prozeß der Revisionen begann, da wußten wir noch nicht, daß S.A. Prischtschep selbst, der damals in Moskau gewesen war, eine Akte zur Anklage von Mitarbeitern des Außenhandelsministeriums fabriziert hatte, und zwar wegen Mittäterschaft in der japanischen Aufklärung, wofür er aber erst im Jahre 1960 büßen mußte.

Jedes Mal mußte man eben diesen S.A. Prischtschep um Erlaubnis bitten, wenn man irgendeinen NKWD-Mitarbeiter verhören wollte. Und wenn man die Genehmigung dann bekommen hatte, wurde jenem S.P. Karpow ein Haufen Akten vorgelegt, mit denen er sich vertraut machen und dann vor Gericht Aussagen zur Sache machen sollte. Man brauchte ihm nur eine dieser vorgelegten Akten aufzuschlagen, als er auch schon, ohne die dort tatsächlich beiliegenden Dokumente eingehend durchgesehen zu haben, erklärte, daß all diese Akten gefälscht waren, so wie es die Anforderungen der damaligen Zeit verlangt hatten. Und so gab jeder der ehemaligen NKWD-Mitarbeiter, die man hatte ausfindig machen und befragen können, seine Erklärung ab.

Gegen Ende 1959 hatte sich zur Verfügung der Mitarbeiter der Ermittlungsabteilung eine Menge kompromittierenden Materials bezüglich der weiter oben erwähnten Abteilungs- und Verwaltungsleiter angehäuft, deren Tätigkeit mit dem hohen Rang eines Tschekisten und Parteimitglieds unvereinbar war. Zu diesem Thema trat ich anläßlich einer Parteiversammlung der Behörde von der Tribüne und verlangte, daß man Maßnahmen gegen ihn ergreifen müßte, die mit einer Entlassung aus den KGB-Organen und dem Ausschluß aus der Partei gleichzusetzen waren. Sofort nach der Versammlung wurde ich ins Arbeitszimmer des Behördenleiters S.A. Prischep bestellt, wo ich unter Anwesenheit aller Aktenfälscher der Verleumdung des leitenden Personals der KGB-Organe und Schmähreden gegen die alten Tschekisten-Kader beschuldigt wurde“.

Es gelang ihnen, eine solche Formulierung auf einer allgemeinen Sitzung durchzusetzen, wo meine „Personalakte“ bereits überprüft worden war, und ich erhielt „einen strengen Verweis“ sowie eine Eintragung in meinen KPdSU-Mitgliedsausweis.

Nach einiger Zeit wurde meine Personalakte im Kirowsker Kreiskomitee der KPdSU durchgesehen. Dort war Petr Jakowlewitsch Slesko 1. Sekretär. Er ist jetzt Leiter der Abteilung für Agitation und Propaganda des Zentral-Komitees der KPdSU in Moskau.

Weder P.J. Slesko noch die anderen Mitglieder des Büros geruhten, wenigstens die Beweggründe anzuhören, von denen ich mich auf der Versammlung hatte leiten lassen, sondern sie bekräftigten vielmehr den Beschluß der Parteiversammlung der regionalen Tomsker KGB-Verwaltung.

Dem Mitglied der KPdSU Anatolij Iwanowitsch Spragowskij ist „wegen Verleumdung des leitenden Personals der KGB-Organe und Schmähreden gegen die alten Tschekisten-Kader“ ein strenger Verweis zu erteilen und ein entsprechender Vermerk ins Parteibuch vorzunehmen. Nun, und danach unternahmen sie – koste es, was es wolle – den Versuch mich loszuwerden, und zu diesem Zweck machten sie sich das Gesetz über die bedeutsame Kürzung der Streitkräfte und der UdSSR zunutze. Im April 1960 wurde ich diesem Gesetz zufolge in meiner Eigenschaft als Hauptmann aus den KGB-Organen entlassen.

Kurz darauf wurden auch die ehemaligen Fälscher aus den Organen entfernt, unter ihnen Prischtschep.

Und nun zu einigen konkreten Akten jener Zeit, die ich in meinem Gedächtnis bewahrt habe.

Von der Militär-Staatsanwaltschaft des Sibirischen Wehrkreises war eine Akte mit der Anklage gegen Iwan Puschnin, die Tatyrschs und andere eingetroffen, insgesamt 32 oder 34 Personen, wegen ihrer angeblichen Zugehörigkeit zu der konterrevolutionären Organisation „Partei der Helden Polens“.

