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Wie sie den Mut zum Kommando hatten oder Der Triumph des Ausdrucks „Schlacht um die Ernte“

Viele stellen sich heute die Frage: wann, zu welchem Zeitpunkt der Entwicklung unserer Gesellschaft vollzog sich der Austausch der ökonomischen Methoden der Lenkung durch Befehls- und Zwangsverfahren, was diente als Grund dafür? Die Antwort auf diese Frage würde es in einem nicht unerheblichen Umfang gestatten, ein wenig tiefgründiger die Notwendigkeit der vorzunehmenden Bemühungen zu verstehen, dem Bauern die Stellung eines Herrn auf dem Land zurückzugeben und ihn an den Ergebnissen seiner Arbeit zu interessieren. Die Quellen des Problems haben ihre Wurzeln in den fernen 1920er Jahren.

Der Wechsel auf Beschluss des 10. Parteitags der Russischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) zur Lebensmittelaufteilung durch eine Lebensmittelsteuer kam der Bauernschaft, ihren Interessen entgegen. Und das wirkte sich ziemlich schnell auf die Resultate der landwirtschaftlichen Produktion aus. Bereits 1926 erreichte das Land die Vorkriegsproduktion für landwirtschaftliche Produkte. Die Zahl der Kollektivwirtschaften auf freiwilliger Basis stieg an. Wenn am 1. Oktober 1927 in Sibirien 797 Artels, Kommunen, Genossenschaften zur gemeinsamen Bodenbearbeitung geschaffen wurden, so waren es am 1. Mai 1928 bereits 1618.

Doch die Ereignisse Ende 1927, Anfang 1928, im Zusammenhang mit der Getreidebeschaffungskrise legten den Grundstein für den Rückzug von den Prinzipien der neuen ökonomischen Politik. Bis 1927 wurde die Getreidezwangsabgabe entsprechend dem Gesetz durchgeführt, welche den Bauern das Recht verlieh, nach Zahlung einer Steuer nach eigenem Ermessen die verbliebene landwirtschaftliche Produktion zu verwalten. Aber 1927, bei einer guten Ernte technischer Kulturen wollten sie das Getreide nicht zu niedrigen Preisen an den Staat verkaufen und beschlossen daher, es bis zum Frühjahr zurückzuhalten, wenn diese Preise heraufgesetzt würden, was in der vorliegenden Situation nur natürlich war.

In diesen Bedingungen entstand vor der Landesleitung das Problem, die Bereitstellung von Getreides zu sichern. Im Zentrum wie auch vor Ort ging die Suche auf dem Wege der Planerfüllung los. Die einen schlugen vor, die Preise für Getreide zu erhöhen und für Waren zu senken, die in der Stadt ausgestoßen wurden und das Land mit ihnen ausreichend zu versorgen. Andere beharrten auf Anwendung administrativer Maßnahmen.

So eine zwiespältig Situation fand ihre Widerspiegelung in richtungsweisenden Briefen des Politbüros des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei vom 6. Januar und 13. Februar 1928. Darin waren Maßnahmen zur Verstärkung der Produktionsentwicklung von Industriegütern für die Dörfer sowie eine Senkung der Preise für diese Waren vorgesehen. Gleichzeitig wurde hier vorgeschlagen, den Kulaken (Großbauern; Anm. d. Übers.), Aufkäufern und Spekulanten, die in böser Absicht Spekulationsgeschäfte mit Getreide betrieben, einen Schlag zu versetzen. Auf welche Weise konnte man das tun? Man zog in Betracht, eine geeinte Front von Getreidebeschaffungs-Organisationen zu bilden und, natürlich, Parteikräfte von oben bis unten für eine erfolgreiche Durchführung der Getreidebeschaffungs-Kampagne zu mobilisieren und gleichzeitig den sowjetischen, kooperativen und Partei-Apparat zu überprüfen und von offenkundig zersetzenden Elementen zu säubern, die auf dem Lande keine Klassen sahen und sich mit den Kulaken „nicht streiten“ wollten.

