1935 wurde der Beschluss des Rates der Volkskommissare der UdSSR „Über den Bau des Norilsker Nickel-Kombinats“ verabschiedet.
Zur Sicherstellung der dafür notwendigen Arbeitskräfte wurde in demselben Jahr das Norillag (Norilsker Lager; Anm. d. Übers.) organisiert. Die erste Gefangenen-Etappe traf ebenfalls im Jahr 1935 in Dudinka ein. Insgesamt verbüßten 244.109 Häftlinge ihre Strafe im Norillag. Die größte Zahl Gefangener befand sich 1952 dort – 72.490 Mann. Zum Bestand des Norillag gehörten Außenlager, Lagerpunkte, Lagerabteilungen. Einen Lagerpunkt gab es auch in der Sowchose „Tajoschnij“ im Suchobusimsker Bezirk; er stellt die Hilfswirtschaft des Lagers dar. Ausgehend vom jeweiligen Produktionsbedarf wurden die Gefangenen häufig zur Ausübung von Tätigkeiten in die kleineren Lagerpunkte geschickt.
In „Tajoschnij“ und seinen Abteilungen verbüßten „Volksfeinde“ ihre Verbannungsstrafe; sie waren nach § 58 des Sonderteils des Strafgesetzes der RSFSR verurteilt worden. Unter ihnen gab es nicht wenige bekannte Menschen. So verbüßte beispielsweise der erste Direktor des Naturschutzgebietes „Stolby“, der bekannter Botaniker, Dozent am Pädagogischen Institut – Aleksander Jaworskiij, seine Strafe in Mingul. 1954 wurde er aus der Verbannung entlassen.
Das Norillag wurde auf Befehl des MWD der UdSSR vom 22. August 1956 geschlossen. Die ehemaligen politischen Gefangenen fuhren in ihre Heima5torte zurück. Ein Teil von ihnen blieb weiterhin im Bezirk. Viele sind inzwischen schon nicht mehr am Leben. Aber ihre Kinder und Enkel.
Auf dem Foto: die Ruinen des Kino-Häuschens des Klubs des Erholungsheims für Mitarbeiter des Norillag in der Ortschaft Atamanowo.
Das Erholungsheim wurde von politischen Gefangenen Anfang der 1940er Jahre erbaut. Im Klub schauten die Erholungsuchenden sich Filme an, abends spielte hier ein Orchester, es gab Tanzveranstaltungen. Die Leiterin des Museums der Atamanowsker Schule, Tamara Aksjanowa, erzählt, dass hier manchmal sogar namhafte Künstler auftraten: das Theater „Lessi Ukrainiki, die Sängerin Lidia Ruslanowa, die ebenfalls nach § 58 verurteilt worden war.
„Land-Leben“ (Suchobusimskoje), 06.07.2007