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Aufruf an die ehemaligen Häftlinge des Nazi-Regimes

Im Juni 2000 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Gründung einer neuen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, deren Aufgabe es unter anderem sein soll, die Verteilung der Stiftungsmittel für Wiedergutmachungsgelder an ehemalige Opfer des Faschismus zu lenken. Ein analoges Gesetz zur Auszahlung von Wiedergutmachungsgeldern wurde von der österreichischen Regierung beschlossen. In Rußland, der Ukraine und Weißrußland werden die Stiftungen für gegenseitiges Verständnis und Versöhnung, wie auch schon früher, als Partner bei der Organisation des Erhaltes der zweiten Kompensationszahlungen auftreten. Die Kontaktadresse für den russischen Fond lautet wie folgt: 121069, Moskau, Postfach 148, Stolovyj per., Nr. 6.

Die Abgabe für die Anträge auf Kompensationszahlungen ist zeitlich befristet; daher ist es unbedingt erforderlich, daß Sie das Antragsformular für den Erhalt von Kompensationszahlungen bis spätestens 31. Dezember 2001 persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person ausfüllen und es umgehend (per Einschreiben mit Rückschein für die Empfangsbestätigung) an die Stiftung für gegenseitiges Verständnis und Versöhnung senden. Die Formularvordrucke für die Fragebogen-Anträge sind bei der örtlichen Abteilung für die sozialen Belange der Bevölkerung erhältlich. Denken Sie bitte daran: die Hauptsache ist, daß Sie den Antrag auf die Ihnen zustehende Wiedergutmachung nicht aufschieben. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, an den Fond sofort alle notwendigen Dokumente einzureichen – falls Sie die erforderlichen Bescheinigungen nicht zur Hand haben, können Sie sie auch etwas später nachreichen, sobald Sie sie aus den Archiven bekommen haben.

Nach den mit der Stiftung für gegenseitiges Verständnis und Versöhnung getroffenen und bestehenden Vereinbarungen, sind die Mitarbeiter der örtlichen Organe für die sozialen Belange der Bevölkerung gehalten, Auskunft darüber zu erteilen, was Sie tun müssen, und Ihnen beim Ausfüllen der Anträge zum Erhalt einer Kompensationszahlung behilflich zu sein.

Ebenso haben Sie bei der Klärung von Fragen und Problemen behilflich zu sein, die in Zusammenhang mit der Suche nach, bzw. der Beschaffung von Bestätigungsdokumenten stehen.

Um aus den Archiven die Dokumente zu bekommen, die ihren Anspruch auf Wiedergutmachung bescheinigen, muß an diese Archive eine schriftliche Anfrage gerichtet werden.

Für den Erhalt von Bescheinigungen über von ihnen geleistete Zwangsarbeit in Deutschland oder auf dem Territorium anderer Länder können Sie sich wenden an:

Falls Sie nach Ihrer Rückkehr in die Heimat verhaftet und verurteilt wurden und jetzt die Rehabilitation benötigen, dann müssen Sie sich an die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation (103793, Moskau, ul. Bol. Dmitrowka Nr. 15a) wenden. Sollten Sie Ihre Anfragen an das IZ UWD und die Staatsanwaltschaft richten, müssen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, Vatersnamen (bei Frauen auch den Mädchennamen), das Geburtsjahr sowie den Geburtsort angeben.

Diejenigen Staatsbürger, die sich schon früher einmal an die Organe für die sozialen Belange der Bevölkerung oder direkt an die Stiftung für gegenseitiges Verständnis und Versöhnung gewandt und bereits Beweisdokumente vorgelegt haben, müssen diese nicht erneut vorweisen. In diesem Fall müssen lediglich der Antrag auf Wiedergutmachungsanspruch ausgefüllt und eventuell auf Wunsch präzisierende Bescheinigungen beigebracht werden.

Bei der internationalen Gesellschaft „Memorial“ wurde eine Datenbank eingerichtet, in der etwa 400.000 Namen und Adressen ehemaliger „Ostarbeiter“ gespeichert sind. Dank der durch uns zur Verfügung gestellten Informationen haben bereits zahlreiche Menschen einander wiedergefunden, konnten die Gräber von Freunden und Verwandten ausfindig machen und besuchen sowie humanitäre Hilfe aus Europa bekommen. Daher sind wir der Ansicht, daß die Existenz und die Ergänzung einer solchen Datenbank eine wichtige Aufgabe darstellen. Für die Aufnahme in die Datenbank müssen Sie einen Brief an die „Memorial“-Gesellschaft senden, aus dem Ihr Familienname, der vollständige Vor- und Vatersname (bei Frauen auch der Mädchenname), das genaue Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr), der Geburtsort sowie der Ort, von dem aus Sie nach Deutschland verschleppt wurden, hervorgehen. Er sollte ferner möglichst genaue Angaben über ihren Aufenthalt in Deutschland enthalten. Geben Sie auch Ihre derzeitige Wohnanschrift an. Die Aufnahme in unsere Datenbank erfolgt freiwillig und ist kostenlos.

Jelena SCHEMKOWA.  Exekutiv-Direktor.
Zeitung „Krasnojarskij rabotschij“ vom 05.12.2001


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