Letztendlich gewannen die Anhänger der administrativen Maßnahmen die Oberhand. Die Richtlinien für die Einleitung eines solchen Kurses wurden erarbeitet und von J.W. Stalin persönlich auf den Versammlungen des sibirischen Partei-Archivs vorgegeben. Sie fanden in Omsk, Barnaul, Rubzowsk, Bijsk in der zweiten Januar-Hälfte / Anfang Februar 1928 statt. Heute hat man Grund zu der Vermutung, dass Stalin in Krasnojarsk war, wenngleich es keine unmittelbaren Informationen gibt, die dies bestätigen. Dabei wurden die Maßnahmen von allen Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der WKP (B) unterstützt.

Es gab auch in Sibirien keine ernsthaften Gegner. Bereits am 4. Februar 1928 wurde vom Sibirischen Regionskomitee der WKP (B) in seiner Direktive, die übrigens einstimmig auf den Sitzungen mit dem Thema Getreidebeschaffung von den Leitern der Gebiets- und Bezirksräte und Parteiorganisationen befürwortet wurde, gefordert6, den Druck an der Getreideabgabe-Front zu verstärken, wobei diese Aufgabe für wichtig erklärt wurde (hat nicht seit der Zeit die Herbsternte-Periode die Kriegstermini „Kampf um die Ernte“, „für die Front erhalten?). Während der gesamten Getreidebeschaffungs-Kampagne durch das sibirische regionale Parteikomitee, das sibirische regionale Exekutivkomitee verfolgte man und reagierte sehr scharf auf Nachlässigkeiten seitens der unteren Funktionäre und ging dabei bis zu ihrer Enthebung aus dem Amt.

Auch die Gebietsorgane der Sowjetmacht und der Partei standen nicht hinter ihnen zurück. Im Januar 1928 ordnete das Irkutsker Gebiets-Exekutivkomitee an: diejenigen, die für das rechtzeitige Eintreiben der Steuer verantwortlich zeichnen und ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, vor Gericht zu belangen, wie Menschen, die ein Amtsvergehen begangen haben.

Zum Arsenal der aktivsten Maßnahmen der sibirischen Partei- und Sowjetorgane gehörten das „Aufpumpen“ der Bezirks- und landwirtschaftlichen Mitarbeiter, „die Verstärkung des Drucks“, „Verschickung von Beamten in die Bezirksarmee, wo sie die Getreidebeschaffung organisieren sollten, „das Erteilen von Anweisungen an die Straforgane“.

Auf diese Weise verwandelten sich die Mitarbeiter der niedergeordneten Organe in Geiseln des Kommando- und Verwaltungs-Mechanismus, und ihr Schicksal hing vollständig von den Ergebnissen der Getreidebereitstellung ab.

Was die Bauern betrifft, nahmen diesbezüglich ihnen gegenüber Maßnahmen, die gemäß § 107 des Strafgesetzes der RSFSR vorgesehen waren, einen besonderen Stellenwert ein: „Böswillige Erhöhung der Preise für Waren durch Aufkauf, Verbergen oder Nichtablieferung derartiger Waren auf dem Markt – geahndet mit Freiheitsentzug bis zu einem jahr mit Konfiszierung des gesamten oder eines Teils des Besitzes oder ohne Enteignung. Für dieselben Taten bei Vorhandensein von Absprachen unter den Händlern – Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren und Konfiszierung des gesamten Besitzes“.

Dabei wurden vor Ort Zuteilungsschlüssel zur Durchführung von Gerichtsprozessen vergeben – für jedes Gebiet jeweils 100 Fälle. Es wurde empfohlen, diese „planmäßig“ zu behandeln und die Verhandlungen nicht nur in den Bezirken, sondern auch i9n den Dörfern, abzuhalten, wo sich große Getreidevorräte befanden. Die Mitglieder der Gebietsgerichte, welche die Prozesse durchführten, sowie die Richter sollten zum Ende der Verfahren nicht aus den Bezirken abberufen werden, damit bei den Bauern nicht der Eindruck entstand: das Gericht ist abgefahren – jetzt wird der Druck wieder nachlassen.

