Das KGB informiert
Bei der Behörde des KGB der UdSSR für die Region Krasnojarsk gehen Anträge und Gesuche von Bürgern ein, die am Schicksal ihrer Angehörigen interessiert sind, die in den 1920er bis 1950er Jahren politisch verfolgt wurden.
Um den Bürgern bei ihrem Bestreben nach Erhalt der benötigten Informationen behilflich zu sein, Dokumente für den Erhalt der per Gesetz festgelegten finanziellen Unterstützungen und Vergünstigungen auszustellen, aber auch andere Fragen zu klären, die mit den Repressionen von Angehörigen in Zusammenhang stehen, werden nachfolgend einige Auskunftsmöglichkeiten mitgeteilt.
Bei der Innenbehörde des Krasnojarsker Regionsexekutiv-Komitees kann man Auskunft bekommen:
- zu repressierten Personen, die ihre Haftstrafe in Erziehungslagern auf dem Territorium der Region verbüßt haben; für Bescheinigungen über den Zeitraum des Aufenthalts dieser Personen an den Haftverbüßungsorten muss man sich an die Innenbehörde der Gebiets- (Regions-) Exekutiv-Komitees wenden, auf deren Territorium sie nach Strafverbüßung in die Freiheit entlassen wurden;
- zu repressierten Personen, die ihre Verbannung auf dem Territorium der Region als Maßnahme der Haupt- oder Zusatzstrafe (nach der Freilassung aus den Haftverbüßungsorten);
- zu Personen deutscher Nationalität, die mit Beginn des Jahres 1941 zur Sonderansiedlung in die Bezirke geschickt wurden und sich bis zum Tag ihrer Freilassung auf dem Territorium der Region befanden; für Bescheinigungen über die Dauer der Berufstätigkeit während dieses Zeitraums ist unmittelbar mit der zuständigen Organisation und dem Unternehmen am Sondersiedlungsort Kontakt aufzunehmen; Bescheinigungen über Personen, die zur Sonderansiedlung in andere Gebiete verlegt wurden, sind bei der entsprechenden Innenbehörde am Freilassungsort zu beantragen;
- für Archiv-Bescheinigungen über Anfang der 1940er Jahre aus den Baltischen Ländern ausgesiedelten Personen, ist unmittelbar Kontakt mit dem MWD dieser Republiken aufzunehmen.
Über Personen, die sich in sogenannten „Arbeitsarmeen“ auf dem Territorium des Nischneingaschsker und Ilansker Bezirks der Region Krasnojarsk befunden haben, liegen möglicherweise Informationen in der Behörde U-235 in der Siedlung Nischnaja Poima, Region Krasnojarsk, vor. Für andere Regionen des Landes wende man sich um Informationen über Personen, die sich in „Arbeitsarmeen“ befanden an die Exekutivkomitees der Bezirke, in denen die Unterabteilung der „Trudarmee“ gelegen war, oder unmittelbar an die Arbeitsstelle, an der sie während des Aufenthalts in der „Arbeitsarmee“ beschäftigt waren.
Die KGB-Behörde prüft die schriftlichen Anträge der Bürger, die sich auf die Rehabilitation von Bürgern beziehen, welche in den 1920er bis 1950er Jahren grundlos wegen Staatsverbrechen auf dem Territorium der Region zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen wurden.
Solche Anträge sind zu richten an: 660017, Stadt Krasnojarsk, Dserschinskij-Straße 18, Leiter der KGB-Behörde. Dabei ist es unbedingt erforderlich, genaue Angaben in Bezug auf die einen interessierende Person zu machen (Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtsjahr und –Ort, Ort der Verhaftung), sowie auch die EIGENE genaue Anschrift, Nach-, Vor- und Vatersnamen für die Rückantwort mitzuteilen.
Informationen über Personen auf derselben Grundlage in anderen Gegenden der UdSSR kann man erhalten, indem man ein entsprechendes Gesuch an die KGB-Behörde er entsprechenden Region, des Gebiets oder der Republik schickt.
Wir klären darüber auf, dass laut Verordnung des Ministerrats der UdSSR N° 1655 vom 08.09.1955 „Über Berufsjahre, Arbeitsplatzvermittlung und Rentensicherung von Bürgern. die grundlos zur strafrechtlichen Verantwortung herangezogen und im Folgenden rehabilitiert wurden, Vergünstigungen für die genannte Kategorie von Bürgern und ihren Familienmitgliedern vorgesehen sind.
Insbesondere wird rehabilitierten Bürgern, und im Falle ihrer posthumen Rehabilitierung ihren Familien, jeweils für den vorherigen Arbeitsplatz (zum Zeitpunkt der Verhaftung) ein zweimonatiger Arbeitslohn ausbezahlt, ausgehend von dem zur Zeit der Rehabilitierung geltenden Monatsgehalt (Tarif) für die Position, die sie vor ihrer Verhaftung innehatten.
Mit dem Text der Verordnung kann man sich in den Exekutiv-Komitees der Volksdeputiertenräte vertraut machen, er liegt dort vor.
Die KGB-Behörde der UdSSR für die Region Krasnojarsk verfügt über keinerlei Informationen in Bezug auf enteignete Großbauern und den von ihnen konfiszierten Besitz.
Da die Entkulakisierung und Enteignung von örtlichen Machtorganen durchgeführt wurde und nicht von den Organen der OGPU / des NKWD, muss man sich in diesen Angelegenheiten an die Bezirksexekutiv-Komitees (Dorfräte) oder Gerichtsorgane am Enteignungsort wenden.
Zusätzliche Auskünfte zu Fragen, die in die Kompetenz der KGB-Organe fallen, können telefonisch bei der KGB-Behörde unter der Rufnummer 22-36-01 eingeholt werden.
Öffentliche Kontakt-Gruppe der KGB-Behörde
„Krasnojarsker Arbeiter“, 6. Dezember 1990