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Frage - Antwort

Unlängst hörte ich, dass die Haftbedingungen von Verurteilten in unserer heutigen Zeit bei weitem schlechter sind, als in den ehemaligen zaristischen Strafkolonien. Stimmt das?
K. Rjabow, Diwnogorsk.

VON DER REDAKTION.

Die Allunionsgesellschaft für geschichtliche Aufklärung «Memorial» hat kürzlich Angaben über die täglichen Verpflegungsnormen von Zuchthäuslern in der Zarenzeit und Häftlingen der stalinistischen Lager veröffentlicht. Analoge Informationen für Personen, die ihre Haftstrafen in Einrichtungen es MWD verbüßt haben, erhielten wir bei der Behörde für Erziehungsanstalten des regionalen Exekutivkomitees. Wir machen auf die nachfolgende Vergleichstabelle aufmerksam.

Bezeichnung des Produkts (Gewicht in Gramm) Zaren- Zuchthäuser Stalin. Lager Behörde МВД
Roggenbrot 819 750 650
Rohware 106 21 50
Graupen 50 80 110
Fett 21,6 9 25

Daraus folgt, dass es gemäß Befehl des MWD vom 25.04.1972 in den Arbeits-Erziehungseinrichtungen des Landes zehn unterschiedliche Normen für die tägliche Versorgung mit Lebensmitteln gibt.

In der Tabelle sind Angaben zur Norm № 1 genannt, nach der die Hauptkategorie der Verurteilten verpflegt wird. Die reduzierte Norm № 3 erhalten Personen, die sich in Gefängnissen und Untersuchungsgefängnissen befinden. Die erhöhte Norm № 2 bekommen diejenigen, die unter schweren und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind. Norm № 7, die Eier, Milch, Quark und saure Sahne beinhaltet, ist für schwangere Frauen und stillende Mütter bestimmt. Norm № 5 (Fleisch — 125 g, Trockenfrüchte — 15 g, Milch — 450 g) — verabreicht man kranken Verurteilten in den medizinischen Einrichtungen des MWD.

Der Arbeitstag der Verurteilten umfasst — acht Stunden. Verpflichtend sind eine Mittagspause, erlaubt sind «Raucherpausen», freie Tage — sonntags. (Zur Zarenzeit betrug der Arbeitstag in den Hafteinrichtungen im Sommer 11 Stunden, im Winter — sieben; die Gefangenen der stalinistischen Lager arbeiteten das ganze Jahr über 11,5 Stunden täglich). An den Feiertagen erholen sich die Gefangenen. Die Hinzuziehung zur Arbeit an Feiertagen ist in Ausnahmefällen auf Befehl des Anstaltsleiters gestattet und wird in doppeltem Umfang bezahlt. (In den Zaren-Hafteinrichtungen galten die Sonntage und alle orthodoxen Feiertage als freie Tage. In den stalinistischen Lagern gab es weder freie Sonntage, noch Feiertage). Es ist nicht statthaft, dass Häftlinge, die ihre Strafe in Einrichtungen des MWD verbüßen, Urlaub bekommen.

„Krasnojarsker Komsomolez“, 23.12.1989


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