Alle Angeklagten, und das bezog sich auf den Zeitraum 1932-33, wurden vom Gerichtskollegium des Militär-Tribunals zur Höchststrafe verurteilt, aber bezüglich des Iwan Puschnin wurde auf Vorlage der NKWD-Organe vom Präsidium des Obersten Sowjet der UdSSR der kollektive Beschluß zu seiner Begnadigung verabschiedet. Die Höchststrafe wurde in seinem Fall in 10 Jahre Freiheitsentzug abgeändert.

Nachdem er die 10 Jahre abgesessen hatte, beschloß Puschnin seine Rehabilitation zu beantragen. Er wandte sich mit einem ausführlichen Gesuch an die Militär-Staatsanwaltschaft. Diese Akte wurde von mir irgendwann in den Jahren 1956-57 überprüft. Aus Kasachstan ließ man Puschnin höchstpersönlich kommen. Und hier ist sein Bericht, der von den anderen Beweisen in dieser Akte bestätigt wird.

Im Jahre 1932 arbeitete er als Bodenbewirtschafter beim Tomsker Amt für Bodenwirtschaft. Er arbeitete mit den NKWD-Organen zusammen. In dem Dorf Petuchowo, Kreis Tomsk, lebten Familien polnischer Nationalität: die Tatyrschs, Lisowskijs, Leschtschinskijs und andere, die hergekommen waren, um sich vor der in Weißrußland herrschenden Hungersnot zu retten.

Die Mitarbeiter der Tomsker NKWD-Stadtbehörde, unter denen Fedorow eine ganz besondere Rolle spielte, erarbeiteten einen Fragebogen, aus dem sich dann ergab, daß derjenige, der diesen Bogen ausgefüllt hatte, zu den Mitwirkenden an der konterrevolutionären Spionage- und Sabotage-Organisation „Partei der Volkshelden Polens“ gerechnet wurde, die vom 2. Generalstab Polens geleitet wurde.

Puschnin wurde die Aufgabe gestellt, das Vertrauen der Tatyrschs und der anderen Polen in Petuchowo zu gewinnen, und nachdem er sich als Vertreter des 2. polnischen Generalstabs ausgegeben hatte, wurde für alle erwachsenen Polen dieser Fragebogen ausgefüllt. Die Tatyrschs hatten eine 18-jährige Tochter namens Walja. Im Auftrag der NKWD-Organe wurde Puschnin gezwungen diese zu heiraten. Danach fühlte er sich unter den Polen wie unter den Seinen. Als die Fragebogen ausgefüllt waren, zeigte Puschnin sie zuerst Fedorow, anschließend legten sie dann fest, dass sie im Hause der Tatyrschs in einem Versteck aufbewahrt werden sollten. In einer Winternacht wurde von einer Außenbrigade der NKWD-Mitarbeiter in dem Dorf Petuchowo eine Operation durchgeführt. Puschnin war zu dieser Zeit in die Region Kulaga geschickt worden, indem man eine Flucht inszeniert hatte. Während der Durchsuchung des Verstecks bei den Tatyrschs wurden die über die Mitglieder der „Partei der Volkshelden“ erstellten Fragebogen entdeckt, woraufhin man ihre Verhaftung veranlaßte. Nach außen hin sah alles ganz glaubwürdig aus.

Bei den Verhören erklärten alle Verhafteten – 32 oder 34 Personen, darunter auch Walja, die Ehefrau Puschnins, daß sie die Fragebogen auf Bitten Puschnins unterzeichnet hätten. Ob es tatsächlich eine solche Partei jemals gegeben habe, wüßten sie nicht, aber Puschnin hätte ihnen gesagt, daß er ein Vertreter des 2. polnischen Generalstabs wäre.

Da die Sache eine andere Wendung nahm, als Fedorow es sich ausgedacht hatte, ließen sie Puschnin aus Kaluga holen, stellten Dokumente zusammen, die seine Festnahme als Folge der offiziellen Ermittlungen bewiesen und verurteilten ihn dementsprechend, wobei sie ihm einen Ausweg aus der ganzen Sache versprachen, sobald eine Gegenüberstellung mit den anderen Verhafteten aus dieser Akte vorgenommen worden war.

