Nachrichten
Unsere Seite
FAQ
Opferliste
Verbannung
Dokumente
Unsere Arbeit
Suche
English  Ðóññêèé

Ein Leidensweg

Laut Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitation von Opfern politischer Repressionen (18.10.01) steht uns, den Rehabilitierten, rechtlich die ermäßigte Einrichtung einer häuslichen Telefonleitung zu. Im Januar 2001 wandte ich mich mit einem Antrag auf Installation eines Telefons an die „Elektroswjas“ (ich stand an vierter Stelle auf der Warteliste). Im Februar erhielt ich die offizielle Antwort, daß unser Haus nicht mit einem Leitungsnetz der GTS (städtische Telefon-Gesellschaft; Anm. d. Übers.) ausgestattet wäre und daß es daher nicht möglich sei, in meiner Wohnung ein Telefon zu installieren.

Man schlug mir vor, mich an die „Sib-Chalenge-Telekom“ zu wenden, was ich auch tat. Am 26. Februar schrieb ich einen Antrag, und im April 2001 erhielt ich die Antwort vom Generaldirktor dieser Gesellschaft, in der es hieß, daß weder in den föderalen, noch in den lokalen Budgets Geldmittel an den Telefonanbieter vorgesehen seien, um davon Sonderdienstleistungen zur Einrichtung von Telefonleitungen für rehabilitierte Opfer der Stalinschen Repressionen zu finanzieren.

Im Mai 2001 wandte ich mich an das Oberhaupt der Krasnojarkser Verwaltung und bat um materielle Unterstützung für das Legen der Telefonleitung. In einem offiziellen Antwortschreiben gab man mir den Rat, mich mit dieser Angelegenheit an die Behörde für Sozialfürsorge des Bezirks zu wenden, in dem ich wohne. Dort bot man mir eine finanzielle Hilfe in Höhe von 1500 Rubel an, wohingegen die tatsächlichen Kosten für eine Telefon-Einrichtung durch die „Sib-Challenge“ sich auf 8200 Rubel belaufen.

Ich werde hier nicht auch noch all die anderen Mühen und Strapazen aufzählen. Egal, an wen ich mich mit meiner Bitte gewandt habe, angefangen mit der Regionsverwaltung, bis hin zum Machtapparat des Vize-Premiers Walentin Matwienko ... Bis heute hat sich nichts geändert, weil alle offiziellen Anfragen und Gesuche von verschiedenen Machtebenen letztendlich von der „Sib-Challenge“ abgelehnt wurden, von wo aus man mir in schriftlicher Form auch immer wieder die Antwort gab: „Weder in den föderalen, noch in den lokalen Budgets sind Geldmittel an den Telefonanbieter vorgesehen ... die vergünstigte Einrichtung einer Telefon-Leitung ist somit unmöglich“.

So also wird in unserer Region dem föderativen Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen Folge geleistet. Und dabei war ich doch zweimal mit dem Vater deswegen in der Verbannung, weil er der Kolchose nicht beitreten wollte. Am 12. Dezember 1937 wurde der Vater erschossen. Ich war damals 12 Jahre alt und hinterblieb mit meiner blinden Mutter, ertrug alle Entbehrungen und machte so viel Elend durch – alles, was unserem Schicksal, dem Schicksal vollkommen unschuldiger, verleumdeten Menschen zufiel.

Wie alle Halbwüchsigen arbeitete ich in den Kriegsjahren im Hinterland im Schweiße meines Angesichts für den Sieg. Ich besitze eine Medaille „Für heldenmütige Arbeit“ und die Ernennung zum „Veteran der Arbeit“.

Es ist sehr demütigend und kränkend, daß die Regionsleitung und die Führung der Stadt Krasnojarsk einem kranken und schwachen Menschen kein Telefen zur Verfügung stellen kann.

Isaj NEMILOSTEW, Stadt Krasnojarsk
„Krasnojarsker Arbeiter“, 20.09.2002


Zum Seitenanfang