Und derartige Instruktionen standen nicht nur auf dem Papier. Allein vom 9. bis 17. Januar 1928 untersuchte das Tscheremchowsker Volksgericht 47 Steuerfälle. Zum Frühjahr 1928 wurden 90 Bauern um Gebiet Barnaul nach § 107 zur Verantwortung gezogen. Insgesamt wurden in Sibirien im Zeitraum zwischen Januar und März 1928 „wegen Sabotage und Getreide-Spekulation“ 1589 =Personen verurteilt. Wenn man den Tatbestand in Betracht zieht, dass die Region Sibirien zu der Zeit 16 Gebiete in sich vereinte, lässt sich unschwer errechnen, dass der Zuteilungsschlüssel für die Gerichtsprozesse fast vollständig erfüllt wurde.

Man muss anmerken, dass zu jener Zeit die leichtsinnige und gedankenlose Gewissenhaftigkeit der Mitarbeiter bis zum Absurden ging. So erhielt Anfang Februar 1928 das Rubzowsker Gebietsexekutiv-Komitee ein Telegramm vom Vorsitzenden des Sibirischen Regionsexekutiv-Komitees R. I. Eiche, der den Plan für die Getreidebeschaffung im Februar auf 9498 Deka-Tonnen brachte. Der Plan war ganz klar erhöht, allerdings rief das weder beim Vorsitzenden des Rubzowsker Gebietsexekutiv-Komitee A. Tokorew, noch beim Sekretär des Gebietskomitees W. Kawraiskij, die geringsten Zweifel hervor. Natürlich hatten sie begriffen, dass man den dermaßen hoch angesetzten Plan nur mit Hilfe außergewöhnlicher Maßnahmen erfüllen konnte. In dem Zusammenhang schickt W. Kawraiskij am 9. Februar ein Telegramm an R.I. Eiche, in welchem er ankündigt, dass „der ausgeübte Druck nicht ausreicht… Wenn wir in den nächsten Tagen nicht den Druck auf ganzer Linie verstärken, werden wir nicht nur das Tempo verlangsamen, sondern seiner aller Wahrscheinlichkeit nach sogar ganz verlustig gehen“.

Als praktische Maßnahmen bittet der Autor des Telegramms das Sibirische Bezirksexekutiv-Komitee um die Erlaubnis, die Kampagne der Gerichtsprozesse in den nächsten Tagen wieder aufzunehmen, und zwar auf bis zu 200 gegenüber den bisher genehmigten 100. Doch am folgenden Tag stellen die Gebietsleiter fest, dass der Telegrafist einen Fehler zugelassen hat – anstelle von 9498 machte der Plan lediglich 4498 Deka-Tonnen aus, das heißt weniger als die Hälfte. Es schien, da der Fehler nun aufgedeckt war, als ob man aufatmen könnte. Aber das war nicht der Fall. Die Gebietsleiter waren der Ansicht, dass die ihnen gestellte Aufgabe „viel zu wenig“ sei, und begannen beharrlich, vom Sibirischen Bezirksexekutiv-Komitee eine Erhöhung auf 6000 Deka-Tonnen zu erreichen, um ihnen, den „Rubzowern“, wie sie erklärten, frischen Mut zu machen.

Die Verletzungen der Gesetzlichkeit, Willkür und Gewalt riefen Unmut und offene Proteste seitens der Bauern hervor. Sie beklagten die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, die hohen Steuerlasten, die Zwangsausweitung staatlicher Obligationen auf die bäuerlichen Ländereien. „Sie plündern uns mit ihren Getreidebeschaffungsmaßnahmen“, „ziehen einem das Fell über die Ohren“, „Koltschakowsker Zeiten haben eingesetzt“, „die Lebensmittelzuteilung ist zurückgekehrt“, sagten die Bauern. In den Gebieten Krasnojarsk und Minussinsk tauchten Flugblätter auf, die zur Liquidierung der Kommunisten und der Errichtung der „Bauern-Macht“ aufriefen. Durch die Dörfer gingen Gerüchte über Aufstände in Sibirien, über Krieg und Hunger.