Wie abgesprochen, offenbarte Puschnin bei der Gegenüberstellung alle Angeklagten als Angehörige der Organisation „Partei der Volkshelden“.

In dem Augenblick, als die Akte bei Gericht von einer auswärtigen Sitzung des Militär-Tribunals überprüft werden sollte, inszenierte Fedorow die erneute Flucht Puschnins, nun bereits aus dem Gefängnis, organisierte von ihm eine Lichtbildaufnahme im Sarg, und zur besseren Überzeugung zeigten sie sie den Verhafteten. Anfangs seiner Ehefrau Walja Tatyrsch, später ihrem Vater, usw. Mit solchen Aktionen versuchte Fedorow, seinen Agenten Puschnin aus dem Gerichtsverfahren herauszubekommen.

Bei der Gerichtsverhandlung bekannte sich keiner der Angeklagten des gegen ihn vorgebrachten Verbrechens schuldig, sondern sie beriefen sich alle auf Puschnin als Vorsitzenden des 2. Generalstabs. Ob es die genannte Organisation tatsächlich gab, das wußten sie nicht. Puschnin aber war gestorben, wie sie anhand der Fotos bestätigten.

Vor Gericht kam die Frage auf, wie man mit der geprüften Akte weiter vorgehen sollte? Es wurde ein Ausweg gefunden. Fedorow führte eine Reihe von „operativen Ermittlungsaktionen“ durch, wies auf die vorsätzlich herbeigeführte Flucht und das Foto im Sarg hin, als ob er die Absicht hätte, auf eine „Vergeltung“ oder „Strafe“ hinaus zu wollen. Erneut wurde Puschnin die Freiheit versprochen, unter der Bedingung, daß er vor Gericht alle Angeklagten als Angehörige der „Partei der Volkshelden“ preisgeben würde.

Das Militär-Tribunal verurteilte alle Angeklagten in dieser Gemeinschaftsakte zur Höchststrafe – Tod durch Erschießen. Wie bereits weiter oben aufgezeigt, entging Puschnin der Erschießung. Nach dem Prozeß blieb er lange Zeit in Freiheit und wurde 1937-38 von den Mitarbeitern der Tomsker NKWD-Stadtabteilung aktiv als Provokateur in den Häftlingszellen benutzt.

Für ihn wurde ein sattes Leben organisiert. Auf den rechtlichen Grundlagen eines Ermittlers fälschte Puschnin in den Jahren 1937-38 auch selber Häftlingsakten.

Als die Willkür ein Ende genommen hatte, erging eine Verordnung über die Verletzung der sozialististischen Rechtmäßigkeit, und man schickte Puschnin mit einem Gefangenentransport ins Lager, wo er seine Haft verbüßen sollte – was er niemals erwartet hätte.

Unter Berücksichtigung der weiter oben beschriebenen provokativen Tätigkeit wurde im Moment der Aktenüberprüfung vom Staatsanwalt und dem Militär-Kollegium der Beschluß gefaßt, daß das Urteil in Bezug auf Puschnin inkraft bleiben sollte.

Zur besseren Illustration der bei der Aktenfälschung in jener Zeit angewandten Praktiken, kann man bei einer Gruppenakte mit mehr als 200 Personen in der Syrjansker Region verweilen.

In dem Dorf Okunejewo, nahe Tajeschka, lebte zuletzt der ehemalige Advokat Popow mit seiner Frau. Ihn hatte man auch zum Leiter der „aufständischen Organisation“ gemacht. Der Verhaftung Popows ging eine Massenoperation zur Beschlagnahme von Feuer- und kalten Waffen voraus, die unter der im Syrjansker Kreis lebenden Bevölkerung durchgeführt wurde. Unter den Bedingungen strengster Konspiration vergruben die Mitarbeiter des NKWD die beschlagnahmten Waffen unweit von Popows Haus im Wald. Anschließend wurde nach einem speziell ausgearbeiteten Schema die Aktion zur Verhaftung des „fremden Elements“ in der Stadt durchgeführt.

