In den Jahren der Repressionen waren auf dem Territorium der UdSSR 3,5 Millionen Menschen von gewaltsamer Deportation betroffen.
Ab 1935 begannen die „Säuberungen“ grenznaher Territorien von Elementen, die der Sowjetmacht gegenüber als potentiell feindlich galten. Aus der Ukraine wurden Polen und Deutsche, aus dem Fernen Osten Koreaner nach Kasachstan und Usbekistan ausgesiedelt.
Zu Beginn des Krieges – am 28. August 1941 – erging der Ukas des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Umsiedlung der in den Wolgagebieten lebenden Deutschen“. Unter diesen Befehl fielen nicht nur Deutsche, sondern auch die baltischen Völker, Kalmücken, Tataren. Juden, ebenso die ehemaligen „herrschenden Klassen, Geistliche und einfach Verdächtige. Die zahlenmäßig größte Gruppe unter den Verfolgten waren die Deutschen aus dem Wolgagebiet, die dort bereits seit dem 18. Jahrhundert lebten. Damit sie im Hinterland der Roten Armee keinen Aufstand anzettelten, wurden 800 Personen (??? – Red.) mit ihren Familien in Güterwaggons verfrachtet und nach Sibirien und Mittel-Asien abtransportiert. 1944, nach der Befreiung der Krim von den faschistischen Eindringlingen, wurden die Tataren, Griechen, Armenier, Bulgaren, Türken, Iraner von der Halbinsel ausgesiedelt. Insgesamt waren ab Beginn der 1930er bis Mitte der 1950er Jahre 15 Völker und mehr als 40 Völkerschaften der Deportation ausgesetzt. 1949 waren 2.562.830 „Aussiedler und Sondersiedler“ bei den MWD-Behörden registriert. In den ersten Jahren des Lebens am neuen Aufenthaltsort erreichte die Sterblichkeitsrate unter den Umsiedlern 27 Prozent. Die Existenzbedingungen erwiesen sich als äußerst schwierig: es war verboten, in der Muttersprache zu sprechen, es gab keinen Briefverkehr und die Menschen mussten schwerste Arbeiten verrichten. Während des Krieges sahen diejenigen, die in die Arbeitsarmee geraten waren, ihre einzige Erlösung vor all den Qualen, Hunger, Kälte, Gewalt und Rechtlosigkeit im Tod. Um hunderttausende unschuldig Umgekommener trauern deren Nachfahren. Wir, die Liebenden, besitzen nicht das Recht, jene schrecklichen Zeiten zu vergessen, damit diese sich niemals wiederholen. In unserem Bezirk leben 457 rehabilitierte Personen, die entsprechend §8 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Rehabilitierung von Opfern der politischen Repressionen“ vom 18. Oktober 1991 Vergünstigungen erhalten. Jeder von ihnen trägt auf seinen Schultern ein jahrzehntelanges Arbeitsleben, und viele von ihnen sind im Besitz von Medaillen. Die heranwachsenden Enkel können stolz auf sie sein.
„Land-Leben“ (Suchobusimskoje), 30.10.2004