Über das, was sich auf dem Lande ereignete, lässt sich anhand eines Briefes der Eltern an den Rotarmisten Afanassij Bortschaninow aus dem Dorf Tschortowo. „… Unser Leben, - schreiben sie, - ist schlimmer als das eines Gefängnis-Insassen, man könnte sterben, noch ein bisschen warten; die Bauern haben sie ganz und gar in den Boden getrieben, ohne auf irgendetwas Rücksicht zu nehmen; weder auf die Armen, noch auf die Reichen-. Die Selbstbesteuerung bei uns betrug zwangsmäßig 35% oder einfacher gesagt, 35 Kopeken von jedem Rubel… Seit eineinhalb Monaten führen sie eine Getreideverteilung durch, nehmen alles weg –die nun gänzlich ohne ein einziges Korn zurückgelassenen Bauern wurden zunächst zur freiwilligen Abgabe gebeten, und dann fingen sie an mit der Zwangsbesteuerung der Bauern. Sie erlegen dem kleinen Bauern sagen wir, 20 oder 50 Pud auf, wenn der nicht zahlen kann, dann bringen sie ihn zum Dorfrat, der schickt ihn ins Bezirks-Exekutivkomitee, und das Bezirks-Exekutivkomitee steckt ihn in eine kalte Zelle. Einen ganzen Monat laufen sie hier schon mit Hausdurchsuchungen herum, suchen Getreide – zu Hause und auf dem Feld. Wenn jemand Getreide besitzt, sie aber keine versteckten Körner finden, dann lassen sie ihm bis zur neuen Ernte 1 Pud und 20 Pfund pro Esser, und wenn sie bei irgendeinem 5 oder 10 Pud in einem Versteck entdecken, dann nehmen sie alles weg und bringen denjenigen zum Bezirks-Exekutivkomitee und stecken ihn dort in den Keller… Hunger, ausgemachter Hunger. Derzeit hat man die Aussaat um 50% gekürzt“.

Ohne sich ausschließlich auf die Befehls- und Zwangsmethoden zu verlassen, sowie auch in der Absicht der Unterbindung verschiedener Gerüchte und negativer Einstellungen gegenüber den staatlichen Getreideabgaben, führten die Partei- und Sowjetorgane Sibiriens eine breit angelegte Agitations- und Propaganda-Arbeit unter der Bevölkerung durch. Das sibirische Regionskomitee schlug der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) schlug vor, für diese Arbeit alle politischen Aufklärungseinrichtungen, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, der Volksbildung, das parteilose Aktiv der Armen und Mittelbauern mit heranzuziehen. Ganz besonders wurde die Notwendigkeit unterstrichen, die örtlichen Fakten und Gegebenheiten umfassend aufzuzeigen – „nicht nur Fälle der Verletzung des § 107 durch Spekulanten und Großbauern, sondern auch die gewissenhafte Haltung gegenüber der Getreideversorgung seitens derer, die ihr Getreide ehrlich abliefern“.

Allerdings konzentrierten die Gebiets- und Bezirkskomitees der Partei ihre Aufmerksamkeit bei der Erläuterung der Gründe für die Krise in ungerechtfertigter Weise auf eine Ursache, auf die Stalin hingewiesen hatte – den Widerstand der Kulaken, wobei er die wichtigsten Gründe außer Acht ließ. Ein Beispiel dafür gaben der Sekretär des Sibirischen Gebietskomitees der WKP (B) M.W. Saizew und der Vorsitzende des Sibirischen Bezirkskomitees R.I. Eiche, als sie vor dem Partei- und Räte-Aktiv der Region sprachen.

Viel Aufmerksamkeit in der Agitations- und Propaganda-Arbeit beanspruchte die Widerlegung und Dementierung der zugelassenen Überspitzungen bei der Eintreibung von Bauern, der Bestätigung für das Abgleiten zu Methoden der Lebensmittelverteilung; es wurden Versuche unternommen, die Sachlage vor Ort zu beschönigen. Häufig schienen Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Getreidezwangsabgabe standen, tendenziös. Zu diesen Zwecken wurde die periodisch erscheinende Presse genutzt. Beispielsweise schrieb am 31. Januar 1928 die Zeitung des Sibirischen Wehrkreises „Rotarmee-Stern“: „… Die Kulaken verbreiten böse Gerüchte darüber, dass die Sowjetmacht die Lebensmittel-Verteilung einführt. Etwas derartiges ist nicht der Fall. Der Staat kauft das Getreide, aber er nimmt es nicht weg. Solche Gerüchte verbreiten die Großbauern und ihre Speichellecker… Allerdings kommt es vor, dass bei einzelnen Kulaken, die in böser Absicht Getreide versteckt halten, um die Sowjetmacht zu beschmutzen, Getreide weggenommen wird – man konfisziert es…“.