Zu nachtschlafender Zeit nahm eine Gruppe von NKWD-Mitarbeitern Popow fest; sie nahmen eine sorgfältige Haussuchung vor, in deren Verlauf sie den Diensthund zum Waffenlager hinausführten, d.h. geradewegs an jenen Ort, an dem die Waffen im Wald, ganz in der Nähe von Popows Haus, von den NKWD-Leuten selbst vergraben worden waren. Zum gleichen Zeitpunkt begannen im gesamten Kreis Massenverhaftungen. Es wurden alle festgenommen, bei denen man Gewehre, Schrotflinten, Messer, usw. gefunden hatte. Wenn man das ganze Material, das in dieser umfangreichen Akte zusammengekommen ist, berücksichtigt, dann kann man sich vorstellen, daß im Syrjansker Kreis eine zutiefst verschworene aufständische Organisation tätig gewesen sein muß, an deren Spitze Popow stand.

Während der Aktenrevision wurden alle Fakten der vorgebrachten Anklage widerlegt und die unter diesem Gemeinschaftsfall zusammengefaßten mehr als 200 Personen allesamt posthum rehabilitiert.

Wie verlief nun die Isolierung des Partei- und Sowjetapparates in den Jahren 1937-38. Auch in dieser Akten-Kategorie gibt es umfangreiche Fälschungen.

Irgendwann war ein gewisser Eiche Sekretär des Westsibirischen Gebietskomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei der Bolschewiken. Zum Jahre 1937 hin wurde er Volkskommissar für das Agrarwesen. In Moskau wurde Eiche zusammen mit anderen als „Volksfeind“ verhaftet und offensichtlich der Zugehörigkeit zum rechtstrotzkistischen Zentrum beschuldigt. Durch die Region West-Sibirien rollte eine Welle der Verhaftung, die alle Sekretäre der Stadt-, Kreis- und Gebietskomitees mit sich riß, ebenso wie die Vertreter der Exekutiv-Komitees, die während Eiches Zeit als Sekretär des Gebietskomitees der AKP/B tätig gewesen waren. Einzelne aus dieser Kategorie wurden zu 10 Jahren verurteilt, so z.B. Malyschew – der Sekretär des Tomsker Stadtkomitees, die übrigen zur Höchststrafe – Tod durch Erschießen. Im Verlauf der Aktenprüfung wurde die Haltlosigkeit der Anklage gegen diese Menschen festgestellt und die Akten aus Mangel an Beweisen und Tatbeständen geschlossen.

Der sowjetische Parteiapparat, der in den Jahren 1937-38 in der Region West-Sibirien Repressionen ausgesetzt war, wurde vollständig rehabilitiert.

Eine ähnliche Verhaftungswelle rollte auch durch die höheren Lehranstalten der Stadt Tomsk.

Grundlos wurden hervorragende Gelehrte der Tomsker Universität und der technischen Hochschul festgenommen und erschossen. Infolge der provokativen Tätigkeit des Sekretärs des Parteikomitees am Tomsker Elektromechanischen Institut der Ingenieure für Transport- und Verkehrswesen – Luka Grigorjewitsch Fedosejew – waren viele Gelehrte dieses Instituts der Verhaftung ausgesetzt.

Dafür wurde L.G. Fedosejew in den Folgejahren Sekretär des Tomsker Gebietskomitees der KPdSU. Viele Male unternahm ich den Versuch, ihn hinsichtlich der Akten zu befragen, während ich mit deren Überprüfung beschäftigt war, aber S.A. Prischtschep verbot dies kategorisch. Bis zum heutigen Tag taucht in der Presse der Name von Alexandr Iwanowitsch Tsechanowskij auf, einem Veteran der Holzindustrie und Preisträger der Staatsprämie. In der Siedlung Timirjasewo gibt es ein Museumshaus. Offensichtlich weiß jedoch niemand, daß durch die Schuld dieses Provokateurs hunderte Mitarbeiter der timirjasewsker Waldwirtschaft wegen dieses sogenannten Falls von Schädlingstätigkeit in der Holzindustrie im Jahre 1932 erschossen wurden. Diese Akte wurde ebenfalls überprüft und alle darin Angeklagten posthum rehabilitiert.

Häufig wird die Frage gestellt, wieviele Menschen eigentlich in den Jahren der unbegründeten Repressionen umgekommen sind. Ich persönlich bin zu der Meinung gelangt, daß ungefähr soviele gestorben sind, wie im Großen Vaterländischen Krieg in den Jahren 1941-45.

Als ich mich im Zusammenhang mit der Überprüfung der Akten aus den Jahren 1937-38 in den verschiedenen Ortschaften der Region aufhielt, da interessierte ich mich bei den Alteingesessenen, den Dorfsowjets und den Obelisken, auf denen die Namen der in den Kriegsjahren Umgekommenen geschrieben stehen, für die Verluste an Menschenleben. Es stellte sich heraus, daß die Zahl der Repressionsopfer die der im Großen Vaterländischen Krieg Umgekommenen übertraf oder ihr zumindest sehr nahe kam.

Was geschah nun nach jenen Repressionen?

Der Stempel „Volksfeind“ blieb lange im Bewußtsein der Menschen verwurzelt. Um die übriggebliebenen Familien entstand eine Atmosphäre allgemeiner Verachtung und Demütigung.

Man hörte und bekräftigte die unbestreitbaren Meinungen: Frau eines Volksfeindes, Sohn oder Tochter eines Volksfeindes, und so ging es weiter auf der Ahnentafel. Ganz und gar war den Kindern der Weg in die Zukunft versperrt, denn bei den Angaben über ihre Person fanden sich die Worte – Vater 1937 verhaftet. Und in den Bescheinigungen der NKWD-, MGB- und KGB-Organe stand, daß dies ein „Volksfeind“ war.

Nahe Verwandte der Repressierten wurden nicht für die Arbeit in verantwortlichen Bereichen zugelassen und auch nicht an Universitäten und anderen Einrichtungen aufgenommen. Verständnis kam erst in den 1950er Jahren auf. Beschwerden von Verhafteten und zu 10 Jahren Verurteilten, mit denen diese sich an verschiedenen Instanzen, bis hin zu Stalin selbst, gewandt hatten, wurden nicht noch einmal überprüft. Viele dieser Beschwerden wurden einfach zu den Ermittlungsakten gelegt.

Welches Schicksal widerfuhr jenen, die überlebten und den schweren Weg durch die Lager gehen mußten?

Der Geschichte sind die unheilvollen Fakten der Ungesetzlichkeit jener Zeit bekannt. In den 1940-er Jahren erschien die Direktive „66“ des MGB der UdSSR, nach der ehemalige Mitglieder „einer konterrevolutionären Organisation“ der Verhaftung unterlegen hatten, d.h. jene, die in den Jahren 1937-38 zu 10 Jahren verurteilt worden waren, überlebt hatten und es geschafft hatten, in ihre Heimat zurückzukehren. Sie wurden erneut Opfer von Festnahmen, man beschuldigte sie nochmals derselben Vergehen, wie im vorangegangenen Fall, und auf Beschluß eines außergerichtlichen Organs, der sogenannten „Sonderberatung“ beim MGB der UdSSR wurde für sie eine Wiederholungsstrafe von 10 Jahren Lagerhaft festgesetzt. Frei durchatmen konnten die Überlebenden nach all den schrecklichen Ereignissen erst nach ihrer Rehabilitation in den Jahren 1956-60. Ich würde auch gern noch eine weitere Ungerechtigkeit schildern, die sich auf die bereits rehabilitierten „Volksfeinde“ bezieht.

Anstatt den Verwandten die Wahrheit über das Schicksal ihrer Väter, Brüder, Schwestern oder Großväter zu sagen, die in den Jahren der stalinistischen Repressionen verhaftet wurden, haben sie Angaben darüber erfunden, daß sie an der einen oder anderen Krankheit im Lager gestorben sind. Den Mitarbeitern der Registrier- und Archiv-Abteilung der KGB-Verwaltung wurde ein spezielles Verzeichnis mit Erkrankungen ausgehändigt, und so entstand ein gefälschtes Dokument über die Todesursachen, anhand dessen anschließend beim Amt für Personenstandsurkunden die Sterbeurkunde ausgestellt wurde.

Nachdem sie solche Bescheinigungen erhalten hatten, waren die Angehörigen beruhigt über die Auskunft, daß ihr Vater beispielsweise an einer Lungenentzündung gestorben war und nicht zu denen gehörte, die erschossen wurden.

Die „Diagnose“ wurde anhand des Alters, der früheren Lebensverhältnisse und anderer Merkmale gestellt.

All dies geschah bereits zu der Zeit, als ich bei der Tomsker KGB-Gebietsverwaltung tätig war.

Der ehemalige Haupt-Ermittlungsrichter
bei der Tomsker KGB-Gebietsverwaltung
A. Spragowskij


Zum Seitenanfang