Doch das Leben stand nicht still. Auf Drängen Bucharins, Rykows und Tomskijs gab das Juli-Plenum (1928) des Zentral-Komitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) zu, dass die Partei- und Sowjet-Organe auch weiterhin außerordentliche Maßnahmen anwenden, in den Getreidebeschaffungsbezirken administrative Willkür zulassen, die revolutionären Gesetzmäßigkeiten verletzen, teilweise Methoden der Lebensmittelverteilung (Rundgänge auf den Höfen, Schließung von Bauernmärkten, illegale Durchsuchungen usw.) anwenden.

Erst danach waren die Partei- und Sowjet-Organe gezwungen, sich zu den stattgefundenen negativen Erscheinungen bei der Durchführung der Getreideabgabe-Kampagne zu äußern. Aber sie haben es unwillig getan. „… Es stimmt, dass in einer ganzen Reihe von Fällen individueller Besteuerung Fehler zugelassen wurden, - schrieben sie, - Es ist schon möglich, dass einzelne Krasnoarmejsker Familien in ungesetzlicher Weise leiden mussten…“ Na also – „es stimmt“, „es ist schon möglich“. Doch die Geschehnisse entwickelten sich dergestalt, dass die Parteimitarbeiter nach einer gewissen Zeit bestätigten: „Ja, vor Ort wurden bei der individuellen Besteuerung eine Reihe von Fehlern zugelassen. Mehrere Mittelbauern wurden dabei den Kulaken (Großbauern; Anm. d. Übers.) zugeordnet… Das ist ein großer Fehler, und er ist absolut unzulässig. Aber dieser Fehler seitens des unteren Sowjet-Apparats wird korrigiert werden…“

Auf welche Weise dieser Fehler berichtigt wurde – davon sprechen die Ereignisse aus der Zeit der „umfassenden Kollektivierung“ der Landwirtschaft. Hier sehen wir bereits den Versuch, alle Fehler und Überspitzungen auf die örtlichen Macht-Organe abzuwälzen. Natürlich verschaffte eine derartige Position seitens der örtlichen Partei- und Sowjet-Organe in den Augen der Bauern keine Autorität.

Außergewöhnliche Maßnahmen, gebilligt als Ausnahme für den Zeitraum der Getreidebeschaffungs-Kampagne Ende 1927-1928 wurden auch in der Folge-Kampagne nicht abgeschafft. Mehr noch, Stalin und seine allernächste Umgebung nahmen, mit dem Ziel einer noch besser organisierten Konfiszierung von Getreide aus den Dörfern, Kurs auf eine allumfassende Kollektivierung der Landwirtschaft, indem sie gegen die Leninistischen Prinzipien der Kooperation verstießen. Es vollzog sich eine Entfremdung des Bauern von seinem Grund und Boden; von einem Herrn wurde er in einen Tagelöhner verwandelt, der an den Ergebnissen seiner Arbeit kein Interesse mehr hegte. Diese Lage des sowjetischen Bauern ist, trotz der bedeutenden Veränderungen Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre, bis heute geblieben.

Die Lehren aus dieser bitteren Erfahrung zeugen davon, dass man dem Bauern niemals Befehle erteilen darf, wie W.I. Lenin anmerkte. – „…nicht wagen sie zu kommandieren“. (Gesammelte Werke, Bd. 8, S. 201). Di Bauern sollen selber die Organisationsform für ihre Arbeit wählen – Kolchosen, Sowchosen, Pacht-Kollektive, Farm-Wirtschaften und andere, die es möglich machen, die Landwirtschaft aus der Krise zu bringen und den Markt mit Nahrungsmitteln zu füllen.

W. Leopa, Doktor-Anwärter der Geschichtswissenschaften
Stadt Atschinsk

„Krasnojarsker Arbeiter“, 01.06.1991


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